Doppelte Registrierung im MaStR: So löschen Sie eine Anlage korrekt

Sie haben Ihre neue Photovoltaikanlage oder Ihr Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister (MaStR) angemeldet und stellen plötzlich fest: Die Anlage existiert doppelt.

Dieses Szenario ist keine Seltenheit und sorgt oft für Verunsicherung. Doch die gute Nachricht ist: Der Fehler lässt sich unkompliziert beheben.
Dieser Artikel führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess, um einen doppelten Eintrag zu korrigieren und endgültig zu löschen.

Warum eine korrekte Registrierung im Marktstammdatenregister so wichtig ist

Das Marktstammdatenregister (MaStR), betrieben von der Bundesnetzagentur, ist das zentrale Verzeichnis für alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen in Deutschland.
Eine vollständige und korrekte Registrierung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch die Voraussetzung für den Erhalt der Einspeisevergütung.
Ein fehlerhafter oder doppelter Eintrag kann zu Rückfragen des Netzbetreibers oder im schlimmsten Fall zu Verzögerungen bei der Auszahlung führen.

Nur ein sauberer Datensatz stellt sicher, dass alle Akteure im Energiemarkt – von Netzbetreibern bis zu den Behörden – über verlässliche Informationen verfügen.
Die korrekte Registrierung Ihrer Photovoltaikanlage ist daher ein entscheidender Schritt direkt nach der Inbetriebnahme.

Wie kommt es zu einer doppelten Registrierung?

Die Erfahrung zeigt, dass doppelte Einträge meist unbeabsichtigt entstehen. Zu den häufigsten Ursachen gehört die Unsicherheit während des Anmeldeprozesses.

Typische Szenarien für die Entstehung eines Duplikats:

  • Technische Unsicherheit: Der Anmeldeprozess wurde gestartet, aber aufgrund eines technischen Fehlers oder einer ausbleibenden Bestätigungs-E-Mail erneut durchgeführt.
  • Doppelte Anmeldung durch Installateur und Betreiber: Ein klassischer Fall ist, dass sowohl der Anlagenbetreiber als auch der Installationsbetrieb die Registrierung vornehmen.
    Herr Schmidt beauftragt beispielsweise einen Solarteur mit der Installation seiner Dachanlage.
    Als Serviceleistung übernimmt der Betrieb die Anmeldung im MaStR.
    Ohne davon zu wissen, führt Herr Schmidt die Registrierung wenige Tage später ebenfalls durch – schon ist ein Duplikat erstellt.
  • Verwechslung von Akteur und Anlage: Manchmal wird fälschlicherweise eine neue Anlage angelegt, obwohl nur die Daten des Anlagenbetreibers (Akteurs) hätten aktualisiert werden sollen.

Unabhängig von der Ursache ist die Korrektur des Fehlers für einen reibungslosen Betrieb essenziell.

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Schritt-für-Schritt-Anleitung: Doppelte Anlage im MaStR löschen

Die Entfernung eines doppelten Eintrags ist ein zweistufiger Prozess: Zuerst wird die fehlerhafte Einheit „stillgelegt“ und anschließend die endgültige Löschung bei der Bundesnetzagentur beantragt.

Schritt 1: Im MaStR-Portal anmelden

Besuchen Sie die Webseite des Marktstammdatenregisters und melden Sie sich mit Ihren Benutzerdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) an.

Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie die „Passwort vergessen“-Funktion nutzen, um es zurückzusetzen.

Schritt 2: Die zu löschende Einheit identifizieren

Navigieren Sie nach dem Login zu Ihrer Übersicht der registrierten Einheiten.
Hier sehen Sie alle auf Ihren Namen registrierten Anlagen.
Identifizieren Sie nun den doppelten Eintrag, der entfernt werden soll.

Tipp zur Identifizierung:
Vergleichen Sie die Details beider Einträge. Der zu löschende Eintrag ist oft derjenige, der unvollständiger ist oder ein späteres Registrierungsdatum aufweist.
In der Regel sollten Sie den Eintrag behalten, der bereits die offizielle MaStR-Nummer vom Netzbetreiber erhalten hat.

Schritt 3: Die Stilllegung der fehlerhaften Anlage

Wählen Sie die fälschlicherweise angelegte Einheit aus und suchen Sie nach einer Option wie „Einheit bearbeiten“ oder direkt „Stilllegung“.
Im Bearbeitungsmenü finden Sie die Möglichkeit, die Anlage stillzulegen.

Hier müssen Sie ein Stilllegungsdatum angeben.
Da die Anlage nie wirklich in Betrieb war oder es sich um ein reines Duplikat handelt, tragen Sie am besten das Inbetriebnahmedatum der korrekten Anlage ein.
Bestätigen Sie anschließend die Eingabe. Die Anlage gilt nun im System als „stillgelegt“.

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Schritt 4: Die endgültige Löschung beantragen

Eine als „stillgelegt“ markierte Einheit kann nun endgültig aus dem Register entfernt werden.
Diese Funktion ist oft nicht direkt per Klick verfügbar. Stattdessen müssen Sie die Löschung über das Kontaktformular des MaStR beantragen.

So formulieren Sie Ihren Antrag:

  1. Rufen Sie das Kontaktformular auf der MaStR-Webseite auf.
  2. Geben Sie Ihre Kontaktdaten an.
  3. Formulieren Sie eine kurze, klare Nachricht. Nennen Sie die MaStR-Nummer der stillgelegten Einheit (z. B. SEE9…) und bitten Sie um deren endgültige Löschung aufgrund einer doppelten Registrierung.

Ein typischer Antrag könnte lauten:
„Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um die endgültige Löschung der Einheit mit der MaStR-Nummer [Ihre Nummer hier einfügen].
Es handelt sich um eine versehentliche doppelte Registrierung.
Die korrekte Anlage ist unter der Nummer [Nummer der korrekten Anlage] weiterhin registriert. Vielen Dank.“

Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und nimmt die Löschung in der Regel innerhalb von 5 bis 10 Werktagen vor.

Was passiert nach der Löschung?

Sobald der doppelte Eintrag entfernt wurde, ist Ihr Datenbestand im Marktstammdatenregister wieder korrekt.
Die verbleibende, korrekte Registrierung Ihrer Anlage bleibt davon unberührt.
Damit haben Sie Ihre gesetzliche Pflicht erfüllt und müssen keine weiteren Schritte unternehmen.
Alle nachfolgenden Prozesse, wie die Abrechnung der Einspeisevergütung mit Ihrem Netzbetreiber, können nun reibungslos ablaufen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur doppelten Registrierung

Welche der beiden Anlagen soll ich löschen?
Löschen Sie immer den Eintrag, der unvollständig ist oder später erstellt wurde.
Wenn ein Eintrag bereits vom Netzbetreiber geprüft und bestätigt wurde, sollten Sie diesen behalten und den anderen löschen.

Ich habe mein Passwort für das MaStR vergessen. Was nun?
Nutzen Sie die Funktion „Passwort vergessen“ auf der Anmeldeseite des MaStR.
Sie erhalten eine E-Mail mit Anweisungen, um ein neues Passwort festzulegen.

Entstehen Kosten für die Korrektur?
Nein. Sowohl die Registrierung als auch die Korrektur von Einträgen im Marktstammdatenregister sind für Anlagenbetreiber kostenlos.

Kann ich die Löschung rückgängig machen?
Eine endgültige Löschung kann nicht rückgängig gemacht werden.
Achten Sie daher unbedingt darauf, auch wirklich die fehlerhafte und nicht die korrekte Anlage zur Löschung auszuwählen.

Mein Installateur hat die Anlage bereits registriert. Muss ich noch etwas tun?
Wenn Ihr Installateur die vollständige Registrierung für Sie übernommen hat, sollten Sie nur noch prüfen, ob alle Daten korrekt sind.
Ein kurzer Login ins MaStR-Portal zur Kontrolle ist daher empfehlenswert.
Klären Sie die Zuständigkeit am besten vorab, um doppelte Anmeldungen zu vermeiden, gerade wenn Sie nur ein kleines Balkonkraftwerk anmelden.

Fazit: Ein kleiner Fehler mit einfacher Lösung

Eine doppelte Registrierung im Marktstammdatenregister ist ein häufiger, aber lösbarer Fehler.
Mit dieser Anleitung können Sie den fehlerhaften Eintrag Schritt für Schritt und ohne großen Aufwand korrigieren.
Ein sauberer und aktueller Datensatz ist die Basis für einen sorgenfreien Betrieb Ihrer Photovoltaikanlage und sichert Ihnen den Anspruch auf die Einspeisevergütung.

Sollten Sie weitere Fragen zur Planung oder zu den Komponenten Ihrer Anlage haben, finden Sie auf Photovoltaik.info umfassende und verständliche Informationen.
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