PV-Altanlagen im Marktstammdatenregister: Was Betreiber jetzt prüfen müssen

Ihre Photovoltaikanlage läuft seit Jahren zuverlässig, erzeugt sauberen Strom und speist Überschüsse ins Netz ein. Doch wussten Sie, dass ein fehlender oder fehlerhafter digitaler Eintrag im zentralen Register Deutschlands den Anspruch auf Ihre Vergütung gefährden kann? Viele Betreiber von Anlagen, die vor 2019 in Betrieb genommen wurden, sind sich dieser stillen Pflicht nicht bewusst – was teure Folgen haben kann.

In diesem Beitrag erfahren Sie, warum gerade Besitzer von Bestandsanlagen ihre Daten im Marktstammdatenregister (MaStR) dringend prüfen sollten, wie Sie dabei vorgehen und welche Risiken Sie damit vermeiden.

Was ist das Marktstammdatenregister (MaStR) und warum ist es wichtig?

Das Marktstammdatenregister, betrieben von der Bundesnetzagentur, ist das offizielle und zentrale Verzeichnis für den gesamten deutschen Strom- und Gasmarkt. Man kann es sich als das „Melderegister“ für alle Energieerzeugungsanlagen in Deutschland vorstellen – von großen Kraftwerken bis hin zu kleinen privaten Solaranlagen.

Ziel der Einführung am 31. Januar 2019 war es, eine verlässliche und einheitliche Datenbasis zu schaffen. Diese ist entscheidend für:

  • Netzstabilität: Netzbetreiber benötigen genaue Daten, um die Stromnetze sicher zu planen und zu steuern.
  • Energiewende: Die Politik nutzt die Daten, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu überwachen und zu fördern.
  • Ihre Vergütung: Der korrekte Eintrag Ihrer Anlage ist die grundlegende Voraussetzung dafür, dass Sie die gesetzlich garantierte EEG-Vergütung für Ihren eingespeisten Strom erhalten.

Ohne einen vollständigen und korrekten Eintrag im MaStR existiert Ihre Anlage für die offiziellen Stellen quasi nicht, wodurch der Anspruch auf Zahlungen ausgesetzt wird.

Die Tücke der Datenmigration: Warum Altanlagen besonders betroffen sind

Wenn Ihre Anlage vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb ging, wurde sie wahrscheinlich in einem der früheren Register geführt, wie dem PV-Meldeportal oder dem Anlagenregister. Diese Daten wurden damals automatisch in das neue Marktstammdatenregister übertragen. Genau hier liegt die Herausforderung:

Anlagenbetreiber sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Korrektheit der automatisch migrierten Daten zu überprüfen und zu bestätigen.

Viele Betreiber gehen fälschlicherweise davon aus, dass mit der automatischen Übertragung alles erledigt sei. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass es bei diesem Prozess häufig zu Fehlern kam oder Daten unvollständig übernommen wurden. Typische Fehlerquellen sind veraltete Adressdaten, falsche Leistungsangaben oder ein ungenaues Inbetriebnahmedatum.

Konsequenzen bei fehlenden oder falschen Daten: Ein Risiko, das Sie vermeiden sollten

Die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten liegt allein beim Anlagenbetreiber. Die ursprüngliche Frist zur Überprüfung und Korrektur endete zwar am 31. Januar 2021, die Pflicht dazu besteht jedoch weiterhin. Die Missachtung dieser Pflicht kann empfindliche Folgen haben:

  1. Verlust der Einspeisevergütung: Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Zahlung der EEG-Vergütung so lange auszusetzen, bis die Anlage korrekt registriert ist. In manchen Fällen kann es sogar zu Rückforderungen kommen.
  2. Bußgelder: Ein fehlender oder fehlerhafter Eintrag stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann Bußgelder nach sich ziehen.

Ein konkretes Beispiel: Stellen Sie sich vor, Ihre 8-kWp-Anlage erzeugt jährlich rund 7.500 kWh Strom. Bei einer angenommenen Vergütung von 25 Cent pro kWh (je nach Inbetriebnahmejahr) würde eine Aussetzung der Zahlung einen jährlichen Verlust von bis zu 1.875 Euro bedeuten. Ein finanzielles Risiko, das sich mit einer nur 15-minütigen Prüfung leicht vermeiden lässt.

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Schritt-für-Schritt: So prüfen und korrigieren Sie Ihren Eintrag

Die Überprüfung Ihrer Daten ist unkompliziert und kostenlos. Folgen Sie einfach diesen Schritten, um die Registrierung Ihrer Altanlage auf den neuesten Stand zu bringen.

Schritt 1: Anmelden und Anlage finden

Besuchen Sie die Webseite des Marktstammdatenregisters (www.marktstammdatenregister.de) und erstellen Sie ein Benutzerkonto, falls noch keines vorhanden ist. Nach der Anmeldung können Sie Ihre Anlage über die Suchfunktion finden, meist über Ihre Adresse oder Ihren Namen.

Schritt 2: Die wichtigsten Datenfelder im Fokus

Sobald Sie Ihre Anlage aufgerufen haben, gleichen Sie die hinterlegten Informationen sorgfältig mit Ihren Unterlagen (z. B. Inbetriebnahmeprotokoll, alte Rechnungen) ab. Besonders wichtig sind:

  • Stammdaten des Anlagenbetreibers: Stimmen Name und Adresse noch?
  • Standort der Anlage: Ist die Adresse korrekt und exakt angegeben?
  • Inbetriebnahmedatum: Dieses Datum ist entscheidend für die Höhe und Dauer Ihrer EEG-Vergütung. Eine Abweichung kann gravierende finanzielle Folgen haben.
  • Installierte Leistung: Prüfen Sie die angegebene Leistung in Kilowatt-Peak (kWp).

Schritt 3: Daten korrigieren und bestätigen

Sollten Sie Abweichungen feststellen, können Sie die Daten direkt im Portal bearbeiten. Sobald Sie die Änderungen gespeichert haben, ist Ihre Pflicht erfüllt und die Anlage rechtssicher registriert.

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Was, wenn meine Anlage gar nicht registriert ist?

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass eine Altanlage bei der Migration übersehen wurde und gar nicht im Register erscheint. In diesem Fall müssen Sie eine vollständige Neuregistrierung durchführen. Dieser Prozess wird als „Nachmeldung“ bezeichnet und ist dringend erforderlich. Der Ablauf ähnelt dem, den Betreiber heute durchlaufen, wenn sie zum Beispiel ein Balkonkraftwerk anmelden. Auch hier gilt: Besser spät als nie, um den Anspruch auf Vergütung zu sichern.

Häufige Fragen (FAQ) zur Registrierung von PV-Altanlagen

Ich habe die Frist zur Prüfung (31.01.2021) verpasst. Was nun?

Handeln Sie jetzt. Holen Sie die Prüfung und eventuelle Korrektur umgehend nach. Es gibt keinen Grund zur Panik. Die Netzbetreiber zeigen sich in der Regel kulant, wenn Betreiber von sich aus aktiv werden und ihre Daten aktualisieren.

Wo finde ich die benötigten Daten wie das genaue Inbetriebnahmedatum?

Die verlässlichsten Quellen sind das Inbetriebnahmeprotokoll Ihres Installateurs, die ursprüngliche Anmeldung beim Netzbetreiber oder alte Abrechnungen, auf denen die Anlagendaten vermerkt sind.

Kostet die Registrierung oder Korrektur etwas?

Nein. Die Nutzung des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur ist für alle Anlagenbetreiber vollständig kostenlos.

Meine Anlage ist schon sehr alt und ich plane eine Modernisierung. Muss ich sie trotzdem registrieren?

Ja, unbedingt. Die korrekte Registrierung ist die Grundlage für den legalen Betrieb und den Erhalt von Vergütungen, unabhängig vom Alter der Anlage. Eine Modernisierung kann die Photovoltaikanlage Kosten und die Leistung verändern, was dann ebenfalls im Register aktualisiert werden muss; die grundsätzliche Registrierungspflicht bleibt davon aber unberührt.

Wie kann ich den Ertrag meiner Altanlage heute noch einschätzen?

Auch bei älteren Anlagen lässt sich der zu erwartende Ertrag gut kalkulieren. Mit einem Photovoltaik Rechner können Sie unter Berücksichtigung von Standort, Ausrichtung und dem altersbedingten Leistungsabfall (Degradation) eine realistische Schätzung der aktuellen Stromproduktion erhalten.

Fazit: Eine kleine Prüfung mit großer Wirkung

Die Überprüfung des Eintrags im Marktstammdatenregister ist eine kleine, aber entscheidende Aufgabe für jeden Betreiber einer älteren Photovoltaikanlage. Sie sichert nicht nur Ihren finanziellen Anspruch auf die Einspeisevergütung, sondern schützt Sie auch vor möglichen Bußgeldern.

Nehmen Sie sich die wenigen Minuten Zeit, um Ihre Daten zu überprüfen. Es ist eine wertvolle Investition in die rechtliche und finanzielle Sicherheit Ihrer Solaranlage für die gesamte verbleibende Laufzeit.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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