PV-Anlage stilllegen: So melden Sie die endgültige Außerbetriebnahme im MaStR

Eine Photovoltaikanlage ist eine Investition für Jahrzehnte. Doch irgendwann erreicht sie das Ende ihrer Lebensdauer, wird durch eine modernere Anlage ersetzt oder das Haus verkauft. Während der Abbau der Module auf dem Dach ein sichtbarer Schritt ist, wird eine entscheidende administrative Aufgabe oft übersehen: die offizielle Stilllegung im Marktstammdatenregister (MaStR). Dieser Schritt ist mehr als eine reine Formalität – er ist eine gesetzliche Pflicht mit wichtigen Folgen für Sie als Betreiber.
Warum die Abmeldung im Marktstammdatenregister so wichtig ist
Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist das zentrale Verzeichnis für alle Stromerzeugungsanlagen in Deutschland. Eine korrekte und aktuelle Datenbasis ist entscheidend für die Stabilität des gesamten Stromnetzes. Melden Sie Ihre Anlage nicht ab, existiert sie in den offiziellen Plänen weiter, was die Netzplanung verfälscht.
Die Pflicht zur Meldung ergibt sich aus der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV). Eine versäumte Abmeldung kann im Extremfall zu Ordnungsgeldern führen. Viel entscheidender sind jedoch die praktischen Gründe:
- Rechtssicherheit: Mit der Abmeldung kommen Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht als Anlagenbetreiber nach und schließen das Kapitel „PV-Anlage“ sauber ab.
- Korrekte Abrechnung: Die Meldung stellt sicher, dass der Netzbetreiber keine Einspeisung mehr erwartet und alle Verträge korrekt beendet werden.
- Voraussetzung für Neues: Planen Sie eine neue Anlage (Repowering), muss die alte Anlage offiziell stillgelegt sein, bevor Sie für die neue Anlage Förderungen oder eine Einspeisevergütung beantragen können.
- Klarheit bei Immobilienverkauf: Ein sauberer Registereintrag verhindert Unklarheiten und mögliche Haftungsfragen für den neuen Eigentümer.
Die Erfahrung zeigt, dass viele Anlagenbetreiber davon ausgehen, die Demontage durch einen Fachbetrieb schließe alle Formalitäten ein. Doch die Verantwortung für die Meldung im MaStR liegt immer beim eingetragenen Betreiber.
Wann müssen Sie eine PV-Anlage stilllegen?
Der Begriff „endgültige Außerbetriebnahme“ ist entscheidend. Es geht nicht um eine vorübergehende Abschaltung, etwa für Wartungsarbeiten am Dach. Eine offizielle Stilllegung ist in folgenden Szenarien erforderlich:
- Ende der Lebensdauer: Nach 20 bis 30 Jahren ist eine Anlage technisch veraltet oder ein Defekt so gravierend, dass eine Reparatur unwirtschaftlich ist.
- Repowering: Sie ersetzen Ihre alte Anlage durch eine neue, leistungsfähigere. Die alte Anlage muss demontiert und abgemeldet werden, bevor die neue registriert wird.
- Verkauf der Immobilie: Übernimmt der neue Eigentümer die Anlage nicht, müssen Sie diese vor der Übergabe stilllegen und abbauen.
- Dauerhafte Abschaltung: In seltenen Fällen wird eine Anlage dauerhaft vom Netz genommen, ohne sofort demontiert zu werden. Auch dies erfordert eine Meldung.
Ein typisches Beispiel: Ein Vierpersonenhaushalt ersetzt seine 20 Jahre alte 4-kWp-Anlage, die nach Auslaufen der EEG-Vergütung nicht mehr rentabel ist, durch eine moderne 10-kWp-Anlage mit Photovoltaik Speicher. Die Stilllegung der Altanlage ist hier der erste administrative Schritt.
Der Unterschied zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen diesen beiden Fällen. Wird Ihre Anlage nur für einige Tage oder Wochen abgeschaltet, zum Beispiel wegen einer Dachsanierung, ist keine Meldung im MaStR erforderlich. Sie informieren lediglich Ihren Netzbetreiber. Die „endgültige Außerbetriebnahme“ im Register bedeutet, dass die Anlage dauerhaft und unwiderruflich vom Netz genommen wird.
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Ab 2.099,00 €Schritt-für-Schritt-Anleitung: Die Stilllegung im MaStR-Portal
Die Abmeldung Ihrer Photovoltaikanlage ist unkompliziert und in wenigen Minuten erledigt. Sie benötigen lediglich Ihre Zugangsdaten für das Online-Portal des Marktstammdatenregisters.
Schritt 1: Anmelden im MaStR-Portal
Rufen Sie die Webseite www.marktstammdatenregister.de auf und melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort an.
Schritt 2: Ihre registrierten Einheiten aufrufen
Nach dem Login sehen Sie eine Übersicht. Navigieren Sie zum Bereich „Meine Einheiten“ oder einer ähnlichen Bezeichnung. Hier finden Sie Ihre Photovoltaikanlage.
Schritt 3: Option „Endgültige Außerbetriebnahme“ wählen
Wählen Sie die betreffende Anlage aus. In der Detailansicht oder über ein Aktionsmenü finden Sie eine Schaltfläche mit der Beschriftung „Einheit endgültig außer Betrieb nehmen“ oder einer sinngemäßen Formulierung.
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6.999,00 €Schritt 4: Datum der Stilllegung eintragen
Das System fordert Sie auf, das Datum der endgültigen Außerbetriebnahme einzugeben. Dieses Datum muss exakt dem Tag entsprechen, an dem die Anlage dauerhaft vom Netz getrennt wurde. Es ist rechtlich bindend.
Schritt 5: Vorgang bestätigen und abschließen
Überprüfen Sie Ihre Eingabe und bestätigen Sie den Vorgang. Damit ist die Stilllegung im Marktstammdatenregister offiziell abgeschlossen. Es empfiehlt sich, einen Screenshot der Bestätigungsseite zu machen oder die Bestätigungs-E-Mail für Ihre Unterlagen aufzubewahren.
Was passiert nach der Abmeldung?
Ihre Meldung im MaStR stößt einen Prozess an. Die Bundesnetzagentur informiert automatisch Ihren zuständigen Netzbetreiber über die Stilllegung. Dieser wird daraufhin den Einspeisevertrag kündigen und die Anlage aus seinem System entfernen. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie keine Einspeisevergütung mehr.
Nicht vergessen: Weitere Stellen informieren
Die Meldung im MaStR ist der zentrale, aber nicht der einzige Schritt. Denken Sie auch an folgende Punkte:
- Netzbetreiber: Informieren Sie Ihren Netzbetreiber zusätzlich schriftlich über die Demontage. So vermeiden Sie Missverständnisse und gewährleisten eine saubere Schlussabrechnung.
- Finanzamt: Wenn Sie Ihre Anlage als Gewerbebetrieb geführt haben, müssen Sie dem Finanzamt die Betriebsaufgabe melden. Damit enden auch steuerliche Pflichten wie die Umsatzsteuervoranmeldung.
Häufige Fragen zur Stilllegung einer PV-Anlage (FAQ)
Was kostet die Abmeldung im MaStR?
Die Registrierung, Änderung von Daten und auch die endgültige Stilllegung einer Anlage im Marktstammdatenregister sind für Sie als Betreiber kostenlos.
Gibt es eine Frist für die Meldung?
Ja, die endgültige Außerbetriebnahme muss gemäß MaStRV innerhalb eines Monats nach dem Ereignis im Register gemeldet werden.
Ich habe meine Zugangsdaten für das MaStR vergessen. Was nun?
Auf der Startseite des Portals gibt es eine „Passwort vergessen“-Funktion. Sie können Ihre Zugangsdaten unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zurücksetzen lassen.
Muss ich auch ein Balkonkraftwerk abmelden?
Ja, jede im MaStR registrierte Erzeugungseinheit – auch ein Balkonkraftwerk – muss bei ihrer endgültigen Demontage wieder abgemeldet werden. Der Ablauf ist dabei derselbe wie für große Dachanlagen.
Wer ist für die Abmeldung verantwortlich – ich oder der Installateur?
Die rechtliche Verantwortung liegt immer beim eingetragenen Anlagenbetreiber. Sie können zwar Ihren Installateur oder einen Dienstleister bevollmächtigen, die Meldung für Sie durchzuführen, aber Sie bleiben dafür verantwortlich, dass es korrekt geschieht.
Fazit: Ein kleiner Schritt mit großer Wirkung
Die Stilllegung einer Photovoltaikanlage ist mehr als nur die Demontage der Solarmodule. Der administrative Abschluss im Marktstammdatenregister ist ein kleiner, aber unverzichtbarer Schritt. Er sorgt für Rechtssicherheit, schafft klare Verhältnisse und unterstützt die Stabilität des deutschen Stromnetzes. Dieser Schritt ist kostenlos, schnell erledigt und schließt den Lebenszyklus Ihrer Anlage ordnungsgemäß ab – und schafft Platz für Neues, zum Beispiel eine leistungsfähigere Anlage mit besserer Photovoltaik Förderung.
Weitere praxisnahe Informationen zur Planung, zum Betrieb und zur Modernisierung von PV-Anlagen finden Sie direkt auf Photovoltaik.info.



