Komponententausch bei Photovoltaik: Ihre Rechte bei Lieferengpässen

Sie haben den Vertrag für Ihre neue Photovoltaikanlage unterschrieben und die Vorfreude ist groß. Doch dann die Nachricht vom Installationsbetrieb: Die angebotenen Solarmodule oder der Wechselrichter sind kurzfristig nicht lieferbar. Angesichts der hohen Nachfrage und der globalen Liefersituation ist das keine Seltenheit – und sorgt bei vielen zukünftigen Anlagenbetreibern für Verunsicherung. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, wann ein Ersatzprodukt als „gleichwertig“ gilt und welche Schritte Sie einleiten können.
Die rechtliche Ausgangslage: Der Vertrag ist bindend
Zunächst die wichtigste Information: Ein unterschriebener Vertrag, sei es ein Kauf- oder ein Werkvertrag, ist für beide Seiten bindend. Der Handwerksbetrieb ist verpflichtet, Ihnen genau die Komponenten zu liefern und zu installieren, die im Angebot spezifiziert sind. Eine einseitige Änderung durch den Installateur ist nicht zulässig.
In der Praxis bietet Ihnen der Betrieb bei Lieferengpässen jedoch in der Regel ein alternatives Produkt an. Nun kommt es darauf an, dieses Angebot richtig zu bewerten. Die Erfahrung zeigt, dass eine kooperative Lösung meist der schnellste Weg zur eigenen Solaranlage ist. Ein starres Beharren auf dem ursprünglichen Produkt kann zu monatelangen Verzögerungen führen, insbesondere wenn das Produkt tatsächlich nicht am Markt verfügbar ist.
Was bedeutet „gleichwertig“ bei PV-Komponenten?
Der zentrale Punkt bei einem Komponententausch ist die Frage der Gleichwertigkeit. Ein Ersatzprodukt muss mindestens die gleichen technischen Merkmale und Qualitätsstandards aufweisen wie das ursprünglich vereinbarte. Unter Umständen stellt ein alternatives Produkt sogar eine technische Verbesserung dar. Achten Sie auf folgende Kriterien:
Bei Solarmodulen:
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Nennleistung (Wp): Die Leistung der neuen Module sollte mindestens gleich oder – besser noch – höher sein. Eine typische 10-kWp-Anlage mit 25 Modulen à 400 Wp könnte beispielsweise durch 25 Module à 410 Wp ersetzt werden. Dies steigert den Ertrag Ihrer Anlage.
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Wirkungsgrad: Ein höherer Wirkungsgrad bedeutet mehr Stromertrag auf gleicher Fläche. Das Ersatzmodul sollte hier nicht schlechter abschneiden.
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Garantiebedingungen: Sowohl die Produkt- als auch die Leistungsgarantie müssen mindestens dem ursprünglichen Angebot entsprechen. Üblich sind heute Produktgarantien von 15 bis 25 Jahren.
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Technologie: Handelt es sich um die gleiche oder eine modernere Zelltechnologie (z. B. TOPCon statt PERC)? Eine modernere Technologie ist in der Regel ein Vorteil.
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Abmessungen und Optik: Die neuen Module müssen auf die geplante Dachfläche passen. Auch die Optik (z. B. „Full Black“) kann ein vertraglich zugesichertes Merkmal sein. Hiervon darf der Installateur nicht ohne Ihre Zustimmung abweichen.
Beim Wechselrichter:
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Leistung (kW): Die AC-Ausgangsleistung und die maximale DC-Eingangsleistung müssen zum Rest der Anlage passen.
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MPP-Tracker: Die Anzahl und der Spannungsbereich der MPP-Tracker sind entscheidend dafür, wie die Modulstränge auf dem Dach angeschlossen werden. Das Ersatzgerät muss hier kompatibel sein.
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Funktionen: Besondere Eigenschaften wie eine Notstromfunktion, die Kompatibilität mit einem bestimmten Stromspeicher oder Schnittstellen für das Smart Home muss auch das Ersatzgerät bieten.
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Wirkungsgrad: Der europäische Wirkungsgrad sollte mindestens gleichwertig sein. Moderne Geräte erreichen hier Werte von über 97 %.
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Garantie: Auch hier gilt: Die Garantiezeit darf sich nicht verkürzen.
Praxistipp: Lassen Sie sich immer die Datenblätter beider Produkte – des ursprünglichen und des alternativen – aushändigen. Nur so können Sie die technischen Daten objektiv vergleichen.
Ihre Optionen im Überblick: Von Zustimmung bis Rücktritt
Wenn der Installateur Ihnen einen Komponententausch vorschlägt, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Wägen Sie sorgfältig ab, welcher Weg für Ihre Situation der beste ist.
1. Dem Tausch zustimmen (mit schriftlicher Bestätigung)
Ist das angebotene Ersatzprodukt nachweislich gleich- oder sogar höherwertig, ist die Zustimmung oft die sinnvollste und schnellste Lösung.
Vorteil: Ihr Projekt verzögert sich nicht oder nur unwesentlich.
Wichtig: Bestehen Sie darauf, die Vertragsänderung schriftlich festzuhalten. Ein Nachtrag zum ursprünglichen Vertrag, in dem die neuen Komponenten exakt mit Hersteller und Typenbezeichnung aufgeführt sind, schafft für beide Seiten Rechtssicherheit.
Ein typisches Szenario: Statt der angebotenen 405-Wp-Module bietet der Installateur Ihnen ohne Aufpreis 420-Wp-Module eines anderen renommierten Herstellers mit längerer Produktgarantie an. Das ist eine klare Verbesserung, die Sie annehmen sollten.
2. Eine Preisminderung verhandeln
Ist das Ersatzprodukt zwar technisch funktional, aber in einigen Aspekten geringerwertig (z. B. kürzere Garantiezeit) oder auf dem Markt nachweislich günstiger, haben Sie ein Anrecht auf eine Preisminderung.
Grundlage: Der Preis der Anlage wurde auf Basis der ursprünglich kalkulierten Komponenten berechnet. Ist ein Bauteil nun günstiger im Einkauf, sollte dieser Vorteil an Sie weitergegeben werden.
Beispiel: Das Ersatzmodul hat nur 15 statt der vereinbarten 25 Jahre Produktgarantie. Dies stellt eine Verschlechterung dar, die einen Preisnachlass rechtfertigt.
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12.999,00 €3. Auf dem ursprünglichen Vertrag bestehen
Sie haben das Recht, auf der Lieferung der vertraglich vereinbarten Komponenten zu bestehen.
Vorgehen: Sie müssen dem Installateur eine angemessene Frist (üblicherweise 2-4 Wochen) zur Nacherfüllung setzen.
Risiko: Kann der Betrieb die Teile tatsächlich nicht beschaffen, führt dies zu einer erheblichen Verzögerung Ihres Bauvorhabens. Dieser Weg ist nur ratsam, wenn Sie es nicht eilig haben und triftige Gründe für die Wahl genau dieser Komponenten hatten.
Wenn Sie überlegen, eine Photovoltaikanlage zu kaufen, ist es sinnvoll, bereits im Vorfeld die Verfügbarkeit der Kernkomponenten zu klären.
4. Vom Vertrag zurücktreten
Der Rücktritt vom Vertrag ist die letzte Konsequenz und sollte gut überlegt sein.
Voraussetzung: Sie müssen dem Installateur nachweislich eine angemessene Frist zur Lieferung gesetzt haben, die ergebnislos verstrichen ist.
Nachteile: Sie müssen den gesamten Prozess der Anbietersuche neu starten. In der Zwischenzeit könnten die Preise gestiegen und die Wartezeiten bei anderen Betrieben noch länger sein.
Fazit: Kommunikation und Wissen sind der Schlüssel
Lieferengpässe bei PV-Komponenten sind ärgerlich, aber meist lösbar. Der Schlüssel liegt in einer transparenten Kommunikation mit Ihrem Installationsbetrieb und dem Wissen um Ihre Rechte. Prüfen Sie alternative Angebote sorgfältig auf ihre Gleichwertigkeit und bestehen Sie bei jeder Änderung auf einem schriftlichen Nachtrag. Viele Kunden entscheiden sich für ein gleich- oder höherwertiges Ersatzprodukt, um ihr Projekt zügig zu realisieren. Ein fairer Kompromiss ist hier oft der beste Weg zum eigenen Sonnenstrom.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich für ein höherwertiges Ersatzprodukt mehr bezahlen?
Nein. Wenn der Anbieter die vertraglich zugesicherte Komponente nicht liefern kann und Ihnen als Alternative ein besseres Produkt anbietet, darf er dafür in der Regel keinen Aufpreis verlangen. Die Beschaffung der vereinbarten Ware liegt in seiner Verantwortung.
Was passiert, wenn die neuen Module nicht zur Optik der alten passen?
Wenn im Vertrag eine bestimmte Optik (z. B. „einheitlich schwarze Module“) vereinbart wurde, ist dies eine zugesicherte Eigenschaft. Ein Modul mit silbernem Rahmen wäre eine Abweichung, die Sie nicht akzeptieren müssen oder die eine Preisminderung rechtfertigt.
Kann der Installateur einfach den Vertrag kündigen, wenn er die Teile nicht bekommt?
Nein, eine einseitige Kündigung durch den Anbieter ist aus diesem Grund nicht ohne Weiteres möglich. Er befindet sich in der Pflicht, den Vertrag zu erfüllen (Lieferverzug). Nur unter sehr engen rechtlichen Voraussetzungen (z. B. „Unmöglichkeit der Leistung“) wäre dies denkbar.
Wie lange ist eine „angemessene Frist“ zur Nachlieferung?
Ein fester Zeitraum ist gesetzlich nicht definiert. In der Regel gelten je nach Komplexität zwei bis vier Wochen als angemessen.
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