Direktvermarktungsvertrag kündigen: Was Sie bei einem vorzeitigen Ausstieg beachten müssen

Enttäuschende Erlöse aus Ihrer Photovoltaikanlage, mangelhafter Service beim Direktvermarkter oder undurchsichtige Abrechnungen? Viele Anlagenbetreiber kennen dieses Gefühl der Unzufriedenheit. Doch der Wechsel zu einem neuen Anbieter ist oft nicht so einfach wie bei einem Stromvertrag, denn der Direktvermarktungsvertrag bindet Sie für eine bestimmte Laufzeit. Dieser Beitrag erklärt, welche Rechte und Pflichten Sie bei einer vorzeitigen Kündigung haben und wie der Ausstieg dennoch gelingt.

Was ist ein Direktvermarktungsvertrag und warum ist er bindend?

Mit einem Direktvermarktungsvertrag beauftragen Sie einen Dienstleister, den Strom Ihrer Photovoltaikanlage an der Strombörse zu verkaufen. Für Anlagen über 100 kWp ist diese Form der Vermarktung gesetzlich vorgeschrieben, um die Marktprämie zu erhalten. Aber auch Betreiber kleinerer Anlagen nutzen sie oft freiwillig, um potenziell höhere Erlöse als die feste Einspeisevergütung zu erzielen.

Der Knackpunkt: Im Gegensatz zu vielen anderen Dienstleistungsverträgen sind Direktvermarktungsverträge oft mit langen Laufzeiten und strengen Kündigungsfristen verbunden. Der Grund dafür ist die Planungssicherheit, die der Vermarkter benötigt: Er muss Ihre Strommengen im Voraus an der Börse handeln und geht damit selbst Verpflichtungen ein. Ein kurzfristiger Ausstieg Ihrerseits kann für ihn daher finanzielle Verluste bedeuten.

Gründe für den Wunsch nach einer vorzeitigen Kündigung

Die Gründe für den Wunsch nach einer vorzeitigen Kündigung sind vielfältig. Zu den häufigsten Anlässen zählen:

  • Niedrige Erlöse: Die monatlichen Auszahlungen liegen dauerhaft unter den Erwartungen oder den Angeboten anderer Vermarkter.
  • Mangelnder Service: Der Ansprechpartner ist schwer erreichbar, Anfragen bleiben unbeantwortet oder Probleme werden nicht gelöst.
  • Fehlende Transparenz: Die Abrechnungen sind kompliziert und für Sie nicht nachvollziehbar.
  • Besseres Angebot: Ein anderer Anbieter unterbreitet ein deutlich attraktiveres Angebot mit besseren Konditionen.

Der Blick ins Kleingedruckte: Diese Klauseln entscheiden über Ihren Ausstieg

Ob und zu welchen Konditionen Sie aus Ihrem Vertrag aussteigen können, hängt allein von den darin getroffenen Regelungen ab. Nehmen Sie sich Ihr Vertragswerk zur Hand und prüfen Sie die folgenden Punkte besonders sorgfältig.

Anker SOLIX Solarbank 3 E2700 Pro Balkonkraftwerk Speicher Set 1000 Watt 800 Watt - 2,7 kWh

Aus unserem Shop, Kategorie: Balkonkraftwerke mit Speicher

Anker SOLIX Solarbank 3 E2700 Pro Balkonkraftwerk Speicher Set 1000 Watt 800 Watt - 2,7 kWh

Ab 1.299,00 

Mindestvertragslaufzeit und ordentliche Kündigungsfrist

Nahezu jeder Vertrag enthält eine Mindestlaufzeit. Diese beträgt in der Regel ein bis drei Jahre. Während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung – also eine fristgerechte Kündigung zum Laufzeitende – meist ausgeschlossen.

Die ordentliche Kündigungsfrist gibt an, wie lange vor dem Ende der Vertragslaufzeit Sie die Kündigung einreichen müssen, damit sich der Vertrag nicht automatisch verlängert. Üblicherweise beträgt diese Frist drei Monate zum Vertragsende. Verpassen Sie sie, verlängert sich der Vertrag oft stillschweigend um ein weiteres Jahr.

Beispielszenario: Ihr Vertrag wurde am 01.01.2023 mit einer Laufzeit von zwei Jahren geschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sie müssen also spätestens am 30.09.2024 kündigen, damit der Vertrag am 31.12.2024 endet.

Sonderkündigungsrecht: Ihr Weg aus dem Vertrag?

Ein Sonderkündigungsrecht erlaubt Ihnen, den Vertrag auch während der Mindestlaufzeit zu beenden. Dieses Recht greift jedoch nur bei schwerwiegenden Vertragsverstößen des Dienstleisters. Typische Gründe können sein:

  • Einseitige Vertragsänderungen: Der Vermarkter ändert die Konditionen zu Ihrem Nachteil, ohne dass dies vertraglich vereinbart war.
  • Anhaltende Pflichtverletzung: Der Dienstleister kommt seinen vertraglichen Pflichten wiederholt nicht nach, zum Beispiel durch dauerhaft falsche oder ausbleibende Abrechnungen.
  • Zahlungsverzug: Der Vermarkter zahlt Ihnen die monatlichen Erlöse mehrfach verspätet oder gar nicht aus.

Wichtig: Sie müssen dem Dienstleister in der Regel zunächst schriftlich eine Frist zur Nachbesserung setzen. Erst wenn diese Frist erfolglos verstreicht, können Sie die außerordentliche Kündigung aussprechen. Grundlage dafür sind die im Vertrag klar definierten Pflichten des Anbieters im Rahmen der Direktvermarktung Photovoltaik.

Vertragsstrafen und Schadensersatz: Die Kosten des Ausstiegs

Der heikelste Punkt bei einer vorzeitigen Kündigung sind mögliche finanzielle Konsequenzen. Viele Verträge sehen für den Fall einer unrechtmäßigen Kündigung Ihrerseits Vertragsstrafen vor. Diese können als pauschaler Betrag oder als Berechnung des entgangenen Gewinns für den Vermarkter anfallen.

Die Höhe dieser Strafen kann erheblich sein und den finanziellen Vorteil eines Wechsels schnell zunichtemachen. Prüfen Sie daher genau, ob und welche Kosten bei einem vorzeitigen Ausstieg auf Sie zukommen könnten.

Schritt für Schritt: So gehen Sie bei einer Kündigung vor

Wenn Sie nach Prüfung Ihres Vertrags zu dem Schluss kommen, dass Sie kündigen möchten, empfehlen wir ein strukturiertes Vorgehen.

  1. Vertragliche Grundlagen prüfen: Analysieren Sie die Klauseln zu Laufzeit, Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrechten genau. Sind Sie unsicher, kann eine rechtliche Erstberatung sinnvoll sein.
  2. Gespräch mit dem Anbieter suchen: Oft lassen sich Unstimmigkeiten in einem direkten Gespräch klären. Schildern Sie Ihre Unzufriedenheit sachlich und fragen Sie nach Lösungsansätzen. Manchmal zeigt sich ein Anbieter kulant, um einen unzufriedenen Kunden nicht zu verlieren.
  3. Schriftlich kündigen: Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie einen Nachweis über den fristgerechten Zugang. Formulieren Sie klar, ob es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung handelt, und begründen Sie letztere ausführlich.
  4. Neuen Anbieter suchen: Beginnen Sie frühzeitig mit der Suche nach einem neuen Partner. Vergleichen Sie die Konditionen verschiedener Anbieter für Direktvermarktung und schließen Sie einen neuen Vertrag erst ab, wenn die Kündigung des alten Vertrags rechtssicher bestätigt ist.
15000 Watt Photovoltaikanlagen inkl. 15,00 kWh Batterie & Ziegeldach Montageset - Trina Bifazial

Aus unserem Shop, Kategorie: PV Anlagen mit Speicher und Montagesets

15000 Watt Photovoltaikanlagen inkl. 15,00 kWh Batterie & Ziegeldach Montageset - Trina Bifazial

9.999,00 

Was passiert nach der Kündigung?

Sobald Ihr Vertrag mit dem Direktvermarkter beendet ist, meldet dieser Ihre Anlage beim Netzbetreiber aus dem System ab. Ihr neuer Direktvermarkter meldet die Anlage dann neu an. Dieser Prozess sollte nahtlos erfolgen. Sollte es eine Lücke geben, fallen Sie für diesen Zeitraum automatisch in die sogenannte Ersatzversorgung durch den Netzbetreiber und erhalten die gesetzliche Einspeisevergütung. Sie produzieren also nie Strom, ohne dafür eine Vergütung zu erhalten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich meinen Direktvermarktungsvertrag jederzeit kündigen?
Nein, in der Regel nicht. Sie sind an die vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit und die Kündigungsfristen gebunden. Ein vorzeitiger Ausstieg ist meist nur über ein Sonderkündigungsrecht bei schwerwiegenden Vertragsverstößen des Anbieters möglich.

Wie hoch sind die Strafen bei einer vorzeitigen Kündigung?
Die Höhe ist im Vertrag geregelt und kann stark variieren. Es kann sich um eine feste Pauschale oder eine Berechnung des entgangenen Gewinns des Vermarkters handeln. Ohne eine entsprechende Klausel im Vertrag sind pauschale Strafen oft nicht zulässig.

Brauche ich für die Kündigung einen Anwalt?
Für eine ordentliche Kündigung zum Vertragsende ist in der Regel kein Anwalt nötig. Wenn Sie jedoch eine außerordentliche Kündigung wegen Vertragsbruchs in Erwägung ziehen oder wenn der Anbieter hohe Schadensersatzforderungen stellt, ist eine rechtliche Beratung dringend zu empfehlen.

Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung?
Die ordentliche Kündigung beendet den Vertrag fristgerecht zum Ende der vereinbarten Laufzeit. Die außerordentliche (fristlose) Kündigung beendet den Vertrag sofort und ist nur bei schwerwiegenden Gründen möglich, die es einer Vertragspartei unzumutbar machen, am Vertrag festzuhalten.


Ein Wechsel des Direktvermarkters kann sich lohnen, sollte aber gut vorbereitet sein. Eine sorgfältige Prüfung Ihres bestehenden Vertrags ist der erste und wichtigste Schritt, um finanzielle Risiken zu vermeiden und den Übergang reibungslos zu gestalten.

Sie möchten Ihre Situation besser einschätzen oder suchen nach transparenten Alternativen? Weitere praxisnahe Informationen und Vergleiche finden Sie direkt auf Photovoltaik.info.

Ratgeber teilen
OLEKSANDR PUSHKAR
OLEKSANDR PUSHKAR