PV-Vertrag kündigen: Ihr Recht auf Rücktritt vor Baubeginn

Sie haben den Vertrag für Ihre neue Photovoltaikanlage unterschrieben, die Vorfreude war groß – doch nun schleichen sich Zweifel ein. Vielleicht haben Sie ein besseres Angebot entdeckt, Ihre finanzielle Situation hat sich geändert oder Sie sind mit der Kommunikation des Anbieters unzufrieden.
Die gute Nachricht: Ein unterschriebener Vertrag bedeutet nicht zwangsläufig, dass es kein Zurück mehr gibt. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen sachlich und verständlich, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, um vor der Installation aus dem Vertrag auszusteigen.
Das gesetzliche Widerrufsrecht: Ihre erste und stärkste Option
In vielen Fällen ist das gesetzliche Widerrufsrecht Ihre wichtigste rechtliche Handhabe. Es ermöglicht Ihnen, einen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen aufzulösen.
Wann gilt das Widerrufsrecht?
Das 14-tägige Widerrufsrecht greift vor allem bei zwei Vertragsarten, die im Photovoltaik-Bereich sehr häufig vorkommen:
Erstens: Fernabsatzverträge. Das sind Verträge, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie Telefon, E-Mail oder eine Webseite geschlossen wurden.
Zweitens: Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge. Hierzu zählen Verträge, die Sie beispielsweise bei sich zu Hause nach einem Beratungsgespräch mit einem Vertreter oder auf einer Informationsveranstaltung unterschrieben haben.
Die Frist von 14 Tagen beginnt erst, wenn Sie vom Anbieter ordnungsgemäß und schriftlich über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden.
Was, wenn die Belehrung fehlt oder fehlerhaft ist?
Die Erfahrung zeigt, dass Anbietern hier immer wieder Fehler unterlaufen. Wurden Sie nicht oder nur unzureichend über Ihr Widerrufsrecht informiert, verlängert sich die Frist erheblich. Das Widerrufsrecht erlischt dann erst 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss. Dies gibt Ihnen ein deutlich größeres Zeitfenster, um Ihre Entscheidung zu überdenken.
Praxisbeispiel: Ein Vertriebsmitarbeiter berät Sie an Ihrem Küchentisch und Sie unterschreiben den Vertrag direkt vor Ort. Der Mitarbeiter versäumt es, Ihnen die Widerrufsbelehrung in Textform auszuhändigen. In diesem Fall können Sie den Vertrag auch noch Monate später widerrufen.
Ein Widerruf muss schriftlich erfolgen, idealerweise per Einschreiben, um den Zugang beweisen zu können. Bereits geleistete Anzahlungen muss der Anbieter Ihnen vollständig erstatten.
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Stornierung des Vertrags nach Ablauf der Widerrufsfrist
Ist die Widerrufsfrist bereits verstrichen, wird die Situation komplexer. Eine einfache ‚Stornierung‘ ist gesetzlich nicht vorgesehen. Viele Verträge enthalten aber Klauseln für diesen Fall und sehen meist eine Stornogebühr vor.
Wie hoch dürfen Stornogebühren sein?
Anbieter dürfen nicht willkürlich hohe Gebühren verlangen. Oft finden sich in Verträgen pauschale Stornokosten von 10 % bis 15 % der Nettokaufsumme. Eine solche Klausel ist jedoch nur wirksam, wenn sie dem Anbieter die Möglichkeit einräumt, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Zudem muss sie Ihnen als Kunde gestatten zu beweisen, dass gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Anbieter darf Ihnen nur die Kosten in Rechnung stellen, die ihm nachweislich durch Ihre Stornierung entstanden sind. Dazu gehören beispielsweise Planungsaufwände oder bereits bestellte, aber noch nicht verbaute Komponenten. Viele Kunden fechten hohe Pauschalen erfolgreich an, da der Anbieter seinen tatsächlichen Schaden oft nur schwer beziffern kann, insbesondere wenn die Stornierung lange vor dem geplanten Montagetermin erfolgt.
Praxisbeispiel: Sie möchten drei Monate nach Vertragsschluss und weit vor dem Installationstermin kündigen. Der Anbieter verlangt pauschal 15 % des Auftragswerts, obwohl er lediglich eine erste Planungsskizze erstellt hat. Hier bestehen gute Chancen, die Forderung – notfalls mit Hilfe einer Verbraucherzentrale – deutlich zu reduzieren.
Die außerordentliche Kündigung: Ihr Recht bei Pflichtverletzungen
Eine weitere Möglichkeit, aus dem Vertrag auszusteigen, ist die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Diese kommt infrage, wenn der Anbieter seine vertraglichen Pflichten erheblich verletzt.
Typische Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind:
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Erhebliche Liefer- und Leistungsverzögerungen: Der Anbieter hält zugesagte Termine nicht ein und es kommt zu monatelangen, unbegründeten Verzögerungen.
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Mangelhafte Kommunikation: Der Anbieter ist über Wochen nicht erreichbar und reagiert nicht auf Anfragen zum Projektstatus.
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Falsche oder irreführende Angaben: Die gelieferten Komponenten entsprechen nicht den vertraglich vereinbarten Spezifikationen.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine außerordentliche Kündigung aussprechen, müssen Sie dem Anbieter in der Regel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Das bedeutet, Sie fordern ihn schriftlich auf, seinen Verpflichtungen (z. B. die Installation zu beginnen) bis zu einem bestimmten Datum nachzukommen. Erst wenn diese Frist ergebnislos verstrichen ist, wird die Kündigung wirksam.
FAQ – Häufige Fragen zur Kündigung eines PV-Vertrags
Muss ich Gründe für meinen Widerruf angeben?
Nein. Innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen auflösen. Eine einfache schriftliche Erklärung genügt.
Was passiert mit meiner Anzahlung nach einem Widerruf?
Nach einem wirksamen Widerruf ist der Anbieter verpflichtet, Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen, einschließlich einer Anzahlung, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen zurückzuerstatten.
Kann der Anbieter die Stornogebühr einfach von der Anzahlung einbehalten?
Nein, nicht ohne Weiteres. Der Anbieter darf eine Stornogebühr nur dann geltend machen und gegebenenfalls mit der Anzahlung verrechnen, wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist und die vertragliche Stornoklausel wirksam ist. Zudem muss er die Höhe des entstandenen Schadens nachweisen können.
Gilt das Widerrufsrecht auch bei Verträgen, die auf einer Messe geschlossen wurden?
Das ist eine rechtliche Grauzone. Gerichte werten einen Messestand oft als ‚Geschäftsraum‘, was bedeuten würde, dass kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Einige Anbieter gewähren es jedoch freiwillig. Prüfen Sie dazu unbedingt die Vertragsunterlagen.
An wen kann ich mich wenden, wenn der Anbieter sich weigert?
Die erste Anlaufstelle für eine Beratung und außergerichtliche Einigung sind die Verbraucherzentralen. Sie bieten kostengünstige Rechtsberatung und haben viel Erfahrung mit solchen Fällen. Bei höheren Streitwerten kann auch der Gang zu einem spezialisierten Anwalt sinnvoll sein.
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6.299,00 €Fazit: Kennen Sie Ihre Rechte und handeln Sie überlegt
Ein unterschriebener Vertrag für eine Photovoltaikanlage ist eine große Investition, und es ist verständlich, wenn Zweifel aufkommen. Der wichtigste Schritt ist, schnell zu handeln und Ihre vertraglichen und gesetzlichen Rechte zu prüfen. Das 14-tägige Widerrufsrecht ist Ihr stärkstes Instrument.
Aber auch danach sind Sie nicht machtlos. Prüfen Sie Stornoklauseln kritisch und bestehen Sie auf einen Nachweis des entstandenen Schadens. Bei erheblichen Versäumnissen des Anbieters steht Ihnen zudem der Weg der außerordentlichen Kündigung offen. Dokumentieren Sie die gesamte Kommunikation schriftlich, um im Streitfall gut aufgestellt zu sein.



