Stromspeicher nachrüsten: So melden Sie die Erweiterung im MaStR richtig

Immer mehr Betreiber von Photovoltaikanlagen entscheiden sich, ihre bestehende Anlage um einen Stromspeicher zu erweitern.
Dieser Schritt erhöht den Eigenverbrauch und die Unabhängigkeit vom öffentlichen Netz. Doch mit der technischen Installation geht auch ein wichtiger administrativer Schritt einher: die korrekte Meldung der Anlagenerweiterung im Marktstammdatenregister (MaStR). Eine aktuelle Auswertung zeigt, dass nur 40 % der nachgerüsteten Speicher fristgerecht gemeldet werden. Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und zeigt, wie Sie Fehler vermeiden.
Die Nachrüstung eines Speichers ist für viele Anlagenbetreiber ein logischer Schritt.
Während bereits über 70 % aller neuen PV-Anlagen direkt mit einem Speicher installiert werden, haben im letzten Jahr auch 16 % der Besitzer älterer Anlagen nachgezogen. Wenn auch Sie über eine Investition in einen Stromspeicher nachdenken, ist es umso wichtiger, die damit verbundenen Pflichten zu kennen.
Warum die korrekte Meldung im MaStR unerlässlich ist
Das Marktstammdatenregister, geführt von der Bundesnetzagentur, ist das zentrale Verzeichnis für alle Akteure und Anlagen im deutschen Energiemarkt. Da jede Stromerzeugungsanlage – und damit auch jeder Stromspeicher – hier registriert sein muss, ist die korrekte und fristgerechte Meldung keine reine Formsache, sondern eine gesetzliche Verpflichtung.
Die Konsequenzen einer versäumten oder fehlerhaften Meldung können erheblich sein:
- Verlust der Einspeisevergütung: Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Zahlung der EEG-Vergütung auszusetzen, bis die Registrierung korrekt erfolgt ist. Im schlimmsten Fall können bereits erhaltene Zahlungen zurückgefordert werden.
- Ordnungswidrigkeit: Die Bundesnetzagentur kann bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Missachtung der Meldepflicht Bußgelder verhängen.
- Fehlende Datengrundlage: Korrekte Daten im MaStR sind entscheidend für die Netzstabilität und die Planung der Energiewende. Mit Ihrer Meldung tragen Sie aktiv zum Gelingen dieses Gesamtprojekts bei.
Die Frist für die Registrierung ist klar definiert: Die Erweiterung Ihrer Anlage um einen Stromspeicher muss innerhalb eines Monats nach dessen Inbetriebnahme im MaStR gemeldet werden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Speichererweiterung im MaStR eintragen
Viele Anlagenbetreiber sind unsicher, ob sie für den Speicher eine komplett neue Registrierung anlegen müssen. Die Antwort ist klar: Nein. Der Stromspeicher wird als Erweiterung Ihrer bestehenden Photovoltaikanlage hinzugefügt. Dieser Weg ist erfahrungsgemäß der einfachste und beugt typischen Fehlern vor.
Gehen Sie wie folgt vor:
Aus unserem Shop, Kategorie: Balkonkraftwerke mit Speicher
Anker SOLIX Solarbank 3 E2700 Pro Balkonkraftwerk Speicher Set 1000 Watt 800 Watt - 2,7 kWh
Ab 1.299,00 €Schritt 1: Anmelden im MaStR-Portal
Besuchen Sie die Webseite www.marktstammdatenregister.de und melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie die „Passwort vergessen“-Funktion nutzen.
Schritt 2: Ihre bestehende PV-Anlage aufrufen
Nach dem Login gelangen Sie in Ihr persönliches Dashboard. Dort finden Sie eine Übersicht Ihrer registrierten Anlagen (Einheiten). Wählen Sie die Photovoltaikanlage aus, die Sie um den Speicher erweitert haben.
Schritt 3: Die Bearbeitung der Einheit starten
In der Detailansicht Ihrer PV-Anlage finden Sie einen Button mit der Aufschrift „Einheit bearbeiten“ oder eine ähnliche Funktion. Klicken Sie darauf, um den Bearbeitungsmodus zu starten.
Schritt 4: Den Stromspeicher als Komponente hinzufügen
Innerhalb des Bearbeitungsformulars navigieren Sie zu dem Abschnitt, der sich auf die Anlagenkomponenten bezieht. Hier finden Sie eine Option, um einen Stromspeicher hinzuzufügen. An dieser Stelle geben Sie die spezifischen Daten des Speichers ein.
Die wichtigsten Angaben sind hierbei:
- Technologie: Wählen Sie die passende Speichertechnologie (in der Regel Lithium-Ionen).
- Nutzbare Speicherkapazität in kWh: Dies ist der entscheidende Wert: Tragen Sie hier die vom Hersteller angegebene nutzbare Kapazität ein, nicht die Bruttokapazität. Ein typischer Wert für ein Einfamilienhaus liegt zwischen 5 und 15 kWh.
- Datum der Inbetriebnahme: Geben Sie das Datum an, an dem der Speicher erstmals Strom aufgenommen und abgegeben hat. Dieses Datum finden Sie üblicherweise im Inbetriebnahmeprotokoll Ihres Installateurs.
Aus unserem Shop, Kategorie: PV Anlagen mit Speicher und Montagesets
10000 Watt Photovoltaikanlagen inkl. 10,00 kWh Batterie & Ziegeldach Montageset - Trina Bifazial
6.999,00 €Schritt 5: Daten prüfen und Registrierung abschließen
Nachdem Sie alle Daten des Speichers eingegeben haben, gehen Sie den gesamten Datensatz Ihrer Anlage noch einmal sorgfältig durch. Stellen Sie sicher, dass alle Angaben korrekt sind, und bestätigen Sie anschließend die Änderungen. Das System generiert daraufhin eine Bestätigung, die Sie für Ihre Unterlagen speichern sollten.
Häufige Fragen zur Meldung eines nachgerüsteten Speichers
Der Umgang mit Registern und Formularen wirft oft Fragen auf. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Unklarheiten.
Muss ich für den Speicher eine komplett neue Anlage registrieren?
Nein, das ist der häufigste Fehler. Der Speicher ist rechtlich und technisch Teil Ihrer bestehenden Photovoltaikanlage. Sie müssen lediglich die bestehende Registrierung Ihrer PV-Anlage bearbeiten und den Speicher als neue Komponente hinzufügen.
Wer ist für die Meldung verantwortlich – ich oder der Installateur?
Als Anlagenbetreiber sind Sie gesetzlich für die korrekte und fristgerechte Registrierung verantwortlich. Viele Installateure bieten die Eintragung als Serviceleistung an. Klären Sie dies unbedingt vorab und lassen Sie sich die erfolgreiche Registrierung schriftlich bestätigen. Verlassen Sie sich nicht blind darauf, denn die letztendliche Verantwortung liegt bei Ihnen.
Was passiert, wenn ich die einmonatige Frist verpasst habe?
Holen Sie die Registrierung so schnell wie möglich nach. In den meisten Fällen zeigen sich Netzbetreiber kulant, wenn die Meldung nur wenige Wochen verspätet erfolgt, und zahlen die EEG-Vergütung rückwirkend. Eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht. Je länger Sie warten, desto höher ist das Risiko finanzieller Nachteile.
Kostet die Registrierung im Marktstammdatenregister etwas?
Nein, die Registrierung und auch die spätere Bearbeitung Ihrer Anlagendaten im MaStR sind für Sie als Anlagenbetreiber vollständig kostenlos.
Welche Unterlagen benötige ich für die Eintragung?
Halten Sie das Inbetriebnahmeprotokoll des Speichers und das Datenblatt des Herstellers bereit. Dort finden Sie alle relevanten technischen Daten wie die genaue nutzbare Speicherkapazität und das Datum der Inbetriebnahme.
Fazit: Eine kleine Pflicht mit großer Wirkung
Die Nachrüstung eines Stromspeichers ist ein sinnvoller Schritt zu mehr Energieautarkie. Die damit verbundene Meldung im Marktstammdatenregister ist eine der wenigen gesetzlichen Pflichten für Anlagenbetreiber, die Sie unbedingt ernst nehmen sollten. Der Prozess selbst ist unkompliziert und mit der richtigen Anleitung in wenigen Minuten erledigt. Indem Sie Ihre Anlage bearbeiten und nicht neu anlegen, vermeiden Sie die häufigsten Fehler und sichern sich langfristig Ihre Einspeisevergütung.
Sollten Sie noch am Anfang Ihrer Planung stehen, finden Sie auf unserer Webseite weiterführende Informationen und praxisnahe Vergleiche. Im Shop bieten wir zudem Komplettsets an, die bereits optimal auf typische Anlagengrößen und Verbrauchsprofile von Einfamilienhäusern abgestimmt sind.



