Fernsteuerung defekt: So schützen Sie sich vor Verlusten bei der Direktvermarktung

Ihre Photovoltaikanlage läuft, die Sonne scheint und die Erträge stimmen – doch plötzlich bricht die Vergütung aus der Direktvermarktung ein, ohne ersichtlichen Grund. Ein Szenario, das viele Anlagenbetreiber fürchten und das oft eine überraschende Ursache hat: einen unbemerkten Defekt der Fernsteuerungseinheit. Dieser unscheinbare technische Fehler kann empfindliche finanzielle Folgen haben. Mit dem richtigen Wissen und passenden vertraglichen Absicherungen lassen sich diese jedoch vermeiden. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum die Fernsteuerbarkeit so entscheidend ist, welche Konsequenzen ein Ausfall hat und wie Sie Ihre Erträge wirksam schützen.

DIE PFLICHT ZUR FERNSTEUERBARKEIT: WARUM IHR DIREKTVERMARKTER DIE KONTROLLE BRAUCHT

Wenn Sie den Strom Ihrer PV-Anlage direkt vermarkten, verkaufen Sie ihn nicht mehr zu einem festen Satz an den Netzbetreiber, sondern über einen Direktvermarkter an der Strombörse. Dieser Vermarkter ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Anlage bei Bedarf fernsteuern, also die Einspeiseleistung reduzieren zu können. Diese Anforderung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dient der Stabilität des gesamten Stromnetzes.

Stellen Sie sich vor, an einem sonnigen, windigen Tag produzieren Tausende von Anlagen gleichzeitig enorme Mengen an Strom, während der Verbrauch aber niedrig ist. In solchen Momenten droht eine Überlastung des Netzes. Um dies zu verhindern, müssen Netzbetreiber Erzeugungsanlagen kurzfristig herunterregeln können. Die technische Schnittstelle dafür ist die sogenannte Fernsteuerungseinheit (oft ein Rundsteuerempfänger oder ein intelligentes Messsystem), die bei Ihnen vor Ort installiert ist.

Praxisbeispiel: Ein typischer Vierpersonenhaushalt mit einer 8-kWp-Anlage speist an einem Sommertag den Großteil seines Stroms ins Netz ein. Kommt es mittags zu einem Überangebot im regionalen Stromnetz, sendet der Netzbetreiber ein Signal an den Direktvermarkter, der wiederum über die Fernsteuerungseinheit die Einspeisung der Anlage für eine kurze Zeit drosselt. Dieser Vorgang sichert das Netz und ist eine Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Direktvermarktung von Solarstrom.

WAS PASSIERT BEI EINEM TECHNISCHEN DEFEKT DER STEUERUNG?

Fällt die Fernsteuerungseinheit aus – sei es durch einen Hardware-Defekt, einen Blitzeinschlag oder einen Kommunikationsfehler –, kann der Direktvermarkter seine gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung der Steuerbarkeit nicht mehr erfüllen. Er kann gegenüber dem Netzbetreiber nicht länger garantieren, dass Ihre Anlage im Bedarfsfall gedrosselt werden kann.

Die Konsequenz spüren Sie als Betreiber direkt: Der Vermarkter stellt die Abrechnung um. Statt des variablen, oft lukrativen Marktpreises für Ihren Strom erhalten Sie nur noch eine sogenannte „pauschale Abrechnung“ oder Ausfallvergütung. Diese liegt deutlich unter dem Marktwert und oft sogar unter der EEG-Vergütung.

Die finanziellen Folgen der pauschalen Abrechnung

Die pauschale Abrechnung ist eine Notlösung, die Ihre finanziellen Erträge stark schmälert. Der Grund: Der Vermarkter kann Ihren Strom nicht mehr verlässlich am Markt platzieren und fällt auf eine gesetzlich definierte Minimalvergütung zurück.

Ein konkretes Rechenbeispiel:
Angenommen, Ihre 15-kWp-Anlage erzeugt an einem sonnigen Tag 70 kWh Überschussstrom.

  • Normalbetrieb (Marktwert): Bei einem durchschnittlichen Börsenstrompreis von 12 Cent/kWh würden Sie 8,40 € erlösen.
  • Ausfall der Fernsteuerung (Pauschale Abrechnung): Die Ausfallvergütung könnte bei nur 2 Cent/kWh liegen. Ihr Erlös für denselben Tag beträgt dann nur noch 1,40 €.

Ein unbemerkter Defekt kann sich so über mehrere sonnige Wochen schnell zu einem Verlust von mehreren hundert Euro summieren und die Wirtschaftlichkeit Ihrer PV-Anlage gefährden.

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VERTRAGLICHE ABSICHERUNG: SO MINIMIEREN SIE IHR RISIKO

Die gute Nachricht ist: Sie sind diesem Risiko nicht schutzlos ausgeliefert. Der Schlüssel liegt in einer sorgfältigen Prüfung Ihrer Verträge und der Wahl des richtigen Service-Modells. Entscheidend ist dabei eine klare Regelung der Verantwortung.

Der Direktvermarktungsvertrag: Das Kleingedruckte zählt

Bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen, prüfen Sie genau die Klauseln zur Haftung und Instandhaltung der Fernsteuerungstechnik. Wichtig sind vor allem Antworten auf folgende Fragen:

  • Wer ist für die Technik verantwortlich? Klären Sie, ob Sie als Anlagenbetreiber oder der Direktvermarkter für die Funktionstüchtigkeit der Steuerungseinheit verantwortlich ist.
  • Wer trägt die Kosten bei einem Ausfall? Achten Sie darauf, wer die finanziellen Einbußen durch die pauschale Abrechnung trägt, falls die Störung nicht von Ihnen verschuldet wurde.
  • Gibt es garantierte Entstörzeiten? Ein guter Vertrag sollte festlegen, innerhalb welcher Frist der Vermarkter oder sein Dienstleister einen Defekt beheben muss.

Viele Kunden entscheiden sich für Verträge, bei denen der Direktvermarkter die komplette Verantwortung für die Fernsteuerungstechnik übernimmt. Dies ist oft die sicherste Variante.

Service- und Wartungsverträge: Die zusätzliche Sicherheitsebene

Einige Direktvermarkter bieten separate Service- und Wartungsverträge an oder arbeiten mit spezialisierten Dienstleistern zusammen. Ein solcher Vertrag ist eine sinnvolle Investition und umfasst typischerweise:

  • Regelmäßige Funktionsprüfungen: Die Kommunikation der Steuerungseinheit wird proaktiv überwacht, um Ausfälle frühzeitig zu erkennen.
  • Garantierte Reaktionszeiten: Im Störfall wird eine Behebung innerhalb einer festen Frist (z. B. 48 Stunden) zugesichert.
  • Kostenübernahme: Der Vertrag deckt oft die Kosten für Ersatzteile und den Technikereinsatz ab.

Die Kosten für solche Verträge sind überschaubar. Für eine typische Einfamilienhaus-Anlage liegen sie oft im Bereich von 100 bis 250 Euro pro Jahr – eine Summe, die durch die Vermeidung eines einzigen längeren Ausfalls schnell wieder eingespielt ist.

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Was genau ist eine Fernsteuerungseinheit?

Die Fernsteuerungseinheit ist die technische Komponente, die es dem Netzbetreiber oder Direktvermarkter ermöglicht, die Einspeiseleistung Ihrer PV-Anlage aus der Ferne zu reduzieren. Dies kann ein Rundsteuerempfänger oder ein Teil eines intelligenten Messsystems (Smart Meter Gateway) sein.

Wer installiert diese Einheit?

In der Regel wird die Installation vom Direktvermarkter, dem Netzbetreiber oder einem von ihnen beauftragten Elektriker durchgeführt. Die Kosten dafür werden oft im Rahmen des Direktvermarktungsvertrags geregelt.

Wie schnell bemerke ich einen Ausfall?

Ohne aktive Überwachung bemerken Sie einen Ausfall oft erst bei der nächsten Monatsabrechnung, wenn die Erlöse unerwartet niedrig sind. Professionelle Dienstleister mit Monitoring-Systemen erkennen eine Störung hingegen meist innerhalb von Stunden.

Bin ich zur Fernsteuerbarkeit gesetzlich verpflichtet?

Ja, für alle Anlagen, die an der Direktvermarktung teilnehmen, ist die Fernsteuerbarkeit eine zwingende Voraussetzung gemäß dem EEG.

Kann ich einen Defekt selbst beheben?

Nein, Eingriffe an der Steuerungstechnik sind in der Regel nicht gestattet und sollten ausschließlich von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden, die vom Netzbetreiber oder Vermarkter autorisiert sind.

FAZIT: VORAUSSCHAUENDE PLANUNG SCHÜTZT IHRE ERTRÄGE

Der Ausfall der Fernsteuerungseinheit ist für Betreiber von PV-Anlagen in der Direktvermarktung ein technisches Risiko mit direkten finanziellen Folgen. Ein unbemerkter Defekt kann die mühsam erwirtschafteten Erträge schnell zunichtemachen. Der beste Schutz ist vorausschauendes Handeln: Wählen Sie einen Direktvermarktungsvertrag, der die Verantwortlichkeiten klar regelt, und ziehen Sie einen Servicevertrag für die Überwachung und schnelle Entstörung in Betracht. So stellen Sie sicher, dass Ihre Anlage nicht nur zuverlässig Strom produziert, sondern diesen auch dauerhaft gewinnbringend ins Netz einspeist.

Weitere praxisnahe Informationen zur Auswahl des richtigen Direktvermarkters und zur Optimierung Ihrer Anlageneinnahmen finden Sie direkt auf Photovoltaik.info.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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