Eigentümerwechsel einer PV-Anlage: Wer muss das MaStR aktualisieren?

Ein Hauskauf ist abgeschlossen, die Schlüssel sind übergeben. Zum neuen Eigenheim gehört oft auch eine Photovoltaikanlage auf dem Dach – ein wertvolles Extra, das hilft, Stromkosten zu senken. Doch mit der Anlage übernehmen Sie auch eine wichtige administrative Pflicht: die Ummeldung im Marktstammdatenregister (MaStR). Viele neue Eigentümer sind unsicher, wer für diese Aktualisierung verantwortlich ist. Dabei ist die korrekte Vorgehensweise entscheidend, um die Einspeisevergütung zu sichern und rechtliche Vorgaben zu erfüllen.
Dieser Beitrag erklärt Ihnen Schritt für Schritt, welche Aufgaben auf Verkäufer und Käufer zukommen und wie Sie den Betreiberwechsel reibungslos durchführen.
Was ist das Marktstammdatenregister (MaStR)?
Das Marktstammdatenregister ist das offizielle Verzeichnis für den deutschen Strom- und Gasmarkt, das von der Bundesnetzagentur geführt wird. Man kann es sich wie das „Einwohnermeldeamt“ für alle Energieanlagen in Deutschland vorstellen. Jede Photovoltaikanlage, vom großen Solarpark bis zum kleinen Balkonkraftwerk, muss hier mit ihren Stammdaten registriert sein.
Die Registrierung ist nicht nur eine Formalität, sondern eine gesetzliche Pflicht gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Sie dient mehreren wichtigen Zwecken:
- Transparenz: Die Daten geben einen genauen Überblick über die installierte Leistung und die Art der Stromerzeugung in Deutschland.
- Netzplanung: Netzbetreiber nutzen die Informationen, um die Stabilität der Stromnetze zu gewährleisten.
- Auszahlung von Förderungen: Nur eine korrekt registrierte Anlage hat Anspruch auf die gesetzliche Einspeisevergütung für Photovoltaik (EEG-Vergütung).
Eine sorgfältige Datenpflege ist also die Grundlage für einen störungsfreien und rentablen Betrieb der Anlage.
Der Eigentümerwechsel: Wer ist in der Pflicht – Käufer oder Verkäufer?
Die Verantwortung liegt bei beiden Parteien, denn der Wechsel ist ein zweistufiger Vorgang, bei dem Verkäufer und Käufer aufeinander angewiesen sind. Eine gute Kommunikation zwischen beiden ist deshalb essenziell.
Die Pflichten des Verkäufers (bisheriger Betreiber):
Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, den Betreiberwechsel im MaStR einzuleiten. Er muss die Anlage in seinem Online-Konto sozusagen „zur Übernahme freigeben“. Dieser Vorgang heißt offiziell Devestierung. Damit signalisiert er dem System, dass er nicht mehr der verantwortliche Betreiber ist.
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Ab 1.299,00 €Die Pflichten des Käufers (neuer Betreiber):
Der Käufer muss die vom Verkäufer freigegebene Anlage aktiv übernehmen. Er registriert sich als neuer Betreiber und verknüpft die bestehende Anlage mit seinem eigenen Konto im MaStR. Erst nach diesem Schritt ist der Eigentümerwechsel offiziell vollzogen.
Die Aufgabenverteilung lässt sich also wie folgt zusammenfassen:
- Verkäufer: Leitet den Prozess ein, indem er die Anlage freigibt.
- Käufer: Schließt den Prozess ab, indem er die Anlage übernimmt und die Daten aktualisiert.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So gelingt die Ummeldung im MaStR
Der Prozess ist einfacher, als er zunächst klingen mag. Wenn beide Parteien kooperieren, ist die Ummeldung in kurzer Zeit erledigt. Die Frist für die Aktualisierung der Daten beträgt einen Monat nach dem Eigentumsübergang.
Schritt 1: Für den Verkäufer – Die „Devestierung“ einleiten
Als Verkäufer müssen Sie die Anlage aus Ihrem Profil entfernen, damit der Käufer sie übernehmen kann.
- Anmeldung: Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Portal des Marktstammdatenregisters an.
- Anlage auswählen: Navigieren Sie zu Ihrer registrierten Einheit (Ihrer PV-Anlage).
- Betreiberwechsel starten: Suchen Sie nach einer Option wie „Betreiberwechsel durchführen“ oder „Einheit devestieren“.
- Schlüssel generieren: Das System führt Sie durch einen kurzen Prozess, an dessen Ende Sie einen Übernahmeschlüssel (oft als „Devestierungsschlüssel“ bezeichnet) erhalten.
- Schlüssel weitergeben: Diesen Schlüssel geben Sie an den Käufer des Hauses weiter. Er ist der digitale „Fahrzeugbrief“ für die PV-Anlage.
Mit der Weitergabe des Schlüssels ist Ihre Aufgabe als Verkäufer im MaStR erledigt.
Schritt 2: Für den Käufer – Die Anlage übernehmen
Als neuer Eigentümer schließen Sie den Prozess ab. Falls Sie noch keinen Zugang zum MaStR haben, müssen Sie sich zunächst als „Anlagenbetreiber“ registrieren.
- Anmeldung/Registrierung: Melden Sie sich im MaStR an oder erstellen Sie ein neues Konto.
- Anlage übernehmen: Wählen Sie die Option, eine bestehende Anlage zu übernehmen. Hier werden Sie zur Eingabe des Devestierungsschlüssels vom Verkäufer aufgefordert.
- Daten prüfen und aktualisieren: Nach Eingabe des Schlüssels werden Ihnen die Stammdaten der Anlage angezeigt. Prüfen Sie diese sorgfältig und aktualisieren Sie alle persönlichen Informationen, insbesondere Ihre Kontaktdaten und die Bankverbindung für die Einspeisevergütung.
- Abschluss: Bestätigen Sie die Übernahme. Die Anlage ist nun offiziell auf Sie als neuen Betreiber registriert.
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12.999,00 €Häufige Fehler und wichtige Zusatzinformationen
Neben der Ummeldung im MaStR gibt es noch einige Punkte, die in der Praxis leicht übersehen werden. Beachten Sie diese, um Probleme zu vermeiden.
Unbedingt den Netzbetreiber informieren!
Die Aktualisierung im MaStR ersetzt nicht die separate Benachrichtigung Ihres lokalen Netzbetreibers. Der Netzbetreiber ist Ihr Vertragspartner für die Einspeisung des Solarstroms und zahlt die EEG-Vergütung aus. Informieren Sie ihn schriftlich über den Eigentümerwechsel und legen Sie einen Nachweis bei (z. B. eine Kopie des Grundbucheintrags). Nur so stellen Sie sicher, dass der Einspeisevertrag auf Sie umgeschrieben wird und die Zahlungen auf Ihrem Konto eingehen.
Was passiert bei versäumten Fristen?
Wird die Ummeldung nicht fristgerecht innerhalb eines Monats durchgeführt, kann dies ernste Konsequenzen haben. Im schlimmsten Fall kann die Bundesnetzagentur die Auszahlung der Einspeisevergütung aussetzen, bis die Daten korrekt sind. In seltenen Fällen können sogar Bußgelder verhängt werden. Handeln Sie also zeitnah.
Was tun, wenn der Verkäufer nicht erreichbar ist?
Sollte der Verkäufer seiner Pflicht zur Freigabe der Anlage nicht nachkommen oder nicht mehr erreichbar sein, kommt der Prozess ins Stocken. In einem solchen Fall sollten Sie direkt den Support des Marktstammdatenregisters kontaktieren. Dieser kann nach Prüfung der Eigentumsverhältnisse (z. B. durch den Kaufvertrag) die Übertragung manuell durchführen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Betreiberwechsel
Muss ich für die Ummeldung Gebühren bezahlen?
Nein, die Registrierung und jede Aktualisierung im Marktstammdatenregister sind kostenlos.
Was ist, wenn der Vorbesitzer die Anlage nie registriert hat?
In diesem Fall müssen Sie als neuer Eigentümer die Anlage komplett neu registrieren. Es ist ratsam, dies schnellstmöglich nachzuholen und gleichzeitig den Netzbetreiber zu informieren, um den Anspruch auf die Einspeisevergütung zu klären und zu sichern.
Gilt das auch für kleine Balkonkraftwerke?
Ja, auch bei einem Eigentümerwechsel eines Hauses oder einer Wohnung mit einem Balkonkraftwerk muss der Betreiberwechsel im MaStR vollzogen werden. Der Prozess ist identisch.
Wie lange dauert der gesamte Prozess?
Wenn Verkäufer und Käufer gut kommunizieren, kann die Ummeldung innerhalb weniger Stunden abgeschlossen werden. Der Verkäufer generiert den Schlüssel, gibt ihn weiter, und der Käufer schließt die Übernahme ab.
Fazit: Ein reibungsloser Übergang sichert Ihre Erträge
Der Betreiberwechsel einer PV-Anlage im Marktstammdatenregister ist ein klar definierter Prozess, der die Mitwirkung von Verkäufer und Käufer erfordert. Während der Verkäufer die Anlage freigibt, ist der Käufer für die finale Übernahme und Datenaktualisierung verantwortlich.
Eine zeitnahe Erledigung dieses Prozesses, einschließlich der Meldung an den Netzbetreiber, sichert Sie nicht nur rechtlich ab, sondern auch den nahtlosen Weiterbetrieb und die finanzielle Rentabilität Ihrer Solaranlage. Eine Photovoltaik-Anlage sorgfältig zu planen und zu verwalten, ist der Schlüssel zum langfristigen Erfolg.
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