Mieterstrom oder Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Welches Modell passt zu Ihrer WEG?

Die Strompreise steigen, und immer mehr Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) erkennen das Potenzial, das auf ihren Dächern schlummert. Eine gemeinsame Photovoltaikanlage kann nicht nur die Nebenkosten für alle Parteien senken, sondern auch den Immobilienwert steigern und einen Beitrag zur Energewende leisten. Doch mit der Entscheidung für Solarstrom beginnt die eigentliche Herausforderung: Welches Betreibermodell ist das richtige? Lange Zeit war das klassische Mieterstrommodell die einzige Option. Mit der Einführung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) nach § 42b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) steht nun eine deutlich einfachere Alternative bereit. Dieser Beitrag stellt beide Modelle praxisnah gegenüber und hilft Ihrer WEG bei der Entscheidung.

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Warum PV für Mehrfamilienhäuser immer attraktiver wird

Dass Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern immer beliebter werden, hat vielfältige Gründe. An erster Stelle steht die finanzielle Entlastung. Laut Statistischem Bundesamt sind die Strompreise für private Haushalte in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Selbst erzeugter Solarstrom kostet hingegen nur noch einen Bruchteil – typischerweise zwischen 8 und 11 Cent pro Kilowattstunde. Dieser direkt im Haus verbrauchte Strom muss nicht teuer aus dem Netz bezogen werden, was die Stromrechnungen aller teilnehmenden Bewohner spürbar reduziert.

Neben dem finanziellen Aspekt spielen aber noch weitere wichtige Faktoren eine Rolle:

  • Wertsteigerung der Immobilie: Eine moderne Energieversorgung macht das Gebäude zukunftsfähig und für Käufer sowie Mieter attraktiver.
  • Unabhängigkeit: Die WEG macht sich ein Stück weit unabhängiger von den Preisschwankungen am Energiemarkt.
  • Nachhaltigkeit: Die Gemeinschaft leistet durch die Erzeugung sauberer Energie einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.

Die Herausforderung bestand bisher oft im hohen bürokratischen Aufwand. Genau hier setzen die verschiedenen Betreibermodelle an, um den Weg zum eigenen Solarstrom zu ebnen.

Das klassische Mieterstrommodell: Die WEG als Energieversorger

Das Mieterstrommodell ist die etablierte, aber auch komplexere Variante, um Bewohner mit Solarstrom zu versorgen. Es wurde ursprünglich für Vermieter konzipiert, kann aber auch von einer WEG umgesetzt werden.

Die wichtigsten Merkmale und Pflichten

Beim Mieterstrommodell wird der Betreiber der PV-Anlage – also die WEG oder ein beauftragter Dienstleister – rechtlich zu einem Energieversorgungsunternehmen (EVU). Das bedeutet, er verkauft den Solarstrom direkt an die teilnehmenden Eigentümer oder Mieter im Haus.

Allerdings sind damit auch einige Pflichten verbunden:

  • Umfassende Lieferantenpflichten: Der Betreiber muss eine lückenlose Stromversorgung sicherstellen. Reicht der Solarstrom nicht aus, muss er Reststrom aus dem öffentlichen Netz zukaufen und an die Teilnehmer weiterleiten.
  • Separate Stromverträge: Mit jedem Teilnehmer muss ein eigener Mieterstromvertrag abgeschlossen werden, der strenge gesetzliche Vorgaben erfüllen muss.
  • Komplexe Abrechnung: Die Abrechnung muss den Verbrauch von Solarstrom und Netzstrom exakt trennen und alle gesetzlichen Abgaben und Umlagen korrekt ausweisen.
  • Meldepflichten: Gegenüber dem Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur bestehen diverse Melde- und Registrierungspflichten.

Als finanzieller Anreiz für diesen Aufwand winkt der sogenannte Mieterstromzuschlag. Diese staatliche Förderung wird für jede an die Teilnehmer gelieferte Kilowattstunde Solarstrom gezahlt und soll die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber reinen Netztarifen sicherstellen.

Praxisszenario: Wann lohnt sich Mieterstrom für eine WEG?

Das Mieterstrommodell eignet sich vor allem für größere, professionell verwaltete Wohnungseigentümergemeinschaften mit einer hohen Teilnehmerzahl. Verfügt beispielsweise eine Hausverwaltung bereits über Erfahrung mit komplexen Abrechnungen oder übernimmt ein externer Dienstleister die Rolle des Energieversorgers, kann sich der administrative Mehraufwand durch den Mieterstromzuschlag finanziell lohnen. In der Praxis entscheiden sich viele Gemeinschaften in diesem Szenario für einen Dienstleister, um die komplexen Pflichten auszulagern.

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV): Einfach und unbürokratisch

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung wurde mit dem „Solarpaket I“ eingeführt, um die Hürden für PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern deutlich zu senken. Der Grundgedanke ist, den gemeinsam erzeugten Strom unkompliziert unter den Teilnehmern aufzuteilen, ohne dass die WEG zum vollwertigen Energieversorger wird.

Die wichtigsten Merkmale und Vorteile

Bei der GGV wird der im Gebäude erzeugte Solarstrom nicht mehr verkauft, sondern über einen vereinbarten Aufteilungsschlüssel auf die teilnehmenden Parteien verteilt. Jeder Teilnehmer behält seinen eigenen Stromvertrag mit einem Energieversorger seiner Wahl für den Reststrombedarf.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Keine Lieferantenpflichten: Die WEG wird nicht zum Energieversorger. Die Reststromversorgung bleibt vollständig in der Verantwortung der einzelnen Bewohner und ihrer Versorger.
  • Einfache Abrechnung: Die Aufteilung des Solarstroms erfolgt pauschal (statischer Schlüssel, z. B. nach Wohnfläche) oder verbrauchsabhängig (dynamischer Schlüssel, basierend auf den gemessenen Verbräuchen). Die Gutschrift erscheint direkt auf der Stromrechnung des jeweiligen Energieversorgers.
  • Freie Anbieterwahl: Jeder Teilnehmer kann seinen Reststromanbieter frei wählen und wechseln.
  • Minimaler Verwaltungsaufwand: Es sind keine separaten Stromverträge nötig, lediglich eine Vereinbarung zur Teilnahme an der GGV.

Im Gegenzug für diese Vereinfachung entfällt der Mieterstromzuschlag. Der finanzielle Vorteil entsteht hier ausschließlich durch die direkte Einsparung, da der selbst erzeugte Solarstrom deutlich günstiger ist als der Netzstrom.

Praxisszenario: Wann ist die GGV die bessere Wahl?

Die GGV ist die ideale Lösung für die meisten kleineren bis mittelgroßen WEGs, insbesondere wenn die Verwaltung ehrenamtlich durch Eigentümer erfolgt. Der geringe bürokratische Aufwand macht die Umsetzung schnell und unkompliziert. Wenn es vor allem darum geht, möglichst einfach und schnell von günstigem Solarstrom zu profitieren und die Komplexität zu minimieren, ist die GGV fast immer die überlegene Option.

Mieterstrom vs. GGV: Der direkte Vergleich für Ihre Entscheidung

Um die Wahl zu erleichtern, stellt die folgende Tabelle die wichtigsten Unterschiede übersichtlich gegenüber.

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![Vergleichstabelle, die die Kriterien (Rolle der WEG, Abrechnung, Förderung, Verträge, Reststrom) für Mieterstrom und GGV gegenüberstellt](IMAGE 1)

Kriterium Klassisches Mieterstrommodell Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)
Rolle der WEG Wird zum Energieversorger (EVU) Bleibt Stromerzeuger, kein EVU
Abrechnung Komplexe, verbrauchsgenaue Abrechnung (Solar- & Netzstrom) Einfache Aufteilung des Solarstroms über Schlüssel
Förderung Ja, Mieterstromzuschlag pro kWh Nein, kein Mieterstromzuschlag
Verträge Separate Mieterstromverträge erforderlich Teilnahmevereinbarung, jeder behält seinen Stromvertrag
Reststrom Wird vom WEG-Betreiber geliefert Wird vom selbst gewählten Versorger geliefert
Aufwand Hoch (Bürokratie, Meldepflichten) Gering (klare, einfache Regeln)
Flexibilität Geringer, da an Mieterstromvertrag gebunden Hoch, freie Wahl des Reststromanbieters

Worauf Ihre WEG bei der Entscheidung achten sollte

Größe und Struktur der WEG

Eine große WEG mit 30 oder mehr Parteien und einer professionellen Verwaltung kann den Aufwand des Mieterstrommodells eher bewältigen und vom Zuschlag profitieren. Für eine kleinere Gemeinschaft mit 8 Parteien, die sich selbst verwaltet, ist der einfache Weg der GGV meist deutlich praktikabler.

Technische Voraussetzungen und Verbrauchsprofile

Der wirtschaftliche Erfolg einer Photovoltaikanlage für Mehrfamilienhäuser hängt maßgeblich vom Eigenverbrauch ab. Gibt es im Haus Großverbraucher wie eine gemeinsame Wärmepumpe, Aufzüge oder E-Ladesäulen? Je höher der gemeinschaftliche Strombedarf, desto mehr Solarstrom kann direkt vor Ort genutzt werden, was beide Modelle rentabler macht.

Wille zur Partizipation

Der Erfolg steht und fällt mit der Anzahl der teilnehmenden Eigentümer. Es ist entscheidend, frühzeitig alle Miteigentümer transparent über die Vorteile und das geplante Vorgehen zu informieren. Eine hohe Beteiligung lässt sich leichter erreichen, wenn das gewählte Modell einfach und verständlich ist – ein klarer Pluspunkt für die GGV.

Häufige Fragen (FAQ) zu PV-Modellen für WEGs

Müssen alle Eigentümer mitmachen?
Nein, die Teilnahme an beiden Modellen ist freiwillig. Allerdings wird eine Anlage umso rentabler, je mehr Parteien mitmachen und den erzeugten Strom direkt verbrauchen.

Was passiert, wenn ein Eigentümer auszieht?
Bei der GGV ist der Prozess einfach: Der neue Eigentümer kann die Teilnahmevereinbarung übernehmen oder ablehnen. Beim Mieterstrommodell muss der bestehende Vertrag gekündigt und mit dem Nachfolger ein neuer Vertrag geschlossen werden, was mehr Aufwand bedeutet.

Wer ist der Betreiber der Anlage?
In den meisten Fällen ist die WEG als Ganzes der Betreiber der Photovoltaikanlage. Sie kann die kaufmännische und technische Betriebsführung aber auch an einen Dienstleister auslagern.

Wie wird der Strom abgerechnet?
Beim Mieterstrommodell erstellt der Betreiber (WEG oder Dienstleister) eine detaillierte Stromrechnung. Bei der GGV meldet der Betreiber dem Netzbetreiber die aufgeteilten Solarstrommengen, und die Teilnehmer erhalten eine Gutschrift auf ihrer regulären Stromrechnung von ihrem Versorger.

Ist man weiterhin an das öffentliche Netz angeschlossen?
Ja, in jedem Fall. Der Anschluss an das öffentliche Stromnetz garantiert die Versorgungssicherheit, wenn die Sonne nicht scheint oder der Verbrauch höher ist als die Erzeugung.

Welche Rolle spielt ein Stromspeicher?
Ein Stromspeicher kann die Rentabilität beider Modelle erheblich steigern. Er speichert überschüssigen Solarstrom vom Tag für die Nutzung am Abend und in der Nacht. Dadurch steigt der Eigenverbrauchsanteil, was die Stromkosten für alle Teilnehmer weiter senkt.

Fazit: Das richtige Modell ist eine Frage der Prioritäten

Die Einführung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung hat die Umsetzung von Solarprojekten für WEGs revolutioniert. Für die überwiegende Mehrheit der Gemeinschaften ist die GGV die klar bessere Wahl: Sie ist unbürokratisch, flexibel und auf das Wesentliche konzentriert – die gemeinsame Nutzung von günstigem und sauberem Solarstrom.

Das klassische Mieterstrommodell bleibt eine Option für sehr große oder professionell betreute Objekte, bei denen sich der administrative Mehraufwand durch den Mieterstromzuschlag rechnet und die komplexen Pflichten eines Energieversorgers gestemmt werden können.

Letztendlich sollten Sie Ihre Entscheidung davon abhängig machen, was Ihrer WEG wichtiger ist: maximale Einfachheit (GGV) oder eine potenziell höhere, aber aufwendigere Förderung (Mieterstrom).

![Einfache Infografik oder Flussdiagramm zur Entscheidungsfindung, das von den Prioritäten (z.B. „Maximal einfach?“ -> GGV; „Förderung maximieren & Aufwand kein Problem?“ -> Mieterstrom) ausgeht](IMAGE 2)


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Patrick Thoma
Patrick Thoma

Patrick Thoma · Gründer & Hauptautor von Photovoltaik.info
20+ Jahre PV Praxis · 3.000+ Anlagen · eigene 20 kWp Anlage mit zwei Speichern

Hallo, ich bin Patrick. Ich habe die damals größte PV Modulproduktion Bayerns geleitet, mehr als 3.000 Photovoltaikanlagen mit aufgebaut und betreibe heute selbst eine 20 kWp Anlage mit zwei Speichern. Auf Photovoltaik.info teile ich meine Erfahrung aus über zwei Jahrzehnten PV Praxis, unabhängig, verständlich und ohne Verkaufsdruck. Mein Ziel ist es, Hausbesitzern ehrliche Informationen zu Photovoltaik, Stromspeichern und Balkonkraftwerken zu geben, damit sie bessere Entscheidungen treffen können, ohne Verkaufsmaschen und Marketing Bla.


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