Mieterstrom & GGV: So bilden Sie komplexe Modelle im MaStR ab

Mieterstrom & GGV: So bilden Sie komplexe Modelle im MaStR korrekt ab
Die gemeinsame Nutzung von Solarstrom in Mehrfamilienhäusern gewinnt rasant an Bedeutung. Modelle wie Mieterstrom oder die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ermöglichen es, selbst erzeugten Strom direkt an mehrere Parteien im selben Gebäude zu liefern. Doch mit den technischen Möglichkeiten wachsen auch die administrativen Anforderungen – insbesondere bei der Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR). Viele Betreiber stehen vor der Herausforderung, diese komplexen Konstellationen korrekt abzubilden. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie die verschiedenen Akteure und Anlagenkonstellationen richtig erfassen.
Die Grundlagen: Mieterstrom und GGV im Überblick
Bevor wir uns der Registrierung widmen, ist eine klare Abgrenzung der Begriffe entscheidend. Beide Modelle zielen darauf ab, Solarstrom vor Ort zu verbrauchen, unterscheiden sich aber in den rechtlichen Rahmenbedingungen.
Mieterstrom:
Hierbei verkauft ein Vermieter (oder ein von ihm beauftragter Dritter) den Strom vom Dach direkt an seine Mieter. Der Vermieter agiert als Energieversorger und muss entsprechende Pflichten erfüllen. Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist und vergütet.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV):
Dieses seit 2023 vereinfachte Modell ermöglicht es mehreren Parteien (z. B. einer Wohnungseigentümergemeinschaft, WEG), eine Anlage gemeinsam zu betreiben und den Strom untereinander aufzuteilen. Der bürokratische Aufwand ist hier deutlich geringer als beim klassischen Mieterstrom.
Für beide Modelle gilt: Eine korrekte Registrierung im Marktstammdatenregister ist die Voraussetzung für einen rechtssicheren Betrieb und den Erhalt der Einspeisevergütung.
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Ab 1.299,00 €Die Rollen im MaStR: Wer ist Anlagenbetreiber, wer Letztverbraucher?
Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur dient der Erfassung aller Akteure und Anlagen im deutschen Energiemarkt. Um eine Mieterstrom-Anlage korrekt abzubilden, müssen die Rollen der Beteiligten klar definiert sein.
Der Anlagenbetreiber
Der Anlagenbetreiber ist die Person oder das Unternehmen, das die Photovoltaikanlage wirtschaftlich betreibt. Er trägt die Verantwortung für die Anlage und ist für deren Registrierung zuständig.
Praxisbeispiel (Mieterstrom): In einem typischen Mietshaus ist der Vermieter der Anlagenbetreiber. Er investiert in die Anlage und schließt die Mieterstromverträge mit den Mietern ab.
Praxisbeispiel (GGV): Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist die WEG als Ganzes die Anlagenbetreiberin. Sie wird rechtlich durch den Verwalter oder einen bevollmächtigten Eigentümer vertreten.
Der Letztverbraucher
Ein Letztverbraucher ist jede Person oder Partei, die den Strom verbraucht. In einem Einfamilienhaus sind Anlagenbetreiber und Letztverbraucher oft identisch. Bei Mieterstrommodellen ändert sich das:
- Der Anlagenbetreiber (z. B. der Vermieter) verbraucht den Strom nicht selbst.
- Die Mieter oder Wohnungseigentümer sind die tatsächlichen Letztverbraucher.
Genau diese Trennung muss im MaStR abgebildet werden. Jeder Mieter, der am Mieterstrommodell teilnimmt, muss daher als separater Letztverbraucher der Anlage zugeordnet werden.
Schritt-für-Schritt: Die korrekte Registrierung im MaStR
Die Registrierung einer Anlage mit mehreren Nutzern erfolgt in zwei Hauptschritten. Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Fehler bei der Zuordnung der Letztverbraucher passieren.
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5.299,00 €Schritt 1: Den Anlagenbetreiber und die Anlage registrieren
Zuerst registrieren Sie sich als Anlagenbetreiber (z. B. als Vermieter oder WEG) als Marktakteur im MaStR. Anschließend erfassen Sie die Photovoltaikanlage mit allen technischen Daten (Leistung, Standort, Inbetriebnahmedatum). In diesem Schritt geben Sie auch an, wie der erzeugte Strom verwendet wird. Wählen Sie hier die Option „Mieterstrom“ oder eine sinngemäße Angabe zur Versorgung Dritter.
Schritt 2: Die Letztverbraucher erfassen und zuordnen
Dies ist der entscheidende und fehleranfälligste Teil. Als Anlagenbetreiber sind Sie dafür verantwortlich, alle am Modell teilnehmenden Parteien als Letztverbraucher zu registrieren und Ihrer Anlage zuzuordnen.
Wichtiger Hinweis: Die Mieter oder Miteigentümer müssen sich nicht selbst im MaStR registrieren. Diese Aufgabe übernehmen Sie als Anlagenbetreiber.
Der Prozess sieht schematisch so aus:
- Sie legen im MaStR-Portal für jede teilnehmende Mietpartei einen neuen „Letztverbraucher“ an.
- Dabei geben Sie die relevanten Daten der Partei an (Name, Adresse der Wohnung).
- Anschließend ordnen Sie diesen neu erstellten Letztverbraucher der zuvor registrierten PV-Anlage zu.
- Diesen Vorgang wiederholen Sie für jede einzelne teilnehmende Wohnung.
Am Ende muss die PV-Anlage im Register mit allen ihr zugeordneten Letztverbrauchern verknüpft sein. Eine typische 10-kWp-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus mit acht teilnehmenden Parteien hat also einen Anlagenbetreiber und acht zugeordnete Letztverbraucher.
Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden
Die korrekte Registrierung ist entscheidend, um Sanktionen oder den Verlust von Förderungen zu vermeiden. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:
-
Fehler: Der Anlagenbetreiber trägt sich selbst als Letztverbraucher ein.
Korrekt: Wenn Sie als Vermieter nicht selbst im Haus wohnen und Strom verbrauchen, sind Sie kein Letztverbraucher. Tragen Sie nur die tatsächlich versorgten Parteien ein. -
Fehler: Es wird nur ein pauschaler Letztverbraucher für das „Gebäude“ angelegt.
Korrekt: Jede juristisch eigenständige Einheit (also jede Wohnung mit eigenem Zähler) ist ein separater Letztverbraucher und muss einzeln erfasst werden. -
Fehler: Änderungen (z. B. Mieterwechsel) werden nicht gemeldet.
Korrekt: Als Anlagenbetreiber sind Sie verpflichtet, die Daten im MaStR aktuell zu halten. Zieht ein Mieter aus, beenden Sie dessen Eintrag als Letztverbraucher. Den neuen Mieter müssen Sie anschließend neu anlegen und der Anlage zuordnen.
Eine sorgfältige Datenpflege ist die Grundlage für den langfristig erfolgreichen Betrieb.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss sich jeder Mieter selbst im Marktstammdatenregister anmelden?
Nein. Die Registrierung aller beteiligten Parteien ist die alleinige Pflicht des Anlagenbetreibers. Er legt die Mieter als Letztverbraucher an und ordnet sie der Anlage zu.
Wer ist der Anlagenbetreiber bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)?
Bei einer GGV ist die WEG als Gemeinschaft die Anlagenbetreiberin. Im MaStR wird die WEG als „Unternehmen“ registriert, vertreten durch die Hausverwaltung oder einen von der Gemeinschaft bestimmten Vertreter.
Was passiert, wenn ich die Registrierung vergesse oder falsch durchführe?
Eine fehlende oder fehlerhafte Registrierung kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Wichtiger noch: Der Anspruch auf die EEG-Vergütung (Einspeisevergütung) für den überschüssigen Strom kann entfallen, bis der Mangel behoben ist.
Warum ist diese detaillierte Erfassung überhaupt notwendig?
Das Register schafft Transparenz über den deutschen Energiemarkt. Die Netzbetreiber benötigen die Daten, um die Netzstabilität zu planen und sicherzustellen. Zudem bildet es die Grundlage für die korrekte Abrechnung von Vergütungen und Abgaben.
Fazit: Sorgfalt bei der Registrierung zahlt sich aus
Mieterstrom und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung sind zukunftsweisende Modelle, um die Energiewende in die Städte zu bringen. Der administrative Aufwand bei der Registrierung im Marktstammdatenregister mag zunächst komplex erscheinen, lässt sich mit einer systematischen Vorgehensweise aber gut bewältigen.
Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der klaren Trennung und korrekten Zuordnung der Rollen: Es gibt einen Anlagenbetreiber und mehrere, separat zu erfassende Letztverbraucher. Wer diese Logik von Anfang an berücksichtigt und die Daten sorgfältig pflegt, schafft eine solide Basis für den rechtssicheren und wirtschaftlichen Betrieb seiner Anlage.
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