MaStR-Registrierung für Unternehmen & Vereine: Was juristische Personen beachten müssen

MaStR-Registrierung für Unternehmen & Vereine: Was juristische Personen beachten müssen

Die Photovoltaikanlage ist auf dem Firmendach montiert, der Netzanschluss vorbereitet – nun fehlt nur noch die Anmeldung. Viele Unternehmer oder Vereinsvorstände gehen davon aus, dass die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur genauso abläuft wie bei ihrer privaten Anlage zu Hause. Doch genau hier lauern die Tücken: Das System verlangt nach einem „vertretungsberechtigten Organ“ und die Auswahl der korrekten Rechtsform ist oft unübersichtlich. Schnell wird klar: Die Registrierung für eine juristische Person folgt eigenen Regeln.

Dieser Leitfaden erklärt, worauf Unternehmen, Gesellschaften und Vereine bei der MaStR-Registrierung achten müssen, um typische Fehler zu vermeiden und den Prozess von Anfang an reibungslos zu gestalten.

Der entscheidende Unterschied: Wer ist der Anlagenbetreiber?

Das Marktstammdatenregister ist das zentrale Verzeichnis für alle Akteure und Anlagen des deutschen Energiemarktes. Eine korrekte Eintragung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch Voraussetzung für den Netzanschluss und den Erhalt der Einspeisevergütung.

Der grundlegende Unterschied zur privaten Anmeldung liegt in der Definition des Anlagenbetreibers:

  • Bei einer Privatperson sind Sie selbst der Betreiber der Anlage.
  • Bei einer juristischen Person (z. B. GmbH, AG, e.V.) oder einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG) ist nicht eine einzelne Person, sondern die Organisation selbst der offizielle Anlagenbetreiber.

Diese Unterscheidung ist mehr als eine reine Formalität. Sie hat direkte rechtliche und finanzielle Konsequenzen, denn alle Verträge, Pflichten und Erträge werden der juristischen Person zugeordnet. Die Person, die die Registrierung durchführt, handelt dabei lediglich als deren Vertreter.

Die Rechtsform korrekt angeben – Ein häufiger Fehler

Ein typischer Fehler bei der Registrierung ist die falsche Angabe der Rechtsform. Im MaStR-Portal muss genau die Form ausgewählt werden, die auch im Handelsregister, Vereinsregister oder Gesellschaftsvertrag festgelegt ist.

Praxisbeispiel: Eine Arztpraxis, die von drei Ärzten als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geführt wird, installiert eine PV-Anlage auf dem Praxisdach. In diesem Fall ist die GbR die Betreiberin. Es wäre falsch, einen der Ärzte als alleinigen Betreiber oder alle drei als einzelne Privatpersonen einzutragen. Solche fehlerhaften Einträge führen in der Praxis häufig zu Rückfragen der Bundesnetzagentur und verzögern die Inbetriebnahme.

Wer darf die Registrierung durchführen? Die Frage der Vertretungsberechtigung

Da eine juristische Person nicht selbst handeln kann, muss eine natürliche Person die Registrierung in ihrem Namen vornehmen. Diese Person muss dazu rechtlich befugt sein. Wer genau das ist, hängt von der jeweiligen Rechtsform ab:

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung): Der oder die Geschäftsführer sind vertretungsberechtigt. Ein einfacher Angestellter ohne Prokura darf die Registrierung nicht ohne eine explizite Vollmacht durchführen.
  • Verein (e.V.): In der Regel ist der Vorstand nach § 26 BGB vertretungsberechtigt, oft vertreten durch den ersten Vorsitzenden. Die genauen Regelungen finden sich in der Vereinssatzung.
  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts): Hier sind grundsätzlich alle Gesellschafter gemeinsam zur Vertretung befugt, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes regelt. Es ist ratsam, einen Gesellschafter zu benennen, der die Kommunikation und Registrierung übernimmt.

Die Person, die die Registrierung vornimmt, legt zunächst ein persönliches Benutzerkonto im MaStR an und registriert anschließend die juristische Person als „Akteur“ (den Anlagenbetreiber).

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Schritt-für-Schritt: Die Registrierung für Ihr Unternehmen im MaStR

Obwohl die Details auf den ersten Blick komplex wirken, lässt sich der Prozess in klare Schritte unterteilen. Halten Sie alle relevanten Unternehmensdokumente wie den Handelsregisterauszug oder Gesellschaftsvertrag bereit.

Schritt 1: Persönliches Benutzerkonto erstellen

Die Registrierung beginnt immer mit der Anlage eines Benutzerkontos für eine natürliche Person. Das ist die Person, die als Vertreter für das Unternehmen oder den Verein agiert (z. B. der Geschäftsführer).

Schritt 2: Den Anlagenbetreiber (Akteur) registrieren

Nachdem Ihr persönliches Konto aktiv ist, legen Sie Ihr Unternehmen oder Ihren Verein als neuen Akteur an.

  1. Wählen Sie die korrekte Kategorie, z. B. „Unternehmen“.
  2. Tragen Sie den genauen Firmen- oder Vereinsnamen laut offiziellem Register ein.
  3. Wählen Sie die passende Rechtsform aus der Liste aus.
  4. Geben Sie die offizielle Adresse und, falls vorhanden, die Handels- oder Vereinsregisternummer an.

Schritt 3: Die PV-Anlage registrieren

Sobald der Akteur (Ihr Unternehmen) angelegt ist, können Sie die eigentliche Photovoltaikanlage registrieren. Die hier geforderten technischen Daten wie Leistung, Modultyp und Datum der Inbetriebnahme sind für alle Betreiberarten gleich. Achten Sie darauf, dass alle Angaben mit den Dokumenten des Installateurs übereinstimmen. Eine genaue Datenerfassung ist entscheidend, da diese Daten die Grundlage für die spätere Abwicklung mit dem Netzbetreiber bilden.

Gerade für Anwender, die den Prozess zum ersten Mal durchlaufen, ist eine gut vorbereitete Checkliste sehr hilfreich. Photovoltaik.info bietet hierzu weiterführende Informationen, damit keine wichtigen Details übersehen werden.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was passiert bei einem Wechsel in der Geschäftsführung oder im Vorstand?

Wenn die vertretungsberechtigte Person wechselt, muss dies im MaStR aktualisiert werden. Der neue Geschäftsführer oder Vorstandsvorsitzende sollte sich Zugang zum bestehenden Account verschaffen oder als neuer Administrator für den Akteur registrieren. Die Daten des Anlagenbetreibers (der Firma/des Vereins) bleiben davon unberührt.

Muss eine GbR eine Steuernummer angeben?

Ja, wenn die GbR für steuerliche Zwecke eine eigene Steuernummer besitzt, sollte diese auch angegeben werden. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die GbR Einnahmen aus der Einspeisung erzielt und umsatzsteuerpflichtig ist.

Wir sind eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Wie registrieren wir uns?

Die WEG gilt als Anlagenbetreiber. Sie wird im MaStR als „Sonstige Personengesellschaft/Personengemeinschaft“ registriert. Als vertretungsberechtigte Person handelt in der Regel der bestellte WEG-Verwalter.

Kann ich als Privatperson eine PV-Anlage auf meinem Firmendach betreiben?

Das ist rechtlich möglich, aber komplex. In diesem Fall pachten Sie als Privatperson die Dachfläche von Ihrer eigenen Firma. Sie sind dann der private Anlagenbetreiber und müssen die Einnahmen entsprechend versteuern. Die Firma stellt Ihnen im Gegenzug die Pacht in Rechnung. Aufgrund der steuerlichen Verflechtungen sollte ein solches Modell unbedingt mit einem Steuerberater besprochen werden. Für die meisten Unternehmen ist es jedoch unkomplizierter, wenn die Firma selbst als Betreiberin auftritt.

Fazit: Eine saubere Registrierung ist die Basis für einen reibungslosen Betrieb

Die Registrierung einer PV-Anlage im Marktstammdatenregister für ein Unternehmen oder einen Verein erfordert mehr Sorgfalt als die einer privaten Anlage. Die korrekte Angabe der Rechtsform und die Registrierung durch eine tatsächlich vertretungsberechtigte Person sind dabei die wichtigsten Eckpfeiler. Eine sorgfältige Vorbereitung und die genaue Einhaltung der formalen Vorgaben verhindern nicht nur Rückfragen der Bundesnetzagentur, sondern sichern auch einen reibungslosen Ablauf bei der Inbetriebnahme und Abrechnung der Einspeisevergütung. So stellen Sie sicher, dass sich Ihre Investition in saubere Energie von Anfang an auszahlt.

Sie möchten Ihre individuelle Situation besser einschätzen? Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Im Shop von Photovoltaik.info finden Sie zudem Komplettsets, die auf typische Anlagengrößen für Gewerbedächer abgestimmt sind.

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