Marktstammdatenregister (MaStR): Anleitung und Pflichten für Ihre PV-Anlage

Die Anmeldung Ihrer neuen Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister ist gesetzlich vorgeschrieben – ein Schritt, der oft Fragen aufwirft. Dieser Prozess sichert Ihnen nicht nur die Einspeisevergütung, sondern bewahrt Sie auch vor empfindlichen Bußgeldern.
Wir führen Sie verständlich durch alle notwendigen Schritte: von der Vorbereitung über die detaillierte Anmeldung bis hin zur späteren Datenpflege. Mit dieser Anleitung erledigen Sie die Registrierung Ihrer PV-Anlage und Ihres Stromspeichers fehlerfrei und fristgerecht.
Auf einen Blick: Das Wichtigste zur MaStR-Registrierung
- Was ist das MaStR? Ein offizielles Verzeichnis der Bundesnetzagentur für alle Stromerzeugungsanlagen in Deutschland.
- Wer muss sich registrieren? Betreiber von Photovoltaikanlagen (auch Balkonkraftwerke), Stromspeichern und anderen Energieerzeugungseinheiten.
- Wann muss die Registrierung erfolgen? Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der Anlage.
- Was sind die Folgen bei Versäumnis? Verlust des Anspruchs auf die EEG-Einspeisevergütung und mögliche Bußgelder.
Die Pflicht zur Registrierung: Wen betrifft sie genau?
Die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) legt fest, dass nahezu alle Anlagen zur Stromerzeugung und Stromspeicher registriert werden müssen. Die Daten dienen der Bundesnetzagentur als Grundlage für eine transparente und sichere Energieversorgung.
Für Sie als Betreiber einer Photovoltaikanlage bedeutet das konkret:
- Photovoltaikanlagen auf dem Dach: Jede netzgekoppelte PV-Anlage muss unabhängig von ihrer Größe registriert werden, was die Voraussetzung für den Erhalt der Einspeisevergütung ist.
- Balkonkraftwerke: Auch kleine steckerfertige Solaranlagen für Balkon oder Terrasse sind registrierungspflichtig. Seit dem 1. April 2024 wurde der Prozess dafür jedoch deutlich vereinfacht.
- Stromspeicher: Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer PV-Anlage einen Stromspeicher installieren, muss dieser ebenfalls als separate Einheit im Register angemeldet werden.
- Bestehende Anlagen: Auch ältere Anlagen, die vor Inkrafttreten des Registers in Betrieb genommen wurden, mussten nachträglich registriert werden.
Auch wenn die Registrierungspflicht oft Unsicherheit auslöst, lautet die klare Regel: Sobald Sie eine Anlage betreiben, die Strom erzeugt oder speichert und mit dem öffentlichen Netz verbunden ist, führt kein Weg am Marktstammdatenregister vorbei.
Vorbereitung ist alles: Diese Daten benötigen Sie für die Anmeldung
Eine gute Vorbereitung verkürzt den eigentlichen Registrierungsprozess auf wenige Minuten. Halten Sie die folgenden Informationen bereit, bevor Sie mit der Eingabe im Online-Portal beginnen.
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Ab 1.299,00 €Checkliste für Ihre Registrierung:
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Ihre persönlichen Daten als Anlagenbetreiber:
- Vollständiger Name und Anschrift
- E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Geburtsdatum
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Daten zum Standort der Anlage:
- Genaue Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
- Katasterangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück) – diese finden Sie im Grundbuchauszug. Oft findet das System die Daten aber bereits automatisch.
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Technische Daten Ihrer Photovoltaikanlage:
- Leistung: Bruttoleistung (Summe der Modulleistungen) und Nettonennleistung (Wechselrichterleistung) in Kilowatt (kWp/kW). Sie finden diese Werte im Datenblatt Ihrer Anlage oder im Übergabeprotokoll des Installateurs.
- Inbetriebnahmedatum: Der Tag, an dem die Anlage erstmals Strom erzeugt und ins Netz eingespeist hat.
- Ausrichtung und Neigungswinkel: Die Himmelsrichtung (z. B. Süd, Süd-West) und der Winkel der Module.
- Information zum Netzanschluss: Spannungsebene (meist Niederspannung).
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Technische Daten Ihres Stromspeichers (falls vorhanden):
- Nutzbare Speicherkapazität in Kilowattstunden (kWh)
- Technologie des Speichers (z. B. Lithium-Ionen)
- Inbetriebnahmedatum des Speichers
Die meisten dieser technischen Details finden Sie im Datenblatt, das Ihnen Ihr Installateur bei der Übergabe aushändigt.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So registrieren Sie Ihre Anlage im MaStR
Die Registrierung erfolgt ausschließlich über das Online-Portal der Bundesnetzagentur. Der Prozess gliedert sich in mehrere Schritte: Sie legen ein Benutzerkonto an, registrieren sich als Anlagenbetreiber und fügen anschließend Ihre Anlage(n) hinzu.
Schritt 1: Benutzerkonto erstellen
Besuchen Sie die Webseite www.marktstammdatenregister.de und starten Sie den Registrierungsprozess. Sie legen zunächst ein persönliches Benutzerkonto mit Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort an. Nach der Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse können Sie sich einloggen und mit dem nächsten Schritt fortfahren.
Schritt 2: Sich als Anlagenbetreiber registrieren
Nach dem Login müssen Sie sich als „Anlagenbetreiber“ registrieren. Hier fragt das System Ihre persönlichen Daten ab, die Sie bereits vorbereitet haben. Schließen Sie diesen Schritt sorgfältig ab, denn diese Daten bilden die Grundlage für alle weiteren Einträge.
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9.999,00 €Schritt 3: Ihre Photovoltaikanlage (Einheit) anlegen
Dies ist der entscheidende Schritt. Wählen Sie die Option, eine neue „Einheit“ zu registrieren, und wählen Sie als Typ „Solar“. Das System führt Sie nun durch eine Eingabemaske, in der Sie die technischen Daten Ihrer PV-Anlage eintragen.
Praxis-Beispiel: Ein typischer Vierpersonenhaushalt installiert eine Anlage mit 8 kWp Leistung. Sie geben also unter Bruttoleistung „8“ kWp ein. Das Datum der Inbetriebnahme war der 15. Mai 2024. Die Anlage ist auf einem Süddach mit 35 Grad Neigung montiert. Diese Werte tragen Sie in die entsprechenden Felder ein.
Schritt 4: Ihren Stromspeicher registrieren (falls vorhanden)
Wenn Sie einen Speicher installiert haben, müssen Sie diesen als separate Einheit anlegen. Der Prozess ist identisch zu Schritt 3, nur dass Sie als Typ „Stromspeicher“ auswählen. Anschließend verknüpfen Sie den Speicher mit der zuvor registrierten PV-Anlage.
Für Betreiber von Balkonkraftwerken wurde der Prozess erheblich verschlankt: Sie müssen nur noch wenige Daten wie Ihren Namen, Ihre Adresse und die Leistung der Anlage angeben. Die Eingabe technischer Details wie der Modulausrichtung entfällt.
Nach Abschluss aller Eingaben erhalten Sie eine Bestätigung. Ihre Anlage ist nun offiziell registriert.
Fristen und Folgen: Was passiert bei verspäteter Meldung?
Der Gesetzgeber setzt eine klare Frist für die Registrierung: Sie muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme Ihrer Anlage abgeschlossen sein. Die Einhaltung dieser Frist ist entscheidend, denn die Konsequenzen einer versäumten oder fehlerhaften Meldung sind gravierend.
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Verlust der Einspeisevergütung: Die wichtigste Folge ist der finanzielle Nachteil. Ohne eine gültige Registrierung im MaStR haben Sie keinen Anspruch auf die gesetzlich garantierte EEG-Vergütung für den Strom, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen. Die Zahlungen werden erst dann freigegeben, wenn die Registrierung nachgeholt wurde – eine rückwirkende Auszahlung ist nicht vorgesehen.
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Ordnungswidrigkeit und Bußgelder: Die Nichtregistrierung gilt als Ordnungswidrigkeit. Gemäß § 95 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) kann die Bundesnetzagentur Bußgelder von bis zu 50.000 € verhängen. Auch wenn in der Praxis bei Privatpersonen meist geringere Strafen angesetzt werden, verdeutlicht die Höhe den Stellenwert der Registrierungspflicht.
Viele Kunden fragen uns, was sie tun sollen, wenn sie die Frist versehentlich verpasst haben. Unsere klare Empfehlung: Holen Sie die Registrierung unverzüglich nach. Je schneller Sie handeln, desto geringer fallen die finanziellen Einbußen aus.
Nach der Registrierung: Datenpflege und typische Szenarien
Ihre Pflichten enden nicht mit der Erstanmeldung. Das Marktstammdatenregister muss stets den aktuellen Zustand widerspiegeln. Sie sind daher verpflichtet, Änderungen zu melden.
Szenario 1: Erweiterung der Anlage
Sie erweitern Ihre bestehende PV-Anlage um weitere Module oder rüsten einen Stromspeicher nach. Jede dieser Änderungen muss im Portal gemeldet werden. Bei einer Leistungserweiterung passen Sie die Daten der bestehenden Einheit an. Ein neuer Speicher wird als neue Einheit angelegt und mit der PV-Anlage verknüpft.
Szenario 2: Verkauf des Hauses (Betreiberwechsel)
Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, geht die Anlage an den neuen Eigentümer über. In diesem Fall müssen Sie im MaStR einen Betreiberwechsel durchführen: Der neue Eigentümer legt dafür ein eigenes Benutzerkonto an und kann die Anlage anschließend von Ihnen übernehmen.
Szenario 3: Stilllegung der Anlage
Sollte Ihre Anlage am Ende ihrer Lebensdauer endgültig vom Netz genommen werden, müssen Sie dies ebenfalls im Register vermerken und die Einheit als „dauerhaft stillgelegt“ kennzeichnen.
Eine regelmäßige Prüfung Ihrer Daten – etwa einmal im Jahr – empfiehlt sich, um sicherzustellen, dass alle Angaben noch korrekt sind und Sie rechtlich auf der sicheren Seite stehen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was kostet die Registrierung im Marktstammdatenregister?
Die Registrierung ist für Sie als Anlagenbetreiber vollständig kostenlos.
Muss ich meinen Installateur für die Anmeldung beauftragen?
Nein, die Registrierung müssen Sie als Anlagenbetreiber persönlich durchführen. Ihr Installateur kann und sollte Ihnen jedoch alle notwendigen technischen Daten zur Verfügung stellen.
Ich habe die Ein-Monats-Frist verpasst. Was soll ich jetzt tun?
Handeln Sie sofort. Führen Sie die Registrierung schnellstmöglich durch. Informieren Sie zudem Ihren Netzbetreiber, um die Auszahlung der Einspeisevergütung ab dem Zeitpunkt der Registrierung zu sichern.
Wo finde ich die MaStR-Nummer meiner Anlage?
Nach erfolgreicher Registrierung wird für jede Einheit (PV-Anlage, Speicher) eine eindeutige MaStR-Nummer vergeben. Sie finden diese in Ihrem Benutzerkonto im Online-Portal. Diese Nummer wird oft von Netzbetreibern oder für Förderanträge benötigt.
Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist ein notwendiger administrativer Schritt, der sich mit der richtigen Vorbereitung jedoch unkompliziert meistern lässt. Sie sichert Ihre finanziellen Ansprüche und sorgt für einen legalen Betrieb Ihrer Anlage.
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