Anmeldepflichten im Vergleich: Was Sie bei Photovoltaik und Solarthermie beachten müssen

Anmeldepflichten im Vergleich: Was Sie bei Photovoltaik und Solarthermie beachten müssen

Der Wunsch nach eigener, sauberer Energie vom Dach vereint viele Hausbesitzer. Doch sobald die Entscheidung für eine Solaranlage gefallen ist, taucht oft eine entscheidende Frage auf: Welcher bürokratische Aufwand kommt auf mich zu? Die Antwort darauf hängt maßgeblich von der gewählten Technologie ab, denn der Aufwand fällt je nach System sehr unterschiedlich aus.

Dieser Beitrag erklärt Ihnen klar und verständlich, welche Anmeldepflichten bei Photovoltaik und Solarthermie bestehen und warum sie sich unterscheiden. So können Sie eine fundierte Entscheidung treffen, die zu Ihren Zielen und dem gewünschten Maß an Einfachheit passt.

Der entscheidende Unterschied: Strom vs. Wärme

Die unterschiedlichen Anmeldepflichten lassen sich leicht nachvollziehen, wenn man den grundlegenden Unterschied zwischen den beiden Technologien kennt. Obwohl beide auf dem Dach montiert werden und Sonnenenergie nutzen, ist ihr Zweck ein völlig anderer:

  • Photovoltaik (PV) erzeugt elektrischen Strom. Dieser Strom wird entweder direkt im Haus verbraucht, in einem Speicher gelagert oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist.


  • Solarthermie erzeugt Wärme. Diese Wärme wird genutzt, um das Wasser für Dusche und Heizung zu erwärmen. Es handelt sich um ein geschlossenes System innerhalb des Hauses.


Genau hier liegt der Kern der Sache: Eine Photovoltaik-Anlage interagiert mit dem öffentlichen Stromnetz und wird somit zu einem Teil der nationalen Energieinfrastruktur. Eine Solarthermieanlage hingegen bleibt ein privates Heizungssystem. Aus diesem fundamentalen Unterschied leiten sich fast alle bürokratischen Anforderungen ab.

Die Anmeldepflichten für Photovoltaik im Detail

Wenn Sie sich für die Stromerzeugung auf dem eigenen Dach entscheiden, betreiben Sie im Grunde ein kleines Kraftwerk. Damit dies sicher und transparent geschieht, hat der Gesetzgeber zwei zentrale Anmeldungen zur Pflicht gemacht.

Anmeldung beim Netzbetreiber

Jede Photovoltaik-Anlage, die mit dem öffentlichen Netz verbunden ist, muss vor der Inbetriebnahme beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Das ist in der Regel Ihr lokaler Stromversorger oder dessen Tochtergesellschaft.

  • Zweck: Der Netzbetreiber muss sicherstellen, dass das Stromnetz stabil bleibt, wenn Ihre Anlage Strom einspeist. Er prüft die technischen Voraussetzungen und gibt die Erlaubnis zum Anschluss. Ohne diese Freigabe darf die Anlage nicht ans Netz gehen.


  • Praxisbeispiel: Eine Familie plant eine 8-kWp-Anlage auf ihrem Einfamilienhaus. Der beauftragte Elektrofachbetrieb reicht die notwendigen Unterlagen beim Netzbetreiber ein. Nach dessen Prüfung und Freigabe wird ein Zweirichtungszähler installiert, der sowohl den Strombezug als auch die Einspeisung misst. Für Fachbetriebe ist dieser Prozess Routine, weshalb er in den meisten Fällen reibungslos verläuft.


Anmeldung Photovoltaik Netzbetreiber

Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR)

Das Marktstammdatenregister ist eine offizielle Datenbank der Bundesnetzagentur, in der alle Energieerzeugungsanlagen in Deutschland erfasst werden müssen.

  • Zweck: Die Bundesregierung benötigt einen exakten Überblick über alle Kraftwerke – von der großen Windkraftanlage bis zur kleinen PV-Anlage auf dem Privathaus. Diese Daten sind entscheidend für die Planung der Energiewende und die Gewährleistung der Versorgungssicherheit.


  • Wichtige Frist: Die Registrierung muss spätestens einen Monat nach der offiziellen Inbetriebnahme der Anlage erfolgen.


  • Konsequenzen bei Versäumnis: Wer seine Anlage nicht registriert, riskiert nicht nur Bußgelder. Ohne die Registrierung geht vor allem der Anspruch auf die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verloren.


Sonderfall Balkonkraftwerke

Eine erfreuliche Ausnahme bilden die beliebten Balkonkraftwerke. Um den Ausbau dieser Mini-Anlagen zu fördern, wurde der bürokratische Aufwand erheblich reduziert.

  • Vereinfachte Anmeldung: Für Balkonkraftwerke bis zu einer bestimmten Leistungsgrenze gibt es ein vereinfachtes Anmeldeverfahren beim Netzbetreiber, das sich oft über ein simples Online-Formular erledigen lässt.


  • MaStR-Pflicht bleibt: Auch ein Balkonkraftwerk muss im Marktstammdatenregister eingetragen werden, allerdings ist der Prozess hier ebenfalls stark vereinfacht und mit wenigen Klicks erledigt.


  • Praxisbeispiel: Ein Mieter installiert ein 800-Watt-Balkonkraftwerk. Er füllt online ein kurzes Formular bei seinem Netzbetreiber aus und registriert die Anlage im MaStR. Der gesamte Vorgang dauert oft weniger als 20 Minuten und erfordert kein technisches Fachwissen.


Balkonkraftwerk Anmeldung

Die Regelungen für Solarthermie: Meist anmeldefrei

Im direkten Vergleich ist die Installation einer Solarthermie-Anlage ein bürokratisch deutlich schlankerer Prozess. Da die Anlage als in sich geschlossenes System zur Wärmeerzeugung keine Verbindung zum öffentlichen Stromnetz hat, entfallen die oben genannten Pflichten.

Grundsätzlich gilt: Eine Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung im privaten Bereich ist komplett anmeldefrei.

Der administrative Aufwand ist daher vergleichbar mit dem Einbau einer neuen Heizungstherme: Es ist eine Maßnahme, die ausschließlich die Haustechnik betrifft und keine externen Genehmigungen erfordert.

Die Ausnahme: Wann eine Meldung doch nötig wird

Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme, bei der auch eine Solarthermieanlage gemeldet werden muss:

  • Beantragung von Fördermitteln: Wenn Sie staatliche Förderungen, zum Beispiel vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), in Anspruch nehmen möchten, ist eine Registrierung der Anlage im Rahmen des Antragsverfahrens erforderlich. Dies ist jedoch keine allgemeine Betriebspflicht, sondern eine Voraussetzung, um die finanzielle Unterstützung zu erhalten. Meldepflichtig sind zudem sehr große Anlagen, die im privaten Bereich aber so gut wie nie zum Einsatz kommen.
Solarthermie Anmeldung

Vergleichstabelle: Die Anmeldepflichten auf einen Blick

 Photovoltaik (Dachanlage)Balkonkraftwerk (Mini-PV)Solarthermie
Anmeldung NetzbetreiberJa, zwingend erforderlichJa, vereinfachtes VerfahrenNein, nicht erforderlich
Registrierung MaStRJa, zwingend erforderlichJa, vereinfachtes VerfahrenNein (außer bei Förderung)
Zweck der AnmeldungNetzsicherheit & StatistikNetzsicherheit & StatistikNur für Förderanträge
Typischer AufwandModerat (meist durch Fachbetrieb)Gering (durch Nutzer selbst)Keiner (außer bei Förderung)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was passiert, wenn ich meine PV-Anlage nicht anmelde?

Die Nichtanmeldung kann empfindliche Folgen haben. Zum einen riskieren Sie Bußgelder von der Bundesnetzagentur. Zum anderen, und das ist oft der schmerzlichere Punkt, verlieren Sie den Anspruch auf die Einspeisevergütung für den Strom, den Sie ins Netz einspeisen.

Muss ich auch eine reine Inselanlage ohne Netzanschluss anmelden?

Ja. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2019 müssen auch sogenannte Inselanlagen, die keinerlei Verbindung zum öffentlichen Stromnetz haben, im Marktstammdatenregister gemeldet werden. Die Anmeldepflicht beim Netzbetreiber entfällt hierbei natürlich. Auch hier ist der Grund die statistische Vollständigkeit für die Energieplanung.

Wer hilft mir bei der Anmeldung meiner PV-Anlage?

In der Regel übernimmt der Installationsbetrieb die komplette Anmeldung beim Netzbetreiber für Sie. Die Registrierung im MaStR können Sie selbst online durchführen, viele Kunden lassen dies aber ebenfalls als Serviceleistung vom Fachbetrieb erledigen. Photovoltaik.info bietet zudem umfassende Anleitungen, die Sie durch den Prozess führen.

Ist die Anmeldung kompliziert und teuer?

Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Der Prozess ist standardisiert und für Fachbetriebe tägliche Routine. Für Sie als Anlagenbetreiber ist es eher ein einmaliger administrativer Schritt, der mit der richtigen Unterstützung keine große Hürde darstellt.

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Fazit: Bürokratie sollte kein Hindernis sein

Die Entscheidung für Photovoltaik bedeutet einen einmaligen, aber überschaubaren bürokratischen Aufwand. Die Anmeldung beim Netzbetreiber und die Registrierung im MaStR sind, wie gezeigt, standardisierte Prozesse, die mit professioneller Hilfe leicht zu bewältigen sind. Solarthermie bietet hier den Vorteil der Anmeldefreiheit, bedient aber auch einen völlig anderen Zweck.

Die Wahl zwischen den Technologien sollte daher primär von Ihrem Ziel abhängen: Möchten Sie Stromkosten sparen und unabhängiger vom Netz werden (Photovoltaik) oder Ihre Heizkosten senken (Solarthermie)? Die damit verbundenen Anmeldepflichten sind ein überschaubarer Teil des Projekts und sollten Sie nicht davon abhalten, die Kraft der Sonne für sich zu nutzen.

Weitere praxisnahe Informationen zur Auswahl der richtigen Komponenten und zur Planung Ihrer Anlage finden Sie direkt hier auf Photovoltaik.info. Im angeschlossenen Shop finden Sie zudem Komplettsets, die auf typische Anlagengrößen abgestimmt sind und den Einstieg erleichtern.

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