Sachsen-Anhalt: So profitieren Kommunen vom Akzeptanzgesetz für PV-Anlagen

Sachsen-Anhalt hat ein neues Gesetz verabschiedet, um die Akzeptanz für erneuerbare Energien zu steigern und Kommunen direkt an der Wertschöpfung zu beteiligen. Das „Gesetz zur Sicherstellung der finanziellen Beteiligung von Kommunen an Freiflächenanlagen“, auch als Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz bekannt, schafft eine verbindliche Grundlage für Zahlungen von Betreibern von Photovoltaik- und Windkraftanlagen an die Standortgemeinden.

Akzeptanzgesetz: Vorteile für Kommunen durch PV-Anlagen in Sachsen-Anhalt

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das Gesetz am 22. November 2023 verabschiedet. Es verpflichtet Betreiber von neuen Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen werden, eine finanzielle Beteiligung an die betroffenen Kommunen zu leisten. Die Höhe dieser Abgabe beläuft sich auf bis zu 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde (kWh) Strom.

Diese Regelung macht eine bisher auf Freiwilligkeit basierende bundesgesetzliche Regelung (§ 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz) in Sachsen-Anhalt zur Pflicht. Ziel ist es, den Gemeinden einen direkten finanziellen Nutzen aus dem Ausbau der erneuerbaren Energien zu verschaffen und so die lokale Unterstützung für neue Projekte zu stärken. Weitere Details zu den finanziellen Auswirkungen für Betreiber regelt die Solarpark-Abgabe in Sachsen-Anhalt ab 2025. Damit wird ein Anreiz für Kommunen geschaffen, Flächen für die Energiewende bereitzustellen.

Bundesweiter Trend zur Beteiligung der Kommunen an PV-Anlagen

Sachsen-Anhalt ist nicht das einzige Bundesland, das auf eine stärkere Beteiligung der Kommunen setzt. Auch in anderen Regionen gibt es ähnliche Gesetze, wobei die Ansätze variieren. In Brandenburg wird beispielsweise über die Höhe der Abgaben diskutiert, um eine faire Lastenverteilung zwischen Solar- und Windkraft zu gewährleisten. Solche Entwicklungen zeigen, dass die finanzielle Beteiligung ein zentrales Thema der Energiewende ist, wie aktuelle Solar News immer wieder belegen.

Andere Bundesländer gehen einen anderen Weg und setzen auf Verpflichtungen für private und gewerbliche Bauherren. Ein Beispiel ist die Photovoltaikpflicht für Dachsanierung in NRW, die ab 2026 greift. Diese unterschiedlichen Modelle verdeutlichen die föderale Vielfalt bei der Umsetzung der nationalen Klimaziele.

Planungssicherheit durch Akzeptanzgesetz für Erneuerbare-Energien-Projekte

Ein weiterer zentraler Punkt des neuen Gesetzes in Sachsen-Anhalt ist die Vereinheitlichung des Planungssicherstellungsrechts. Durch klarere und einheitliche Vorgaben für die Planung und Genehmigung von Erneuerbare-Energien-Projekten sollen Verfahren beschleunigt und Verzögerungen minimiert werden. Dies ist ein entscheidender Faktor, um den Ausbau im erforderlichen Tempo voranzutreiben und die Klimaziele Deutschlands – insbesondere die angestrebte Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045 – zu erreichen.

Die beschleunigten Verfahren kommen nicht nur klassischen Solarparks zugute, sondern auch innovativen Ansätzen wie der Agri-PV, die in Sachsen bereits erfolgreich Landwirtschaft und Energieerzeugung kombiniert.

Akzeptanzgesetz: Was bedeutet es für Bürger und PV-Anlagen?

Während sich das Gesetz primär auf große Freiflächenanlagen konzentriert, hat der beschleunigte Ausbau erneuerbarer Energien positive Effekte für alle Bürger, da er das Stromnetz stabilisiert und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert. Der Trend zur Solarenergie zeigt sich auch im privaten Sektor immer deutlicher.

Für Hausbesitzer gibt es eine breite Auswahl an PV-Anlagen mit Speicher und Montagesets, um eigenen Solarstrom zu erzeugen und zu nutzen. Auch Mieter und Wohnungseigentümer können aktiv an der Energiewende teilhaben, beispielsweise durch Balkonkraftwerke ohne Speicher oder leistungsfähigere Balkonkraftwerke mit Speicher. In Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) erleichtern zudem neue gesetzliche Regelungen die gemeinsame Entscheidung für eine Solaranlage auf dem Dach, wie ein entsprechender Leitfaden von Beschluss bis Abrechnung erläutert.

Sachsen-Anhalt unterstützt Kommunen bei der Umsetzung des Akzeptanzgesetzes

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat zugesichert, die Kommunen bei der Umsetzung des neuen Gesetzes aktiv zu unterstützen. Dies umfasst sowohl die administrative Abwicklung der finanziellen Beteiligung als auch die Beratung bei Planungs- und Genehmigungsprozessen.

Das Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz stellt somit einen wichtigen Schritt dar, um finanzielle Anreize zu schaffen und gleichzeitig die Verfahren für den Bau neuer Anlagen zu vereinfachen. Durch diese Doppelstrategie soll der Ausbau der erneuerbaren Energien in Sachsen-Anhalt beschleunigt und die Energiewende auf eine breitere gesellschaftliche Basis gestellt werden.

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