Für was brauche ich eine Haftpflicht für Photovoltaikanlagen?
Schäden durch eine Photovoltaikanlage sind zwar selten, aber manchmal so hoch, dass sie existenzbedrohend sein können. Daher ist es für jeden Anlagenbetreiber ratsam, eine spezielle Haftpflichtversicherung für Photovoltaikanlagen abzuschließen bzw. seine private Haftpflicht um eine entsprechende Abdeckung zu ergänzen. Ansonsten besteht die Gefahr, selbst für die Begleichung der meist erheblichen Schäden in Haftung genommen zu werden.
Welche Arten von Schäden werden von der Photovoltaik-Haftpflichtversicherung versichert?
Bei einer Haftpflichtversicherung von Photovoltaikanlagen sind nicht nur die Schäden an der Anlage selbst versichert, sondern es werden vielmehr Schäden abgedeckt, die durch die Anlagen entstehen können. Diese können sowohl Personen als auch Objekte wie Autos betreffen oder durch die Einleitung von Strom ins Netz entstehen. Schäden, die bei einer Haftpflichtversicherung für Photovoltaikanlagen versichert sind, werden daher üblicherweise in folgende Kategorien eingeteilt:
Personenschäden: Kommen Personen zum Beispiel durch herumfliegende Module oder durch Glassplitter, die nach einem Hagelschlag entstanden sind, zu Schaden, ist dies ein klassischer Fall für die Photovoltaik-Haftpflichtversicherung. Versicherbare Risiken für Personen umfassen aber auch Schäden, die durch Stromschläge verursacht werden. Dieses Risiko besteht beispielsweise beim Feuerlöschen oder durch schadhafte Teile und sollte nicht unbeachtet bleiben.
Direkte Sachschäden und Allmählichkeitsschäden: Während herumfliegende Module oder Anlagenteile bzw. der Rauch bei einem Brandfall zu direkten Sachschäden zum Beispiel an Autos oder an einem Haus in der Nachbarschaft führen können, kann durch eine Photovoltaikanlage auch ein sogenannter Allmählichkeitsschaden entstehen. Dieser ist beispielsweise dann gegeben, wenn ein Dach durch die Befestigung der Anlage undicht wird und daher Feuchtigkeit eindringt. Da dies meist sehr langsam geschieht – und ohne dass es bemerkt wird, spricht man in diesen Fällen von Allmählichkeitsschäden. Ist die Anlage nicht auf dem eigenen Dach installiert, haftet die Versicherung auch für Mietsachschäden durch Feuchtigkeit oder Brandfälle.
Einleitungsschäden: Ein weiteres Risiko, welches durch eine Haftpflichtversicherung für Photovoltaikanlagen abgedeckt wird, ist die Gefahr, durch die Einspeisung von Strom, Schäden am Betreibernetz zu verursachen. Gründe dafür können u. a. Fehler am Wechselrichter oder anderen Komponenten sein.
Weitere Risiken: Die Photovoltaik-Haftpflichtversicherung deckt darüber hinaus noch einige weitere Risiken, die durch eine normale Haftpflichtversicherung nicht versichert werden, ab. Ein genauer Blick in die Versicherung ist daher empfehlenswert. Bei der Auswahl eines Anbieters sollten daher sowohl die Leistungen – also die Art der Schäden und die Höhe der Deckungssumme – als auch die Prämienhöhen von verschiedenen Anbietern miteinander verglichen werden.
Wichtig ist dabei auch, dass die Haftpflichtversicherung für die Photovoltaikanlagen Gutachter- oder Gerichtskosten übernimmt, wenn ein Haftpflichtfall geprüft werden muss.
Welche Schadenshöhen werden versichert?
Liegt die pauschale Deckungssumme für alle Schäden bei einer Privat-Haftpflichtversicherung meist zwischen 5 und 50 Millionen, beträgt sie bei einer reinen Photovoltaik-Haftpflichtversicherung in der Regel pauschal drei bis fünf Millionen. Da die Unterschiede bei den Prämien nicht sehr groß sind, sollte man stets eine möglichst hohe Deckungssumme auswählen. Schließlich haftet man mit seinem eigenen Vermögen, sollte der Schäden über die vereinbarte Summe hinaus gehen.
Was kostet eine Photovoltaik-Haftpflichtversicherung im Jahr?
Eine Haftpflichtversicherung für Photovoltaikanlagen ist trotz der hohen Risiken, die sie im Schadensfall begleicht, recht günstig. Mithilfe eines Vergleichs kann man den attraktivsten Tarif finden und sollte bei Deckungssummen von fünf Millionen mit etwa 40 bis 50 Euro pro Jahr rechnen.
Tipp: Zuvor sollte man allerdings seine private Haftpflicht überprüfen, denn in vielen Fällen sind dort bereits Schäden durch Photovoltaikanlagen abgedeckt. Ist dies nicht der Fall, sollte eine separate Haftpflichtpolice abgeschlossen werden. Manchmal empfiehlt es sich dabei, beim Anbieter nachzufragen, ob er die vorhandene Police gegen eine geringe Zusatzprämie erweitert.
Da Betreiber einer Photovoltaikanlage als Unternehmer gelten, sollten sie unbedingt darauf achten, dass mit der Versicherung auch Schäden aus dieser gewerblichen Tätigkeit abgedeckt werden. Ist bereits eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden, kann die Anlage in der Regel ohne Probleme mitversichert werden.