PV-Anlage geerbt: So melden Sie den Betreiberwechsel im MaStR korrekt

Eine Immobilie zu erben, ist eine emotionale und oft auch komplexe Angelegenheit
Befindet sich auf dem Dach des Hauses eine Photovoltaikanlage, kommt eine weitere administrative Aufgabe auf Sie als Erben zu: der Betreiberwechsel. Als neuer rechtlicher Eigentümer sind Sie verpflichtet, die Anlage auf Ihren Namen im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur umzumelden. Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und zeigt Ihnen, worauf Sie achten müssen.
Warum der Betreiberwechsel im Marktstammdatenregister so wichtig ist
Das Marktstammdatenregister ist das zentrale Verzeichnis für alle Stromerzeugungsanlagen in Deutschland – quasi das offizielle Melderegister für den Energiemarkt. Der dort eingetragene Betreiber gilt als die rechtlich verantwortliche Person für die Anlage.
Eine korrekte Eintragung ist aus mehreren Gründen entscheidend:
- Rechtssicherheit: Sie sind als Erbe der neue rechtliche Betreiber. Diese Änderung muss offiziell dokumentiert werden.
- Auszahlung der Einspeisevergütung: Der Netzbetreiber überweist die Vergütung für den eingespeisten Strom an den im MaStR registrierten Betreiber. Ist der Eintrag veraltet, kann es zu Zahlungsproblemen kommen.
- Gesetzliche Pflicht: Die Meldung von Änderungen ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine versäumte oder fehlerhafte Meldung kann als Ordnungswidrigkeit gelten und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen.
Die Erfahrung zeigt, dass viele Erben diese Aufgabe zunächst übersehen, da sie mit anderen, dringenderen Angelegenheiten beschäftigt sind. Eine zeitnahe Ummeldung bewahrt Sie jedoch vor späteren Komplikationen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Der Betreiberwechsel nach einem Erbfall
Der Betreiberwechsel im MaStR ist ein zweistufiger Prozess: Der bisherige Betreiber (in diesem Fall handeln Sie für den Verstorbenen) stößt die Übertragung an, und der neue Betreiber (Sie als Erbe) bestätigt sie.
Schritt 1: Die rechtliche Grundlage schaffen – Der Erbschein
Bevor Sie im MaStR aktiv werden können, benötigen Sie einen offiziellen Nachweis, dass Sie der rechtmäßige Erbe sind. Das entscheidende Dokument hierfür ist der Erbschein. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt und legitimiert Sie gegenüber Behörden und Vertragspartnern wie dem Netzbetreiber. Planen Sie hierfür etwas Zeit ein, da die Ausstellung einige Wochen dauern kann.
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Ab 2.099,00 €Schritt 2: Zugang zum MaStR-Konto des Verstorbenen
Nun benötigen Sie Zugriff auf das MaStR-Benutzerkonto des Verstorbenen. Hier gibt es zwei typische Szenarien:
Szenario A: Die Zugangsdaten sind bekannt.
Perfekt. Sie können sich direkt in das bestehende Konto des Verstorbenen einloggen und mit Schritt 3 fortfahren.
Szenario B: Die Zugangsdaten sind unbekannt oder es existiert kein Konto.
In diesem Fall müssen Sie als Rechtsnachfolger für den Verstorbenen ein neues Benutzerkonto im MaStR anlegen. Registrieren Sie den Verstorbenen mit seinen persönlichen Daten. War die geerbte PV-Anlage dort noch nicht erfasst, müssen Sie diese ebenfalls neu registrieren. Geben Sie dabei unbedingt das ursprüngliche Inbetriebnahmedatum der Anlage an.
Schritt 3: Den Betreiberwechsel im alten Konto einleiten
Sobald Sie im Konto des Verstorbenen angemeldet sind und die Anlage ausgewählt haben, finden Sie eine Option namens „Betreiberwechsel durchführen“.
- Wählen Sie diese Funktion aus.
- Das System fragt Sie nach der MaStR-Nummer des neuen Betreibers. Das sind Sie.
- Falls Sie noch kein eigenes MaStR-Konto haben, müssen Sie an dieser Stelle eines für sich selbst anlegen und Ihre persönliche MaStR-Nummer notieren.
- Geben Sie Ihre MaStR-Nummer in das Feld ein und starten Sie den Übertragungsprozess. Die Anlage wird nun quasi zur Übernahme angeboten.
Schritt 4: Den Betreiberwechsel im neuen Konto annehmen
Loggen Sie sich nun aus dem Konto des Verstorbenen aus und in Ihr eigenes MaStR-Benutzerkonto ein.
- Im Dashboard Ihres Kontos erscheint eine Benachrichtigung, dass Ihnen eine Anlage zur Übernahme angeboten wird.
- Akzeptieren Sie die Übernahme.
- Prüfen Sie alle Anlagendaten sorgfältig und bestätigen Sie den Vorgang.
Damit ist der Betreiberwechsel im Marktstammdatenregister offiziell abgeschlossen. Sie sind nun als neuer Betreiber eingetragen.
Sonderfall Erbengemeinschaft: Gemeinsam zum neuen Betreiber
Erben mehrere Personen die Immobilie gemeinsam, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Diese Gemeinschaft wird rechtlich als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) behandelt. Für das MaStR bedeutet das:
- Die Erbengemeinschaft muss sich als „Personengesellschaft (GbR)“ registrieren, nicht als einzelne Privatperson.
- Es muss ein Mitglied der Gemeinschaft als verantwortlicher Ansprechpartner benannt werden.
Praxisbeispiel: Die drei Geschwister Schmidt erben gemeinsam das Elternhaus mit einer 8-kWp-PV-Anlage. Sie müssen im MaStR ein neues Betreiberkonto als „Erbengemeinschaft Schmidt GbR“ anlegen. Eines der Geschwister wird als vertretungsberechtigte Person eingetragen, die für die Kommunikation zuständig ist. Die Übertragung der Anlage erfolgt dann vom Konto des Verstorbenen auf das neue GbR-Konto.
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12.999,00 €Welche Fristen müssen Sie beachten?
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Änderungen „unverzüglich“ gemeldet werden müssen. Als Faustregel gilt eine Frist von einem Monat, nachdem Sie als Erbe Kenntnis über Ihre neue Rolle als Anlagenbetreiber erlangt haben. In der Praxis ist dies meist der Zeitpunkt, an dem Sie den Erbschein erhalten.
Nicht nur das MaStR: Wen Sie noch informieren müssen
Mit der Ummeldung im Marktstammdatenregister ist die Bürokratie leider noch nicht vollständig erledigt. Denken Sie auch an diese beiden Stellen:
- Netzbetreiber: Informieren Sie den örtlichen Netzbetreiber über den Erbfall. Legen Sie eine Kopie des Erbscheins vor und bitten Sie um die Umschreibung des Einspeisevertrags auf Ihren Namen bzw. auf die Erbengemeinschaft.
- Finanzamt: Einnahmen aus der Einspeisung von Solarstrom sind steuerpflichtig. Als neuer Betreiber müssen Sie diese Einnahmen in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Klären Sie mit einem Steuerberater, welche steuerlichen Pflichten auf Sie zukommen.
Häufige Fragen zum Betreiberwechsel bei Erbschaft (FAQ)
Was kostet die Ummeldung im MaStR?
Die Registrierung und die Ummeldung im Marktstammdatenregister sind vollständig kostenlos.
Was passiert, wenn der Verstorbene die Anlage nie registriert hat?
Das kommt in der Praxis häufiger vor, als man denkt. In diesem Fall müssen Sie die Anlage im Namen des Verstorbenen (in dessen neu angelegtem Konto) nachträglich registrieren. Geben Sie dabei unbedingt das korrekte, ursprüngliche Datum der Inbetriebnahme an. Erst danach können Sie den Betreiberwechsel auf Ihren Namen durchführen.
Kann ich als Erbe die Anlage auch stilllegen lassen?
Ja, das ist möglich. Auch eine endgültige Stilllegung muss im Marktstammdatenregister gemeldet werden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass der Weiterbetrieb einer bestehenden Anlage fast immer die wirtschaftlich und ökologisch sinnvollste Option ist, da die Hauptinvestition bereits getätigt wurde.
Muss ich eine neue Versicherung für die PV-Anlage abschließen?
Die Photovoltaikanlage ist oft Teil der Gebäudeversicherung. Prüfen Sie die Police des Verstorbenen und informieren Sie die Versicherung über den Eigentümerwechsel. So stellen Sie sicher, dass der Versicherungsschutz lückenlos auf Sie übergeht.
Fazit: Eine administrative Hürde, die sich meistern lässt
Der Betreiberwechsel einer geerbten PV-Anlage mag auf den ersten Blick wie eine komplizierte Aufgabe wirken, insbesondere in einer ohnehin schwierigen Zeit. Der Prozess ist jedoch klar strukturiert und mit den richtigen Dokumenten gut zu bewältigen.
Denken Sie an die wichtigsten Schritte: Besorgen Sie den Erbschein, verschaffen Sie sich Zugang zum MaStR-Konto des Verstorbenen und führen Sie den zweistufigen Übertragungsprozess durch. Vergessen Sie anschließend nicht, auch den Netzbetreiber und das Finanzamt zu informieren.
Weitere praxisnahe Informationen zur Verwaltung und Optimierung Ihrer geerbten Anlage finden Sie direkt auf Photovoltaik.info.



