Falsche Anlagedaten im MaStR: Ein Risiko für Ihre Einspeisevergütung?

Eine Photovoltaikanlage ist in Betrieb, die Sonne scheint und der Stromzähler läuft rückwärts – für viele Anlagenbetreiber ist damit die Arbeit getan. Doch eine oft unterschätzte Formalität kann weitreichende finanzielle Folgen haben: die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR). Ein kleiner Fehler bei der Angabe der Anlagenleistung reicht bereits aus, um den Anspruch auf die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung zu gefährden. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum korrekte Daten unerlässlich sind und wie Sie Ihre Einträge prüfen und Ihren Anspruch sichern.
Was ist das Marktstammdatenregister (MaStR) und warum ist es so wichtig?
Das Marktstammdatenregister ist das offizielle Verzeichnis für alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen in Deutschland. Man kann es sich wie das Kraftfahrt-Bundesamt für Energieanlagen vorstellen. Jede einzelne Photovoltaikanlage, vom großen Solarpark bis zum kleinen Balkonkraftwerk, muss hier mit ihren technischen Kerndaten erfasst werden.
Diese zentrale Datenerfassung dient mehreren Zwecken:
- Netzstabilität: Die Netzbetreiber nutzen die Daten, um die Stromnetze sicher und stabil zu betreiben.
- Energieplanung: Die Bundesregierung gewinnt einen genauen Überblick über den Fortschritt der Energiewende.
- Transparenz: Die Daten bilden die Grundlage für die korrekte Abrechnung von Förderungen wie der EEG-Einspeisevergütung.
Die Registrierung ist keine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Pflicht, die im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert ist. Denn ohne einen korrekten und vollständigen Eintrag im MaStR erlischt laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) der Anspruch auf jegliche finanzielle Förderung.
Der Teufel steckt im Detail: Bruttoleistung, kWp und die Folgen einer Verwechslung
Der häufigste und zugleich folgenschwerste Fehler bei der Registrierung liegt in der Angabe der Anlagenleistung. Das MaStR fragt nach der sogenannten Bruttoleistung. Dieser Wert gibt die Summe der Nennleistungen aller installierten Solarmodule an, ausgedrückt in Kilowatt-Peak (kWp).
Hier liegt die typische Fehlerquelle: Viele Anlagenbetreiber verwechseln die Modulleistung (kWp) mit der Leistung des Wechselrichters, die oft in Kilowatt (kW) oder Kilovoltampere (kVA) angegeben wird. Der Wechselrichter hat jedoch meist eine geringere Nennleistung als die Summe der Module, da dies in vielen Fällen technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Ein konkretes Praxisbeispiel:
Stellen Sie sich vor, auf Ihrem Dach sind 25 Solarmodule mit einer Einzelleistung von jeweils 400 Watt-Peak (Wp) installiert. Die korrekte Bruttoleistung Ihrer Anlage beträgt:25 Module × 400 Wp = 10.000 Wp = 10 kWp.
Ihr Wechselrichter hat jedoch nur eine Ausgangsleistung von 8 kW. Wenn Sie nun fälschlicherweise 8 kW im MaStR eintragen, melden Sie eine zu geringe Leistung.
Diese Diskrepanz ist mehr als nur ein Zahlendreher. Sind die Daten im MaStR nicht korrekt oder nicht fristgerecht eingetragen, kann der Netzbetreiber laut § 52 des EEG die Auszahlung der Einspeisevergütung verweigern oder kürzen.
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Ein fehlerhafter Eintrag kann über die 20-jährige Laufzeit der EEG-Vergütung zu empfindlichen finanziellen Einbußen führen. Die Netzbetreiber gleichen die Daten aus dem MaStR systematisch mit ihren Abrechnungsdaten ab.
Szenario 1: Zu niedrige Leistung gemeldet
Bleiben wir bei unserem Beispiel: Sie haben 10 kWp installiert, aber nur 8 kW gemeldet. Der Netzbetreiber ist dann gesetzlich berechtigt, Ihre Vergütung auf die gemeldeten 8 kW zu kürzen. Produziert Ihre Anlage Strom, der rechnerisch über die Leistung der gemeldeten 8 kW hinausgeht, erhalten Sie für diesen Anteil keine Vergütung. Über 20 Jahre kann sich hier ein Verlust von mehreren tausend Euro summieren.
Szenario 2: Überschreitung von Leistungsgrenzen
Bestimmte Leistungsgrenzen (z. B. 10 kWp, 25 kWp oder 30 kWp) sind entscheidend für steuerliche Regelungen oder technische Anforderungen. Eine falsche Angabe kann Sie unbemerkt in eine andere Kategorie bringen und unerwartete Pflichten oder Nachteile auslösen. Die Erfahrung zeigt, dass die Finanzverwaltung bei Prüfungen ebenfalls auf die offiziellen Daten im MaStR zurückgreift.
So prüfen und korrigieren Sie Ihre Daten im MaStR
Glücklicherweise ist die Überprüfung und Korrektur Ihrer Daten unkompliziert. Sie als Anlagenbetreiber sind für die Richtigkeit der Daten verantwortlich, auch wenn ein Installateur die Erstanmeldung für Sie übernommen hat.
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9.999,00 €Anleitung zur Überprüfung in 4 Schritten:
- Anmelden: Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten auf der Webseite www.marktstammdatenregister.de ein.
- Einheit aufrufen: Navigieren Sie in Ihrem Benutzerkonto zum Bereich „Meine Einheiten“ und wählen Sie Ihre Photovoltaikanlage aus.
- Bruttoleistung prüfen: Suchen Sie das Datenfeld „Bruttoleistung der Einheit“. Dieser Wert muss exakt der Summe der Nennleistungen Ihrer Solarmodule (in kWp) entsprechen.
- Daten vergleichen: Nehmen Sie Ihre Installationsunterlagen zur Hand (z. B. Angebot, Rechnung oder Datenblätter der Module) und vergleichen Sie den dort ausgewiesenen Wert mit dem Eintrag im Register.
Sollten Sie eine Abweichung feststellen, können Sie den Eintrag direkt im Portal über die Funktion „Bearbeiten“ korrigieren. Zögern Sie nicht, dies umgehend zu tun.
Häufige Fragen (FAQ) zur MaStR-Registrierung
Was genau ist die Bruttoleistung?
Die Bruttoleistung ist die Summe der Nennleistung aller installierten Solarmodule, wie sie vom Hersteller unter Standard-Testbedingungen angegeben wird. Sie wird in Kilowatt-Peak (kWp) gemessen und ist unabhängig von der Leistung des Wechselrichters.
Welche Fristen gelten für die Registrierung und Korrektur?
Eine neue Anlage muss spätestens einen Monat nach ihrer Inbetriebnahme im MaStR registriert werden. Werden Fehler in den Daten entdeckt, sollten diese unverzüglich korrigiert werden, um negative Konsequenzen zu vermeiden.
Wer ist für die korrekte Registrierung verantwortlich?
Die Verantwortung liegt immer beim Anlagenbetreiber. Auch wenn ein Fachbetrieb die Anmeldung als Dienstleistung anbietet, bleibt der Eigentümer der Anlage in der Pflicht, die Richtigkeit der Daten sicherzustellen. Die Erfahrung zeigt, dass sich ein kurzer prüfender Blick immer lohnt.
Mein Installateur hat die Anmeldung übernommen. Muss ich trotzdem prüfen?
Ja, unbedingt. Fehler können jedem unterlaufen. Eine kurze Überprüfung Ihrerseits gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre finanzielle Vergütung für die nächsten 20 Jahre auf einer sicheren Grundlage steht. Viele unserer Kunden lassen sich vom Installateur eine Kopie der Registrierungsbestätigung aushändigen, um die Daten selbst zu vergleichen.
Gilt das auch für Balkonkraftwerke?
Ja. Auch Balkonkraftwerke müssen im MaStR registriert werden. Obwohl das Verfahren vereinfacht ist, muss die Leistung der Solarmodule (nicht des Wechselrichters) korrekt angegeben werden, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Die korrekte Anmeldung eines Balkonkraftwerks im MaStR ist zudem die Voraussetzung für einen legalen Betrieb.
Fazit: Genauigkeit bei der Registrierung schützt Ihre Investition
Die korrekte Registrierung Ihrer Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister ist weit mehr als eine bürokratische Formalität. Sie ist das Fundament für Ihren Anspruch auf die EEG-Einspeisevergütung und schützt Sie vor empfindlichen finanziellen Nachteilen. Ein kleiner Fehler bei der Angabe der Bruttoleistung kann über die Jahre zu einem erheblichen Verlust führen.
Nehmen Sie sich daher wenige Minuten Zeit, um Ihren Eintrag zu überprüfen. Diese kleine Mühe sichert den Ertrag Ihrer Investition für die gesamte Laufzeit der Anlage und sorgt für einen sorgenfreien Betrieb.
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