Rückmeldung vom Netzbetreiber fehlt: Gesetzliche Fristen und was Sie tun können

Sie haben sich für eine Photovoltaikanlage entschieden, der Installateur hat alle Unterlagen eingereicht und die Solarmodule liegen bereit – doch vom Netzbetreiber hören Sie nichts. Diese frustrierende Stille ist leider kein Einzelfall. Viele angehende Anlagenbetreiber warten wochen- oder sogar monatelang auf die entscheidende Anschlusszusage. Doch während sich die meisten Diskussionen um die spätere Verzögerung bei der Zählersetzung drehen, zeigt sich das erste und oft größte Hindernis bereits viel früher. Hier erfahren Sie, welche gesetzlichen Fristen für den Netzbetreiber gelten und wie Sie reagieren können, wenn eine Rückmeldung ausbleibt.
Warum die Stille vom Netzbetreiber? Die Hintergründe verstehen
Die aktuelle Situation ist paradox: Die Energiewende wird politisch gefördert, doch die Umsetzung scheitert oft an bürokratischen Hürden. Die Netzbetreiber stehen unter enormem Druck. Allein im Jahr 2023 wurden laut Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) über 1,4 Millionen neue Solaranlagen in Deutschland installiert – hinzu kommt der Boom bei Wärmepumpen und Wallboxen für Elektroautos.
Diese Flut an Anträgen trifft auf Strukturen, die oft noch nicht vollständig digitalisiert sind und unter Fachkräftemangel leiden. Gerade in städtischen Gebieten sind die Kapazitäten erschöpft. Das Ergebnis: lange Wartezeiten, die meist nicht auf bösem Willen, sondern auf schlichter Überlastung beruhen. Dennoch sollten Sie als Antragsteller wissen: Sie sind dieser Situation nicht schutzlos ausgeliefert.
Ihre Rechte im Netzanschlussverfahren: Das sagt das Gesetz
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), insbesondere § 8, regelt die Rechte und Pflichten beim Anschluss von PV-Anlagen an das öffentliche Stromnetz. Es schafft klare Rahmenbedingungen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen, und stattet Sie als Anlagenbetreiber mit wirksamen Instrumenten aus.
Die entscheidenden Fristen für die Anschlusszusage
Der Gesetzgeber hat erkannt, dass unbestimmte Wartezeiten ein Investitionshemmnis sind, und deshalb klare Fristen definiert, innerhalb derer der Netzbetreiber auf Ihren Antrag reagieren muss.
- Vier Wochen für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 30 Kilowattpeak (kWp). Dies betrifft die allermeisten Anlagen auf Einfamilienhäusern.
- Acht Wochen für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 30 kWp.
Der entscheidende Punkt, der in der Praxis oft für Missverständnisse sorgt: Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn Ihr Antrag vollständig ist. Fordert der Netzbetreiber nach einer Woche weitere Unterlagen an (z. B. einen Lageplan oder technische Datenblätter), stoppt die Frist und beginnt erst von Neuem, wenn diese Dokumente nachgereicht wurden. Eine schlichte Eingangsbestätigung wie „Ihre E-Mail ist eingegangen“ reicht also nicht aus, um die Frist in Gang zu setzen. Die korrekte und vollständige Einreichung ist ein zentraler Teil der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage.
Aus unserem Shop, Kategorie: Balkonkraftwerke mit Speicher
Anker Solix Solarbank 3 E2700
Bisher bei uns Ursprünglicher Preis war: 999,00 €799,00 €Aktueller Preis ist: 799,00 €.Die „Genehmigungsfiktion“: Wenn der Netzbetreiber schweigt
Dafür hat der Gesetzgeber ein besonders starkes Instrument geschaffen: die sogenannte Genehmigungsfiktion. Das klingt kompliziert, bedeutet aber etwas sehr Einfaches: Antwortet der Netzbetreiber nicht innerhalb der genannten Frist von vier beziehungsweise acht Wochen auf Ihren vollständigen Antrag, gilt der Netzanschluss automatisch als genehmigt.
Sie müssen also nicht auf eine explizite Zusage warten. Das Schweigen des Netzbetreibers wird nach Fristablauf rechtlich als Zustimmung gewertet. Indem Projekte nicht länger durch Untätigkeit blockiert werden können, zwingt diese Regelung die Betreiber zu einer zügigeren Bearbeitung.
In der Praxis: Wie Sie bei ausbleibender Rückmeldung vorgehen
Wenn die Wochen vergehen und Sie nichts hören, sollten Sie aktiv werden. Am besten gehen Sie systematisch vor, um Ihre Rechte wirksam durchzusetzen.
Schritt 1: Dokumentation prüfen
Bevor Sie den Netzbetreiber konfrontieren, sollten Sie die Fakten klären, denn genau hier liegt oft der Grund für Verzögerungen. Bitten Sie Ihren Elektroinstallateur, der den Antrag gestellt hat, um folgende Unterlagen:
- Eine Kopie des vollständigen Antrags.
- Den Nachweis, wann der Antrag beim Netzbetreiber eingegangen ist (z. B. Sendebericht der E-Mail oder Eingangsbestätigung).
Prüfen Sie gemeinsam, ob wirklich alle vom Netzbetreiber geforderten Dokumente eingereicht wurden. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass die meisten Verzögerungen auf unvollständige Anträge zurückzuführen sind, was die Frist immer wieder von vorn beginnen lässt.
Schritt 2: Nachfassen mit Fristsetzung
Ist Ihr Antrag nachweislich vollständig und die gesetzliche Frist verstrichen? Dann ist es Zeit, nachzuhaken. Lassen Sie Ihren Installateur – oder Sie selbst – schriftlich (per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben) beim Netzbetreiber nachfragen. Wichtig ist, dass Sie sich dabei klar auf das Gesetz beziehen.
Eine mögliche Formulierung könnte lauten:
„Sehr geehrte Damen und Herren, wir beziehen uns auf unseren Netzanschlussantrag vom [Datum der Einreichung]. Die gesetzliche Frist von vier Wochen gemäß § 8 EEG ist am [Datum des Fristablaufs] abgelaufen. Wir weisen Sie höflich auf die damit eingetretene Genehmigungsfiktion hin und bitten um die Zusendung des Netzanschlussvertrages sowie die Abstimmung der weiteren Schritte zur Inbetriebnahme.“
Dieser Verweis auf die Rechtslage signalisiert nicht nur, dass Sie Ihre Rechte kennen – er beschleunigt die Bearbeitung in vielen Fällen auch erheblich.
Aus unserem Shop, Kategorie: PV Anlagen mit Speicher und Montagesets
12000 Watt Photovoltaikanlagen inkl. 15,00 kWh Batterie & Ziegeldach Montageset - Trina Bifazial
8.599,00 €Schritt 3: Wenn weiterhin keine Reaktion erfolgt
Sollte auch nach Ihrer schriftlichen Aufforderung nichts passieren, können Sie die Clearingstelle EEG-KWKG einschalten. Diese staatlich beauftragte Einrichtung ist darauf spezialisiert, Streitigkeiten zwischen Anlagen- und Netzbetreibern außergerichtlich zu schlichten. Ein Verfahren dort ist oft schneller und kostengünstiger als eine Klage vor Gericht.
Sonderfall Balkonkraftwerk: Ein vereinfachtes Verfahren
Für Besitzer von kleinen Stecker-Solaranlagen, auch Balkonkraftwerke genannt, ist der Prozess deutlich einfacher. Eine aufwendige Anschlusszusage des Netzbetreibers ist hier nicht erforderlich. Die Anmeldung erfolgt über ein vereinfachtes Verfahren im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, zusätzlich genügt eine formlose Meldung an den Netzbetreiber. Die hier beschriebenen langen Wartezeiten entfallen also. Wenn Sie planen, ein Balkonkraftwerk anzumelden, profitieren Sie von diesen stark reduzierten bürokratischen Anforderungen.
FAQ – Häufige Fragen zur Anschlusszusage
Was genau bedeutet „vollständiger Antrag“?
Ein Antrag gilt als vollständig, wenn alle vom Netzbetreiber für die Prüfung des Anschlussbegehrens geforderten Unterlagen vorliegen. Dazu gehören typischerweise ein Lageplan, technische Datenblätter der Module und des Wechselrichters sowie ein Schaltschema. Welche Dokumente genau benötigt werden, gibt der jeweilige Netzbetreiber vor.
Wer ist für die Antragstellung verantwortlich, ich oder mein Installateur?
Die Anmeldung beim Netzbetreiber muss ein Elektrofachbetrieb übernehmen, der in dessen Installateurverzeichnis eingetragen ist. Dies stellt sicher, dass die Anlage fachgerecht geplant und installiert wird. Sie als zukünftiger Betreiber stellen die notwendigen Informationen und Dokumente bereit, der Installateur übernimmt die formale Kommunikation.
Darf der Netzbetreiber meinen Anschluss ablehnen?
Grundsätzlich ist der Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, Ihre Anlage anzuschließen. Eine Ablehnung ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, etwa wenn der Anschluss technisch unmöglich oder die notwendige Erweiterung des Netzes wirtschaftlich unzumutbar ist. In der Praxis kommt dies bei typischen Dachanlagen so gut wie nie vor.
Was kostet der Netzanschluss?
Die Kosten für den Netzanschluss Photovoltaik selbst, also die physische Verbindung vom Hausanschluss zur Anlage, tragen Sie als Anlagenbetreiber. Sollte jedoch das öffentliche Stromnetz verstärkt werden müssen, um Ihren Solarstrom aufzunehmen, muss der Netzbetreiber diese Kosten für den Netzausbau tragen.
Fazit: Geduld ist wichtig, aber Ihre Rechte sind es auch
Die Wartezeit auf die Rückmeldung des Netzbetreibers kann eine Zerreißprobe sein. Die aktuelle Überlastung der Systeme ist eine Realität, die Sie als Antragsteller leider einkalkulieren müssen. Dennoch sind Sie nicht machtlos: Das EEG gibt Ihnen mit klaren Fristen und der Genehmigungsfiktion wirksame Instrumente an die Hand. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einer lückenlosen Dokumentation und einer klaren, schriftlichen Kommunikation. Handeln Sie nicht überstürzt, sondern kennen und nutzen Sie Ihre Rechte – damit Ihr Weg zur eigenen Solarenergie nicht länger als nötig dauert.
Die Planung einer Photovoltaikanlage umfasst viele Schritte. Detaillierte Informationen zur Auswahl der richtigen Komponenten und zur weiteren Vorgehensweise finden Sie hier auf Photovoltaik.info.
Im Shop von Photovoltaik.info finden Sie zudem Komplettsets, die bereits auf typische Anlagengrößen für Einfamilienhäuser abgestimmt sind.



