Wirtschaftlichkeit in der WEG: Wie Gemeinschaftsregeln die Rendite Ihres Balkonkraftwerks beeinflussen

Ein eigenes Balkonkraftwerk zu betreiben, ist für viele Wohnungseigentümer eine attraktive Vorstellung: Stromkosten senken, unabhängiger vom Netz werden und einen Beitrag zur Energiewende leisten. Die Anschaffung gilt als unkompliziert, die Technik als schnell installiert.

Doch bevor Sie loslegen, gibt es eine wichtige Instanz zu berücksichtigen: die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Deren Regeln und Beschlüsse können aus einer schnell rentablen Investition eine langwierige Angelegenheit machen. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, welche Hürden es geben kann und wie Sie die Wirtschaftlichkeit Ihrer Mini-Solaranlage von Anfang an richtig kalkulieren.

Ihr gutes Recht: Warum die WEG ein Balkonkraftwerk nicht verbieten kann

Die vielleicht wichtigste Nachricht vorweg: Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEMoG) im Jahr 2020 können Sie als einzelner Eigentümer den Einbau eines Balkonkraftwerks verlangen. Solche Anlagen zählen zu den sogenannten ‚privilegierten Maßnahmen‘, ähnlich wie der Einbau einer Ladestation für E-Autos oder barrierefreie Umbauten. Das bedeutet, die WEG kann Ihren Wunsch nicht mehr pauschal mit einer einfachen Mehrheit ablehnen.

Dieses Grundrecht verschafft Ihnen eine starke Verhandlungsposition. Die Frage ist also nicht mehr, ob Sie eine Anlage installieren dürfen, sondern nur noch, wie die Installation umgesetzt wird. Und genau an diesem Punkt kommt die Gemeinschaft ins Spiel.

Gemeinschaftseigentum: Wo die WEG ein Mitspracherecht hat

Der Grund, warum die WEG hier mitentscheidet, liegt in der Eigentumsdefinition. Während der Innenraum Ihrer Wohnung Sondereigentum ist, gehören Balkonbrüstung, Fassade und Außenwände zum Gemeinschaftseigentum. Jede bauliche Veränderung an diesen Teilen betrifft alle Miteigentümer und erfordert daher einen Beschluss.

Die Erfahrung zeigt, dass die Bedenken einer WEG meist drei Bereiche umfassen:

  1. Sicherheit: Die Module müssen sturmsicher befestigt sein, um keine Gefahr für Passanten oder das Gebäude darzustellen.
  2. Gebäudesubstanz: Die Fassade oder Dämmung darf durch die Montage nicht beschädigt werden.
  3. Ästhetik: Die Anlage sollte das einheitliche Erscheinungsbild des Gebäudes nicht stören.

Balkonkraftwerk an einem modernen Mehrfamilienhaus, das die ästhetischen Bedenken einer WEG illustriert

Aus diesen Bedenken leitet die Gemeinschaft oft konkrete Auflagen ab, die Ihre Kostenplanung direkt beeinflussen:

  • Fachgerechte Installation: Die WEG kann verlangen, dass die Montage von einem zertifizierten Handwerksbetrieb (z. B. Elektriker oder Solarteur) durchgeführt wird, auch wenn dies für steckerfertige Solaranlagen gesetzlich nicht zwingend ist.

  • Statik- oder Baugutachten: Insbesondere bei älteren Gebäuden oder speziellen Fassaden kann ein Gutachten gefordert werden, das die Eignung der Montagestelle bestätigt.

  • Vorgeschriebene Halterungssysteme: Um eine einheitliche Optik zu wahren oder die Bausubstanz zu schützen, kann ein bestimmter Typ von Halterung vorgeschrieben werden.

  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung: Eine Police, die eventuelle Schäden durch die Anlage abdeckt, ist eine häufige und sinnvolle Forderung.

Die Rendite-Rechnung: Wie WEG-Auflagen die Amortisation beeinflussen

Jede dieser Auflagen verursacht zusätzliche Kosten, die die Amortisationszeit Ihres Balkonkraftwerks verlängern. Um den Unterschied deutlich zu machen, vergleichen wir drei typische Szenarien. Grundlage ist ein 800-Watt-Balkonkraftwerk, das je nach Ausrichtung und Standort jährlich etwa 700 kWh Strom erzeugt. Bei einem Strompreis von 30 Cent/kWh ergibt sich eine jährliche Ersparnis von rund 210 €.

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Beispielrechnung ohne WEG-Auflagen

Angenommen, Sie kaufen ein Komplettset und installieren es selbst.

  • Anschaffungskosten Balkonkraftwerk: 650 €
  • Jährliche Ersparnis: 210 €
  • Amortisationszeit: ca. 3,1 Jahre

Dieses Szenario ist der Idealfall, der für Eigentümer eines Einfamilienhauses oft zutrifft.

Beispielrechnung mit typischen WEG-Auflagen

Ihre WEG fordert eine professionelle Installation durch einen Elektriker und schreibt eine spezielle, unauffällige Halterung vor.

  • Anschaffungskosten Balkonkraftwerk: 650 €
  • Kosten für Elektriker (Anschluss, Anmeldung): 250 €
  • Mehrkosten für spezielle Halterung: 100 €
  • Gesamtkosten: 1.000 €
  • Jährliche Ersparnis: 210 €
  • Neue Amortisationszeit: ca. 4,8 Jahre

Die Investition lohnt sich immer noch, aber der Break-even-Punkt verschiebt sich um fast zwei Jahre.

Das ‚Worst-Case-Szenario‘: Wenn ein Gutachten gefordert wird

Zusätzlich zu den oben genannten Punkten verlangt die Gemeinschaft ein Baugutachten, um die Eignung der Fassade zu prüfen.

  • Gesamtkosten aus dem vorherigen Beispiel: 1.000 €
  • Kosten für ein Kurzgutachten: 400 €
  • Gesamtkosten: 1.400 €
  • Jährliche Ersparnis: 210 €
  • Neue Amortisationszeit: ca. 6,7 Jahre

Hier wird die Wirtschaftlichkeit kritisch. Eine Amortisationszeit von fast sieben Jahren kann die Attraktivität des Projekts erheblich mindern, insbesondere weil die Lebensdauer der Wechselrichter oft auf 10 bis 15 Jahre ausgelegt ist.

So überzeugen Sie Ihre WEG: Ein Leitfaden in 5 Schritten

Ein gut vorbereiteter Antrag ist der Schlüssel, um Zusatzkosten zu minimieren und die Zustimmung der Miteigentümer zu gewinnen. Gehen Sie strategisch vor:

  1. Sammeln Sie Informationen: Bevor Sie mit der Verwaltung sprechen, sollten Sie genau wissen, was ein Balkonkraftwerk ist und welche Modelle für Ihr Gebäude infrage kommen. Wählen Sie ein System mit zertifizierten und sicheren Halterungen.

  2. Sprechen Sie mit der Hausverwaltung: Stellen Sie Ihr Vorhaben vor und fragen Sie proaktiv nach bekannten Bedenken oder bereits existierenden Beschlüssen zu diesem Thema. Die Verwaltung kann Ihr wichtigster Verbündeter sein.

  3. Bereiten Sie einen schriftlichen Antrag vor: Reichen Sie für die nächste Eigentümerversammlung einen klaren und detaillierten Antrag ein. Beschreiben Sie die Anlage, das Montagesystem und legen Sie idealerweise bereits das Angebot eines Fachbetriebs bei. Je professioneller Ihr Antrag, desto weniger Anlass für Einwände gibt es.

  4. Argumentieren Sie überzeugend: Betonen Sie die Vorteile: Wertsteigerung der Immobilie, Beitrag zum Klimaschutz und die Tatsache, dass es sich um eine anerkannte ‚privilegierte Maßnahme‘ handelt. Sie können auch vorschlagen, einen Rahmenbeschluss für alle Eigentümer zu fassen, um ein einheitliches Vorgehen sicherzustellen. Das kann auch ein erster Schritt zu einer größeren Lösung wie Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser sein.

  5. Setzen Sie den Beschluss um: Nach einem positiven Beschluss können Sie mit der Umsetzung beginnen. Halten Sie sich exakt an die festgelegten Auflagen, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Informationen zur praktischen Umsetzung finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Balkonkraftwerk installieren.

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Häufige Fragen (FAQ) zur Wirtschaftlichkeit von Balkonkraftwerken in der WEG

Kann die WEG ein Balkonkraftwerk komplett verbieten?
Nein. Dank des WEMoG kann die Gemeinschaft die Installation nicht mehr grundsätzlich verbieten. Sie kann aber über die Art und Weise der Ausführung bestimmen und dabei angemessene Auflagen machen.

Muss ich immer einen Elektriker beauftragen?
Gesetzlich ist für steckerfertige Solaranlagen kein Elektriker vorgeschrieben. Die WEG kann dies jedoch als Auflage für die Anbringung am Gemeinschaftseigentum zur Sicherheit aller Bewohner verlangen.

Was passiert, wenn ich die Anlage ohne Genehmigung installiere?
Davon ist dringend abzuraten. Die WEG kann Sie zur sofortigen Demontage auf Ihre Kosten verpflichten. Zudem haften Sie im Schadensfall uneingeschränkt.

Welche Kosten sind für ein Gutachten realistisch?
Ein Kurzgutachten zur Statik einer Balkonbrüstung oder Fassade kostet typischerweise zwischen 300 € und 500 €. Eine solche Forderung sollte jedoch gut begründet sein, etwa bei sichtbaren Schäden am Mauerwerk oder einer sehr alten Bausubstanz.

Lohnt sich der Aufwand in der WEG überhaupt?
Ja, in den meisten Fällen schon. Die Erfahrung von Photovoltaik.info zeigt, dass die meisten Gemeinschaften vernünftige und nachvollziehbare Auflagen formulieren. Eine Amortisationszeit von vier bis fünf Jahren ist immer noch ein exzellenter Wert. Entscheidend ist eine transparente Planung und Kommunikation.

Fazit: Gute Planung ist der Schlüssel zum Erfolg

Ein Balkonkraftwerk in einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist kein Selbstläufer, aber auch keine unüberwindbare Hürde. Sie haben das Recht auf Ihrer Seite, müssen aber die berechtigten Interessen der Gemeinschaft an Sicherheit und einer einheitlichen Optik respektieren.

Kalkulieren Sie von Anfang an potenzielle Zusatzkosten für Fachbetriebe oder Gutachten ein und betrachten Sie die WEG nicht als Gegner, sondern als Partner. Mit einem gut vorbereiteten Antrag und einer transparenten Kommunikation steht der rentablen Stromerzeugung auf dem eigenen Balkon nichts im Wege.

Im Shop von Photovoltaik.info finden Sie Komplettsets, die auf typische Anlagengrößen abgestimmt sind und oft bereits zertifizierte Halterungen enthalten.

Weitere praxisnahe Informationen zur Auswahl der richtigen Komponenten finden Sie direkt auf Photovoltaik.info.

Fazit: Gute Planung ist der Schlüssel zum Erfolg

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Patrick Thoma
Patrick Thoma

Patrick Thoma ist Gründer von Mehrklicks.de und JVGLABS.com.
Er entwickelt Systeme für KI-Sichtbarkeit und semantische Architektur – mit Fokus auf Marken, die in ChatGPT, Perplexity und Google SGE sichtbar bleiben wollen.

Mehr über ihn und die Arbeit:
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