- in Förderungen by Patrick Thoma
KfW Förderungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren
Das Programm 153 Energieeffizient Bauen richtet sich an Bauherren oder Ersterwerber von neuen KfW-Effizienzwohnhäusern oder Passivhäusern auf vergleichbarem Niveau sowie Contracting-Geber (Investoren). Dabei geht es nicht nur um das klassische Eigenheim, sondern auch um Gemeinschaftswohnanlagen wie z. B. Wohn- oder Seniorenheime. Die Förderung wird auch bei einer Umstellung von unbeheizten Nicht-Wohngebäuden zu Wohngebäuden gewährt. Ferienhäuser fallen ebenso wenig unter diese Förderung wie Nachfinanzierungen oder Umschuldungen.
Die Kredithöhe beträgt 50.000,– Euro pro Wohneinheit und wird zu 100 % ausgezahlt. Die Kreditbelastung kann bei einem energetisch hochwertigen Wohnhaus durch einen Tilgungszuschuss von bis zu 10 % der Kreditsumme oder 5.000,– Euro pro Wohneinheit reduziert werden. Die Kreditlaufzeit kann zwischen vier und zehn Jahren liegen, von ihrer Dauer hängt auch ab, wie viele tilgungsfreie Jahre vereinbart werden können. Der vereinbarte Sollzins bleibt für bis zu zehn Jahre bestehen. Im Laufe der ersten Zinsbindungsfrist kann der Kredit entweder zum letzten Tag eines Monats vollständig oder aber in Teilbeträgen von mindestens 1.000,– Euro ohne weitere Kosten getilgt werden.
Die Zuordnung zu einer Effizienzhausklasse und damit die Festlegung des Tilgungszuschusses erfolgt auf der Grundlage der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV). Für ein KfW-Effizienzhaus 40 werden 10 % des zugesagten Betrages als Tilgungszuschuss gutgeschrieben, bei einem KfW-Effizienzhaus 55 sind es noch 5 %. Für jeweils vergleichbare Passivhäuser gelten dieselben Tilgungszuschüsse. Soll ein KfW-Effizienzhaus 40 oder 55 oder ein Passivgebäude mithilfe des Programms errichtet werden, muss ein unabhängiger Sachverständiger in die energetische Planung und Baubegleitung eingebunden werden; anderenfalls ist keine Förderung aus dem Programm 153 möglich. Eine aktuelle Auflistung aller zugelassenen Sachverständigen kann unter www.energie-effizienz-experten.de eingesehen werden.
Neben dieser können parallel auch weitere Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden, wenn die Gesamtsumme aller öffentlichen Förderungen die förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt. Dabei kommen sowohl das KfW-Programm 270 als Kombinationsmöglichkeit in Betracht als auch das Programm “Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt” des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das hier http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/vorschriften/energie_ee_richtlinie_20_07_2012.pdf abgerufen werden kann.
Eine indirekte Unterstützung für die Installation von Solaranlagen macht das Programm 151/152 Energieeffizient Sanieren möglich, indem es die Solaranlage im Zuge einer Sanierung mitfinanziert. Mit einem zinsgünstigen Kredit mit einem Soll-Zinssatz von 1 % und einer 10-jährigen Zinsbindung wird die energetische Sanierung von zu Wohnzwecken genutzten Bestandsbauten gefördert, für die vor dem 01.01.1995 eine Bauanzeige oder ein Bauantrag vorgelegen hat. Damit werden Eigentümer von sanierungsbedürftigem Wohnraum, Erstkäufer von bereits sanierten Wohnimmobilien sowie Investoren angesprochen. Wenn ein Wohnhaus durch die Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus wird, ist ein Kredit von bis zu 75.000,– Euro möglich, für Einzelmaßnahmen beträgt die Kreditsumme je Wohneinheit 50.000,– Euro. Der Kredit ist besonders attraktiv, wenn ein Haus nach der Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus geworden ist: Je nach Effizienzstufe wird ein Tilgungszuschuss zwischen 2,5 % der Darlehenssumme oder max. 1.875,– Euro je Wohneinheit und 17,5 % der Darlehenssumme oder max. 13.125,– Euro je Wohneinheit gewährt. Darüber hinaus wird eine tilgungsfreie Anlaufzeit eingeräumt, die je nach Kreditlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren dauert. In dieser Zeit muss der Kreditnehmer nur die Soll-Zinsen zahlen. Die Konditionenübersicht unter https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzeiger?ProgrammNameNr=151%20152 gibt über die Finanzierungsdetails genau Auskunft.
Die KfW empfiehlt für dieses Programm, einen Energieberater hinzuzuziehen, der Auskunft über die Förderfähigkeit des Vorhabens geben und die Sanierungsmaßnahme planen kann. Die hierfür anfallenden Kosten werden zu 50 % oder bis zu 4.000,– Euro pro Vorhaben und Antragsteller aus Mitteln des Programms 431 Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung übernommen.
Das Programm 430 Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss hat inhaltlich starke Ähnlichkeit mit dem Programm 151/152, allerdings handelt es sich hier nicht um einen Kredit, sondern um einen einmaligen Zuschuss von bis zu 18.750,– Euro je Wohneinheit. Dieser Zuschuss wird an Eigentümer einer Wohnung oder eines Ein- oder Zweifamilienhauses, Erstkäufer von sanierten Wohnimmobilien des gleichen Typs oder an private Wohnungseigentümergemeinschaften gezahlt. Für die Immobilie muss vor dem 01.01.1995 eine Bauanzeige oder ein Bauantrag vorgelegen haben. Solarthermie-Anlagen werden als Einzelmaßnahme im Zusammenhang mit der Optimierung der Heizungsanlage indirekt gefördert, Photovoltaik-Anlagen sind von diesem Förderprogramm ausdrücklich ausgeschlossen. Der Zuschuss kann nicht für die Sanierung von Ferienimmobilien oder zur Nachfinanzierung von Vorhaben eingesetzt werden.
Auch für dieses Programm empfiehlt die KfW die Unterstützung durch einen Energieberater, der durch das Programm 431 teilfinanziert wird.
Das Programm 167 Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit unterstützt die Installation von Solarthermieanlagen und macht eine Kombination mit der Solarförderung des BAFA möglich (http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/solarthermie/index.html). Die Förderung richtet sich an Sanierer von Wohnimmobilien, Käufer von bereits saniertem Wohnraum und Investoren und beinhaltet einen Kredit bis zu einer Höhe von 50.000,– Euro pro Wohneinheit. Im Zuge der Sanierung muss die Heizungsanlage auf erneuerbare Energien umgestellt werden, was im Zusammenhang mit Solaranlagen die Solarthermie umfasst. Die Zinsbindungsdauer kann bis zu zehn Jahren betragen, der effektive Jahreszins liegt bei einer Laufzeit zwischen vier und zehn Jahren bei 2,22 %. Die ersten 1-2 Vertragsjahre sind eine tilgungsfreie Anlaufzeit. Die Solarthermie-Anlage wird bis zu einer Bruttokollektorfläche von 40 qm gefördert. Ferienimmobilien kommen für dieses Programm nicht in Betracht, auch Umschuldungen oder Nachfinanzierungen sind von dieser Fördervariante ausgeschlossen. Die genauen Kreditkonditionen können hier https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzeiger?ProgrammNameNr=167 abgerufen werden.
Für alle Kredite und Zielgruppen gilt dieser Ablauf:
Sie nehmen zunächst zu Ihrem Finanzierungspartner wie z. B. Ihrer Hausbank oder über den Interhyp Baufinanzierungsrechner Kontakt auf. Dann beantragen Sie über diesen Ihren KfW-Kredit. Das Kreditinstitut leitet Ihren Antrag an die KfW weiter, die ihn prüft und ihre Entscheidung dem Kreditinstitut bekanntgibt. Ihr Kreditinstitut wendet sich direkt an Sie und schließt im Fall einer Zusage der KfW mit Ihnen den Kreditvertrag ab. Mit dem Vertragsabschluss kann mit dem Vorhaben begonnen werden. Bei Nachfragen wenden Sie sich immer an Ihr Kreditinstitut.