PV-Anlage erweitern: So melden Sie die Leistungssteigerung richtig an

Ihre Lebensumstände ändern sich – und damit auch Ihr Energiebedarf
Vielleicht haben Sie ein Elektroauto angeschafft, eine Wärmepumpe installiert oder der Familienzuwachs treibt den Stromverbrauch in die Höhe.
Wenn die Photovoltaikanlage, die Ihnen jahrelang gute Dienste geleistet hat, an ihre Grenzen stößt, ist eine Erweiterung der logische Schritt. Dieser Prozess unterscheidet sich jedoch in wesentlichen Punkten von der Erstanmeldung. Eine korrekte Anmeldung der Leistungssteigerung ist entscheidend, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten und die Einspeisevergütung optimal zu nutzen.
Warum eine Erweiterung überhaupt angemeldet werden muss
Auch wenn bereits eine Anlage existiert, greift jede Leistungssteigerung in das Stromnetz ein. Die Anmeldung ist daher mehr als eine bürokratische Formalität und dient drei wesentlichen Zwecken:
- Netzstabilität und Sicherheit: Ihr Netzbetreiber muss sicherstellen, dass das lokale Stromnetz die zusätzliche Leistung aufnehmen kann, ohne instabil zu werden. Insbesondere an sonnigen Tagen kann eine ungemeldete Mehrleistung die Netzfrequenz stören.
- Rechtliche Konformität: Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) sind Sie verpflichtet, jede Änderung an Ihrer Stromerzeugungsanlage zu melden. Eine versäumte Meldung kann zum Verlust des Anspruchs auf die Einspeisevergütung führen.
- Korrekte Abrechnung: Nur eine offizielle Anmeldung gewährleistet, dass Sie die korrekte Einspeisevergütung für den neu installierten Anlagenteil erhalten.
Die Erfahrung zeigt, dass viele Anlagenbetreiber diese Pflicht unterschätzen. Eine Erweiterung „einfach nur dazuzuklemmen“ ist nicht nur illegal, sondern gefährdet auch Ihren Versicherungsschutz und die Stabilität des öffentlichen Netzes.
Der entscheidende Unterschied: Anlagenerweiterung vs. Zweitanlage
Aus rechtlicher und technischer Sicht ist es wichtig, zwischen einer Anlagenerweiterung und der Installation einer zweiten, eigenständigen Anlage zu unterscheiden.
- Anlagenerweiterung: Von einer Erweiterung spricht man, wenn Module auf demselben Grundstück oder Gebäude innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen werden. Auch wenn die Module zu unterschiedlichen Zeitpunkten installiert wurden, werden sie unter bestimmten Umständen für die Berechnung der Vergütungshöhe zusammengefasst.
- Zweitanlage: Wird eine neue Anlage hingegen nach Ablauf der zwölf Monate oder auf einem anderen Grundstück errichtet (z. B. auf dem benachbarten Garagendach), gilt sie in der Regel als eigenständige Neuanlage mit einem komplett separaten Anmeldeprozess.
Für die meisten Eigenheimbesitzer ist die Erweiterung der bestehenden Dachanlage der Regelfall. Dabei greift eine der wichtigsten Regeln des EEG: Der Vergütungssatz für Ihre Bestandsanlage bleibt unberührt. Nur die neuen Module erhalten die zum Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme gültige Einspeisevergütung.
Die Anmeldung der Leistungssteigerung Schritt für Schritt
Der Prozess zur Anmeldung einer Erweiterung ähnelt dem einer Neuanlage, hat aber seine Besonderheiten. Ein zertifizierter Elektrofachbetrieb ist für die technischen Schritte unerlässlich.
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Ab 2.099,00 €Schritt 1: Technische Prüfung und Planung
Bevor Sie Module bestellen, muss ein Fachbetrieb prüfen, ob Ihr System für eine Erweiterung geeignet ist. Geklärt werden dabei folgende Fragen:
- Wechselrichter: Hat der vorhandene Wechselrichter noch freie Kapazitäten oder wird ein zusätzlicher bzw. ein größerer benötigt?
- Dachstatik und Platz: Ist genügend geeignete Fläche vorhanden und trägt die Dachkonstruktion die zusätzliche Last?
- Kompatibilität: Passen die neuen Module technisch zu den alten? Oft ist es sinnvoller, einen neuen, separaten Strang mit eigenem MPP-Tracker am Wechselrichter zu bilden.
Schritt 2: Anfrage beim Netzbetreiber
Auch bei einer Erweiterung müssen Sie eine neue Netzanschlussanfrage (oft auch „Inbetriebsetzungsanzeige“ genannt) bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber stellen. Dieser prüft, ob der Hausanschluss und das lokale Netz für die erhöhte Gesamtleistung ausgelegt sind.
Praxistipp: Bei einer Gesamtanlagenleistung von unter 30 kWp läuft dieser Prozess oft vereinfacht ab. Die Prüfung durch den Netzbetreiber ist meist schneller als bei einer kompletten Neuanmeldung, da die grundlegende Infrastruktur bereits bekannt ist.
Schritt 3: Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR)
Nach der technischen Inbetriebnahme durch den Installateur sind Sie verpflichtet, die Änderung innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu melden. Dazu bearbeiten Sie Ihren bestehenden Eintrag und fügen die Daten der Erweiterung hinzu (installierte Leistung, Datum der Inbetriebnahme). Dies ist ein entscheidender Schritt, um Ihren Anspruch auf die Einspeisevergütung für den neuen Anlagenteil zu sichern.
Der Anmeldeprozess für eine Photovoltaikanlage ist bei einer Erweiterung zwar in Teilen identisch, erfordert aber die genaue Angabe, dass es sich um eine Leistungssteigerung handelt. Zum Vergleich: Selbst wenn Sie nur ein kleines Balkonkraftwerk anmelden, ist eine Registrierung im MaStR Pflicht.
Schritt 4: Anpassung des Zählerkonzepts
Da Ihre Bestandsanlage und die Erweiterung unterschiedliche Einspeisevergütungen erhalten, muss der erzeugte Strom getrennt erfasst werden. In der Praxis gibt es dafür zwei gängige Lösungen:
- Kaskadenschaltung: Ein moderner Zweirichtungszähler wird um einen weiteren Erzeugungszähler ergänzt. Dies ist die heute am häufigsten verwendete Methode.
- Zwei separate Zähler: Für jede Anlage wird ein eigener Erzeugungszähler installiert. Diese Lösung ist aufwendiger und wird seltener genutzt.
Ihr Installateur wird das passende Zählerkonzept mit dem Netzbetreiber abstimmen und die Installation vornehmen.
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12.999,00 €Die Einspeisevergütung: Alt und Neu korrekt abrechnen
Ein zentraler Punkt bei der Anlagenerweiterung ist die Regelung der Einspeisevergütung nach § 48 EEG. Das Prinzip ist einfach und fair:
- Ihre Bestandsanlage: Der ursprüngliche Vergütungssatz, den Sie bei der ersten Inbetriebnahme erhalten haben, bleibt für die gesamten 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr bestehen.
- Die Erweiterung: Die neu installierten Module erhalten den Vergütungssatz, der am Tag ihrer Inbetriebnahme gültig ist. Dieser Satz wird ebenfalls für 20 Jahre garantiert.
Beispiel aus der Praxis:
Ein Hausbesitzer hat 2012 eine 5-kWp-Anlage in Betrieb genommen und erhält dafür eine Vergütung von 18 Cent/kWh. Im Jahr 2024 erweitert er die Anlage um weitere 4 kWp.
- Die alten 5 kWp werden weiterhin mit 18 Cent/kWh vergütet.
- Die neuen 4 kWp erhalten die 2024 gültige Vergütung von z. B. 8,1 Cent/kWh.
Diese getrennte Abrechnung macht ein angepasstes Messkonzept zwingend erforderlich und ist der Hauptgrund, warum eine saubere Anmeldung so wichtig ist.
FAQ – Häufige Fragen zur Anmeldung einer PV-Erweiterung
Muss ich jede noch so kleine Erweiterung anmelden?
Ja, ausnahmslos. Jedes zusätzlich installierte Modul erhöht die Gesamtleistung Ihrer Anlage und muss sowohl dem Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister gemeldet werden. Die Pflicht zur Anmeldung gilt unabhängig von der Größe der Erweiterung.
Was passiert, wenn ich die Anmeldung vergesse?
Eine versäumte oder fehlerhafte Anmeldung kann empfindliche Konsequenzen haben. Der Netzbetreiber kann die Zahlung der Einspeisevergütung für den nicht gemeldeten Anlagenteil verweigern. Zudem können Bußgelder durch die Bundesnetzagentur verhängt werden. Im schlimmsten Fall riskieren Sie sogar den Vergütungsanspruch für Ihre Bestandsanlage.
Kann ich die Anmeldung selbst durchführen?
Die Registrierung im Marktstammdatenregister müssen Sie als Anlagenbetreiber selbst online erledigen. Die technischen Anmeldungen beim Netzbetreiber – etwa die Netzverträglichkeitsprüfung und das Inbetriebsetzungsprotokoll – muss hingegen ein eingetragener Elektrofachbetrieb übernehmen.
Ändert sich die Einspeisevergütung für meine alte Anlage?
Nein, die Vergütung für Ihre Bestandsanlage ist gesetzlich für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr garantiert und bleibt von einer Erweiterung unberührt. Dies ist ein wichtiger Bestandsschutz im EEG.
Wie lange dauert der Anmeldeprozess für eine Erweiterung?
Die Dauer hängt stark von der Auslastung Ihres Netzbetreibers ab. Rechnen Sie von der ersten Anfrage bis zur finalen Genehmigung mit vier bis zwölf Wochen. Da die grundlegenden Anschlussdaten bereits vorliegen, geht es oft etwas schneller als bei einer komplett neuen Anlage.
Eine sorgfältige Planung und korrekte Anmeldung sind entscheidend für den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg Ihrer erweiterten Photovoltaikanlage. Sie sichern damit nicht nur Ihre Erträge, sondern tragen auch zu einem stabilen und sicheren Stromnetz bei.
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