Direktvermarktung unrentabel? So wechseln Sie zurück in die EEG-Vergütung

Die Direktvermarktung von Solarstrom galt lange als attraktive Alternative zur festen EEG-Vergütung. Doch sinkende Börsenstrompreise und Phasen mit negativen Werten führen dazu, dass sich das Modell für viele Anlagenbetreiber nicht mehr rechnet. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Fristen Sie zurück in die Sicherheit der gesetzlichen Einspeisevergütung wechseln können.
Was ist Direktvermarktung und warum war sie attraktiv?
Bei der klassischen EEG-Vergütung erhalten Sie für jede eingespeiste Kilowattstunde (kWh) einen staatlich garantierten, festen Betrag über 20 Jahre. Die Direktvermarktung ist ein alternatives Modell, bei dem Sie Ihren Strom nicht an den Netzbetreiber verkaufen, sondern über einen spezialisierten Dienstleister – den Direktvermarkter – direkt an der Strombörse.
Der Anreiz dafür war die sogenannte Marktprämie. Sie erhielten den an der Börse erzielten Strompreis plus eine staatliche Prämie, die die Differenz zur eigentlichen EEG-Vergütung ausglich. In Zeiten hoher Börsenpreise konnte die Gesamtsumme die feste Einspeisevergütung übersteigen. Gerade für Betreiber größerer Anlagen wurde die Direktvermarktung von Photovoltaik-Strom so besonders interessant.
Praxisbeispiel: Ein Betreiber einer 50-kWp-Anlage erhielt bei einem Börsenstrompreis von 8 Cent/kWh plus Marktprämie eine höhere Gesamtsumme als die zustehenden 6,5 Cent/kWh aus der festen EEG-Vergütung.
Wann wird die Direktvermarktung zum finanziellen Nachteil?
Die Marktlage hat sich gewandelt. Mehrere Faktoren führen dazu, dass die Direktvermarktung heute weniger rentabel oder sogar verlustreich sein kann:
- Negative Strompreise: An sonnen- und windreichen Tagen übersteigt das Stromangebot die Nachfrage, was zu negativen Preisen an der Börse führt. In diesen Zeiträumen müssen Sie für die Einspeisung Ihres Stroms bezahlen, anstatt Geld zu erhalten. Laut EEG entfällt die Marktprämie zudem, wenn der Börsenpreis für mindestens vier aufeinanderfolgende Stunden negativ ist.
- Sinkende Börsenstrompreise: Fällt der durchschnittliche Marktwert für Solarstrom, sinken auch Ihre Einnahmen. Die feste EEG-Vergütung bietet dagegen eine verlässliche und kalkulierbare Untergrenze.
- Verwaltungsaufwand und Gebühren: Der Direktvermarkter erhebt eine Servicegebühr für seine Dienstleistungen. Bei kleineren Anlagen kann dieser Betrag die potenziellen Mehrerlöse schnell aufzehren.
Besonders Betreiber von Anlagen bis 100 kWp, die freiwillig in die Direktvermarktung gewechselt waren, erwägen daher nun die Rückkehr in die stabile EEG-Vergütung.
Der Weg zurück: Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gibt Ihnen als Anlagenbetreiber ausdrücklich das Recht, von der Direktvermarktung wieder in die Einspeisevergütung zu wechseln. Der Wechsel ist an klare Fristen und formale Schritte gebunden.
Die wichtigste Voraussetzung ist die Einhaltung der Kündigungsfristen Ihres Vertrags mit dem Direktvermarkter. Prüfen Sie Ihren Vertrag genau. Üblich sind Kündigungsfristen von einem Monat zum Quartalsende oder einem Monat zum Monatsende.
Auch Ihren zuständigen Netzbetreiber müssen Sie über den Wechsel fristgerecht informieren. Er wird nach dem Wechsel wieder Ihr Ansprechpartner für die Abrechnung der Einspeisung.
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Schritt-für-Schritt-Anleitung: So gelingt der Wechsel
Der Wechsel selbst ist unkompliziert, erfordert aber die genaue Einhaltung der Fristen. Gehen Sie am besten in der folgenden Reihenfolge vor:
Schritt 1: Vertrag mit dem Direktvermarkter prüfen und kündigen
Sehen Sie in Ihrem Vertrag nach, welche Kündigungsfristen vereinbart wurden. Kündigen Sie den Vertrag schriftlich und fristgerecht. Lassen Sie sich die Kündigung unbedingt bestätigen, um einen Nachweis zu haben.
Schritt 2: Den Netzbetreiber über den Wechsel informieren
Dies ist der entscheidende Schritt mit einer oft missverstandenen Frist. Ihre Meldung an den Netzbetreiber muss vor Beginn des Vormonats eingehen.
Das klingt kompliziert, ist aber mit einem Beispiel einfach zu verstehen:
Praxisbeispiel: Möchten Sie ab dem 1. Oktober wieder die EEG-Vergütung erhalten, muss Ihre schriftliche Mitteilung spätestens am 31. August beim Netzbetreiber eingegangen sein. Der September liegt als voller Kalendermonat dazwischen. Verpassen Sie diese Frist, verschiebt sich der Wechsel um einen weiteren Monat auf den 1. November.
Schritt 3: Technische Aspekte klären
Für die Direktvermarktung war Ihre Anlage mit einer Fernsteuereinheit ausgestattet, über die der Direktvermarkter die Einspeisung regeln konnte. Klären Sie mit Ihrem Netzbetreiber, ob technische Anpassungen notwendig sind. In den meisten Fällen sind keine größeren Umbauten erforderlich, da die Fernsteuerbarkeit auch für den Netzbetreiber nützlich sein kann.
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Um finanzielle Nachteile durch einen verspäteten Wechsel zu vermeiden, sollten Sie die folgenden Punkte beachten:
- Kündigungsfrist Direktvermarkter: Prüfen Sie Ihren individuellen Vertrag. Planen Sie ausreichend Puffer ein.
- Meldefrist Netzbetreiber: Spätestens am letzten Werktag des Vormonats, der dem Wechselmonat vorausgeht (Beispiel: Meldung bis 31.08. für Wechsel zum 01.10.).
- Schriftform: Erledigen Sie Kündigung und Meldung immer schriftlich (per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben).
- Vergütungshöhe: Sie fallen auf die ursprüngliche EEG-Vergütung zurück, die für Ihre Anlage zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme galt. Ihre Ansprüche bleiben vollständig erhalten.
FAQ – Häufige Fragen zur Rückkehr in die EEG-Vergütung
Viele Anlagenbetreiber, die einen Wechsel erwägen, stellen sich ähnliche Fragen. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.
Kann ich jederzeit aus der Direktvermarktung aussteigen?
Ja, Sie können monatlich in die EEG-Vergütung zurückkehren, vorausgesetzt, Sie halten die Meldefrist beim Netzbetreiber ein. Beachten Sie jedoch: Ein erneuter Wechsel von der EEG-Vergütung in die Direktvermarktung ist laut EEG immer nur zum ersten Kalendertag eines Monats möglich.
Was kostet mich der Wechsel?
Der Wechsel selbst ist in der Regel kostenlos. Weder der Netzbetreiber noch der Direktvermarkter dürfen für den administrativen Vorgang Gebühren erheben. Prüfen Sie jedoch Ihren Vertrag mit dem Direktvermarkter auf eventuelle Klauseln zu Vertragslaufzeiten.
Ändert sich die Höhe meiner ursprünglichen EEG-Vergütung?
Nein. Sie erhalten exakt den Vergütungssatz pro kWh, der Ihnen bei der Inbetriebnahme Ihrer Anlage gesetzlich zugesichert wurde. Die Dauer des 20-jährigen Förderzeitraums wird durch den Ausflug in die Direktvermarktung ebenfalls nicht beeinflusst.
Lohnt sich der Wechsel auch für kleine Anlagen?
Gerade für kleinere Anlagen mit einer Anlagengröße unter 30 kWp ist die Rückkehr oft sinnvoll. Hier stehen Verwaltungsaufwand und die Gebühren des Direktvermarkters oft in keinem Verhältnis zu den geringen potenziellen Mehrerlösen. Die feste Vergütung bietet eine deutlich einfachere und sicherere Kalkulationsgrundlage.
Fazit: Sicherheit und Planbarkeit als Hauptargumente
Die Rückkehr aus der Direktvermarktung in die feste EEG-Einspeisevergütung ist eine strategische Entscheidung für mehr finanzielle Sicherheit und Planbarkeit. Wenn Sie schwankende Börsenpreise und das Risiko negativer Strompreise vermeiden möchten, ist der Wechsel eine sinnvolle Option.
Der Prozess ist gesetzlich klar geregelt und lässt sich – bei Einhaltung der Fristen – unkompliziert umsetzen. Entscheidend sind die rechtzeitige Kündigung beim Direktvermarkter und die fristgerechte Meldung beim Netzbetreiber. So sichern Sie sich wieder eine stabile und kalkulierbare Einnahmequelle für Ihren Solarstrom.



