Direktvermarktung im MaStR: Fernsteuerbarkeit und Präqualifikation korrekt eintragen

Sie haben sich für die Direktvermarktung Ihres Solarstroms entschieden – ein wirtschaftlich kluger Schritt, um Ihre Photovoltaikanlage optimal zu nutzen. Doch diese Entscheidung bringt auch neue administrative Anforderungen mit sich, insbesondere bei der Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR). Plötzlich tauchen Begriffe wie „Fernsteuerbarkeit durch Dritte“ und „Präqualifikation für Regelenergie“ auf. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen, was diese Angaben bedeuten und wie Sie Ihre Anlage korrekt registrieren, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Was ist Direktvermarktung und warum ist das MaStR so wichtig?
Bei der Direktvermarktung verkaufen Sie Ihren Solarstrom nicht mehr zu einer festen Einspeisevergütung an den Netzbetreiber, sondern direkt an der Strombörse. Dies geschieht über einen Dienstleister, den sogenannten Direktvermarkter, der den Strom vieler kleiner Anlagen bündelt und am Markt handelt. Für Anlagen ab 100 kWp Leistung ist diese Vermarktungsform seit einigen Jahren verpflichtend, doch auch für kleinere Anlagen kann sie sich lohnen.
Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist das zentrale Verzeichnis für den deutschen Energiemarkt. Es erfasst alle stromerzeugenden Anlagen und Marktakteure. Korrekte und aktuelle Daten sind entscheidend, denn sie bilden die Grundlage für die Netzstabilität, die Abrechnung der Strommengen und die Auszahlung Ihrer Erlöse. Unvollständige oder fehlerhafte Einträge gehören erfahrungsgemäß zu den häufigsten Ursachen für Verzögerungen bei der Inbetriebnahme und Auszahlung von Vergütungen.
Die Schlüsselbegriffe erklärt: Fernsteuerbarkeit und Präqualifikation
Um die Anforderungen des MaStR zu verstehen, ist es wichtig, zwei zentrale technische Voraussetzungen für die Teilnahme am Strommarkt zu kennen.
Fernsteuerbarkeit: Das Signal für den Strommarkt
Fernsteuerbarkeit bedeutet, dass Ihr Direktvermarkter oder der Netzbetreiber die Möglichkeit hat, die Einspeiseleistung Ihrer Photovoltaikanlage aus der Ferne zu regeln. Dies ist keine Schikane, sondern eine technische Notwendigkeit, um das Stromnetz stabil zu halten.
Ein Praxisbeispiel: An einem sonnigen und windigen Tag wird in Deutschland extrem viel Ökostrom produziert – mehr, als gerade verbraucht wird. Um eine Überlastung des Netzes zu verhindern, muss die Erzeugung gedrosselt werden. In einem solchen Fall kann Ihr Direktvermarkter Ihrer Anlage per Fernsteuerung das Signal senden, ihre Leistung vorübergehend zu reduzieren. Diese Fähigkeit zur Regelung ist eine Grundvoraussetzung, um am flexiblen Strommarkt teilnehmen zu können. Technisch wird dies meist über einen Rundsteuerempfänger oder ein intelligentes Messsystem realisiert.
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Ab 2.099,00 €Präqualifikation: Ihre Anlage ist bereit für den Regelenergiemarkt
Der Begriff Präqualifikation klingt komplex, betrifft jedoch nur einen kleinen Teil der Anlagenbetreiber. Er beschreibt den formalen Nachweis, dass eine Anlage die sehr hohen technischen Anforderungen erfüllt, um sogenannte Regelenergie bereitzustellen. Diese dient dem sekundenschnellen Ausgleich von unvorhergesehenen Schwankungen im Stromnetz.
Für private Betreiber von Photovoltaikanlagen auf dem Hausdach ist dies in der Regel nicht relevant. Die Präqualifikation wird fast ausschließlich von Betreibern großer Solarparks oder Batteriespeicher durchlaufen, die aktiv am hoch spezialisierten Regelenergiemarkt teilnehmen. Für Ihren Eintrag im MaStR bedeutet das meist: Sie können diese Frage mit „Nein“ beantworten.
Schritt-für-Schritt: Die richtigen Einträge im MaStR vornehmen
Die Registrierung im MaStR kann auf den ersten Blick überfordern. Die folgenden Schritte helfen Ihnen, die entscheidenden Punkte für die Direktvermarktung korrekt auszufüllen.
1. Angabe der Fernsteuerbarkeit
Im Abschnitt zu den technischen Daten Ihrer Anlage finden Sie das Feld „Fernsteuerbarkeit“. Hier müssen Sie angeben, wer die Anlage steuern kann – eine entscheidende Angabe für die Teilnahme an der Direktvermarktung.
- Typische Auswahl: Wählen Sie die Option „Ja, die Anlage ist durch einen Dritten fernsteuerbar“.
- Begründung: Der „Dritte“ ist in diesem Fall Ihr Direktvermarkter. Mit dieser Einstellung bestätigen Sie, dass Sie ihm die technische Kontrolle zur Vermarktung Ihres Stroms überlassen. Die alleinige Fernsteuerbarkeit durch den Netzbetreiber, wie sie früher für das Einspeisemanagement üblich war, reicht für die Direktvermarktung nicht aus.
Viele Kunden sind hier unsicher, doch die Regel ist einfach: Sobald ein Direktvermarktungsvertrag besteht, ist der Vermarkter der steuernde Dritte.
2. Angabe zur Präqualifikation für Regelenergie
Diese Angabe finden Sie ebenfalls im technischen Teil der Registrierung. Wie bereits erläutert, ist die Antwort für die allermeisten Hausbesitzer unkompliziert.
- Typische Auswahl: Wählen Sie „Nein“.
- Begründung: Ihre Anlage ist in der Regel nicht dafür ausgelegt, die strengen Kriterien für die Bereitstellung von Regelenergie zu erfüllen. Eine fälschliche „Ja“-Angabe kann hier zu Rückfragen und Verzögerungen führen.
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9.999,00 €3. Die korrekte Marktrolle eintragen
Als Betreiber einer Anlage haben Sie im MaStR die Marktrollen „Anlagenbetreiber“ und „Stromerzeuger“. Wenn Sie in die Direktvermarktung wechseln, kommt Ihr Direktvermarkter als weiterer Marktakteur hinzu.
- Was Sie tun müssen: In der Regel übernimmt Ihr Direktvermarkter seine eigene Registrierung und verknüpft sich mit Ihrer Anlage. Ihre Aufgabe besteht darin, zu prüfen, ob diese Zuordnung im Register korrekt erscheint.
- Wo Sie dies finden: Unter dem Punkt „Marktakteure“ sollte neben Ihnen als Betreiber auch das Unternehmen Ihres Direktvermarkters aufgeführt sein. Detaillierte Informationen zur Registrierung finden Sie in unserer vollständigen [Anleitung zur Registrierung im Marktstammdatenregister].
Häufige Fehler und wie Sie diese vermeiden
Statistiken der Bundesnetzagentur zeigen, dass fehlerhafte Einträge oft auf Missverständnisse zurückzuführen sind. Hier sind die drei häufigsten Fehler im Kontext der Direktvermarktung:
- Vergessene Aktualisierung: Nach dem Wechsel von der festen Einspeisevergütung in die Direktvermarktung wird oft vergessen, die Daten im MaStR anzupassen, insbesondere die Angabe zur Fernsteuerbarkeit.
- Falsche Angabe zur Präqualifikation: Aus Unsicherheit wird „Ja“ angeklickt, obwohl die technischen Voraussetzungen nicht gegeben sind.
- Fehlende Zuordnung des Direktvermarkters: Der Vertrag ist unterschrieben, aber die Verknüpfung im MaStR wurde anschließend nicht geprüft.
Unser Tipp: Die meisten Direktvermarkter stellen ihren Kunden eine Ausfüllhilfe für das MaStR zur Verfügung. Nutzen Sie dieses Angebot und prüfen Sie die Einträge anhand Ihres Vertrages.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur MaStR-Registrierung
Muss ich meine Anlage auch bei kleiner Leistung für die Direktvermarktung fernsteuerbar machen?
Ja, die Fernsteuerbarkeit durch den Direktvermarkter ist eine grundlegende Anforderung des Marktmodells, unabhängig von der Anlagengröße.
Wer ist für die korrekten Einträge im MaStR verantwortlich?
Gesetzlich verantwortlich ist immer der Anlagenbetreiber – also Sie. Selbst wenn ein Dienstleister die Eintragung übernimmt, bleiben Sie in der Haftung.
Was passiert, wenn meine Angaben falsch sind?
Die Konsequenzen können von einer verzögerten Auszahlung Ihrer Erlöse über den vorübergehenden Verlust der Vermarktungsprämie bis hin zu Bußgeldern durch die Bundesnetzagentur reichen.
Mein Direktvermarkter hat die Einträge für mich gemacht. Muss ich sie trotzdem prüfen?
Unbedingt. Eine kurze Überprüfung der genannten Punkte gibt Ihnen Sicherheit und hilft, spätere Probleme zu vermeiden.
Ändert sich etwas, wenn ich den Direktvermarkter wechsle?
Ja, bei einem Wechsel des Vermarkters müssen die Einträge im MaStR umgehend aktualisiert werden. Der alte Vermarkter muss entfernt und der neue zugeordnet werden.
Fazit: Korrekte Daten als Grundlage für eine erfolgreiche Direktvermarktung
Die Registrierung im Marktstammdatenregister mag wie eine bürokratische Hürde wirken, doch sie ist das Fundament für eine reibungslose und profitable Direktvermarktung Ihres Solarstroms. Korrekte Angaben zur Fernsteuerbarkeit und Präqualifikation stellen sicher, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und Ihre Erlöse pünktlich erhalten.
Nehmen Sie sich die Zeit, diese Einträge sorgfältig zu prüfen. Wenige Minuten Aufmerksamkeit können Ihnen langfristig viel Aufwand und mögliche finanzielle Einbußen ersparen. Die Plattform Photovoltaik.info unterstützt Sie dabei, alle Aspekte Ihrer Anlage zu verstehen und optimal zu nutzen.
Weitere praxisnahe Informationen zur Auswahl der richtigen Komponenten für Ihre Photovoltaikanlage finden Sie direkt auf [Photovoltaik.info]. Im Shop von Photovoltaik.info finden Sie zudem Komplettsets, die auf typische Anlagengrößen und Anforderungen der Direktvermarktung abgestimmt sind.



