Gewerblicher Mieterstrom: Ein Leitfaden für Vermieter von Büro- und Ladenflächen

Immer mehr Eigentümer von Gewerbeimmobilien erkennen das Potenzial ihrer Dachflächen. Eine Photovoltaikanlage senkt nicht nur die eigenen Energiekosten, sie wird auch zur attraktiven Einnahmequelle, wenn der erzeugte Solarstrom direkt an die Mieter im Gebäude verkauft wird. Dieses Modell, der gewerbliche Mieterstrom, stärkt die Attraktivität einer Immobilie und leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Doch so einfach die Idee klingt, die Tücke liegt oft im Detail: bei den rechtlichen und administrativen Hürden, insbesondere der Abrechnung mit wechselnden Gewerbemietern und den steuerlichen Pflichten.
Dieser Leitfaden beleuchtet die Besonderheiten des gewerblichen Mieterstroms, von den rechtlichen Rahmenbedingungen über die korrekte Abrechnung bis hin zu den jüngsten Vereinfachungen durch die Gesetzgebung.
Was ist gewerblicher Mieterstrom genau?
Beim gewerblichen Mieterstrom wird Strom aus einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Geschäftsgebäudes direkt an die darin ansässigen Gewerbetreibenden (Letztverbraucher) verkauft, ohne das öffentliche Netz für den Transport zu nutzen. Der Vermieter oder ein von ihm beauftragter Dritter wird dabei zum Energieversorger für seine Mieter.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
- Günstigerer Strom: Gesetzlich muss der Mieterstrompreis mindestens 10 % unter dem Grundversorgungstarif des örtlichen Anbieters liegen. In der Praxis bedeutet das oft einen Preis von 25–30 Cent pro Kilowattstunde, während Netzstrom 35–40 Cent kosten kann.
- Standortattraktivität: Ein Angebot für günstigen, grünen Strom wertet eine Gewerbeimmobilie auf und kann zum entscheidenden Argument für neue Mieter werden.
- Zusätzliche Einnahmen: Der Verkauf des Solarstroms generiert für den Vermieter eine stetige Einnahmequelle und verbessert die Wirtschaftlichkeit der gesamten [INTERNER-LINK: Photovoltaik für Unternehmen].
Dieses Modell gewinnt rasant an Bedeutung. Während heute bereits über zwei Gigawatt an Mieterstromleistung in Deutschland installiert sind, prognostizieren Experten bis 2030 einen Anstieg auf bis zu 14 Gigawatt.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen: Ein Überblick
Wer Mieterstrom anbieten möchte, schlüpft in die Rolle eines Energieversorgungsunternehmens. Dies bringt eine Reihe von Pflichten mit sich, die das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regeln.
Die zentrale Voraussetzung ist der „unmittelbare räumliche Zusammenhang“: Die Solaranlage und die Verbraucher (Mieter) müssen sich im selben Gebäude oder Quartier befinden. Der Strom darf nicht durch das öffentliche Netz geleitet werden.
Die Erfahrung zeigt, dass viele Immobilieneigentümer zunächst vor den administrativen Hürden zurückschrecken. Dazu zählen etwa die Registrierung bei der Bundesnetzagentur, die Einhaltung von Mess- und Abrechnungsvorschriften sowie die Stromkennzeichnung. Doch mit professioneller Unterstützung oder spezialisierten Dienstleistern lassen sich diese Aufgaben gut bewältigen.
Eine wesentliche Vereinfachung bringt das „Solarpaket I“ mit sich: die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Dieses neue Modell, auf das wir später noch genauer eingehen, reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich und macht Mieterstromprojekte noch attraktiver.
Abrechnung und Verträge: Die größten Herausforderungen in der Praxis
Die korrekte Erfassung und Abrechnung des Stromverbrauchs ist das Herzstück jedes Mieterstromprojekts und zugleich die größte operative Herausforderung, insbesondere im gewerblichen Umfeld mit häufigen Mieterwechseln.
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Ab 2.099,00 €Die Komplexität der Abrechnung
Jeder Mieter, der am Mieterstrommodell teilnimmt, benötigt ein intelligentes Messsystem (Smart Meter). Dieses erfasst, wie viel Strom insgesamt verbraucht und welcher Anteil davon direkt von der PV-Anlage gedeckt wird. Der Restbedarf wird automatisch aus dem öffentlichen Netz bezogen, sodass der Mieter am Ende eine einzige, transparente Rechnung erhält, die beide Stromquellen getrennt ausweist.
Ein typisches Szenario: Ein Büromieter verbraucht an einem sonnigen Tag 20 kWh Strom. Die PV-Anlage auf dem Dach liefert 15 kWh. Diese werden zum günstigen Mieterstromtarif (z. B. 28 Cent/kWh) abgerechnet. Die fehlenden 5 kWh werden aus dem öffentlichen Netz bezogen und zum regulären Tarif des Reststromlieferanten (z. B. 35 Cent/kWh) berechnet. Der Mieter muss sich um nichts kümmern; die Umschaltung erfolgt automatisch.
Besonders bei hoher Fluktuation, wie sie in Bürokomplexen oder Einkaufszentren üblich ist, muss der Abrechnungsprozess reibungslos funktionieren. Zwischen- und Endabrechnungen müssen zeitnah und korrekt erstellt werden, was eine professionelle Softwarelösung oder einen spezialisierten Dienstleister unerlässlich macht.
Vertragsgestaltung mit Gewerbemietern
Wichtig zu wissen: Der Mieterstromvertrag wird immer getrennt vom Mietvertrag abgeschlossen. Kein Mieter kann zur Abnahme des Solarstroms gezwungen werden, die Teilnahme ist freiwillig.
Ein Mieterstromvertrag sollte folgende Punkte klar regeln:
- Laufzeit und Kündigungsfristen (maximal ein Jahr)
- Preisgestaltung (inklusive der Garantie, 10 % unter dem Grundversorgungstarif zu bleiben)
- Regelungen zur Abrechnung und zu Abschlagszahlungen
- Garantie der lückenlosen Stromversorgung durch einen Reststromlieferanten
Steuerliche Aspekte: Umsatzsteuer und Co.
Da der Verkauf von Strom eine unternehmerische Tätigkeit ist, unterliegt er der Umsatzsteuer. Vermieter müssen also auf den verkauften Mieterstrom 19 % Umsatzsteuer abführen, können aber gleichzeitig die Vorsteuer für die Anschaffung und Installation der PV-Anlage geltend machen.
Je nach Rechtsform und Umfang des Projekts können auch Fragen zur Gewerbe- oder Körperschaftsteuer aufkommen. Hier ist eine frühzeitige Beratung durch einen Steuerberater unerlässlich, um die Weichen richtig zu stellen.
Wirtschaftlichkeit: Wann lohnt sich Mieterstrom für Gewerbeimmobilien?
Ein Mieterstromprojekt rechnet sich vor allem dann, wenn ein großer Teil des erzeugten Solarstroms direkt im Gebäude verbraucht wird. Bürogebäude mit regelmäßigen Arbeitszeiten, Supermärkte mit durchgehendem Kühlbedarf oder Ladenlokale sind ideale Kandidaten.
Ein Praxisbeispiel: Ein Bürogebäude mit einer 100-kWp-Photovoltaikanlage erzeugt jährlich rund 95.000 kWh Strom. Davon können 60.000 kWh direkt an die zehn Mietparteien verkauft werden. Bei einem Preisvorteil von 5 Cent pro kWh gegenüber dem Netzbezug ergibt sich allein für die Mieter eine jährliche Gesamtersparnis von 3.000 €. Der Vermieter erzielt Einnahmen aus dem Stromverkauf und profitiert von der Einspeisevergütung für den überschüssigen Strom.
In die Kalkulation müssen auch die Investition in die Messtechnik sowie die laufenden Kosten für die Abrechnung einfließen. Viele Kunden entscheiden sich daher für Komplettlösungen von Anbietern wie Photovoltaik.info, die von der Planung bis zur Abrechnung alles aus einer Hand bieten. Alternativ zur direkten Belieferung der Mieter kann auch die [INTERNER-LINK: Direktvermarktung von Solarstrom] an der Strombörse eine interessante Option sein.
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6.299,00 €Vereinfachung durch das Solarpaket I: Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Um die Hürden für Mieterstrom zu senken, hat der Gesetzgeber mit dem Solarpaket I das Modell der „gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ eingeführt. Dieses Modell ist eine vereinfachte Form des Mieterstroms und befreit den Anlagenbetreiber von vielen Pflichten eines klassischen Energieversorgers.
Die wichtigsten Vorteile:
- Keine Lieferantenpflichten: Der Vermieter muss nicht mehr die volle Verantwortung für die Reststromlieferung übernehmen.
- Einfacher Vertrag: Statt eines komplexen Stromliefervertrags genügt ein „Gebäudestromnutzungsvertrag“.
- Flexible Preisgestaltung: Die starre 10-%-Regel entfällt. Die Preise können freier, aber fair, gestaltet werden.
Dieses Modell ist ideal für Eigentümer, die den administrativen Aufwand minimieren möchten, und erleichtert die Umsetzung von Solarprojekten auf Gewerbeimmobilien erheblich.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu gewerblichem Mieterstrom
Muss mein Mieter den angebotenen Mieterstrom abnehmen?
Nein, die Teilnahme am Mieterstrommodell ist für jeden Mieter freiwillig. Er kann seinen Stromanbieter weiterhin frei wählen. Der Mieterstromvertrag wird immer zusätzlich zum Mietvertrag abgeschlossen.
Was passiert, wenn die Sonne nicht scheint oder nachts?
Die Stromversorgung ist jederzeit lückenlos gesichert. Reicht der Solarstrom nicht aus, wird der zusätzliche Bedarf automatisch und unbemerkt aus dem öffentlichen Stromnetz gedeckt. Der Mieter hat hierfür einen Vertrag mit einem Reststromlieferanten seiner Wahl.
Wer ist für die Wartung und den Betrieb der PV-Anlage zuständig?
Der Eigentümer der Anlage, in der Regel der Vermieter, ist für die Installation, Wartung und den reibungslosen Betrieb verantwortlich. Diese Kosten fließen in die Kalkulation des Mieterstrompreises ein.
Welche Rolle spielt die abgeschaffte [INTERNER-LINK: EEG-Umlage] heute noch?
Der Wegfall der EEG-Umlage im Jahr 2022 hat Mieterstrom und andere Eigenverbrauchsmodelle deutlich vereinfacht und wirtschaftlicher gemacht. Früher fiel die Umlage auch auf den selbst verbrauchten Solarstrom an, was die Kalkulation komplexer machte. Diese Hürde existiert heute nicht mehr.
Fazit und nächste Schritte
Gewerblicher Mieterstrom ist mehr als nur ein Trend. Es ist ein wirtschaftlich und ökologisch sinnvolles Modell, das den Wert von Gewerbeimmobilien steigert und einen aktiven Beitrag zur Energiewende leistet. Die rechtlichen und administrativen Hürden lassen sich dank neuer gesetzlicher Regelungen wie der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung und professioneller Partner gut meistern.
Die Entscheidung für ein Mieterstromprojekt ist eine strategische Investition in die Zukunft Ihrer Immobilie. Sie positionieren sich als moderner, nachhaltiger Vermieter und bieten Ihren Mietern einen echten Mehrwert.
Weitere praxisnahe Informationen zur Auswahl der richtigen Komponenten und zur Planung Ihrer Anlage finden Sie direkt auf Photovoltaik.info. Im Shop von Photovoltaik.info finden Sie zudem Komplettsets, die auf typische Anlagengrößen für Gewerbeimmobilien abgestimmt sind.



