MaStR-Registrierung durch den Installateur: Vollmacht und wichtige Kontrollpunkte

Ihre neue Photovoltaikanlage ist auf dem Dach montiert und die ersten Kilowattstunden sauberer Strom fließen bereits – ein wichtiger Meilenstein ist geschafft. Doch nach der technischen Inbetriebnahme folgt ein entscheidender administrativer Schritt: die Registrierung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Viele Anlagenbetreiber beauftragen ihren Installateur mit dieser Aufgabe, um Zeit und Aufwand zu sparen. Das ist zwar praktisch, doch die rechtliche Verantwortung bleibt bei Ihnen. Dieser Beitrag erklärt, warum eine sorgfältige Kontrolle der Eintragung so wichtig ist und worauf Sie dabei achten sollten.
Was ist das Marktstammdatenregister (MaStR) und warum ist es Pflicht?
Das Marktstammdatenregister ist das offizielle Verzeichnis für alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen in Deutschland. Man kann es sich wie das „Einwohnermeldeamt“ für den Energiemarkt vorstellen. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, den Überblick über alle Energieerzeuger zu behalten – von Großkraftwerken bis zu Ihrer privaten PV-Anlage.
Die Registrierung muss spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage erfolgen. Diese Frist sollten Sie unbedingt einhalten, denn ohne einen gültigen Eintrag haben Sie keinen Anspruch auf die gesetzliche Einspeisevergütung für den Strom, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen. Im schlimmsten Fall können sogar Bußgelder verhängt werden.
Die Registrierung delegieren: Die Vollmacht für den Installateur
Es ist gängige Praxis und meist sehr sinnvoll, den eigenen Fachbetrieb mit der Registrierung zu beauftragen. Die Installateure kennen den Prozess und haben alle technischen Daten zur Hand. Damit Ihr Installateur in Ihrem Namen handeln darf, benötigt er dafür eine schriftliche Vollmacht von Ihnen.
Diese Vollmacht ist in der Regel ein formloses Schreiben, sollte aber die folgenden Punkte klar und unmissverständlich enthalten:
- Ihre vollständigen Daten: Name und Anschrift als Anlagenbetreiber.
- Daten des Fachbetriebs: Name und Anschrift des Installateurs.
- Klarer Auftrag: Eine eindeutige Formulierung, die den Installateur zur Registrierung der Photovoltaikanlage im MaStR in Ihrem Namen bevollmächtigt.
- Anlagendetails: Adresse des Anlagenstandorts und idealerweise die geplante Leistung (kWp).
- Datum und Ihre Unterschrift.
Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Fachbetriebe bereits fertige Formulare dafür bereithalten. Dennoch gilt: Auch mit einer Vollmacht bleiben Sie als Anlagenbetreiber rechtlich für die Richtigkeit der Daten verantwortlich.
Warum Ihre Kontrolle entscheidend ist – auch bei Beauftragung
Auch dem sorgfältigsten Fachbetrieb unterlaufen Fehler. Ein Zahlendreher bei der Leistung, ein Tippfehler im Namen oder ein falsches Datum sind schnell passiert, besonders wenn viele Aufträge parallel bearbeitet werden. Die Konsequenzen solcher kleinen Fehler können jedoch erheblich sein und von verzögerten Zahlungen bis hin zu aufwendigen Korrekturen mit dem Netzbetreiber reichen.
Prüfen Sie den Eintrag Ihres Installateurs deshalb unbedingt selbst. Damit sichern Sie sich nicht nur finanziell ab, sondern stellen auch sicher, dass Ihre Anlagendaten für die Zukunft korrekt erfasst sind. Fordern Sie die Bestätigung der Registrierung am besten zeitnah nach der Inbetriebnahme von Ihrem Installateur an, denn die Anmeldefrist nach der offiziellen Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage beträgt nur einen Monat.
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Ab 1.299,00 €Die Checkliste: Diese 7 Punkte müssen Sie prüfen
Nach erfolgreicher Registrierung sollte Ihnen Ihr Installateur ein sogenanntes „Datenblatt“ als PDF-Bestätigung zur Verfügung stellen. Nehmen Sie sich einige Minuten Zeit und prüfen Sie dieses Dokument anhand der folgenden Checkliste Punkt für Punkt.
1. Stammdaten des Anlagenbetreibers
Prüfen Sie, ob Ihr Vor- und Nachname, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum korrekt geschrieben sind. Schon ein kleiner Tippfehler kann später zu Zuordnungsproblemen führen.
2. Standort der Anlage
Stimmt die im Register hinterlegte Adresse exakt mit dem tatsächlichen Standort der PV-Anlage überein?
3. Datum der Inbetriebnahme
Dieses Datum ist entscheidend für die Höhe und Dauer Ihrer Einspeisevergütung. Vergleichen Sie es mit dem Inbetriebnahmeprotokoll, das Sie vom Installateur erhalten haben.
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6.299,00 €4. Leistung der PV-Anlage (kWp)
Achten Sie auf die korrekte Angabe der Bruttoleistung Ihrer Anlage in Kilowattpeak (kWp). Eine typische Anlage für ein Einfamilienhaus hat heute zwischen 8 und 15 kWp. Eine falsche Angabe kann die Berechnung Ihrer Vergütung verfälschen.
5. Leistung des Stromspeichers (kWh)
Falls ein Batteriespeicher vorhanden ist, muss auch dessen nutzbare Speicherkapazität in Kilowattstunden (kWh) korrekt eingetragen sein.
6. Verknüpfung mit dem Netzbetreiber
Prüfen Sie, ob der für Ihre Region zuständige Netzbetreiber korrekt zugeordnet ist. Dieser ist für die Auszahlung der Einspeisevergütung verantwortlich.
7. Erhalt der MaStR-Nummer
Mit der Registrierung erhält Ihre Anlage eine eindeutige MaStR-Nummer (z.B. SEE9…). Diese Nummer ist Ihre Referenz für jede Kommunikation mit dem Netzbetreiber. Stellen Sie sicher, dass sie Ihnen vorliegt.
So erhalten Sie Zugang zu Ihrem MaStR-Eintrag
Für die Zukunft ist es wichtig, dass Sie selbst Zugriff auf Ihren MaStR-Eintrag haben, um Änderungen, zum Beispiel bei einem Verkauf des Hauses oder einer Anlagenerweiterung, selbst vornehmen zu können.
Bitten Sie Ihren Installateur am besten, bei der Registrierung Ihre E-Mail-Adresse zu verwenden. Nachdem der Eintrag erstellt wurde, können Sie auf der Webseite des Marktstammdatenregisters die Funktion „Passwort vergessen“ nutzen. Sie erhalten dann einen Link an Ihre E-Mail-Adresse und können ein eigenes Passwort vergeben. Damit haben Sie die volle Kontrolle über Ihren Eintrag.
Alternativ kann der Installateur Ihnen die von ihm erstellten Zugangsdaten direkt übergeben. Ändern Sie das Passwort in diesem Fall zu Ihrer eigenen Sicherheit.
Häufige Fragen zur MaStR-Registrierung durch Dritte (FAQ)
Was kostet die Registrierung durch den Installateur?
Die Registrierung selbst ist kostenlos. Viele Installateure bieten die Anmeldung als Teil ihres Servicepakets an. Wird die Dienstleistung separat berechnet, liegen die Kosten erfahrungsgemäß zwischen 50 und 150 Euro.
Was passiert, wenn ich die Daten nicht kontrolliere?
Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass Ihr Netzbetreiber die Einspeisevergütung nicht auszahlt, weil die Daten fehlerhaft oder unvollständig sind. Die Korrektur im Nachhinein ist oft mit erheblichem administrativem Aufwand verbunden.
Kann ich die Daten später selbst ändern?
Ja, das ist jederzeit möglich, sofern Sie die Zugangsdaten zu Ihrem MaStR-Konto haben. Deshalb ist der eigene Zugang so wichtig.
Mein Installateur hat die Frist verpasst – was nun?
Handeln Sie sofort selbst. Erstellen Sie ein eigenes Konto im Marktstammdatenregister und holen Sie die Registrierung umgehend nach. Informieren Sie parallel Ihren Netzbetreiber über die Verzögerung. Meist lässt sich die Situation klären, auch wenn es eventuell zu einer vorübergehenden Aussetzung der Vergütungszahlungen kommt.
Fazit: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist Pflicht
Die Beauftragung des Installateurs mit der MaStR-Registrierung ist eine effiziente und bewährte Methode, um den anfänglichen administrativen Aufwand zu minimieren. Dennoch sollten Sie sich stets bewusst sein, dass Sie als Anlagenbetreiber die endgültige Verantwortung tragen. Eine abschließende Kontrolle der übermittelten Daten ist kein Misstrauen, sondern ein Akt der Sorgfalt, der Sie vor späteren Problemen und finanziellen Nachteilen schützt. Der kleine Zeitaufwand von wenigen Minuten lohnt sich in jedem Fall.



