Mieterstrom bei Mieterwechsel: Ein Leitfaden für Vermieter und Mieter

Ein Mieterwechsel ist für Vermieter immer mit organisatorischem Aufwand verbunden

Wenn eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Mietshauses Strom für die Bewohner produziert, kommt eine weitere wichtige Frage hinzu: Was geschieht mit dem Mieterstromvertrag? Viele Vermieter sind unsicher, welche Rechte und Pflichten für sie, den ausziehenden und den neuen Mieter gelten. Dieser Artikel schafft Klarheit und zeigt, wie der Übergang reibungslos und rechtssicher gelingt.

Die Grundlage: Mietvertrag und Stromvertrag sind zwei Paar Schuhe

Der entscheidende Punkt für Sie als Vermieter ist die rechtliche Trennung von Mietvertrag und Mieterstromvertrag. Selbst wenn Sie als Gebäudeeigentümer der Anbieter des Solarstroms sind, handelt es sich um zwei separate Vertragsverhältnisse.

Dieser Grundsatz hat konkrete Folgen:

  • Keine Zwangskopplung: Sie dürfen den Abschluss eines Mietvertrags nicht davon abhängig machen, dass der neue Mieter auch den Mieterstromvertrag unterzeichnet. Dies ist gesetzlich verboten (Kopplungsverbot).
  • Freie Anbieterwahl: Jeder Mieter in Deutschland hat das Recht, seinen Stromanbieter frei zu wählen. Dieses Recht bleibt auch im Mieterstrommodell unangetastet.
  • Separate Kündigung: Zieht ein Mieter aus, beendet die Kündigung des Mietvertrags nicht automatisch den Stromvertrag. Dieser muss vom Mieter separat gekündigt werden.

Die Erfahrung zeigt, dass eine transparente Kommunikation über diese Trennung von Anfang an die meisten Missverständnisse vermeidet und Vertrauen schafft.

Was passiert, wenn der alte Mieter auszieht?

Für den ausziehenden Mieter ist der Prozess unkompliziert und ähnelt dem bei einem herkömmlichen Stromanbieterwechsel.

  1. Kündigung des Mieterstromvertrags: Der Mieter muss den Mieterstromvertrag fristgerecht kündigen. Die Kündigungsfristen sind im Vertrag festgelegt, dürfen gesetzlich aber nicht länger als einen Monat betragen. Meist ist die Kündigung an den Auszugstermin gekoppelt.
  2. Endablesung des Zählers: Bei der Wohnungsübergabe wird der Zählerstand abgelesen und im Übergabeprotokoll festgehalten.
  3. Schlussrechnung: Auf Basis des abgelesenen Zählerstandes erstellt der Mieterstromanbieter (also Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dienstleister) die Schlussrechnung für den ausziehenden Mieter.

Praxisbeispiel: Familie Meier zieht zum 31. März aus. Ihren Mietvertrag kündigt sie im Dezember. Idealerweise kündigt sie gleichzeitig auch ihren Mieterstromvertrag zum 31. März. Am Tag der Schlüsselübergabe lesen Vermieter und Mieter gemeinsam den Stromzähler ab und notieren den Stand. Im April erhält Familie Meier ihre Schlussrechnung für den bis dahin verbrauchten Solarstrom.

Der neue Mieter kommt: Angebot statt Verpflichtung

Wenn ein neuer Mieter einzieht, haben Sie die Chance, ihn von den Vorteilen Ihres günstigen und umweltfreundlichen Solarstroms zu überzeugen. Wichtig ist hierbei, dem Mieter die freie Wahl zu lassen.

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Szenario 1: Der neue Mieter entscheidet sich für den Mieterstrom

Dies ist der Idealfall. Der Prozess ist einfach:

  1. Informieren und Anbieten: Legen Sie dem neuen Mieter die Konditionen des Mieterstromtarifs vor. Heben Sie die Vorteile hervor: meist ein günstigerer Preis als der örtliche Grundversorgungstarif und grüner Strom direkt vom Dach. Als Faustregel gilt, dass der Mieterstrompreis mindestens 10 % unter dem des Grundversorgers liegen sollte.
  2. Vertragsschluss: Ist der Mieter überzeugt, schließen Sie mit ihm einen neuen Mieterstromvertrag ab. Dieser beginnt mit dem Datum des Einzugs bzw. der Schlüsselübergabe.
  3. Anmeldung: Der neue Mieter muss sich um nichts weiter kümmern. Sie als Anbieter melden den neuen Vertragspartner beim zuständigen Netzbetreiber an.

Szenario 2: Der neue Mieter lehnt den Mieterstrom ab

Lehnt der neue Mieter Ihr Angebot ab, ist das kein Problem, denn er hat das Recht dazu. In diesem Fall greift die gesetzlich geregelte Grund- und Ersatzversorgung.

  1. Kein Vertragsabschluss: Es kommt kein Mieterstromvertrag zustande.
  2. Automatische Versorgung: Der Mieter wird automatisch vom örtlichen Grundversorger mit Strom beliefert. Niemand muss im Dunkeln sitzen, es entsteht keine Versorgungslücke.
  3. Pflicht des Vermieters/Anbieters: Sie müssen sicherstellen, dass die Anmeldung beim Grundversorger für die betreffende Wohnung (den Zählpunkt) korrekt erfolgt. In der Regel genügt die Mitteilung an den Netzbetreiber, dass für diesen Zählpunkt kein Mieterstromvertrag abgeschlossen wurde.

Auch wenn ein Mieter sich zunächst gegen den Mieterstrom entscheidet, kann er seine Meinung später ändern und jederzeit mit der vertraglich vereinbarten Frist aus der Grundversorgung zu Ihnen wechseln.

Eine praktische Checkliste für den Vermieter

Damit Sie bei jedem Mieterwechsel den Überblick behalten, hat sich in der Praxis folgende Vorgehensweise bewährt:

Bei Kündigung des alten Mieters:

  • Den Mieter schriftlich daran erinnern, auch den Mieterstromvertrag fristgerecht zu kündigen.
  • Termin für die Zählerablesung bei Wohnungsübergabe vormerken.
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Vor Einzug des neuen Mieters:

  • Ein Informationsblatt und das Vertragsangebot für den Mieterstrom vorbereiten.
  • Den neuen Mieter aktiv über die Möglichkeit des Mieterstroms informieren und die Vorteile erläutern.
  • Eine klare Frist setzen, bis zu der der Mieter sich entscheiden sollte.

Bei Einzug des neuen Mieters:

  • Zählerstand bei Übergabe exakt dokumentieren.
  • Falls der Mieter zustimmt: Mieterstromvertrag unterzeichnen und Anmeldung beim Netzbetreiber vornehmen.
  • Falls der Mieter ablehnt: Sicherstellen, dass die Versorgung über den Grundversorger lückenlos gewährleistet ist.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Mieterwechsel im Mieterstrom

Hier beantworten wir Fragen, die Vermietern und Eigentümern in diesem Zusammenhang häufig begegnen.

Was passiert mit dem Strom, wenn eine Wohnung leer steht?

Steht eine Wohnung zwischen zwei Mietverhältnissen leer, fließt der nicht vor Ort verbrauchte Solarstrom Ihrer Photovoltaikanlage vollständig ins öffentliche Netz und wird entsprechend der EEG-Vergütung vergütet. Für den Zähler der leerstehenden Wohnung sind in dieser Zeit Sie als Eigentümer verantwortlich. Der Grundverbrauch (z. B. durch den Zähler selbst) wird dann über den Grundversorger abgerechnet, falls Sie keinen anderen Vertrag abschließen.

Kann ich den Preis für den Mieterstrom frei festlegen?

Nein. Das Gesetz gibt eine klare Obergrenze vor: Der Preis für Mieterstrom darf den Tarif des örtlichen Grundversorgers nicht überschreiten. Um attraktiv zu sein, sollte er spürbar darunter liegen.

Was ist, wenn die Sonne nicht scheint?

Das Mieterstrommodell garantiert eine lückenlose Stromversorgung. Reicht der Solarstrom vom Dach nicht aus, um den Bedarf aller angeschlossenen Mieter zu decken (z. B. nachts oder an wolkigen Wintertagen), wird automatisch zusätzlicher Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen. Der Mieter bemerkt davon nichts. Die Abrechnung erfolgt aber weiterhin komplett über den Mieterstromanbieter.

Ist das Mieterstrommodell auch für Mieter interessant, die ein Balkonkraftwerk nutzen?

Ja, die beiden Modelle können sich ergänzen. Ein Mieter kann den günstigen Mieterstrom beziehen und zusätzlich mit einem eigenen Balkonkraftwerk seine Stromrechnung weiter senken. Der vom Balkonkraftwerk erzeugte Strom wird direkt in der Wohnung verbraucht und reduziert so die Menge, die aus dem Mieterstromnetz bezogen wird.

Fazit: Kommunikation ist der Schlüssel zum Erfolg

Ein Mieterwechsel im Mieterstrommodell lässt sich mit guter Vorbereitung und klarer Kommunikation unkompliziert handhaben. Indem Sie die rechtliche Trennung von Miet- und Stromvertrag verstehen und die freie Anbieterwahl Ihrer Mieter respektieren, schaffen Sie eine vertrauensvolle Basis. Ein gut organisiertes Vorgehen sorgt nicht nur für rechtliche Sicherheit, sondern unterstreicht auch die Professionalität Ihrer Verwaltung und erhöht die Attraktivität Ihrer Immobilie.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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