KfW Kredit für Privatkunden, Unternehmen und Einrichtungen – Photovoltaik.info
28. March 2014

KfW Kredit für Privatkunden, Unternehmen und Einrichtungen

Förderungen der Photovoltaikanlage durch die KFW

Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt die Bundesregierung zahlreiche Fördermöglichkeiten als Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite bereit, die sowohl von Privatleuten als auch Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen in Anspruch genommen werden können (Stand: März 2014). Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Konditionen der einzelnen Programme.

Foerderungen der Photovoltaikanlage durch die KFW

Foerderungen der Photovoltaikanlage durch die KFW

Für alle Empfängergruppen wurde der KfW-Kredit Erneuerbare Energien – Standard – Photovoltaik (Programm 274) aufgelegt. Er fördert alle Photovoltaik-Anlagen, die den so gewonnenen Strom wenigstens zum Teil in das öffentliche Netz einspeisen. Unterstützt wird auch eine Erneuerung von bereits vorhandenen Anlagen, wenn dadurch die Effektivität deutlich gesteigert wird. Der Einbau von gebrauchten Photovoltaikanlagen wird jedoch nicht berücksichtigt. Es wird ein Investitionsbetrag von bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben unterstützt. Der niedrigste Sollzinssatz beträgt derzeit 1,41 % (effektiv), die Höhe des Zinssatzes hängt jedoch von der Kreditlaufzeit, der Dauer der Zinsbindung und der sich am Ausfallrisiko orientierenden Preisklasse ab. Die Auszahlung beträgt immer 100 %, für die Bereitstellung wird eine Provision von monatlich 0,25 % erhoben. Der Kredit kann bis zu 12 Monate nach der Zusage abgerufen werden, alternativ ist jedoch auch die Auszahlung in einer Summe möglich. Eine Übersicht über die Zinskonditionen stellt die KfW unter Konditionen-Anzeiger 274 bereit.

Mit dem Programm Erneuerbare Energien – Speicher (Programm 275) wird die Installation von neuen Batteriespeichersystemen durch einen Kredit gefördert, die in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage betrieben werden. Diese Fördermaßnahme eignet sich für kleine und mittlere Photovoltaik-Anlagen, die Mithilfe eines Batteriespeichers besser mit dem öffentlichen Stromnetz verknüpft werden können. Diesen Kredit können Unternehmen, private und gemeinnützige Antragsteller, Landwirte und Freiberufler in Anspruch nehmen. Ausgenommen sind Firmen, die sich bereits in einem Insolvenzverfahren befinden. Das Programm unterstützt auch die nachträgliche Installation von Batteriespeichern, wenn die zugehörige Photovoltaik-Anlage ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb gegangen ist.

Die Kredithöhe liegt bei 100 % der Investitionskosten für die komplette aus dem Batteriespeichersystem und der Photovoltaik-Anlage bestehende Anlagenvorrichtung (ohne MwSt.). Die Kreditausschüttung beträgt 100 %, der Kredit kann wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen und bis zu 12 Monate nach Erteilung der Kreditzusage abgerufen werden. Dieses KfW-Programm zeichnet sich durch eine Besonderheit aus: Es wird mit der Zusage nicht nur ein Kredit, sondern auch ein Tilgungszuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Investitionskosten für das Batteriespeichersystem gewährt. Damit verringert sich von Anfang an die Höhe des Kredits und dessen Laufzeit. Eine Auszahlung des Tilgungszuschusses ist nicht vorgesehen. Der günstigste effektive Jahres-Sollzins beträgt bei diesem Programm 1,26 %. Dessen Höhe ist wie beim Programm 274 von der Kreditlaufzeit, der Dauer der Zinsbindung und der Preisklasse abhängig. Genaue Auskünfte zum Niveau des Sollzinses sind über den Konditionen-Anzeiger 275 erhältlich.

Für beide Programme (274 und 275) gilt: Damit Ihre Liquidität während der Startphase der Investition geschont wird, wird für die ersten 1-3 Jahre keine Tilgung fällig, Sie zahlen lediglich die fälligen Zinsen. Wenn Ihnen während der Kreditlaufzeit ungeplant Geld zur Verfügung steht, das Sie zur vollständigen oder teilweisen Rückzahlung einsetzen möchten, ist das kein Problem. In diesem Fall wird allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben, die dazu dient, die Wiederanlageverluste Ihres Kreditinstituts wieder auszugleichen. Eine erste unverbindliche Berechnung ist mit dem von der KfW bereitgestellten Tilgungsrechner möglich.

Mit dem Kredit Erneuerbare Energien – Standard (Programm 270), einer Variante des Programms 274, werden private und kommunale Unternehmen aller Größen, Freiberufler, Landwirte und Privatpersonen angesprochen, die ihren Strom aus erneuerbaren Energien herstellen wollen. Deutsche Unternehmen werden gefördert, wenn sie die Investition im Ausland durchführen; ausländische Firmen müssen die Investition entweder innerhalb Deutschlands oder im Ausland mit einer maximalen Entfernung zur deutschen Grenze von 50 km tätigen. Ein Teil der erzeugten Energie muss ins deutsche Stromnetz eingespeist werden. Das Programm schließt den Einbau gebrauchter Solaranlagen sowie ausschließlich wärmeerzeugender Anlagen (Wärmepumpen, Solarthermieanlagen) aus. Firmen im Insolvenzverfahren werden nicht gefördert. Pro Vorhaben wird ein maximaler Förderkredit von 25 Mio. Euro vergeben, der zu 100 % ausgezahlt wird. Die Kreditkonditionen sind mit denen des Programms 274 identisch.

Eine in ihrer Höhe herausragende Förderung bietet die KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende (Programm 291), die sich an gewerbliche Unternehmen aus dem In- und Ausland mit einem Umsatz 500 Mio. bis 4 Mrd. Euro pro Jahr richtet. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Firmen, die sich bereits in einem Insolvenzverfahren befinden sowie Projektfinanzierungen und Unternehmen aus der Energiebranche. Mit einem Kredit werden u. a. Vorhaben unterstützt, die eine wesentliche Energieeinsparung erzielen. Dazu zählt auch die Installation von Photovoltaik-Anlagen. Hier müssen allerdings einige Einsparungsvorgaben eingehalten werden: Handelt es sich um eine erstmalige Anlageninvestition, muss mit dieser Maßnahme wenigstens 15 % weniger Energie verbraucht werden als bei Anlagen im Branchendurchschnitt. Wird dagegen eine alte durch eine neue Photovoltaik-Anlage ersetzt, muss die Energieeinsparung mindestens 20 % unter derjenigen in den letzten drei Jahren liegen.

Ein Kredit aus diesem Programm wird nicht gewährt, wenn bereits Leistungen zum Grundstückserwerb aus den Programmen 037/047 (KfW-Unternehmerkredit) oder den Programmen zur Sanierung von Wohngebäuden oder Heizungsanlagen vereinbart wurden. Auch eine Umschuldung oder Nachfinanzierung von bereits begonnen Vorhaben ist hiermit nicht vereinbar. Der Finanzierungsanteil der KfW ist bei diesem Programm fallbezogen:

– Handelt es sich um einen bankdurchgeleiteten Kredit, der mit einem Konsortialkredit der KfW kombiniert wird (Club Deal), beträgt der Kreditanteil, der durch die KfW vergeben wird, maximal den Anteil des bankdurchgeleiteten Kredits. Die Höhe des Soll-Zinssatzes orientiert sich am Kapitalmarkt. Der Kredit wird zu 100 % ausgezahlt, es wird eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,25 % erhoben.

– Wird ein Direktkredit in Zusammenhang von Bankenkonsortien vereinbart, übernimmt die KfW einen maximalen Finanzierungsanteil von 50 %, der sich auf den gesamten für die Vorhabenfinanzierung benötigten Bedarf an Fremdkapital bezieht. Wie auch außerhalb der KfW bei dieser Finanzierungsform üblich, werden die mit den Geschäftsbanken vereinbarten Konditionen (Laufzeit, Tilgungsmodus, Bereitstellungsprovision etc.) übernommen, sofern sie im marktüblichen Rahmen liegen.

Über dieses Programm kann einmal pro Kalenderjahr ein Kredit in einer Höhe von 25 Mio. bis 100 Mio. Euro pro Vorhaben in Anspruch genommen werden. Er kann mit Krediten oder Zuschüssen aus anderen Programmen kombiniert werden, wenn der Gesamtbetrag dieser Kredite und Zuschüsse nicht höher ist als die Summe der förderfähigen Aufwendungen. Der Kredit aus diesem Programm kann auch mit anderen öffentlichen Finanzierungsmitteln kombiniert werden, allerdings darf der Risikobeitrag dieser und denen von der KfW vergebenen Mittel nicht mehr als die Hälfte der Fremdfinanzierung ausmachen.

Es können Kreditlaufzeiten von bis zu 20 und höchstens drei tilgungsfreien Jahren vereinbart werden. Die Kredite müssen in einem Zeitraum von zwei Jahren nach der Kreditzusage abgerufen werden.

Die Durchführung der Investitionsmaßnahme muss gegenüber der KfW nachgewiesen werden, die sich eine Überprüfung vor Ort vorbehält.

Der KfW-Kredit Erneuerbare Energien – Premium (Programm 271/281) ist auf die Förderung der Wärmeerzeugung mithilfe von erneuerbaren Energien ausgerichtet und unterstützt damit auch die Installation von Solarthermie-Anlagen sowie großen Wärmespeichern (> 10m³) von kleinen und mittleren Privatunternehmen, kommunalen Unternehmen, Privatpersonen, Freiberuflern, Landwirten, gemeinnützigen Investoren und Kommunen. Der Kredit ist mit einem Tilgungszuschuss kombiniert, auf 10 Mio. Euro begrenzt und wird zu 100 % ausgezahlt. Der niedrigste Sollzinssatz beträgt effektiv 1,05 %; die KfW hat eine Konditionsübersicht bereitgestellt.

Interessante Links zum Thema:

Auf dieser Webseite:

KfW Förderungen für energieeffizientes Bauen / Sanieren
Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen

Auf anderen Webseiten:

Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau
Baupreise für Erdarbeiten (wenn PV-Module über Aufständerung mit dem Erdreich verbunden sind)

Written by Patrick Thoma

Patrick Thoma

Patrick Thoma ist im Bereich der Erneuerbaren Energien tätig. Er ist Autor und Herausgeber der Seite Photovoltaik.info auf der es um allgemeine Themen der Photovoltaik geht. Ziel der Seite ist es, Themen zu behandeln die einen Interessenten für eine Photovoltaikanlage beschäftigen und diese in einfachen Worten zu erklären.

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