Kombinierte Anlagen im MaStR: PV mit BHKW oder Windkraft richtig registrieren

Stellen Sie sich vor, Sie betreiben bereits eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach und möchten nun Ihre Energieversorgung mit einem Blockheizkraftwerk (BHKW) für den Winter oder einer kleinen Windkraftanlage ergänzen. Diese Kombination steigert Ihre Unabhängigkeit, bringt bei der Meldung an die Behörden aber auch eine besondere Situation mit sich. Eine falsche Registrierung kann zu administrativen Problemen führen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie mehrere Erzeugungsanlagen an einem Standort korrekt im Marktstammdatenregister zusammenführen.

Das Grundprinzip: Der Unterschied zwischen Anlage und Einheit

Um die Registrierung zu verstehen, ist es entscheidend, die beiden zentralen Begriffe des Marktstammdatenregisters (MaStR) zu kennen: die Anlage und die Einheit. Oft werden diese Begriffe synonym verwendet, doch im MaStR haben sie eine klar definierte Bedeutung.

  • Die Anlage: Stellen Sie sich die Anlage als das übergeordnete „Grundstück“ oder „Gebäude“ in der Energiewelt vor. Sie ist fest mit einem einzigen Netzanschlusspunkt verbunden. An einem Hausanschluss gibt es in der Regel genau eine Anlage.
  • Die Einheit: Die Einheiten sind die einzelnen Stromerzeuger, die sich auf diesem „Grundstück“ befinden. Das können Ihre Photovoltaikmodule sein, ein BHKW, eine Windkraftanlage oder auch ein Stromspeicher.

Eine Anlage kann also aus mehreren Einheiten bestehen. Die Erfahrung zeigt, dass hier die häufigsten Fehler passieren: Nutzer legen für jede neue Einheit fälschlicherweise eine komplett neue Anlage an, obwohl alles über denselben Stromzähler läuft.

Praxisbeispiel: Ein Eigenheimbesitzer hat eine 10-kWp-Photovoltaikanlage auf dem Dach und rüstet ein BHKW mit 1 kW elektrischer Leistung im Keller nach. Im Marktstammdatenregister wird für diesen Standort nur eine Anlage geführt, der zwei Einheiten zugeordnet sind: die PV-Einheit und die BHKW-Einheit.

Warum die korrekte Zuordnung so wichtig ist

Eine saubere Registrierung ist keine reine Formsache. Wenn Sie für einen Netzanschlusspunkt versehentlich zwei oder mehr Anlagen registrieren, entsteht ein Datenkonflikt. Ihr Netzbetreiber erhält widersprüchliche Informationen, da er an diesem Anschlusspunkt nur eine Anlage erwartet.

Dies kann zu folgenden Problemen führen:

  • Verzögerungen bei der Inbetriebnahme: Der Netzbetreiber muss den Konflikt manuell klären, was Zeit kostet.
  • Probleme bei der Einspeisevergütung: Die Zuordnung der erzeugten Strommengen kann unklar werden.
  • Administrativer Mehraufwand: Sie müssen die Registrierung korrigieren, was oft nur in Absprache mit dem Netzbetreiber möglich ist.

Eine korrekte Erfassung sorgt von Anfang an für einen reibungslosen Betrieb und stellt sicher, dass Sie die gesetzlichen Meldepflichten einhalten.

Schritt-für-Schritt: Eine neue Einheit zu einer bestehenden Anlage hinzufügen

Wenn Sie Ihre bestehende Energieerzeugung erweitern, zum Beispiel durch ein BHKW, eine Windkraftanlage oder auch nur ein zusätzliches Balkonkraftwerk, gehen Sie wie folgt vor. Ziel ist es dabei, Ihre bestehende Anlage im System zu finden und ihr die neue Einheit zuzuordnen.

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Schritt 1: Einloggen und Übersicht aufrufen

Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im MaStR an. Navigieren Sie zu Ihrer Übersicht „Meine Einheiten“. Hier sehen Sie alle bereits registrierten Stromerzeuger.

Schritt 2: Die zugehörige Anlage identifizieren

Jede Einheit ist einer Anlage zugeordnet. Suchen Sie die Einheit, die sich am selben Standort wie Ihre neue Erzeugungsanlage befindet (z. B. Ihre bestehende PV-Anlage). Klicken Sie bei dieser Einheit auf „Zugeordnete Anlage anzeigen“. Sie werden nun zur Detailansicht der übergeordneten Anlage weitergeleitet.

Schritt 3: Neue Einheit der Anlage zuordnen

In der Detailansicht der Anlage finden Sie eine Option wie „Dieser Anlage eine weitere Einheit zuordnen“ oder „Einheit erfassen“. Wählen Sie diese Funktion aus.

Das System leitet Sie nun durch den Registrierungsprozess für die neue Einheit (z. B. Ihr BHKW). Alle technischen Daten, die Sie eingeben, werden automatisch der korrekten, bereits bestehenden Anlage zugeordnet. So vermeiden Sie, ein Duplikat anzulegen.

Wichtiger Hinweis: Erstellen Sie niemals eine neue Anlage, wenn am selben Netzanschlusspunkt bereits eine existiert. Die Funktion „Anlage neu registrieren“ ist nur für Standorte gedacht, die bisher noch gar nicht im MaStR erfasst wurden. Wer seine PV-Anlage erweitern möchte, fügt immer nur eine neue Einheit hinzu.

Typische Anwendungsfälle und häufige Fehler

Um die Theorie greifbarer zu machen, hier einige Alltagsszenarien und wie sie im MaStR korrekt abgebildet werden.

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Szenario 1: Dach-PV und Balkonkraftwerk

Ein sehr häufiger Fall: Sie haben bereits eine große PV-Anlage auf dem Dach und möchten zusätzlich ein Balkonkraftwerk an einer anderen Steckdose betreiben. Auch wenn es sich in beiden Fällen um Photovoltaik handelt, gelten sie als zwei getrennte Einheiten.

  • Korrekte Vorgehensweise: Sie suchen Ihre bestehende Anlage (zugeordnet zur Dach-PV) und fügen dieser die neue Einheit „Balkonkraftwerk“ hinzu. Informationen, wie Sie ein Balkonkraftwerk anmelden, finden Sie in unseren weiterführenden Ratgebern.
  • Häufiger Fehler: Für das Balkonkraftwerk wird eine komplett neue Anlage registriert. Das führt zu einem Konflikt.

Szenario 2: PV-Anlage und Stromspeicher

Sie rüsten einen Batteriespeicher nach. Der Speicher gilt im MaStR als eigene Einheit.

  • Korrekte Vorgehensweise: Fügen Sie die Speichereinheit Ihrer bestehenden Anlage hinzu, der auch Ihre PV-Einheit zugeordnet ist.
  • Häufiger Fehler: Der Speicher wird als separate Anlage angelegt, was technisch und administrativ falsch ist.

Szenario 3: Photovoltaik und BHKW

Wie im Eingangsbeispiel beschrieben, kombinieren Sie Solarstrom mit einem wärmegeführten Blockheizkraftwerk.

  • Korrekte Vorgehensweise: Die BHKW-Einheit wird der bestehenden Anlage zugeordnet, zu der Ihre PV-Einheit gehört.
  • Häufiger Fehler: Anlegen einer zweiten Anlage für das BHKW, was zu einer Meldung beim Netzbetreiber führt.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einer Anlage und einer Einheit?

Die Anlage ist der übergeordnete Rahmen, der an einen Netzanschlusspunkt gekoppelt ist. Die Einheiten sind die einzelnen Stromerzeuger (PV-Module, Windrad, BHKW, Speicher) innerhalb dieses Rahmens. Eine Anlage kann viele Einheiten haben, aber eine Einheit gehört immer zu genau einer Anlage.

Ich habe aus Versehen zwei Anlagen für einen Standort registriert. Was nun?

In diesem Fall müssen Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. In der Regel muss eine der beiden Anlagen im MaStR stillgelegt (deaktiviert) werden. Meist kann nur der Netzbetreiber diesen Konflikt auflösen und die fälschlicherweise erstellte Anlage aus dem System entfernen.

Gilt das Prinzip auch für zwei PV-Anlagen an einem Standort, z. B. auf dem Hausdach und dem Garagendach?

Ja. Solange beide Anlagenteile über denselben Hausanschlusszähler laufen, gehören sie zu einer einzigen Anlage im MaStR. Sie werden jedoch als zwei separate Einheiten registriert und dieser einen Anlage zugeordnet.

Muss ich meinen Netzbetreiber zusätzlich informieren?

Die Registrierung im MaStR ist eine gesetzliche Pflicht. Die Anmeldung der neuen Einheit beim Netzbetreiber (z. B. für die technische Prüfung und ggf. Zählertausch) ist ein separater und ebenso notwendiger Schritt, der meist vor der Registrierung im MaStR erfolgen sollte.

Die korrekte Registrierung kombinierter Anlagen im Marktstammdatenregister ist einfacher, als es zunächst klingen mag, wenn Sie das Prinzip von Anlage und Einheit verstanden haben. Indem Sie neue Stromerzeuger stets als Einheiten zu Ihrer bestehenden Anlage hinzufügen, sorgen Sie für eine saubere Datenbasis und einen reibungslosen Betrieb.

Weitere praxisnahe Informationen zur Auswahl der richtigen Komponenten und zur Planung von PV-Anlagen finden Sie direkt auf Photovoltaik.info. Im Shop von Photovoltaik.info finden Sie zudem Komplettsets, die auf typische Anlagengrößen abgestimmt sind.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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