MaStR-Anmeldung für Balkonkraftwerke: Was Mieter beachten müssen

Ein Balkonkraftwerk ist installiert, die ersten Sonnenstrahlen werden in sauberen Strom umgewandelt und die Stromrechnung schrumpft. Doch bevor Sie die gewonnene Energie uneingeschränkt genießen können, steht ein wichtiger administrativer Schritt an: die Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR). Weil dieser Prozess gerade für Mieter oft Fragen aufwirft, führen wir Sie in diesem Beitrag verständlich durch die Registrierung und zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Das Marktstammdatenregister: Warum die Anmeldung Pflicht ist

Das Marktstammdatenregister (kurz MaStR) ist das von der Bundesnetzagentur geführte, offizielle Verzeichnis für alle Strom- und Gaserzeugungseinheiten in Deutschland. Man kann es sich wie ein Einwohnermeldeamt für Kraftwerke vorstellen – von großen Windparks bis hin zu kleinen Stecker-Solaranlagen auf dem Balkon.

Die Registrierung ist keine freiwillige Maßnahme, sondern eine gesetzliche Pflicht, die in der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) verankert ist. Sie soll den Behörden und Netzbetreibern vor allem einen genauen Überblick über die dezentrale Energieerzeugung verschaffen. Diese Daten sind entscheidend für die Planung und Stabilität der Stromnetze.

Wichtig zu wissen: Sie müssen Ihr Balkonkraftwerk spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme im MaStR registrieren. Eine versäumte Anmeldung kann theoretisch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Die Anmeldung aus Mietersicht: Wer ist verantwortlich?

Eine der häufigsten Unsicherheiten bei Mietern betrifft die Rolle des Vermieters. Die gute Nachricht zuerst: Für die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist ausschließlich der Betreiber der Anlage zuständig – und das sind Sie als Mieter.

Da Sie den Strom erzeugen, ihn selbst verbrauchen und die Anlage angeschafft haben, gelten Sie als „Anlagenbetreiber“. Der Vermieter oder Eigentümer der Immobilie ist in diesen Prozess nicht involviert; seine Daten werden im Register also nicht erfasst.

Die Erfahrung zeigt, dass hier oft ein Missverständnis vorliegt: Die Zustimmung des Vermieters für ein Balkonkraftwerk benötigen Sie für die bauliche Anbringung der Solarmodule an Balkon, Fassade oder auf dem Dach. Diese Erlaubnis ist eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter. Die MaStR-Anmeldung hingegen ist eine öffentlich-rechtliche Pflicht, die Sie als Betreiber erfüllen. Das Register prüft nicht, ob eine Erlaubnis des Vermieters vorliegt.

Schritt-für-Schritt: Die MaStR-Anmeldung als Mieter

Die Registrierung erfolgt vollständig online und ist in der Regel in 15 bis 20 Minuten erledigt. Halten Sie dazu die Unterlagen Ihres Balkonkraftwerks bereit, insbesondere die Datenblätter der Solarmodule und des Wechselrichters.

  1. Benutzerkonto anlegen:
    Besuchen Sie die Webseite www.marktstammdatenregister.de und erstellen Sie zunächst ein persönliches Benutzerkonto. Hier geben Sie Ihre Kontaktdaten an.

  2. Sich selbst als Anlagenbetreiber registrieren:
    Nachdem Ihr Benutzerkonto aktiv ist, fügen Sie die Rolle „Anlagenbetreiber“ hinzu. In den meisten Fällen sind Sie als natürliche Person der Betreiber.

  3. Die Einheit registrieren (Ihr Balkonkraftwerk):
    Dies ist der wichtigste Schritt. Klicken Sie auf „Neue Einheit registrieren“ und wählen Sie „Stromerzeugung“. Nun werden die technischen Daten Ihrer Anlage abgefragt:

  • Standort der Anlage: Geben Sie die exakte Adresse der Mietwohnung an, in der das Balkonkraftwerk betrieben wird.
  • Leistungsdaten: Hier müssen Sie zwei Werte eintragen:
    • Bruttoleistung der Module: Die Gesamtleistung Ihrer Solarmodule in Kilowatt-Peak (kWp). Ein typisches Szenario für Mieter sind zwei Module mit je 420 Wp, was einer Gesamtleistung von 0,84 kWp entspricht.
    • Nettonennleistung des Wechselrichters: Die maximale Ausgangsleistung des Wechselrichters in Kilowatt (kW). Bei Balkonkraftwerken ist dieser Wert entscheidend. Er darf aktuell 0,6 kW (600 Watt) nicht überschreiten. Ab 2024 wird diese Grenze voraussichtlich auf 0,8 kW (800 Watt) angehoben.
  • Inbetriebnahmedatum: Tragen Sie das Datum ein, an dem Ihr Balkonkraftwerk zum ersten Mal Strom erzeugt hat.
  • Netzanschluss: Geben Sie hier an, dass die Anlage an einen „Endstromkreis“ angeschlossen ist – das ist für Balkonkraftwerke die korrekte Auswahl.
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Nach dem MaStR: Nicht den Netzbetreiber vergessen

Neben der Registrierung bei der Bundesnetzagentur müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk auch bei Ihrem lokalen Netzbetreiber anmelden. Der Netzbetreiber ist dabei nicht mit Ihrem Stromanbieter zu verwechseln. Wer Ihr Netzbetreiber ist, steht auf Ihrer Stromrechnung oder lässt sich online über Ihre Postleitzahl ermitteln.

Die meisten Netzbetreiber bieten inzwischen stark vereinfachte Anmeldeverfahren für Stecker-Solaranlagen an, oft über ein simples Online-Formular. Auch für diese Meldung sind Sie als Mieter und Anlagenbetreiber verantwortlich. Ausführliche Informationen, wie Sie Ihr Balkonkraftwerk anmelden, finden Sie in unserem weiterführenden Ratgeber.

Häufige Fragen von Mietern zur MaStR-Anmeldung

Die Theorie ist das eine, die Praxis wirft oft Detailfragen auf. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen, die uns bei Photovoltaik.info erreichen.

Muss ich die Zustimmung des Vermieters im MaStR nachweisen?

Nein. Das Marktstammdatenregister ist eine technische Datenbank und fragt keine zivilrechtlichen Vereinbarungen ab. Sie müssen dort keine Genehmigung hochladen oder bestätigen, dass eine vorliegt. Dennoch sollten Sie diese Erlaubnis unbedingt vor der Installation einholen.

Was trage ich als Leistung ein – die der Module oder des Wechselrichters?

Sie müssen beide Werte angeben. Die Gesamtleistung der Module (z. B. 850 Wp) ist in der Regel höher als die Ausgangsleistung des Wechselrichters (z. B. 600 W). Letztere ist für die Einstufung als vereinfacht anzumeldende Stecker-Solaranlage ausschlaggebend.

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Was passiert, wenn ich umziehe?

Als Mieter ist dies ein relevantes Szenario. Wenn Sie mit Ihrem Balkonkraftwerk umziehen, müssen Sie die Anlage im MaStR am alten Standort „stilllegen“ beziehungsweise deregistrieren. Am neuen Wohnort müssen Sie die Anlage dann mit dem dortigen Inbetriebnahmedatum neu registrieren.

Brauche ich für die Anmeldung einen neuen Stromzähler?

Für den reinen Akt der Registrierung im MaStR ist der Zählertyp zunächst nicht relevant. Allerdings ist der Betrieb eines Balkonkraftwerks in der Regel nur mit einem modernen Stromzähler mit Rücklaufsperre oder einem Zweirichtungszähler erlaubt. Alte Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre müssen ausgetauscht werden. Die Meldung beim Netzbetreiber stößt den nötigen Zählerwechsel in der Regel an. Informieren Sie sich über die Anforderungen an den Stromzähler für Photovoltaik, um auf der sicheren Seite zu sein.

Fazit: Eine einfache Pflicht für jeden Betreiber

Die Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister mag auf den ersten Blick wie eine bürokratische Hürde wirken, doch die Erfahrung zeigt: Der Prozess ist für Mieter unkompliziert und schnell zu bewältigen. Entscheidend ist, dass Sie als Mieter der alleinige Anlagenbetreiber und somit für die Registrierung verantwortlich sind – der Vermieter spielt in diesem Schritt keine Rolle.

Mit den korrekten Leistungsdaten und dem Wissen über die wenigen, aber wichtigen Schritte steht einer legalen und sorgenfreien Nutzung Ihres eigenen Solarstroms nichts mehr im Wege.

Sie möchten Ihre individuelle Situation besser einschätzen oder suchen nach einer passenden Komplettlösung für Ihre Mietwohnung? Weitere praxisnahe Informationen finden Sie direkt auf Photovoltaik.info.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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