Garantie, Gewährleistung, Haftung: Ihre Rechte bei Mängeln an der PV-Anlage

Eine Photovoltaikanlage ist eine Investition in die Zukunft, die über Jahrzehnte zuverlässig Erträge liefern soll. Doch was, wenn die Leistung nachlässt, ein Defekt auftritt oder durch die Montage sogar ein Schaden am Haus entsteht?
Wir erklären Ihnen verständlich Ihre Rechte und zeigen Schritt für Schritt, wie Sie im Schadensfall vorgehen, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Ihre Rechte auf einen Blick: Wer haftet wann?
Um im Ernstfall richtig zu handeln, ist die Unterscheidung zwischen Gewährleistung, Garantie und Haftung entscheidend. Jede dieser Absicherungen hat eigene Ansprechpartner, ist mit unterschiedlichen Fristen verbunden und deckt verschiedene Mängel ab. Die folgende Übersicht verschafft Ihnen einen schnellen Überblick.
Gewährleistung
Wer ist zuständig? Immer der Installationsbetrieb.
Was ist abgedeckt? Die mangelfreie Gesamtleistung der Installation.
Gesetzliche Grundlage: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Typische Fristen: 2 Jahre für bewegliche Teile, 5 Jahre für Arbeiten an einem Bauwerk (was auf PV-Anlagen meist zutrifft).
Herstellergarantie
Wer ist zuständig? Der jeweilige Hersteller (z. B. für Module, Wechselrichter).
Was ist abgedeckt? Defekte am Produkt selbst (Produktgarantie) oder Leistungsabfall (Leistungsgarantie).
Gesetzliche Grundlage: Freiwilliger Vertrag des Herstellers.
Typische Fristen: 10-30 Jahre, je nach Komponente und Hersteller.
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Ab 2.099,00 €Haftung (des Installateurs)
Wer ist zuständig? Immer der Installationsbetrieb.
Was ist abgedeckt? Schäden an Ihrem Eigentum, die durch fehlerhafte Montage entstehen (z. B. undichtes Dach, Brandschaden).
Gesetzliche Grundlage: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Typische Fristen: Mindestens 5 Jahre, bei grober Fahrlässigkeit länger.

Ihr Sofort-Aktionsplan bei Mängeln
Wenn Sie einen Defekt an Ihrer Anlage feststellen, ist schnelles und überlegtes Handeln entscheidend. Panik ist dabei unangebracht, denn Ihre Rechte sind klar definiert. Die folgenden vier Schritte helfen Ihnen, Ihre Ansprüche zu sichern.
Schritt 1: Mangel erkennen und präzise dokumentieren
Der erste Schritt ist, das Problem genau zu erfassen. Je besser Ihre Dokumentation, desto stärker ist Ihre Position.
- Fotos und Videos: Machen Sie detaillierte Aufnahmen des Problems. Bei einem undichten Dach sollten Sie die betroffene Stelle von innen und außen fotografieren. Filmen Sie bei einem ausgefallenen Wechselrichter die Fehlermeldung auf dem Display.
- Leistungsdaten sichern: Speichern oder drucken Sie die Ertragsdaten aus Ihrem Monitoringsystem. Ein unerklärlicher Leistungsabfall ist ein klarer Indikator für einen Mangel.
- Notizen anfertigen: Halten Sie fest, wann Ihnen der Mangel erstmals aufgefallen ist und unter welchen Umständen er auftritt (z. B. „seltsame Geräusche bei starker Sonneneinstrahlung“).
Schritt 2: Den Installateur schriftlich in die Pflicht nehmen (Gewährleistung)
Ihr erster und wichtigster Ansprechpartner ist immer der Handwerksbetrieb, der die Anlage installiert hat. Er ist gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet und muss den Mangel beheben.
Verfassen Sie eine schriftliche Mängelanzeige, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Diese sollte folgende Punkte enthalten:
- Eine genaue Beschreibung des Mangels
- Den Verweis auf Ihre Dokumentation (Fotos etc.)
- Eine angemessene Frist zur Nachbesserung (üblich sind 14 Tage)
- Die klare Aufforderung, den Mangel zu beheben
Musterformulierung für Ihre Mängelanzeige:
Sehr geehrte Damen und Herren,
an der von Ihnen am [Datum] installierten Photovoltaikanlage (Rechnungsnummer: [Nummer]) habe ich folgenden Mangel festgestellt: [Genaue Beschreibung des Mangels, z. B. „Der Wechselrichter zeigt seit dem [Datum] den Fehlercode E-123 an und speist keinen Strom mehr ein.“].
Ich fordere Sie hiermit im Rahmen Ihrer gesetzlichen Gewährleistungspflicht auf, den Mangel bis zum [Datum in 14 Tagen] zu beheben. Eine Fotodokumentation des Problems finden Sie im Anhang.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
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9.999,00 €Schritt 3: Wann der Hersteller ins Spiel kommt (Garantie)
Reagiert der Installateur nicht oder liegt der Defekt eindeutig an einem Bauteil wie einem Modul, können Sie sich direkt an den Hersteller wenden und dessen Garantie in Anspruch nehmen. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, deren Bedingungen im Garantievertrag festgelegt sind. Bewahren Sie diese Unterlagen daher sorgfältig auf.
Schritt 4: Bei Schäden am Gebäude haftet der Installateur (Haftung)
Verursacht die fehlerhafte Montage einen Schaden an Ihrem Eigentum – der klassische Fall ist ein Wasserschaden durch ein undichtes Dach –, greift die Haftung des Installationsbetriebs. Er muss nicht nur die Anlage reparieren, sondern auch für die Beseitigung des Folgeschadens aufkommen. Eine lückenlose Dokumentation ist hier besonders wichtig.

Die rechtlichen Grundlagen im Detail
Ein tieferes Verständnis der rechtlichen Begriffe hilft Ihnen, Ihre Position sicher einzuschätzen und selbstbewusst gegenüber dem Handwerker aufzutreten.
Gewährleistung: Die gesetzliche Pflicht des Handwerkers
Die Gewährleistung ist Ihr stärkstes Recht. Der Installateur ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen eine funktionierende und mangelfreie Gesamtanlage zu übergeben.
Ihr Anspruch: Sie haben das Recht auf „Nacherfüllung“, also Reparatur oder Austausch der defekten Teile. Der Handwerker trägt dabei alle Kosten, inklusive Anfahrt, Arbeitszeit und Material.
Die 5-Jahres-Frist: Ein entscheidender Punkt, den viele nicht kennen: Eine fest auf dem Dach installierte PV-Anlage wird von Gerichten zunehmend als Arbeit an einem „Bauwerk“ eingestuft. Gemäß BGB §634a gilt dafür eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren, nicht nur die üblichen zwei Jahre für bewegliche Güter. Bestehen Sie auf dieser Frist.
Garantie: Das freiwillige Versprechen des Herstellers
Die Garantie ist eine zusätzliche, vertragliche Zusage des Herstellers.
- Produktgarantie (10-15 Jahre): Diese deckt Material- und Herstellungsfehler an einzelnen Komponenten wie Solarmodulen oder Wechselrichtern ab.
- Leistungsgarantie (25-30 Jahre): Die Hersteller garantieren, dass ihre Module nach einem bestimmten Zeitraum (z. B. 25 Jahren) noch einen gewissen Prozentsatz ihrer ursprünglichen Leistung erbringen (z. B. 85 %). In der Praxis ist der Nachweis eines solchen Mangels oft schwierig und erfordert teure Gutachten.
Komplexität reduzieren: Der Vorteil von Systemanbietern
Im Schadensfall kann die Abgrenzung der Zuständigkeiten kompliziert werden. Systemanbieter, die Komponenten und Garantien aus einer Hand bieten, vereinfachen diesen Prozess erheblich. Viele Installateure setzen bei der Produktauswahl bewusst auf solche Systemlösungen, damit Kunden im Ernstfall einen klaren Ansprechpartner haben.

Die häufigsten Mängel und Probleme in der Praxis
Sie sind mit Ihren Sorgen nicht allein. Die Zahl der Verbraucherbeschwerden über PV-Anlagen hat sich laut Verbraucherzentrale Bundesverband 2023 verdreifacht. Fast die Hälfte (44 %) betraf Liefer- und Leistungsprobleme. Eine Analyse des Fraunhofer-Instituts für Solarenergiesysteme (ISE) zeigt die häufigsten technischen Ursachen für Defekte.
- Defekte Wechselrichter: Als zentrales Steuerungselement der Anlage ist der Wechselrichter eine häufige Fehlerquelle.
- Fehlerhafte Verkabelung und Anschlüsse: Mangelhaft installierte Steckverbindungen oder Kabel können zu Leistungsverlust und im schlimmsten Fall zu Brandgefahr führen.
- Montagefehler: Falsch gesetzte Dachhaken oder unzureichende Abdichtungen sind die Hauptursache für undichte Dächer nach der Installation.
- Moduldefekte: Obwohl selten, können Mikrorisse oder Delamination (die Ablösung von Schichten) die Leistung der Solarmodule beeinträchtigen.
Diese Daten unterstreichen, wie wichtig die Auswahl eines qualifizierten und erfahrenen Installationsbetriebs ist, der für seine Arbeit geradesteht.

FAQ – Häufige Fragen aus der Praxis
Was passiert, wenn der Installateur insolvent ist?
Ist der Installateur nicht mehr geschäftsfähig, erlischt Ihr Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Betrieb. In diesem Fall sind Sie auf die Herstellergarantien der einzelnen Komponenten angewiesen. Das ist ein starkes Argument dafür, auf Produkte von etablierten Herstellern mit Sitz in der EU zu achten.
Muss ich für die Reparatur in Vorkasse gehen?
Nein. Im Rahmen der Gewährleistung ist der Handwerker verpflichtet, alle Kosten für die Mängelbehebung zu tragen. Sie müssen nicht in Vorleistung treten.
Decken Versicherungen solche Schäden ab?
Eine Betreiberhaftpflicht- oder eine spezielle Photovoltaik-Versicherung kann sinnvoll sein. Diese deckt jedoch meist Schäden durch äußere Einflüsse wie Sturm, Hagel oder Tierbiss ab, nicht aber Mängel, die in der Verantwortung von Installateur oder Hersteller liegen.
Wie lange habe ich Zeit, einen Mangel zu melden?
Sie sollten einen Mangel unverzüglich nach Entdeckung melden. Die gesetzliche Frist zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche beginnt mit der Abnahme der Anlage und beträgt für das Gesamtwerk, wie oben beschrieben, in der Regel fünf Jahre.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen schützen Sie als Anlagenbetreiber umfassend. Entscheidend ist, Ihre Rechte zu kennen und im Schadensfall strukturiert vorzugehen. Eine saubere Dokumentation und eine klare, schriftliche Kommunikation sind dabei Ihre wichtigsten Werkzeuge.
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