Eigenverbrauchsgemeinschaft (ZEV) in Deutschland: So teilen Sie Solarstrom mit Nachbarn

Stellen Sie sich ein Mehrfamilienhaus vor

Auf dem Dach glänzen Solarmodule in der Sonne, doch der günstige Solarstrom kommt nur dem Eigentümer zugute, der die Anlage installiert hat. Die Mieter oder anderen Eigentümer im Haus schauen buchstäblich in die Röhre und beziehen weiterhin teuren Strom aus dem Netz. Doch dieses Szenario gehört dank neuer gesetzlicher Regelungen zunehmend der Vergangenheit an. Denn das Konzept, Solarstrom innerhalb eines Gebäudes oder über Grundstücksgrenzen hinweg gemeinsam zu nutzen, wird in Deutschland immer einfacher und attraktiver.

Was ist eine Eigenverbrauchsgemeinschaft (ZEV)? Ein Überblick

Eine Eigenverbrauchsgemeinschaft – oft mit dem Schweizer Kürzel ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) bezeichnet – ist im Kern eine Gruppe von Stromverbrauchern, die sich zusammenschließen, um den Strom einer gemeinsamen Photovoltaikanlage direkt vor Ort zu nutzen. Statt den Solarstrom teuer aus dem Netz zu beziehen, wird er direkt vom eigenen Dach an die teilnehmenden Parteien verteilt. Das senkt nicht nur die Stromkosten für alle, sondern entlastet auch die öffentlichen Netze.

In Deutschland wird dieses Modell rechtlich als „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ bezeichnet. Die Grundidee ist simpel:

  1. Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Gebäudes erzeugt Strom.
  2. Dieser Strom wird zuerst von den Teilnehmern im Haus verbraucht (z. B. Mieter, Wohnungseigentümer).
  3. Nur der überschüssige Strom, der nicht direkt verbraucht wird, wird in das öffentliche Netz eingespeist.
  4. Wenn die Sonne nicht scheint, beziehen die Teilnehmer wie gewohnt Strom von einem Energieversorger ihrer Wahl.

Dieses Modell schafft eine Win-win-Situation: Die Teilnehmer profitieren von günstigerem Strom, und der Betreiber der Anlage erzielt durch den Stromverkauf eine Rendite auf seine Investition.

Die rechtliche Revolution: Von Mieterstrom zur Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung

Lange Zeit war die gemeinsame Nutzung von Solarstrom in Deutschland kompliziert. Das bisherige Mieterstrommodell war mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden: Der Anlagenbetreiber musste praktisch die Rolle eines vollwertigen Energieversorgers übernehmen, inklusive komplexer Abrechnungs- und Meldepflichten. Das schreckte viele Immobilienbesitzer ab. Eine Studie des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) aus dem Jahr 2022 bestätigte, dass das riesige Potenzial auf Mehrfamilienhäusern kaum genutzt wurde.

Mit dem „Solarpaket 1“ und der Einführung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (§ 42b Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) haben sich die Rahmenbedingungen grundlegend geändert. Dieses neue Modell, das seit 2024 gilt, vereinfacht den Prozess erheblich:

  • Keine Lieferantenpflicht: Der Anlagenbetreiber muss kein Energieversorger mehr sein. Er liefert den Solarstrom, aber für den Reststrom (z. B. nachts) kann jeder Teilnehmer einen eigenen Vertrag mit einem beliebigen Versorger abschließen.
  • Einfache Abrechnung: Die Abrechnung des Solarstroms ist unkompliziert. Der überschüssige Strom wird pauschal dem Anlagenbetreiber zugerechnet und vergütet.
  • Räumliche Flexibilität: Das Modell gilt nicht nur innerhalb eines Wohngebäudes, sondern auch für Nebengebäude und Gewerbeeinheiten auf demselben Grundstück, solange der Strom nicht durch das öffentliche Netz geleitet wird.

Diese Vereinfachungen machen es erstmals auch für private Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) wirklich attraktiv, eine gemeinschaftliche Versorgung umzusetzen. Wenn Sie eine Photovoltaikanlage planen, ist dieses Modell eine Überlegung wert.

Wer kann teilnehmen und wie funktioniert es in der Praxis?

Die Teilnahme an der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung richtet sich an eine klar definierte Gruppe und ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Teilnehmerkreis

Teilnehmen können alle Letztverbraucher (also Mieter, Eigentümer oder auch kleine Gewerbebetriebe), die sich im selben Gebäude oder auf demselben Grundstück wie die Photovoltaikanlage befinden.

Technische Voraussetzungen

  • Die Leistung der Photovoltaikanlage darf 100 Kilowattpeak (kWp) nicht überschreiten. Eine typische Anlage für ein Mehrfamilienhaus mit 8–10 Parteien liegt oft bei 15–30 kWp und damit weit unter dieser Grenze.
  • Die Messung des Verbrauchs erfolgt über intelligente Messsysteme (Smart Meter), die den Solarstromanteil und den Netzbezug exakt erfassen.

Praxisbeispiel: Das Mehrfamilienhaus

Ein Eigentümer eines Hauses mit sechs Mietparteien installiert eine 20-kWp-Anlage auf dem Dach. Er schließt mit seinen Mietern einen Vertrag über die Lieferung von Solarstrom ab. Der Preis liegt 10 % unter dem örtlichen Grundversorgertarif, wie es das Gesetz vorschreibt.

  • An einem sonnigen Tag deckt die Anlage den gesamten Strombedarf des Hauses. Die Mieter zahlen nur den günstigen Solarstrompreis.
  • Nachts oder bei schlechtem Wetter beziehen die Mieter Strom von ihrem individuellen Stromanbieter. Die Abrechnung erfolgt separat.
  • Der Vermieter erhält Einnahmen aus dem Stromverkauf an die Mieter und die Einspeisevergütung für den Überschuss. Die Erfahrung zeigt, dass sich solche Projekte oft schon nach 10 bis 14 Jahren amortisieren.

Die Vorteile auf einen Blick

Für Betreiber (Vermieter, WEGs)

  • Attraktivitätssteigerung: Günstige Nebenkosten machen eine Immobilie für Mieter attraktiver.
  • Zusätzliche Einnahmen: Stabiler Ertrag durch den Stromverkauf.
  • Wertsteigerung: Eine moderne Energieversorgung steigert den Wert der Immobilie.

Für Teilnehmer (Mieter, Eigentümer)

  • Geringere Stromkosten: Der Solarstrom vom Dach ist deutlich günstiger als Netzstrom. Einsparungen von 10–20 % sind realistisch.
  • Preisstabilität: Sie sind unabhängiger von den Preisschwankungen am Strommarkt.
  • Aktiver Klimaschutz: Sie nutzen saubere Energie direkt aus der Nachbarschaft.

Länderspezifische Regelungen: Was Sie beachten müssen

Eine häufige Frage, die bei Photovoltaik.info gestellt wird, betrifft Unterschiede zwischen den Bundesländern. Die gute Nachricht: Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist durch ein Bundesgesetz (§ 42b EnWG) geregelt. Das bedeutet, die rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen für den Betrieb sind in ganz Deutschland einheitlich. Egal ob in Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Mecklenburg-Vorpommern – die grundlegenden Spielregeln sind dieselben.

Wo es jedoch Unterschiede geben kann, sind landesspezifische Förderprogramme. Einige Bundesländer bieten zusätzliche Zuschüsse für die Installation von Photovoltaikanlagen oder die Einrichtung von Mieterstrommodellen an. Es lohnt sich also, vor der Planung einen Blick auf die Förderdatenbanken Ihres Bundeslandes zu werfen. Die grundlegende Funktionsweise der Eigenverbrauchsgemeinschaft bleibt davon jedoch unberührt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich als Mieter an der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung teilnehmen?
Nein, die Teilnahme ist immer freiwillig. Sie können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen und Ihren Strom vollständig von einem anderen Anbieter beziehen.

Was passiert, wenn die Sonne nicht scheint?
Ihre Stromversorgung ist jederzeit gesichert. Wenn die PV-Anlage nicht genügend Strom produziert, beziehen Sie automatisch Strom aus dem öffentlichen Netz über den von Ihnen gewählten Stromanbieter.

Wer ist für die Abrechnung zuständig?
Sie erhalten zwei Abrechnungen: eine vom Anlagenbetreiber für den verbrauchten Solarstrom und eine von Ihrem externen Stromanbieter für den Netzstrom. Moderne Messkonzepte sorgen dafür, dass dies reibungslos funktioniert.

Lohnt sich das auch für kleine Anlagen?
Ja, gerade durch die Vereinfachungen der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist das Modell nun auch für kleinere Anlagen auf Mehrfamilienhäusern mit wenigen Parteien wirtschaftlich interessant.

Wie wird die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage in diesem Modell berechnet?
Die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage hängt von den Investitionskosten, dem erzielten Strompreis, der Höhe der Einspeisevergütung und dem Eigenverbrauchsanteil ab. Durch den direkten Verkauf an die Teilnehmer wird der Eigenverbrauch maximiert, was die Rentabilität deutlich erhöht.

Fazit: Ein Modell mit Zukunft

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung öffnet die Tür für eine demokratischere und dezentralere Energiewende. Sie ermöglicht es Millionen von Menschen in Mietshäusern, direkt von der günstigen Solarenergie zu profitieren. Die Hürden wurden gesenkt, die Prozesse vereinfacht. Immobilienbesitzern bietet das Modell eine attraktive Möglichkeit, in eine nachhaltige Zukunft zu investieren und gleichzeitig eine faire Rendite zu erzielen. Wenn Sie in einem Mehrparteienhaus leben, ist jetzt der ideale Zeitpunkt, dieses Thema bei Ihrem Vermieter oder in Ihrer Eigentümergemeinschaft anzusprechen.


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OLEKSANDR PUSHKAR
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