Zinsaufwendungen für PV-Kredite steuerlich absetzen: So optimieren Sie die Rentabilität Ihrer Anlage

Wer über eine Photovoltaikanlage nachdenkt, steht vor einer zentralen Frage: Wie finanziere ich die Investition? Ein Kredit ist oft die naheliegende Lösung. Was jedoch nur wenige wissen: Die Zinsen für diesen Kredit können unter bestimmten Umständen die Steuerlast senken und damit die Gesamtwirtschaftlichkeit der Anlage verbessern. Wir erklären, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und was sich durch die Steuerreform 2023 grundlegend geändert hat.

Die entscheidende Frage: Handeln Sie als Unternehmer oder als Privatperson?

Um Kosten wie Kreditzinsen steuerlich geltend zu machen, muss das Finanzamt Ihre Photovoltaikanlage als Gewerbebetrieb anerkennen. Die entscheidende Voraussetzung dafür ist die sogenannte Einkünfteerzielungsabsicht. Das bedeutet, Sie müssen nachweislich die Absicht haben, mit dem Verkauf Ihres Solarstroms langfristig Gewinne zu erzielen.

Mit der Steuerreform 2023 hat sich diese Ausgangslage für die meisten Betreiber kleinerer Anlagen jedoch grundlegend geändert. Für PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern mit einer Leistung von bis zu 30 kWp entfällt die Einkommensteuer auf die Erträge.

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Das ist eine enorme Vereinfachung, hat aber eine wichtige Konsequenz: Erzielen Sie keine steuerpflichtigen Einnahmen mehr aus Ihrer Anlage, können Sie im Gegenzug auch keine damit verbundenen Ausgaben – wie eben die Kreditzinsen – geltend machen.

In der Praxis profitiert die überwiegende Mehrheit der neuen Anlagenbetreiber von dieser Vereinfachungsregelung und wählt den steuerfreien Betrieb. Der administrative Aufwand entfällt, die Erträge müssen nicht versteuert werden – doch damit schließt sich auch das Fenster für den Zinsabzug.

Wann ist der Abzug von Kreditzinsen dennoch möglich?

Obwohl die Steuerbefreiung der Standardfall ist, gibt es Szenarien, in denen Sie bewusst auf diese Befreiung verzichten und Ihre Anlage weiterhin als Gewerbebetrieb führen können. Dies trifft vor allem auf größere Anlagen oder besondere Konstellationen zu. Entscheiden Sie sich für diesen Weg, können Sie alle betrieblich veranlassten Kosten absetzen.

Zu den abzugsfähigen Kosten gehören:

  • Zinsaufwendungen: Der reine Zinsanteil Ihrer Kreditraten.
  • Abschreibung (AfA): Die Wertminderung der Anlage über ihre Nutzungsdauer.
  • Wartungs- und Reparaturkosten: Ausgaben für die Instandhaltung.
  • Versicherungsbeiträge: z. B. für die Betreiberhaftpflicht.

Die Kreditzinsen stellen dabei oft einen der größten Posten dar. Wichtig ist dabei: Der Kredit muss eindeutig und nachweisbar für die Anschaffung der PV-Anlage aufgenommen worden sein. Ein allgemeiner Modernisierungskredit, mit dem vielleicht auch das Bad saniert wurde, wird vom Finanzamt nicht ohne Weiteres anerkannt. Eine klare Zweckbindung im Kreditvertrag ist daher für die steuerliche Absetzbarkeit unerlässlich.

Ein Rechenbeispiel aus der Praxis

Stellen Sie sich vor, Sie finanzieren eine 12-kWp-Anlage für 20.000 Euro vollständig über einen Kredit. Der Zinssatz beträgt 5 % pro Jahr.

Jährliche Zinsaufwendungen im ersten Jahr: 20.000 Euro x 5 % = 1.000 Euro

Ihr persönlicher Grenzsteuersatz: Nehmen wir an, dieser liegt bei 35 %.

Ihre potenzielle Steuerersparnis errechnet sich wie folgt:
1.000 Euro (Zinsaufwand) x 35 % (Steuersatz) = 350 Euro

Allein durch den Zinsabzug würde Ihre Steuerlast im ersten Jahr also um 350 Euro sinken. Über die gesamte Kreditlaufzeit kann eine signifikante Summe zusammenkommen. Bedenken Sie jedoch, dass Sie im Gegenzug auch die Einnahmen aus der Anlage versteuern müssen, was diese Ersparnis schmälern kann.

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Der strategische Blick: Aufwand gegen Nutzen abwägen

Die Entscheidung, ob Sie Ihre Anlage steuerpflichtig betreiben, um Zinsen abzusetzen, sollte gut überlegt sein.

Szenario 1: Steuerfreier Betrieb (Standard seit 2023)

Vorteile: Kein administrativer Aufwand, keine Steuererklärung für die PV-Anlage, alle Einnahmen sind steuerfrei.

Nachteile: Keine Kosten (wie Zinsen, Wartung, Abschreibung) absetzbar.

Empfehlung: Für die meisten Betreiber von Anlagen auf dem eigenen Haus ist dies die einfachste und oft auch wirtschaftlichste Lösung.

Szenario 2: Steuerpflichtiger Betrieb (mit Gewinnerzielungsabsicht)

Vorteile: Alle Betriebskosten, insbesondere Kreditzinsen und Abschreibung, können die Steuerlast mindern.

Nachteile: Erfordert eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung und die Anlage G in der Steuererklärung. Die Gewinne müssen versteuert werden.

Empfehlung: Empfehlenswert für Betreiber größerer Anlagen oder wenn in den Anfangsjahren durch hohe Abschreibungen und Zinsen gezielt ein steuerlicher Verlust realisiert werden soll.

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Eine umfassende Übersicht über alle steuerlichen Aspekte finden Sie in unserem Detailbeitrag zum Thema Photovoltaik und Steuern. Wenn Sie sich noch im Planungsstadium befinden, empfehlen wir Ihnen unsere Informationen zur Photovoltaik-Finanzierung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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Kann ich auch Zinsen absetzen, wenn ich die Steuerbefreiung nach dem neuen Gesetz in Anspruch nehme?

Nein, das ist der zentrale Punkt. Die Steuerbefreiung für Einnahmen schließt den Abzug von Ausgaben aus. Das Prinzip lautet: Wo keine steuerpflichtigen Einnahmen sind, können auch keine Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Die Nutzung des Nullsteuersatzes bei der Anschaffung, also bei der Umsatzsteuer, hat darauf keinen Einfluss.

Muss der Kredit von einer speziellen Förderbank wie der KfW stammen?

Nein, die Herkunft des Kredits ist für die steuerliche Absetzbarkeit der Zinsen unerheblich. Ob Sie den Kredit von Ihrer Hausbank, einer Direktbank oder der KfW erhalten, spielt keine Rolle. Entscheidend ist allein die nachweisbare Verwendung des Kredits für die Anschaffung der Photovoltaikanlage.

Gilt die Möglichkeit des Zinsabzugs auch für Balkonkraftwerke?

In der Theorie ja, in der Praxis jedoch so gut wie nie. Balkonkraftwerke dienen primär der Deckung des Eigenbedarfs und erzielen nur minimale oder keine Überschüsse. Eine Gewinnerzielungsabsicht kann hier kaum nachgewiesen werden. Zudem fallen sie unter die Steuerbefreiung für Kleinanlagen, womit ein Kostenabzug ohnehin ausgeschlossen ist.

Was ist, wenn mein Kredit teurer war als die eigentliche Anlage?

Sie können nur Zinsen für den Kreditanteil absetzen, der nachweislich für die Anschaffung und Installation der PV-Anlage verwendet wurde. Haben Sie beispielsweise einen Kredit über 25.000 Euro aufgenommen, die Anlage hat aber nur 20.000 Euro gekostet, sind auch nur die Zinsen für diesen Anteil von 20.000 Euro abzugsfähig.

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Die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen war lange komplex, wurde aber durch die Gesetzgebung der letzten Jahre stark vereinfacht. Während der Abzug von Kreditzinsen eine attraktive Möglichkeit zur Renditesteigerung darstellt, ist er für die meisten neuen Anlagen auf dem eigenen Haus durch die Steuerbefreiung nicht mehr relevant.

Weitere praxisnahe Informationen zur Auswahl der richtigen Komponenten und zur Planung Ihrer Anlage finden Sie direkt auf Photovoltaik.info. Im Shop von Photovoltaik.info finden Sie zudem Komplettsets, die auf typische Anlagengrößen für Einfamilienhäuser abgestimmt sind.

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Patrick Thoma
Patrick Thoma

Patrick Thoma ist Gründer von Mehrklicks.de und JVGLABS.com.
Er entwickelt Systeme für KI-Sichtbarkeit und semantische Architektur – mit Fokus auf Marken, die in ChatGPT, Perplexity und Google SGE sichtbar bleiben wollen.

Mehr über ihn und die Arbeit:
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