Mündliche Zusagen vs. schriftlicher Vertrag: Warum Sie jedes Versprechen des Verkäufers dokumentieren müssen

Der Kauf einer Photovoltaik-Anlage ist eine bedeutende Investition. Nach einem überzeugenden Verkaufsgespräch ist die Vorfreude oft groß: Der Verkäufer hat einen schnellen Liefertermin in Aussicht gestellt, die Verwendung besonders hochwertiger Komponenten oder eine kostenlose Zusatzleistung versprochen.

Doch wenn der schriftliche Vertrag eintrifft, fehlen diese Punkte häufig. Dieses Szenario ist keine Seltenheit und kann später zu Enttäuschungen und teuren Missverständnissen führen. Deshalb ist es entscheidend, alle mündlichen Zusagen schriftlich zu fixieren, bevor Sie unterschreiben.

Die Lücke zwischen Gespräch und Vertrag: Ein häufiges Problem

Im Verkaufsgespräch geht es darum, Vertrauen aufzubauen und die Vorteile eines Produkts hervorzuheben. Engagierte Berater wollen Kunden für ihre Lösung begeistern und machen dabei oft Versprechungen, die über den Standard-Lieferumfang hinausgehen. Das Problem dabei: Was im Gespräch als feste Zusage klingt, ist rechtlich nicht bindend, solange es nicht im Vertrag steht.

Berichte von Verbraucherzentralen bestätigen dies regelmäßig: Ein erheblicher Teil der Beschwerden über Photovoltaik-Anbieter bezieht sich auf nicht eingehaltene Versprechen, verzögerte Lieferungen und Leistungen, die am Ende doch nicht im Preis inbegriffen waren. Der Handschlag oder die mündliche Zusage im Gespräch schaffen zwar ein gutes Gefühl, bieten aber keinerlei rechtliche Sicherheit.

Viele Käufer gehen fälschlicherweise davon aus, das Gesagte sei automatisch Vertragsbestandteil. Tatsächlich aber zählt im Streitfall fast ausschließlich das, was schriftlich vereinbart wurde.

Warum mündliche Zusagen rechtlich so problematisch sind

Obwohl das deutsche Recht mündliche Verträge grundsätzlich anerkennt, scheitert ihre Durchsetzung in der Praxis meist an zwei Hürden: der Beweislast und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Anbieter.

Die Tücke der Beweislast

Rechtlich gesehen kann eine mündliche Zusage zur ‚vereinbarten Beschaffenheit‘ einer Kaufsache gehören (§ 434 BGB). Verspricht ein Verkäufer also, dass Ihre Anlage einen bestimmten Wechselrichter enthält, wird dieses Versprechen theoretisch zum Vertragsbestandteil.

Das Problem liegt jedoch in der Praxis: Im Streitfall müssen Sie beweisen, dass diese Zusage gemacht wurde. Der Grundsatz lautet: ‚Wer etwas behauptet, muss es auch beweisen.‘ Können Sie sich Monate nach dem Gespräch noch exakt an den Wortlaut erinnern? Haben Sie Zeugen? Ohne handfesten Beweis steht Aussage gegen Aussage, und Ihre Chancen, Ihr Recht durchzusetzen, sind gering.

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Die Schriftformklausel in den AGB

Nahezu alle Verträge für größere Anschaffungen enthalten in den AGB eine sogenannte ‚Schriftformklausel‘. Diese lautet oft sinngemäß:

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Ein solcher Satz hebelt fast alle mündlichen Versprechen aus und legt unmissverständlich fest, dass nur das geschriebene Wort zählt. Selbst wenn ein Verkäufer Ihnen etwas fest zusagt, sorgt diese Klausel dafür, dass die Zusage rechtlich unwirksam ist, solange sie nicht schriftlich in den Vertrag aufgenommen wird.

So sichern Sie mündliche Versprechen rechtssicher ab

Um sich vor späteren Enttäuschungen zu schützen, müssen Sie nicht zum Rechtsexperten werden. Dafür genügt es, einen einfachen, aber wirksamen Prozess zu befolgen. Handeln Sie dabei nicht aus Misstrauen, sondern aus professioneller Sorgfalt – seriöse Anbieter haben dafür volles Verständnis.

Schritt 1: Alle Zusagen während des Gesprächs mitschreiben

Machen Sie sich während des Verkaufsgesprächs detaillierte Notizen. Schreiben Sie jedes konkrete Versprechen auf, das für Ihre Entscheidung wichtig ist.

Beispiel:

  • Lieferung und Montage bis spätestens Kalenderwoche 42.
  • Wechselrichter: Modell ‚SolarMax Pro X‘ vom Hersteller Y.
  • Inklusive: Demontage und Entsorgung der alten Satellitenschüssel.
  • Garantierte Anlagenleistung von mindestens 9.500 kWh im ersten Jahr.

Schritt 2: Den schriftlichen Vertrag sorgfältig prüfen

Vergleichen Sie Ihre Notizen Punkt für Punkt mit dem Ihnen vorgelegten Vertrag. Sind alle mündlichen Zusagen dort wortwörtlich aufgeführt? In den meisten Fällen lautet die Antwort ‚Nein‘, da Anbieter standardisierte Vertragsvorlagen verwenden.

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Schritt 3: Zusagen als Vertragsanhang formulieren

Lassen Sie sich nicht mit der Aussage ‚Das machen wir dann schon‘ abspeisen. Bestehen Sie darauf, die fehlenden Punkte schriftlich zu ergänzen. Dies kann als Zusatzdokument oder handschriftlicher Vermerk direkt auf dem Vertrag geschehen.

Formulierungsbeispiel für einen Anhang:

Zusätzliche Vereinbarungen zum Vertrag Nr. 12345 vom [Datum]

Ergänzend zu den im Vertrag genannten Leistungen werden folgende Punkte als fester Vertragsbestandteil vereinbart:

  1. Die Installation der Anlage erfolgt garantiert bis zum [Datum].
  2. Es wird ausschließlich der Wechselrichter des Typs [Modellbezeichnung] verbaut.
  3. Die Kosten für die Gerüststellung sind im Gesamtpreis enthalten.

Ort, Datum, Unterschrift Kunde & Unterschrift Anbieter

Schritt 4: Den Zusatz vom Verkäufer gegenzeichnen lassen

Gerade dieser letzte Schritt ist entscheidend. Der Zusatz muss von beiden Parteien – also von Ihnen und einem bevollmächtigten Vertreter des Unternehmens – unterschrieben werden. Nur dann ist er rechtlich bindend. Ein seriöser Anbieter, der zu seinem Wort steht, wird diesen Schritt ohne Zögern mitgehen.

Typische Versprechen, die Sie schriftlich festhalten sollten

Bei einer Investition wie einer Photovoltaik-Anlage gibt es viele Details, die den Wert und die Funktionalität beeinflussen. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

  • Liefer- und Installationstermine: Vage Aussagen wie ‚in 6 bis 8 Wochen‘ sollten durch ein konkretes Datum oder eine Kalenderwoche ersetzt werden.
  • Konkrete Komponenten: Lassen Sie sich Hersteller und genaue Modellbezeichnungen für alle wichtigen Bauteile (Solarmodule, Wechselrichter, Stromspeicher) schriftlich bestätigen.
  • Zusatzleistungen: Alle Arbeiten, die über die reine Installation hinausgehen (z. B. Elektroarbeiten im Zählerschrank, Gerüststellung, Entsorgung), müssen aufgeführt sein.
  • Preisgarantien und Rabatte: Halten Sie fest, dass der vereinbarte Preis ein Festpreis ist. So vermeiden Sie, dass die Photovoltaik Kosten durch unerwartete Posten am Ende höher ausfallen.
  • Leistungs- und Ertragsgarantien: Wurde Ihnen ein bestimmter Jahresertrag in Kilowattstunden (kWh) prognostiziert? Lassen Sie diesen Wert als zugesicherte Eigenschaft in den Vertrag aufnehmen.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist, wenn der Verkäufer die Unterschrift unter den Zusatz verweigert?

Das ist ein klares Warnsignal. Wenn ein Unternehmen nicht bereit ist, seine eigenen mündlichen Versprechen schriftlich zu bestätigen, sollten Sie den Vertragsabschluss überdenken. Es deutet darauf hin, dass die Zusagen möglicherweise nicht eingehalten werden können oder sollen.

Reicht eine Bestätigung per E-Mail aus?

Eine E-Mail ist besser als gar nichts, da sie als Beweismittel dienen kann. Die rechtlich sicherste Variante ist jedoch ein von beiden Seiten unterzeichneter Vertragszusatz. Insbesondere bei Verträgen mit einer Schriftformklausel ist eine E-Mail oft nicht ausreichend, um den Vertrag wirksam zu ändern.

Gilt das auch für Versprechen aus Werbebroschüren?

Ja, laut § 434 BGB gehören auch Aussagen in der Werbung zur ‚vereinbarten Beschaffenheit‘. Dennoch ist es sicherer, diese Eigenschaften explizit im individuellen Kaufvertrag zu verankern. So vermeiden Sie Diskussionen darüber, ob eine Werbeaussage für Ihr spezifisches Angebot galt.

Ich habe den Vertrag bereits unterschrieben. Kann ich noch etwas tun?

Nach der Unterschrift ist es deutlich schwieriger. Sie können versuchen, sich die Zusagen nachträglich schriftlich bestätigen zu lassen. Der Anbieter ist dazu jedoch nicht mehr verpflichtet. Dies unterstreicht, wie wichtig es ist, alle Punkte vor der Vertragsunterzeichnung zu klären.

Fazit: Vertrauen ist gut, ein schriftlicher Vertrag ist besser

Der Kauf einer Photovoltaik-Anlage ist eine langfristige Entscheidung. Umso wichtiger ist eine klare, vollständige und unmissverständliche Vertragsgrundlage. Mündliche Zusagen sind flüchtig und im Streitfall kaum beweisbar. Wenn Sie alle wichtigen Versprechen als schriftlichen Vertragsbestandteil festhalten, schaffen Sie nicht nur rechtliche Sicherheit für sich, sondern sorgen auch für eine transparente Geschäftsbeziehung. Hier geht es nicht um Misstrauen, sondern darum, Missverständnisse von vornherein auszuschließen und sicherzustellen, dass Sie genau die Leistung erhalten, die Ihnen versprochen wurde.

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Patrick Thoma
Patrick Thoma

Patrick Thoma ist Gründer von Mehrklicks.de und JVGLABS.com.
Er entwickelt Systeme für KI-Sichtbarkeit und semantische Architektur – mit Fokus auf Marken, die in ChatGPT, Perplexity und Google SGE sichtbar bleiben wollen.

Mehr über ihn und die Arbeit:
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