Mieterstrommodelle 2024: Regelungen und Förderungen für Mehrfamilienhäuser

Als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses möchten Sie den Wert Ihrer Immobilie steigern und sie für Mieter noch attraktiver machen. Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach bietet genau diese Chance: Sie senkt die Nebenkosten für Ihre Mieter, schafft eine zusätzliche Einnahmequelle für Sie und leistet zugleich einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Sogenannte Mieterstrommodelle sind der Schlüssel, um diesen Solarstrom direkt und unkompliziert an Ihre Hausbewohner weiterzugeben.
Was genau ist ein Mieterstrommodell?
Mieterstrom ist Photovoltaikstrom, der auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und direkt an die Bewohner geliefert wird – ohne Umweg über das öffentliche Netz. Stellen Sie es sich wie eine hauseigene Energiequelle vor: Die Sonne liefert die Energie, die Solaranlage wandelt sie um, und Ihre Mieter können den Strom sofort für Beleuchtung, Haushaltsgeräte oder das Laden eines E-Autos nutzen.
Da bei dieser Direktversorgung Kosten wie Netzentgelte, Stromsteuer und diverse Umlagen entfallen, ist der Strom für Ihre Mieter günstiger – und für Sie als Vermieter wird die Anlage zu einer rentablen Investition.
Warum sich Mieterstrom für Eigentümer und Mieter lohnt
Die Entscheidung für ein Mieterstromprojekt ist eine Win-Win-Situation. Sie positionieren Ihre Immobilie als modern und zukunftsfähig, während Ihre Mieter von direkt spürbaren Vorteilen profitieren.
Vorteile für Vermieter
- Zusätzliche Einnahmequelle: Sie erzielen regelmäßige Einnahmen durch den Verkauf des Solarstroms an Ihre Mieter. Überschüssiger Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und ebenfalls vergütet.
- Wertsteigerung der Immobilie: Ein Gebäude mit eigener, günstiger und grüner Stromversorgung ist auf dem Immobilienmarkt deutlich attraktiver und bei Neuvermietungen sehr gefragt.
- Beitrag zum Klimaschutz: Sie leisten einen aktiven Beitrag zur Energiewende und verbessern die CO₂-Bilanz Ihres Gebäudes – ein Faktor, der auch für die Finanzierung und Bewertung von Immobilien immer wichtiger wird.
- Höhere Mieterbindung: Günstige und stabile Nebenkosten sind ein starkes Argument für Mieter, langfristig in einer Wohnung zu bleiben.
Vorteile für Mieter
- Geringere Stromkosten: Der Mieterstrompreis muss per Gesetz günstiger sein als der örtliche Grundversorgungstarif. So sind Einsparungen von 10 bis 15 % realistisch.
- Preisstabilität: Mieter werden unabhängiger von den oft stark schwankenden Preisen am allgemeinen Strommarkt.
- Teilhabe an der Energiewende: Mieter ohne eigenes Dach können aktiv saubere Energie nutzen und ihren ökologischen Fußabdruck verringern.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen: Zwei Wege zum Ziel
Mit dem „Solarpaket I“ hat der Gesetzgeber 2024 die Hürden für Mieterstrom spürbar gesenkt. Als Eigentümer haben Sie nun die Wahl zwischen zwei Modellen, die sich vor allem im bürokratischen Aufwand unterscheiden.
1. Das klassische Mieterstrommodell nach EEG
Bei diesem Modell werden Sie als Vermieter rechtlich zum Energieversorger für Ihre Mieter. Dies ist mit einigen Pflichten verbunden, wie etwa der monatlichen Abrechnung und der Einhaltung energiewirtschaftlicher Vorgaben.
Der große Vorteil dieses Modells ist der Mieterstromzuschlag. Für jede an Ihre Mieter gelieferte Kilowattstunde Solarstrom erhalten Sie eine staatliche Förderung. Seit 2023 ist der Zuschlag mit bis zu 2,87 Cent/kWh deutlich attraktiver. Zudem wurde die Obergrenze von 500 kWp für den Erhalt der Förderung aufgehoben, was die Umsetzung von Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser auch auf großen Dächern erleichtert.
Praxisbeispiel: Sie betreiben eine 30-kWp-Anlage auf einem Haus mit 10 Parteien. Die Anlage erzeugt jährlich ca. 28.000 kWh. Davon werden 15.000 kWh direkt von den Mietern verbraucht. Für diese 15.000 kWh erhalten Sie nicht nur den Verkaufserlös von den Mietern, sondern zusätzlich den staatlichen Mieterstromzuschlag.
2. Die neue Alternative: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)
Die mit dem Solarpaket I eingeführte Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) stellt eine deutlich einfachere und unbürokratischere Alternative dar. Hierbei werden Sie nicht zum Energieversorger im rechtlichen Sinne.
Die wichtigsten Vereinfachungen sind:
- Keine Lieferantenpflichten: Komplexe energiewirtschaftliche Regelungen entfallen.
- Einfache Abrechnung: Eine vierteljährliche Abrechnung ist ausreichend.
- Flexibilität: Das Modell lässt sich unkompliziert mit Volleinspeiseanlagen kombinieren.
Der einzige Kompromiss dabei: Für die GGV erhalten Sie keinen Mieterstromzuschlag. Dieses Modell eignet sich daher besonders für Eigentümer, die den administrativen Aufwand so gering wie möglich halten möchten und deren Fokus auf der Wertsteigerung der Immobilie und der Senkung der Nebenkosten für Mieter liegt.
Förderungen für Mieterstrom: Was die Bundesländer bieten
Neben dem bundesweiten Mieterstromzuschlag haben viele Bundesländer eigene Förderprogramme aufgelegt, um die lokale Energiewende in Städten voranzutreiben. Diese regionalen Zuschüsse können oft mit den bundesweiten Regelungen kombiniert werden.
Wichtig: Förderlandschaften sind dynamisch. Prüfen Sie daher immer die aktuellen Bedingungen bei den zuständigen Landesenergieagenturen oder Förderbanken. Eine gute Übersicht über grundsätzliche Mechanismen der Photovoltaik Förderung hilft bei der ersten Orientierung.
Hier einige Beispiele für landesspezifische Programme (Stand Anfang 2024):
Berlin
Mit dem Programm „SolarPLUS“ fördert Berlin unter anderem die Anschaffung von Speichern in Verbindung mit Photovoltaikanlagen. Auch Mieterstromprojekte können von Zuschüssen für die notwendige Messtechnik oder für Gutachten profitieren, was die Einstiegshürden spürbar senkt.
Nordrhein-Westfalen
NRW legt den Fokus oft auf die Kombination von Photovoltaik mit Elektromobilität. Förderprogramme können daher Zuschüsse für die Installation von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern beinhalten, die sich ideal mit einem Mieterstrommodell koppeln lässt.
Bayern
Im Rahmen verschiedener Programme zur energetischen Gebäudesanierung (z. B. „EnergieSystemHaus“) können auch Komponenten für Mieterstromprojekte, wie intelligente Messsysteme oder Energiemanagementsysteme, bezuschusst werden.
Baden-Württemberg
Das Land fördert über die L-Bank oft innovative Energiekonzepte. Mieterstromprojekte, die beispielsweise Sektorenkopplung (Strom, Wärme, Mobilität) umsetzen, haben hier gute Chancen auf zusätzliche finanzielle Unterstützung.
Praktische Umsetzung: Was Sie beachten müssen
Unabhängig vom gewählten Modell gibt es einige zentrale Punkte, die für eine erfolgreiche Umsetzung entscheidend sind.
- Messkonzept: Ein klares Messkonzept erfasst, wie viel Strom die Anlage erzeugt, wie viel davon ins Netz fließt und was jeder einzelne Mieter verbraucht. Moderne Smart Meter sind hier die technologische Grundlage. Die Abstimmung mit dem örtlichen Netzbetreiber ist ein entscheidender Schritt.
- Abrechnung: Während die GGV eine vereinfachte Abrechnung erlaubt, erfordert das klassische Modell eine exakte, monatliche Verbrauchsabrechnung pro Mieter. Für diese Aufgabe gibt es spezialisierte Dienstleister, die Ihnen den Aufwand abnehmen können.
- Verträge: Schließen Sie mit allen teilnehmenden Mietern einen klaren Mieterstromvertrag ab. Wichtig zu wissen: Die Teilnahme ist für Mieter immer freiwillig, sie können ihren Stromanbieter also weiterhin frei wählen.
Die Grundprinzipien von Mieterstrom sind übrigens nicht nur auf Wohngebäude beschränkt. Ähnliche Modelle der Direktversorgung sind auch im Bereich Photovoltaik für Gewerbe üblich, wo ein Gebäudeeigentümer mehrere gewerbliche Mieter mit Solarstrom versorgt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Mieterstrom
Muss jeder Mieter am Mieterstrommodell teilnehmen?
Nein, die Teilnahme ist absolut freiwillig. Jeder Mieter hat das Recht, seinen Stromanbieter frei zu wählen. In der Praxis überzeugt der Preisvorteil jedoch die meisten Mieter, das Angebot anzunehmen.
Was passiert, wenn die Sonne nicht scheint?
Die Stromversorgung ist jederzeit gesichert. Reicht der Solarstrom vom Dach nicht aus, wird automatisch zusätzlicher Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen. Die Mieter merken von diesem nahtlosen Wechsel nichts.
Wer ist für die Anlage und die Abrechnung verantwortlich?
Als Eigentümer und Betreiber der Photovoltaikanlage sind Sie der Ansprechpartner. Sie können die kaufmännische und technische Betriebsführung jedoch an einen Dienstleister auslagern.
Lohnt sich Mieterstrom auch für kleinere Mehrfamilienhäuser mit 3 bis 6 Parteien?
Ja, definitiv. Gerade das neue, unbürokratische Modell der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) macht Mieterstrom auch für kleinere Objekte wirtschaftlich und administrativ sehr attraktiv.
Mit welchen Investitionskosten muss ich rechnen?
Als Faustregel können Sie mit etwa 1.200 bis 1.600 Euro pro Kilowattpeak (kWp) installierter Leistung rechnen. Eine typische Anlage für ein 8-Parteien-Haus mit 15 kWp kostet demnach zwischen 18.000 und 24.000 Euro. Regionale und bundesweite Förderungen können diese Kosten spürbar senken.
Fazit: Eine Investition in die Zukunft Ihrer Immobilie
Mieterstrom hat sich vom Nischenprodukt zu einer etablierten und äußerst attraktiven Option für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern entwickelt. Durch gesetzliche Vereinfachungen und vielfältige Förderprogramme ist der Einstieg heute so einfach wie nie zuvor. Damit schaffen Sie nicht nur einen echten Mehrwert für Ihre Mieter, sondern auch eine nachhaltige und profitable Einnahmequelle für sich selbst.
Weitere praxisnahe Informationen zur Auswahl der richtigen Komponenten und zur Planung Ihres Mieterstromprojekts finden Sie direkt auf Photovoltaik.info.



