Anlagenzertifikat und Einheitenzertifikat: Wann benötigen Sie welche Nachweise für den Netzanschluss?

Die Photovoltaikanlage ist auf dem Dach montiert, der Wechselrichter installiert und die Sonne scheint – doch bevor der selbst erzeugte Strom ins Netz fließen darf, fordert der Netzbetreiber bestimmte Nachweise. Dabei fallen oft die Begriffe „Anlagenzertifikat“ und „Einheitenzertifikat“, was bei vielen zukünftigen Anlagenbetreibern für Verwirrung sorgt. Dieser Beitrag erklärt verständlich, was sich hinter diesen Begriffen verbirgt, wann welcher Nachweis nötig ist und warum Sie als Betreiber einer typischen Eigenheim-Anlage in der Regel unbesorgt sein können.

Der grundlegende Unterschied: Komponente vs. Gesamtsystem

Um die Anforderungen zu verstehen, ist es wichtig, die beiden Zertifikatsarten klar voneinander zu trennen. Stellen Sie sich das wie bei einem Auto vor: Jedes sicherheitsrelevante Bauteil benötigt eine eigene Zulassung, aber am Ende muss das gesamte Fahrzeug eine Hauptuntersuchung bestehen.

Das Einheitenzertifikat: Der „TÜV“ für die Komponente

Das Einheitenzertifikat ist ein Nachweis, der sich auf eine einzelne Erzeugungseinheit bezieht – bei Photovoltaikanlagen ist das in erster Linie der Wechselrichter. Der Hersteller des Geräts lässt durch eine unabhängige, akkreditierte Stelle prüfen, ob das Produkt alle technischen Normen und Netzanschlussregeln (insb. VDE-AR-N 4105 und 4110) erfüllt.

Dieses Zertifikat bestätigt, dass der Wechselrichter das Stromnetz nicht stört und sich bei Netzfehlern korrekt verhält. Wichtig für Sie als Anlagenbetreiber: Das Einheitenzertifikat wird vom Hersteller geliefert und ist Teil der Produktdokumentation. Ihr Installateur benötigt diesen Nachweis für die Anmeldung beim Netzbetreiber.

Das Anlagenzertifikat: Die Abnahme des Gesamtsystems

Das Anlagenzertifikat geht einen Schritt weiter. Es bewertet nicht nur eine einzelne Komponente, sondern die gesamte Photovoltaikanlage als zusammenhängendes System. Es bestätigt, dass alle installierten Komponenten (Module, Wechselrichter, Steuerungstechnik) am jeweiligen Netzanschlusspunkt korrekt zusammenarbeiten und die Stabilität des öffentlichen Stromnetzes gewährleisten.

Dieser Nachweis wird nicht vom Hersteller ausgestellt, sondern von einer zertifizierten Konformitätsbewertungsstelle für Ihre individuelle Anlage. Das ist ein aufwendiger und kostenintensiver Prozess, der jedoch nur für größere Anlagen erforderlich ist.

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Die entscheidende Frage: Wann wird welches Zertifikat benötigt?

Die Pflicht, ein Anlagenzertifikat vorzulegen, hängt von der maximalen Einspeiseleistung Ihrer Anlage ab. Für die meisten Betreiber von Eigenheimen und kleineren Gewerbebetrieben gibt es eine gute Nachricht: Sie benötigen kein teures Anlagenzertifikat, denn die Regelungen sind klar nach Leistung gestaffelt.

Bis 135 kWp: Das vereinfachte Nachweisverfahren

Für Photovoltaikanlagen mit einer maximalen Einspeiseleistung von bis zu 135 Kilowattpeak (kWp) gilt das vereinfachte Nachweisverfahren nach der Anwendungsregel VDE-AR-N 4105. Dies deckt praktisch alle privaten Dachanlagen und viele kleinere gewerbliche Anlagen ab.

Hier genügt dem Netzbetreiber der Nachweis über die zertifizierten Einzelkomponenten. Das bedeutet:

  • Einheitenzertifikat für den Wechselrichter: Ihr Installateur legt dem Netzbetreiber das vom Hersteller bereitgestellte Zertifikat des verwendeten Wechselrichters vor.
  • Konformitätserklärung: Der Installateur bestätigt in den Anmeldeunterlagen (z. B. im Datenblatt E.8), dass die Anlage gemäß den geltenden Normen errichtet wurde.

Praxisbeispiel für ein Einfamilienhaus: Eine Familie installiert eine 12-kWp-Anlage auf ihrem Dach. Da die Leistung weit unter der 135-kWp-Grenze liegt, ist kein Anlagenzertifikat erforderlich. Der ausführende Elektrofachbetrieb reicht bei der Anmeldung lediglich das Einheitenzertifikat des Wechselrichters sowie die weiteren technischen Unterlagen beim Netzbetreiber ein. So verläuft der Netzanschluss Ihrer PV-Anlage unkompliziert.

Von 135 kWp bis 950 kWp: Das Anlagenzertifikat ist Pflicht

Überschreitet eine Anlage die Schwelle von 135 kWp, gilt sie als relevanter für die Netzstabilität. Ab dieser Größe ist zusätzlich zu den Einheitenzertifikaten ein Anlagenzertifikat (Typ B) erforderlich.

Dieses Zertifikat muss von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle erstellt werden. Der Prozess beinhaltet eine Prüfung der Anlagendokumentation und eine Simulation des Netzverhaltens. Die Kosten dafür liegen typischerweise bei mehreren tausend Euro und müssen in der Projektplanung berücksichtigt werden.

Anwendungsszenario: Ein landwirtschaftlicher Betrieb errichtet eine Photovoltaikanlage mit 200 kWp auf einer Scheune, um den Eigenverbrauch zu decken und Überschüsse einzuspeisen. Da die 135-kWp-Grenze überschritten wird, muss der Betreiber eine zertifizierte Stelle beauftragen, die ein Anlagenzertifikat für das Gesamtsystem ausstellt.

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Über 950 kWp: Noch höhere Anforderungen

Für Großanlagen mit einer Leistung über 950 kWp gelten noch strengere Regeln, die je nach Netzanschlusspunkt und Leistungsklasse weitere Zertifikate (Typ C oder D) erfordern. Diese Kategorie betrifft üblicherweise Solarparks und große Industrieanlagen und ist für Privatpersonen nicht relevant.

Sonderfall Balkonkraftwerk: Maximal vereinfacht

Für steckerfertige Solaranlagen, auch als Balkonkraftwerke bekannt, ist der Prozess am einfachsten. Da ihre Leistung gering ist (aktuell bis 800 Watt), gelten sie als nicht netzrelevant. Die Wechselrichter müssen über einen integrierten Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) verfügen; dessen Konformität weist der Hersteller ebenfalls durch ein Zertifikat nach. Darum müssen Sie sich als Betreiber nicht aktiv kümmern – Sie müssen die Anlage lediglich im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber anmelden. Der Prozess, ein Balkonkraftwerk anzumelden, ist bewusst einfach gehalten. Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Nutzer dies in wenigen Minuten online erledigen können.

Wer stellt die Zertifikate aus?

Die Zuständigkeiten sind klar geregelt und geben Ihnen als Kunde Sicherheit:

  • Einheitenzertifikat: Wird vom Hersteller des Wechselrichters bereitgestellt und ist Teil des Lieferumfangs. Seriöse Anbieter, wie Sie sie auf Photovoltaik.info finden, listen diese Zertifikate transparent in den Produktdatenblättern.
  • Anlagenzertifikat: Wird von einer unabhängigen, akkreditierten Zertifizierungsstelle (z. B. TÜV, FGH Zertifizierungsgesellschaft) ausgestellt. Die Beauftragung und Bezahlung übernimmt der Anlagenbetreiber oder dessen Planungsbüro.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was kostet ein Anlagenzertifikat?

Die Kosten für ein Anlagenzertifikat (ab 135 kWp) sind projektindividuell und hängen von der Komplexität der Anlage ab. Als Faustregel können Sie mit Kosten zwischen 3.000 und 10.000 Euro rechnen.

Muss ich mich als Hausbesitzer selbst um die Zertifikate kümmern?

Nein. Bei einer typischen Dachanlage bis 135 kWp kümmert sich Ihr Installationsbetrieb um die notwendigen Nachweise und verwendet für die Anmeldung das vom Hersteller gelieferte Einheitenzertifikat. Nur bei Großprojekten müssen Sie die Erstellung eines Anlagenzertifikats aktiv beauftragen.

Was passiert, wenn ich die erforderlichen Nachweise nicht vorlegen kann?

Ohne die gültigen Zertifikate erteilt der Netzbetreiber keine Betriebserlaubnis. Die Anlage darf dann nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden und keinen Strom einspeisen.

Zählen mehrere kleine Anlagen zusammen?

Ja, für die Leistungsgrenzen ist die Summe der installierten Leistung an einem Netzverknüpfungspunkt entscheidend. Wenn Sie beispielsweise zwei Anlagen mit je 70 kWp am selben Punkt betreiben, summiert sich die Leistung auf 140 kWp, womit die Pflicht für ein Anlagenzertifikat greift.

Fazit: Entspannt bleiben bei der privaten PV-Anlage

Die Unterscheidung zwischen Anlagen- und Einheitenzertifikat ist für den reibungslosen Netzanschluss essenziell, führt aber oft zu unnötiger Verunsicherung. Die entscheidende Botschaft für die meisten zukünftigen Betreiber lautet: Für eine private Photovoltaikanlage auf einem Einfamilienhaus ist kein separates, teures Anlagenzertifikat notwendig. Hier genügt das vom Wechselrichter-Hersteller mitgelieferte Einheitenzertifikat, um das sich Ihr Fachbetrieb kümmert.

Die komplexeren und teureren Anlagenzertifikate sind erst bei größeren gewerblichen oder landwirtschaftlichen Projekten ab einer Leistung von 135 kWp relevant.

Im Shop von Photovoltaik.info finden Sie Komplettsets und Einzelkomponenten, die auf typische Anlagengrößen für Eigenheime abgestimmt sind und selbstverständlich alle für den unkomplizierten Netzanschluss in Deutschland erforderlichen Zertifikate mitbringen.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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