Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV): Der Weg zur erfolgreichen Netzanmeldung

Die Idee, selbst erzeugten Solarstrom direkt an die Bewohner eines Mehrfamilienhauses zu liefern
Die Idee, selbst erzeugten Solarstrom direkt an die Bewohner eines Mehrfamilienhauses zu liefern, ist für viele Immobilieneigentümer attraktiv. Das Modell der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV), eingeführt mit dem Solarpaket 1, vereinfacht diesen Prozess erheblich. Doch bevor der erste Mieter von günstigem Sonnenstrom profitiert, steht ein entscheidender Schritt an: die Anmeldung der Anlage beim zuständigen Netzbetreiber. Gerade bei der GGV ist dieser Prozess jedoch mit besonderen Hürden verbunden und unterscheidet sich damit deutlich von der Anmeldung einer Anlage für ein Einfamilienhaus.
Wir zeigen Ihnen, worauf es bei der Netzanmeldung ankommt: von den spezifischen Anforderungen über die Kommunikation mit dem Netzbetreiber bis hin zu den entscheidenden Unterlagen.
Was ist die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) genau?
Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ermöglicht es dem Betreiber einer Photovoltaikanlage, den erzeugten Strom an mehrere Verbraucher wie Mieter oder Eigentümer im selben Gebäude zu liefern, ohne dabei die vollen Pflichten eines Energieversorgers übernehmen zu müssen. Dies stellt eine deutliche Vereinfachung gegenüber dem klassischen Mieterstrom dar.
Der entscheidende Vorteil: Der Anlagenbetreiber muss keine lückenlose Stromversorgung garantieren. Reicht der Solarstrom nicht aus, beziehen die teilnehmenden Parteien ihren Reststrom einfach wie gewohnt von ihrem selbst gewählten Energieversorger über das öffentliche Netz. Die GGV ist somit ein flexibles Modell, um den Eigenverbrauch im Gebäude zu maximieren und die Stromkosten für alle Beteiligten zu senken.
Der Anmeldeprozess beim Netzbetreiber: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung
Die Anmeldung einer GGV-Anlage ist komplexer als bei einer Standard-PV-Anlage. Der Netzbetreiber muss sicherstellen, dass die Anlage technisch einwandfrei ist und die Abrechnung korrekt erfolgen kann. Eine sorgfältige Vorbereitung ist hier entscheidend für einen reibungslosen Ablauf.
Schritt 1: Frühzeitige Kontaktaufnahme
Noch bevor Sie Komponenten bestellen, sollten Sie oder Ihr beauftragter Installateur den Kontakt zum lokalen Netzbetreiber aufnehmen. Jeder der über 800 Netzbetreiber in Deutschland kann leicht abweichende Formulare oder zusätzliche Anforderungen haben. Klären Sie frühzeitig die spezifischen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und erfragen Sie, welche Formulare für die Anmeldung einer GGV-Anlage benötigt werden.
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Ab 2.099,00 €Schritt 2: Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen
Für eine erfolgreiche Anmeldung sind in der Regel folgende Dokumente notwendig:
- Anmeldung zum Netzanschluss (AZN): Das Standardformular für den Anschluss einer Erzeugungsanlage.
- Technisches Datenblatt der PV-Anlage: Informationen über die Leistung der Module und des Wechselrichters.
- Konformitätserklärungen: Nachweise, dass die Komponenten (insbesondere der Wechselrichter und der Netz- und Anlagenschutz) den geltenden Normen entsprechen.
- Lageplan mit Flurstücknummer: Zur eindeutigen Identifizierung des Installationsortes.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB): Für den Zählerschrank, falls ein neuer Schrank installiert oder ein bestehender umgebaut wird.
- Das Messkonzept: Dies ist das wichtigste Dokument bei der GGV-Anmeldung.
Schritt 3: Das Messkonzept – Das Herzstück der Anmeldung
Das Messkonzept beschreibt detailliert, wie die Stromflüsse im Gebäude gemessen werden. Es muss unmissverständlich klären, wie die verschiedenen Stromflüsse erfasst und bilanziert werden: der erzeugte Solarstrom, der Allgemeinstrom (z. B. für Treppenhauslicht) und der individuelle Verbrauch der einzelnen Parteien.
Für die GGV wird meist ein Summenzählermodell verwendet:
- Ein Hauptzähler (Summenzähler) am Netzanschlusspunkt misst den gesamten Strombezug aus dem Netz und die gesamte Einspeisung.
- Hinter diesem Zähler wird der Solarstrom ins Hausnetz eingespeist.
- Jede teilnehmende Partei (Mietwohnung, Gewerbeeinheit) sowie der Allgemeinstromkreis erhalten eigene, private Unterzähler (Hutschienenzähler), die den jeweiligen Verbrauch messen.
Der Abgleich zwischen der Erzeugung und dem Gesamtverbrauch an den Unterzählern ermöglicht eine exakte Zuordnung der Stromflüsse. Dieses Konzept muss dem Netzbetreiber zur Genehmigung vorgelegt werden.
Schritt 4: Technische Prüfung durch den Netzbetreiber
Nach Einreichung aller Unterlagen prüft der Netzbetreiber die sogenannte Netzverträglichkeit. Er stellt sicher, dass das lokale Stromnetz die zusätzliche Einspeisung der PV-Anlage problemlos aufnehmen kann. Bei größeren Anlagen kann dieser Prozess einige Wochen in Anspruch nehmen.
Schritt 5: Zählersetzung und Inbetriebnahme
Sobald der Netzbetreiber grünes Licht gibt, kann der beauftragte Elektroinstallateur die Zähler montieren und die Anlage fertigstellen. Anschließend wird die Anlage offiziell in Betrieb genommen, was in einem Inbetriebnahmeprotokoll dokumentiert und dem Netzbetreiber übermittelt wird.
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12.999,00 €Besondere Herausforderungen bei der GGV-Anmeldung
Die Anmeldung einer GGV ist kein Standardverfahren. Sie stellt Immobilieneigentümer wie Installateure vor besondere Herausforderungen, die bei einer Anlage für ein Einfamilienhaus so nicht auftreten.
- Unterschiedliche Anforderungen der Netzbetreiber: Die Vorgehensweisen und Formulare sind nicht bundesweit standardisiert. Ein Messkonzept, das bei einem Netzbetreiber problemlos akzeptiert wird, kann bei einem anderen auf Nachfragen stoßen. Eine gründliche Recherche auf der Website des lokalen Netzbetreibers ist daher unerlässlich.
- Die Komplexität des Messkonzepts: Das Erstellen eines korrekten und vom Netzbetreiber akzeptierten Messkonzepts erfordert Fachwissen. Diese Aufgabe sollte ein qualifizierter Elektroinstallateur mit Erfahrung im Bereich Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser übernehmen. Ein fehlerhaftes Konzept führt unweigerlich zu Verzögerungen.
- Koordination zwischen den Akteuren: Der Anlagenbetreiber (Immobilieneigentümer), der Installateur und der Netzbetreiber müssen eng zusammenarbeiten. Dabei liefert der Betreiber die gebäudespezifischen Daten, während der Installateur die technische Planung und Kommunikation verantwortet und der Netzbetreiber die Rahmenbedingungen vorgibt.
Praxisbeispiel: GGV in einem Mehrfamilienhaus mit 12 Parteien
Stellen Sie sich ein Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten vor, auf dessen Dach eine 30-kWp-Photovoltaikanlage installiert werden soll.
- Planung: Der Eigentümer beauftragt einen Fachbetrieb. Dieser prüft die Gegebenheiten und klärt in einem ersten Telefonat mit den lokalen Stadtwerken die grundsätzlichen Anforderungen für eine GGV.
- Messkonzept: Der Elektriker entwirft ein Summenzählermodell. Er plant einen zentralen Zählerplatz im Keller und die Installation von 13 Unterzählern (12 für die Wohnungen, 1 für den Allgemeinstrom).
- Anmeldung: Der Installateur reicht alle Unterlagen, inklusive des detaillierten Messkonzepts, über das Online-Portal des Netzbetreibers ein.
- Rückfragen & Freigabe: Der Netzbetreiber hat eine Rückfrage zur Absicherung des Zählerplatzes, die der Installateur klärt. Nach drei Wochen kommt die technische Freigabe.
- Umsetzung: Die Anlage wird montiert und der Zählerschrank umgebaut. Nach der Fertigstellung nimmt der Netzbetreiber den neuen Summenzähler in Betrieb. Das Projekt ist nach rund drei Monaten von der ersten Anfrage bis zur Inbetriebnahme abgeschlossen.
Eine solche 30-kWp-Anlage erzeugt je nach Standort und Ausrichtung jährlich etwa 27.000 bis 30.000 kWh Strom – ein erheblicher Teil des Verbrauchs der Hausgemeinschaft kann damit gedeckt werden.
FAQ: Häufige Fragen zur Netzanmeldung bei GGV
Wie lange dauert der Anmeldeprozess für eine GGV?
Die Dauer hängt stark vom jeweiligen Netzbetreiber und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Realistisch ist ein Zeitrahmen von acht Wochen bis zu mehreren Monaten. Eine frühzeitige und vollständige Einreichung der Dokumente ist der beste Weg, den Prozess zu beschleunigen.
Muss ich als Betreiber einer GGV-Anlage ein Gewerbe anmelden?
Ja, in der Regel handeln Sie als Betreiber einer GGV-Anlage unternehmerisch und müssen daher ein Gewerbe anmelden. Die Einnahmen aus dem Stromverkauf an die Mieter unterliegen der Einkommensteuer. Lassen Sie sich hierzu am besten steuerlich beraten.
Was ist der genaue Unterschied zwischen GGV und Mieterstrom?
Beim klassischen Mieterstrommodell wird der Anlagenbetreiber zum vollwertigen Stromversorger für seine Mieter. Er muss eine lückenlose Versorgung garantieren und unterliegt strengen regulatorischen Auflagen. Bei der GGV entfallen diese Pflichten. Der Betreiber liefert nur den Solarstrom, den er erzeugt. Für den Reststrom schließt jeder Mieter einen eigenen Vertrag mit einem Versorger seiner Wahl ab. Die GGV ist somit bürokratisch deutlich schlanker.
Wer ist für die Abrechnung mit den Mietern zuständig?
Die Abrechnung des gelieferten Solarstroms ist Aufgabe des Anlagenbetreibers. Er muss den Verbrauch über die Unterzähler erfassen und den teilnehmenden Parteien in Rechnung stellen. Dafür gibt es mittlerweile spezialisierte Softwarelösungen und Dienstleister, die diesen Prozess automatisieren können.
Fazit: Gute Planung ist der Schlüssel zum Erfolg
Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eröffnet Immobilieneigentümern eine hervorragende Möglichkeit, den Wert ihrer Immobilie zu steigern und ihren Mietern günstigen, sauberen Strom anzubieten. Der Weg dorthin führt jedoch über einen sorgfältig geplanten Anmeldeprozess beim Netzbetreiber.
Hierbei ist das Messkonzept der kritischste Punkt. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Fachbetrieb, der die lokalen Anforderungen des Netzbetreibers kennt, ist daher unerlässlich. Mit der richtigen Vorbereitung und den vollständigen Unterlagen lässt sich die Hürde der Netzanmeldung erfolgreich meistern und der Weg für eine dezentrale, gemeinschaftliche Energieversorgung ebnen.



