Redispatch 2.0 für Direktvermarkter: Pflichten und Chancen für Anlagenbetreiber

Stellen Sie sich vor, Ihre Photovoltaikanlage läuft an einem sonnigen Tag auf Hochtouren, doch plötzlich wird ihre Leistung ferngesteuert gedrosselt. Was auf den ersten Blick wie eine technische Störung wirkt, ist in Wirklichkeit ein gezielter Eingriff zur Stabilisierung des Stromnetzes – ein Vorgang, der als Redispatch bekannt ist. Seit der Einführung von Redispatch 2.0 sind auch Betreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen wie größeren PV-Anlagen direkt betroffen. Wir erklären, welche neuen Pflichten sich daraus ergeben und wie Sie als Anlagenbetreiber von den Entschädigungsregelungen profitieren können.

Was ist Redispatch 2.0 und warum betrifft es Sie?

Das Stromnetz ist ein komplexes System, in dem Erzeugung und Verbrauch jederzeit im Gleichgewicht sein müssen. Drohen an bestimmten Stellen Überlastungen, sogenannte Netzengpässe, greifen die Netzbetreiber ein. Beim früheren Redispatch 1.0 wurden dafür noch primär konventionelle Großkraftwerke angewiesen, ihre Einspeisung zu erhöhen oder zu senken.

Mit dem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien musste dieser Prozess angepasst werden. Redispatch 2.0, das am 1. Oktober 2021 in Kraft trat, bezieht nun auch Erneuerbare-Energien-Anlagen und KWK-Anlagen ab 100 kW Leistung in die Netzstabilisierung ein. Ebenfalls betroffen sind alle Anlagen, die bereits heute durch einen Netzbetreiber fernsteuerbar sind – unabhängig von ihrer Größe. Das Ziel ist es, Engpässe vorausschauend zu managen, anstatt nur auf sie zu reagieren. Für Sie als Betreiber einer Anlage in der Direktvermarktung bedeutet das: Ihre Anlage wird zu einem aktiven Teil des Systems, das die Netzstabilität sichert.

Die Rolle des Direktvermarkters im Redispatch-Prozess

Wenn Sie den Strom Ihrer Anlage direkt an der Strombörse verkaufen, agiert ein Direktvermarkter als Ihr Partner und Dienstleister. Im Rahmen von Redispatch 2.0 übernimmt dieser eine zentrale Rolle. Er ist das Bindeglied zwischen Ihnen, dem Netzbetreiber und der gemeinsamen Datenaustauschplattform (Connect+).

Der Direktvermarkter bündelt die notwendigen Daten Ihrer Anlage und leitet sie an die Netzbetreiber weiter. Im Falle einer Abregelung ist er es auch, der die Ausfallarbeit berechnet und die Entschädigungsansprüche für Sie geltend macht. Eine transparente und enge Zusammenarbeit mit Ihrem Direktvermarkter für Solarstrom ist daher entscheidend für einen reibungslosen Ablauf. Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Direktvermarkter ihre Kunden proaktiv über die neuen Anforderungen informiert und die technischen Prozesse im Hintergrund angepasst haben.

Ihre Pflichten als Anlagenbetreiber: Daten sind der Schlüssel

Die größte Veränderung durch Redispatch 2.0 sind die erweiterten Pflichten zur Datenbereitstellung. Netzbetreiber benötigen präzise Informationen über Ihre Anlage, um deren potenzielle Einspeisung in ihre Netzplanungen einbeziehen zu können. Hierbei wird zwischen zwei Datenkategorien und zwei Abwicklungsmodellen unterschieden.

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Ihre grundlegenden Pflichten:

  1. Stammdatenbereitstellung: Sie müssen sicherstellen, dass alle technischen Stammdaten Ihrer Anlage (z. B. Standort, Nennleistung, technische Steuerbarkeit) korrekt und aktuell bei den Netzbetreibern hinterlegt sind. Dies geschieht in der Regel in Abstimmung mit Ihrem Direktvermarkter.
  2. Bereitstellung von Bewegungsdaten: Die Netzbetreiber müssen wissen, wie viel Strom Ihre Anlage voraussichtlich erzeugen wird. Dafür haben sich zwei Modelle etabliert:

Prognosemodell vs. Planwertmodell

Für Photovoltaikanlagen, deren Erzeugung vom Wetter abhängt und nicht exakt planbar ist, kommt das Prognosemodell zum Einsatz. Hierbei ermittelt der Netzbetreiber auf Basis Ihrer Stammdaten und aktueller Wetterprognosen eine Einspeiseprognose. Sie als Betreiber müssen also keine eigenen Fahrpläne erstellen.

Das Planwertmodell wird hingegen für steuerbare Anlagen wie Biogas- oder KWK-Anlagen genutzt. Hier übermittelt der Betreiber oder sein Direktvermarkter einen genauen Fahrplan der geplanten Einspeisung für die kommenden Stunden oder Tage.

Ein praktisches Beispiel: Der Betreiber einer 150-kWp-Photovoltaikanlage auf einem Firmendach fällt unter das Prognosemodell. Sein Verteilnetzbetreiber nutzt Wetterdaten, um zu berechnen, dass die Anlage am morgigen Mittag voraussichtlich 120 kW einspeisen wird. Erkennt der Übertragungsnetzbetreiber nun einen drohenden Engpass in der Region, kann er den Verteilnetzbetreiber anweisen, die Einspeisung der Anlage präventiv auf z. B. 80 kW zu drosseln.

Die Chance: Entschädigung für Abregelungsverluste

Die wichtigste Nachricht für Sie als Anlagenbetreiber: Jeder netzbedingte Eingriff, der Ihre Stromeinspeisung reduziert, muss finanziell kompensiert werden. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung für die entgangenen Erlöse.

Diese Entschädigung wird nach dem sogenannten Spitzabrechnungsverfahren berechnet. Dabei wird die Differenz zwischen der Strommenge, die Sie ohne den Eingriff eingespeist hätten, und der tatsächlich eingespeisten Menge ermittelt. Diese „Ausfallarbeit“ wird Ihnen so vergütet, als hätten Sie den Strom wie gewohnt über Ihren Direktvermarkter verkauft. Die Abwicklung und Auszahlung dieser Entschädigung übernimmt in den meisten Fällen Ihr Direktvermarkter, der den Betrag mit dem Netzbetreiber verrechnet.

Wichtig: Voraussetzung für den Erhalt der Entschädigung ist, dass Sie Ihre Datenlieferpflichten vollständig erfüllen. Liegen dem Netzbetreiber keine korrekten Daten vor, kann der Entschädigungsanspruch entfallen.

Praxis-Checkliste: Sind Sie für Redispatch 2.0 gerüstet?

Um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen und im Falle einer Abregelung Ihre Entschädigung erhalten, sollten Sie folgende Punkte prüfen:

  1. Vertrag mit dem Direktvermarkter prüfen: Klären Sie, welche Aufgaben Ihr Dienstleister im Rahmen von Redispatch 2.0 übernimmt. Wer ist für die Datenmeldung verantwortlich? Wie wird die Entschädigung abgerechnet?
  2. Technische Voraussetzungen sicherstellen: Die Fernsteuerbarkeit Ihrer PV-Anlage ist eine Grundvoraussetzung. Prüfen Sie, ob die Steuerungstechnik (z. B. Rundsteuerempfänger, Fernwirktechnik) ordnungsgemäß funktioniert.
  3. Stammdaten abgleichen: Vergewissern Sie sich, dass alle relevanten Anlagendaten im Marktstammdatenregister und bei Ihrem Netzbetreiber korrekt hinterlegt sind. Unstimmigkeiten können zu Problemen bei der Datenverarbeitung führen.
  4. Kommunikationswege verstehen: Fragen Sie Ihren Direktvermarkter, wie und wie schnell Sie über einen Redispatch-Eingriff informiert werden.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Redispatch 2.0

Betrifft mich Redispatch 2.0 auch mit einer kleinen Anlage unter 100 kWp?
In der Regel nicht, es sei denn, Ihre Anlage ist bereits heute auf Anforderung des Netzbetreibers fernsteuerbar oder Teil eines virtuellen Kraftwerks, das vom Direktvermarkter gesteuert wird. Die 100-kW-Schwelle ist der entscheidende Richtwert.

Wer zahlt die Entschädigung?
Die Entschädigung zahlt der anfordernde Netzbetreiber. Die Kosten für Redispatch-Maßnahmen werden letztlich über die Netzentgelte auf alle Stromverbraucher in Deutschland umgelegt.

Was passiert, wenn ich meinen Datenpflichten nicht nachkomme?
Wenn die erforderlichen Daten nicht oder fehlerhaft übermittelt werden, kann der Anspruch auf Entschädigungszahlungen verloren gehen. Im schlimmsten Fall können Netzbetreiber oder Direktvermarkter sogar Sanktionen verhängen.

Wie wird die ausfallende Strommenge exakt ermittelt?
Die Ermittlung der Ausfallarbeit ist ein komplexer, standardisierter Prozess. Im Prognosemodell wird die prognostizierte Einspeisung (ohne Eingriff) mit der real gemessenen, reduzierten Einspeisung verglichen. Die Differenz ist die entschädigungspflichtige Energiemenge.

Fazit: Redispatch 2.0 als notwendiger Schritt zur Netzstabilität

Redispatch 2.0 mag auf den ersten Blick wie eine zusätzliche bürokratische Hürde wirken. Tatsächlich ist es jedoch ein essenzieller Baustein für eine erfolgreiche Energiewende. Er sorgt dafür, dass das Stromnetz auch bei einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien stabil bleibt, indem dezentrale Erzeuger wie Ihre Photovoltaikanlage aktiv in das Netzmanagement einbezogen werden.

Für Sie als Anlagenbetreiber in der Direktvermarktung bedeutet dies vor allem, die neuen Datenpflichten ernst zu nehmen und eine gute Kommunikation mit Ihrem Direktvermarkter zu pflegen. Im Gegenzug sichert Ihnen der Gesetzgeber für jeden netzdienlichen Eingriff eine faire finanzielle Kompensation zu, sodass Ihnen keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen.

Detaillierte Informationen zur Direktvermarktung und den damit verbundenen Anforderungen finden Sie in unserem umfassenden Ratgeber auf Photovoltaik.info.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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