PV-Anlage vorübergehend stilllegen: Ihre Pflichten im MaStR

Eine Dachsanierung steht an, ein größerer Sturmschaden muss behoben oder der Wechselrichter ausgetauscht werden – es gibt viele Gründe, eine Photovoltaikanlage für längere Zeit vom Netz zu nehmen. Vielen Betreibern ist jedoch nicht bewusst, dass auch eine vorübergehende Stilllegung im Marktstammdatenregister (MaStR) gemeldet werden muss. Dieser Beitrag erklärt, warum diese Meldung entscheidend ist und wie Sie Ihre Anlage für die Dauer von Reparaturen oder Umbauten korrekt abmelden.

Vorübergehende vs. endgültige Stilllegung: Ein wichtiger Unterschied

Wichtig ist zunächst, zwei Begriffe klar voneinander zu trennen, die im Zusammenhang mit der Außerbetriebnahme von PV-Anlagen oft verwechselt werden: die vorübergehende und die endgültige Stilllegung.

  • Vorübergehende Außerbetriebnahme: Hierbei produziert die Anlage für einen absehbaren Zeitraum keinen Strom, die Absicht zur Wiederinbetriebnahme besteht aber weiterhin. Typische Fälle sind Bauarbeiten am Gebäude, eine umfangreiche Reparatur der Anlage oder der Austausch von zentralen Komponenten, der sich über Wochen hinzieht. Die Anlage behält ihren rechtlichen Status und insbesondere ihren Anspruch auf die EEG-Vergütung.

  • Endgültige Stilllegung: Dabei wird die Anlage dauerhaft vom Netz genommen und abgebaut. Sie wird künftig keinen Strom mehr erzeugen oder einspeisen. In diesem Fall endet auch der Anspruch auf die Einspeisevergütung.

Dieser Artikel konzentriert sich ausschließlich auf die vorübergehende Außerbetriebnahme, da in diesem Bereich die häufigsten Unklarheiten bei den Meldepflichten bestehen.

Typische Szenarien für eine temporäre Stilllegung

In der Praxis kann eine vorübergehende Außerbetriebnahme aus verschiedenen Gründen nötig werden. Besonders relevant wird die Meldepflicht in folgenden Fällen:

  • Dachsanierung: Muss die Eindeckung erneuert werden, werden die Solarmodule demontiert und die Anlage abgeschaltet.
  • Umfangreiche Reparaturen: Nach einem Blitz- oder Sturmschaden kann die Instandsetzung mehrere Wochen dauern.
  • Austausch von Großkomponenten: Wenn ein Zentralwechselrichter ausfällt und das Ersatzteil lange Lieferzeiten hat.
  • Gebäudeumbau: Bei einer Aufstockung oder größeren Fassadenarbeiten, die die Anlage beeinträchtigen.

In all diesen Fällen ist die Anlage nicht dauerhaft stillgelegt, sondern nur temporär außer Betrieb.

Warum die Meldung im MaStR so wichtig ist

Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist das zentrale Verzeichnis für alle Stromerzeugungsanlagen in Deutschland. Korrekte und aktuelle Daten sind entscheidend für die Netzstabilität und die Abwicklung der Einspeisevergütung. Deshalb sind in der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) klare Meldepflichten verankert.

Die wichtigste Regel lautet: Jede vorübergehende Außerbetriebnahme muss innerhalb eines Monats nach dem Ereignis im MaStR gemeldet werden.

Das Versäumen dieser Frist kann ernste Konsequenzen haben. Gerade für Anlagen, die eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten, ist die korrekte Meldung eine Grundvoraussetzung. Eine fehlende oder fehlerhafte Meldung kann zum Verlust des Vergütungsanspruchs für den Zeitraum der Nicht-Meldung führen. Je nach Anlagengröße kann das einen finanziellen Schaden von mehreren hundert Euro pro Monat bedeuten.

Zudem sichern Sie sich rechtlich ab und tragen zur Genauigkeit der offiziellen Energiedaten bei. Die Meldepflicht gilt für alle im MaStR registrierten Einheiten, also nicht nur für große Dachanlagen, sondern prinzipiell auch für kleinere Systeme wie Balkonkraftwerke.

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Schritt für Schritt: Die vorübergehende Stilllegung im MaStR melden

Die Meldung selbst ist unkompliziert und in wenigen Minuten erledigt. Sie als Anlagenbetreiber sind für die Aktualität Ihrer Daten verantwortlich, auch wenn ein Installateur die Erstanmeldung übernommen hat.

So gehen Sie vor:

  1. Anmeldung im MaStR-Portal: Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten auf der Webseite www.marktstammdatenregister.de ein.
  2. Anlage auswählen: Navigieren Sie zu Ihrer Anlagenübersicht. Wählen Sie die entsprechende Einheit (z. B. „Solar“) aus, die Sie vorübergehend stilllegen möchten.
  3. Status ändern: Suchen Sie nach der Option zur Bearbeitung der Einheit. Dort finden Sie ein Feld oder eine Schaltfläche mit der Bezeichnung „Betriebsstatus“.
  4. Datum eintragen: Wählen Sie die Option „vorübergehend außer Betrieb genommen“ und geben Sie das genaue Datum ein, an dem die Anlage vom Netz genommen wurde.
  5. Speichern und abschließen: Überprüfen Sie Ihre Eingabe und bestätigen Sie die Änderung.

Sobald die Reparatur- oder Umbauarbeiten abgeschlossen sind und Ihre Anlage wieder Strom produziert, müssen Sie den Prozess wiederholen. Loggen Sie sich erneut ein und melden Sie die Wiederinbetriebnahme mit dem entsprechenden Datum. Auch hierfür gilt die Frist von einem Monat.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was passiert, wenn ich die einmonatige Meldefrist verpasse?

Wer die Frist versäumt, verstößt gegen die Vorgaben der MaStRV. Im schlimmsten Fall kann der Netzbetreiber die Auszahlung der Einspeisevergütung für den nicht gemeldeten Zeitraum verweigern. Es ist ratsam, die Meldung schnellstmöglich nachzuholen.

Muss ich auch eine kurze Unterbrechung von ein paar Tagen melden?

Nein. Die Meldepflicht greift bei längeren, geplanten oder unvorhergesehenen Unterbrechungen. Eine kurzzeitige Abschaltung für eine routinemäßige Wartung von wenigen Stunden oder Tagen muss in der Regel nicht gemeldet werden. Die Grenze ist nicht exakt definiert, aber bei Ausfällen, die sich über Wochen oder einen Monat erstrecken, ist eine Meldung zwingend.

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Wer ist für die Meldung verantwortlich – ich oder mein Installateur?

Verantwortlich für die Richtigkeit und Aktualität der Daten im MaStR ist immer der Anlagenbetreiber. Viele Installateure bieten die Meldung als Service an, die rechtliche Pflicht verbleibt jedoch bei Ihnen. Klären Sie am besten im Vorfeld ab, wer die Meldung übernimmt.

Gilt die Meldepflicht auch für Anlagen, die keine EEG-Vergütung erhalten?

Ja, die Pflicht zur Meldung von Statusänderungen gemäß MaStRV gilt für alle registrierten Stromerzeugungseinheiten, unabhängig davon, ob sie eine Förderung erhalten oder nicht.

Gut informiert durch Umbau und Reparatur

Die korrekte Pflege der Daten im Marktstammdatenregister ist eine oft übersehene, aber wichtige Pflicht für Betreiber von Photovoltaikanlagen. Eine rechtzeitige Meldung der vorübergehenden Stilllegung schützt Sie vor finanziellen Nachteilen und sichert den Fortbestand Ihres Vergütungsanspruchs. Der Prozess ist einfach und stellt sicher, dass Ihre Anlage auch nach einer längeren Pause wieder reibungslos ins Netz integriert wird.

Sie möchten Ihre Anlage modernisieren oder planen einen Umbau? Detaillierte Informationen zur Auswahl der richtigen Komponenten, wie etwa einem neuen Wechselrichter, finden Sie in den Ratgebern auf Photovoltaik.info.

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