Insolvenz des Direktvermarkters: Was passiert mit Vertrag und Einnahmen?

Die Nachricht trifft Anlagenbetreiber oft unvorbereitet: Der Partner für die Direktvermarktung hat Insolvenz angemeldet

Ein Szenario, das sofort kritische Fragen aufwirft und für erhebliche Unsicherheit sorgt. Was geschieht mit den bereits verdienten, aber noch nicht ausgezahlten Einnahmen? Bleibt der Vertrag bestehen? Und muss die Photovoltaikanlage am Ende sogar abgeschaltet werden?

Dieser Beitrag erklärt, welche rechtlichen Mechanismen nun greifen, wie Ihre Anlage weiterhin Strom einspeisen kann und welche Schritte Sie jetzt unternehmen müssen, um Ihre finanziellen Interessen zu wahren und schnell wieder zum regulären Betrieb zurückzufinden.

Die Rolle des Direktvermarkters und das Insolvenzrisiko

Um die Folgen einer Insolvenz zu verstehen, lohnt sich ein kurzer Blick auf die Aufgaben des Direktvermarkters. Dieser verkauft den von Ihrer Photovoltaikanlage erzeugten Strom direkt an der Strombörse. Im Gegenzug erhalten Sie monatliche Abschlagszahlungen, die sich aus dem Börsenstrompreis und der staatlichen Marktprämie zusammensetzen. Dieses Modell ist für Anlagen ab einer bestimmten Größe nicht nur verpflichtend, sondern oft auch lukrativer als die klassische Einspeisevergütung.

Doch wie jedes Unternehmen unterliegt auch ein Direktvermarkter wirtschaftlichen Risiken. Starke Schwankungen an der Strombörse, Managementfehler oder ein intensiver Wettbewerb können zur Zahlungsunfähigkeit führen. Obwohl Insolvenzen in dieser Branche selten sind, sollte jeder Anlagenbetreiber die Konsequenzen kennen.

Was passiert im Falle einer Insolvenz? Die rechtlichen Schritte

Sobald ein Unternehmen Insolvenz anmeldet, übernimmt ein vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter die Kontrolle. Seine Hauptaufgabe ist es, das verbleibende Vermögen zu sichern, zu verwalten und möglichst gerecht unter allen Gläubigern aufzuteilen.

Ihr Vermarktungsvertrag auf dem Prüfstand

Der Insolvenzverwalter hat ein Sonderkündigungsrecht. Er wird prüfen, ob die Fortführung Ihres Vertrages für die Insolvenzmasse vorteilhaft ist. In der Praxis werden diese Verträge fast immer gekündigt, da die Insolvenzmasse die Zahlungen nicht mehr gewährleisten kann. Sie erhalten in diesem Fall ein offizielles Kündigungsschreiben.

Anker SOLIX Solarbank 3 E2700 Pro Balkonkraftwerk Speicher Set 1000 Watt 800 Watt - 2,7 kWh

Aus unserem Shop, Kategorie: Balkonkraftwerke mit Speicher

Anker SOLIX Solarbank 3 E2700 Pro Balkonkraftwerk Speicher Set 1000 Watt 800 Watt - 2,7 kWh

Ab 1.299,00 

Was geschieht mit Ihren offenen Einnahmen?

Für die meisten Betreiber ist dies die wichtigste Frage. Hier muss man unterscheiden:

  • Zukünftige Einnahmen: Ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erhalten Sie keine Zahlungen mehr vom insolventen Direktvermarkter.
  • Bereits verdiente, offene Forderungen: Alle Beträge, die Ihnen für bereits eingespeisten Strom zustehen, aber noch nicht ausgezahlt wurden, werden zu einer sogenannten „Insolvenzforderung“. Sie müssen diese Forderung offiziell beim Insolvenzverwalter anmelden.

Leider bedeutet das: Sie erhalten Ihr Geld nicht sofort und meist auch nicht in voller Höhe. Sie reihen sich damit in die Gemeinschaft der Gläubiger ein und erhalten am Ende des Verfahrens lediglich eine Quote auf Ihre Forderung. Diese Insolvenzquote liegt erfahrungsgemäß oft nur im einstelligen Prozentbereich. Für eine typische 15-kWp-Anlage können ausstehende Zahlungen für ein bis zwei Monate schnell einen Betrag von 300 bis 500 € ausmachen. Dieser Betrag ist damit in der Regel größtenteils verloren.

Das wichtigste Sicherheitsnetz: Ihre Anlage speist weiter Strom ein

Die gute Nachricht zuerst: Sie müssen Ihre Photovoltaikanlage nicht abschalten. Denn im deutschen Energiemarkt greift ein gesetzlich verankerter Schutzmechanismus. Sobald der Vertrag mit Ihrem Direktvermarkter endet, fällt Ihre Anlage automatisch in die Zuständigkeit des lokalen Netzbetreibers zurück.

Ihr Strom wird weiterhin ins Netz eingespeist, und Sie erhalten dafür die gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung. Dieser „Auffangmechanismus“ stellt sicher, dass Ihnen keine Einnahmen für den weiterhin produzierten Strom verloren gehen. Finanziell ist diese Lösung jedoch meist weniger attraktiv als die Direktvermarktung. Sie sollte daher nur als Übergang dienen.

Schritt-für-Schritt: Was Sie jetzt konkret tun sollten

Wenn Sie von der Insolvenz Ihres Partners erfahren, ist strukturiertes Handeln entscheidend. Panik ist nicht notwendig, aber Zögern kann finanzielle Nachteile bedeuten.

  1. Ruhe bewahren und Informationen sammeln: Warten Sie auf das offizielle Schreiben des Insolvenzverwalters. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen, inklusive des Aktenzeichens und der Fristen zur Forderungsanmeldung.
  2. Forderungen anmelden: Melden Sie Ihre offenen Forderungen fristgerecht zur Insolvenztabelle an. Nutzen Sie dafür die vom Verwalter bereitgestellten Formulare. Listen Sie alle ausstehenden Zahlungen detailliert auf.
  3. Neuen Direktvermarkter suchen: Beginnen Sie umgehend mit der Suche nach einem neuen Partner. Vergleichen Sie Angebote und achten Sie auf Vertragskonditionen. Auf Informationsplattformen wie Photovoltaik.info finden Sie oft hilfreiche Übersichten und Kriterien für die Auswahl. Der Wechselprozess dauert in der Regel vier bis acht Wochen.
  4. Netzbetreiber informieren: Informieren Sie Ihren Netzbetreiber über den Wechsel zu einem neuen Direktvermarkter, sobald der Vertrag unterzeichnet ist. So stellen Sie einen reibungslosen Übergang sicher.

Prävention: So minimieren Sie das Risiko bei der Partnerwahl

Die Erfahrung zeigt, dass sich eine sorgfältige Auswahl des Vermarktungspartners auszahlt. Achten Sie auf folgende Kriterien, um das Risiko von vornherein zu minimieren:

  • Marktposition und Erfahrung: Etablierte Unternehmen mit langjähriger Erfahrung bieten oft mehr Stabilität als neue, aggressive Anbieter.
  • Vertragslaufzeiten: Bevorzugen Sie Verträge mit kürzeren Laufzeiten oder fairen Kündigungsfristen. So bleiben Sie flexibel.
  • Transparenz: Ein seriöser Partner legt seine Vergütungsmodelle und Gebührenstrukturen klar und verständlich dar.
  • Zahlungsziele: Achten Sie auf kurze Zahlungsziele. Je schneller die monatliche Abrechnung erfolgt, desto geringer ist Ihr potenzieller Verlust im Insolvenzfall.
5000 Watt Photovoltaikanlagen inkl. 5,00 kWh Batterie & Ziegeldach Montageset - Trina Bifazial

Aus unserem Shop, Kategorie: PV Anlagen mit Speicher und Montagesets

5000 Watt Photovoltaikanlagen inkl. 5,00 kWh Batterie & Ziegeldach Montageset - Trina Bifazial

5.299,00 

Häufige Fragen (FAQ) zur Insolvenz des Direktvermarkters

Muss ich meine PV-Anlage bei einer Insolvenz des Vermarkters abschalten?
Nein, auf keinen Fall. Ihre Anlage speist weiter Strom ins Netz ein. Der lokale Netzbetreiber wird automatisch zu Ihrem Abnahmepartner und vergütet den Strom nach der gesetzlichen Einspeisevergütung.

Verliere ich meinen Anspruch auf die Marktprämie?
Ja, für den Zeitraum, in dem Sie keinen aktiven Direktvermarktungsvertrag haben, entfällt der Anspruch auf die Marktprämie. Sie erhalten in dieser Zeit stattdessen die Einspeisevergütung vom Netzbetreiber. Sobald Sie einen neuen Vertrag abschließen, wird die Marktprämie wieder gezahlt.

Wie schnell muss ich einen neuen Direktvermarkter finden?
Es gibt keine gesetzliche Frist, aber es liegt in Ihrem eigenen finanziellen Interesse, schnell zu handeln. Die Direktvermarktung ist in der Regel profitabler als die Vergütung durch den Netzbetreiber. Planen Sie für die Suche und den Wechselprozess etwa einen Monat ein.

Kann ich dauerhaft in der Einspeisevergütung beim Netzbetreiber bleiben?
Für Anlagen, die zur Direktvermarktung verpflichtet sind (in der Regel über 100 kWp), ist dies keine dauerhafte Option. Für kleinere Anlagen ist es theoretisch möglich, aber wirtschaftlich meist nicht sinnvoll. Das Ziel sollte immer sein, die für Ihre Anlage profitabelste Vermarktungsform zu nutzen.

Fazit: Ein beherrschbares Risiko

Die Insolvenz eines Direktvermarkters ist ein ernstes Ärgernis, aber kein Grund zur Verzweiflung. Gesetzliche Regelungen in Deutschland sorgen dafür, dass der Betrieb Ihrer Anlage und die Einspeisung ins Netz lückenlos weiterlaufen. Der finanzielle Verlust beschränkt sich in der Regel auf die ausstehenden Zahlungen von ein bis zwei Monaten.

Entscheidend ist, dass Sie informiert bleiben, die nötigen Schritte zur Forderungsanmeldung einleiten und sich proaktiv um einen neuen, zuverlässigen Partner bemühen. Eine sorgfältige Partnerwahl im Vorfeld bleibt die beste Strategie, um das Risiko zu minimieren.

Weitere praxisnahe Informationen zur Auswahl eines zuverlässigen Direktvermarktungspartners und zur Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage finden Sie direkt auf Photovoltaik.info.

Ratgeber teilen
OLEKSANDR PUSHKAR
OLEKSANDR PUSHKAR