Die Wiederholungsprüfung für PV-Anlagen nach DGUV Vorschrift 3: Was Betreiber wissen müssen

Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach ist für viele Hausbesitzer eine Quelle der Freude

Sie produziert sauberen Strom, senkt die Energiekosten und läuft meist über Jahre hinweg unauffällig im Hintergrund. Doch genau diese Unauffälligkeit kann trügerisch sein. Wie jede elektrische Anlage unterliegt auch eine Photovoltaikanlage Alterungs- und Verschleißprozessen, die zu unsichtbaren Gefahren führen können. Die regelmäßige Wiederholungsprüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist daher entscheidend, um die Sicherheit zu gewährleisten, den Versicherungsschutz zu erhalten und den Wert Ihrer Investition langfristig zu sichern.

Was ist die DGUV Vorschrift 3 und warum ist sie für PV-Anlagen relevant?

Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die sich mit der Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel befasst. Sie ist der Nachfolger der bekannten BGV A3. Ihr primäres Ziel ist es, Personen vor den Gefahren des elektrischen Stroms zu schützen.

Viele Betreiber von privaten PV-Anlagen fragen sich, ob diese Vorschrift für sie überhaupt gilt, da sie aus dem gewerblichen Bereich stammt. Die Antwort ist aus mehreren Gründen ein klares Ja:

  1. Technische Grundlage: Die DGUV V3 verweist auf die elektrotechnischen Regeln des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik), insbesondere auf die Normenreihe VDE 0105-100. Diese Normen definieren den Stand der Technik für den sicheren Betrieb aller elektrischen Anlagen – unabhängig davon, ob sie privat oder gewerblich genutzt werden.
  2. Versicherungsrechtliche Bedeutung: Im Schadensfall, beispielsweise bei einem Brand, wird Ihre Versicherung prüfen, ob die Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik betrieben wurde. Die regelmäßige Prüfung nach DGUV V3 mit einem entsprechenden Protokoll ist der beste Nachweis dafür. Fehlt dieser Nachweis, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern.
  3. Betreiberverantwortung: Als Betreiber sind Sie für den sicheren Zustand Ihrer PV-Anlage verantwortlich. Rechtlich gesehen ist eine PV-Anlage ein kleines Kraftwerk auf Ihrem Dach.

Kurz gesagt: Die DGUV V3-Prüfung ist der etablierte Standard, um die Sicherheit und Konformität Ihrer Photovoltaikanlage nachzuweisen.

Die drei Säulen der Prüfung: Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung

Eine professionelle Wiederholungsprüfung besteht aus drei untrennbaren Teilen, die systematisch aufeinander aufbauen und so ein vollständiges Bild vom Zustand der Anlage ergeben.

Die Sichtprüfung: Das geschulte Auge erkennt erste Mängel

Der erste Schritt ist eine sorgfältige visuelle Inspektion aller Komponenten. Ein erfahrener Prüfer achtet hierbei auf Details, die einem Laien oft entgehen.

  • Solarmodule: Gibt es Risse im Glas, Verfärbungen (Hotspots), Delaminationen oder Beschädigungen am Rahmen?
  • Montagesystem: Sitzen alle Klemmen und Schrauben fest? Gibt es Anzeichen von Korrosion?
  • Verkabelung: Sind die Kabel sicher befestigt und vor scharfen Kanten geschützt? Gibt es Spuren von Tierverbiss (z. B. durch Marder) oder UV-Schäden an der Isolierung?
  • Wechselrichter und Anschlusskasten: Sind die Geräte sauber und die Lüftungsschlitze frei? Werden im Display Fehlermeldungen angezeigt?

Praxisbeispiel: Ein Prüfer entdeckt bei der Sichtprüfung, dass ein Solarkabel durch die Bewegung im Wind über Jahre hinweg an einer Dachziegelkante gescheuert hat. Die Isolierung ist bereits beschädigt – eine akute Brandgefahr, die ohne die Prüfung unentdeckt geblieben wäre.

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Die Messung: Harte Fakten zur Anlagenleistung und Sicherheit

An die Sichtprüfung schließen sich präzise elektrische Messungen an. Diese geben Aufschluss über die unsichtbare elektrische Sicherheit und die Leistungsfähigkeit der Anlage.

  • Isolationswiderstandsmessung: Dies ist eine der wichtigsten Sicherheitsmessungen. Sie prüft, ob die stromführenden Teile ausreichend gegen das Montagesystem und die Erde isoliert sind. Ein zu geringer Isolationswiderstand (der Grenzwert liegt hier typischerweise bei 1 Megaohm) kann zu Kriechströmen, Leistungsverlust und im schlimmsten Fall zu Bränden führen.
  • Messung der Strangspannungen und -ströme: Durch den Vergleich der Messwerte mit den Sollwerten des Herstellers lässt sich die aktuelle [Leistung einer Photovoltaikanlage] beurteilen. Abweichungen können auf defekte Module, schlechte Kontaktstellen oder Teilverschattungen hinweisen.
  • Prüfung der Schutzmaßnahmen: Hierbei wird kontrolliert, ob der Schutzleiter ordnungsgemäß funktioniert und alle leitfähigen Teile der Anlage sicher geerdet sind.

Die Funktionsprüfung: Stellt den reibungslosen Betrieb sicher

Abschließend wird das Zusammenspiel der Komponenten und die korrekte Funktion der Sicherheitseinrichtungen getestet. Dazu gehört die Überprüfung des Wechselrichters, insbesondere der Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz). Dieser muss die PV-Anlage bei einem Stromausfall im öffentlichen Netz sofort und zuverlässig vom Netz trennen, um beispielsweise Elektriker zu schützen, die am Netz arbeiten.

Prüfintervalle: Wie oft muss eine PV-Anlage geprüft werden?

Eine häufige Frage von Betreibern betrifft die Frequenz der Prüfung. Die Norm VDE 0105-100, auf die sich die DGUV V3 stützt, empfiehlt für ortsfeste elektrische Anlagen unter normalen Umgebungsbedingungen ein Prüfintervall von 4 Jahren.

Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Betreiber von Eigenheim-Anlagen mit diesem 4-Jahres-Rhythmus auf der sicheren Seite sind.

Es gibt jedoch Situationen, in denen kürzere Intervalle sinnvoll oder sogar erforderlich sein können:

Anlagentyp Empfohlenes Intervall Anmerkung
Standard-PV-Anlage (Eigenheim) 4 Jahre Gemäß DGUV V3 und VDE 0105-100
Anlagen mit besonderen Risiken 1–2 Jahre z. B. in der Landwirtschaft (Ammoniak), Industrie (Stäube)
Nach Reparaturen oder Änderungen Sofort Zur Überprüfung der Wiederinbetriebnahme
Nach besonderen Ereignissen Sofort z. B. nach starkem Hagel, Sturm oder Blitzschlag in der Nähe

Wichtig zu wissen: Die allererste Prüfung erfolgt direkt nach der Installation im Rahmen der Inbetriebnahme. Das dabei erstellte Protokoll ist der erste wichtige Nachweis für den ordnungsgemäßen Zustand.

Die Pflichten des Betreibers: Verantwortung für die Anlagensicherheit

Als Eigentümer der PV-Anlage sind Sie der Betreiber und tragen die rechtliche Verantwortung für deren sicheren Zustand. Daraus ergeben sich drei zentrale Pflichten:

  1. Sicherstellung des ordnungsgemäßen Zustands: Sie müssen dafür sorgen, dass von Ihrer Anlage keine Gefahr für Personen oder Sachen ausgeht.
  2. Veranlassung der Prüfung: Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Wiederholungsprüfung fristgerecht bei einer qualifizierten Fachkraft in Auftrag zu geben.
  3. Aufbewahrung der Dokumentation: Das Prüfprotokoll ist ein wichtiges Rechtsdokument. Bewahren Sie es sorgfältig zusammen mit den anderen Unterlagen Ihrer Anlage auf.

Praxisbeispiel: Nach einem Blitzeinschlag in der Nachbarschaft kommt es zu einem Überspannungsschaden und einem Brand am Wechselrichter. Die Versicherung fordert das letzte Prüfprotokoll an. Kann der Betreiber dieses vorlegen, ist der Nachweis für einen sorgsamen Betrieb erbracht, was die Schadensregulierung erheblich erleichtert. Ohne Protokoll könnte die Versicherung grobe Fahrlässigkeit unterstellen.

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Wer darf die Wiederholungsprüfung durchführen?

Die Prüfung darf nicht von jeder beliebigen Person durchgeführt werden. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) setzen eine „befähigte Person“ voraus. Konkret bedeutet das, der Prüfer muss folgende Qualifikationen nachweisen:

  • Eine abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung oder ein entsprechendes Studium.
  • Mehrjährige Berufserfahrung im Umgang mit und der Errichtung von Photovoltaikanlagen.
  • Zeitnahe berufliche Tätigkeit und regelmäßige Weiterbildungen, um mit den aktuellen Normen und der Messtechnik vertraut zu sein.

Ein zertifizierter [Solarteur] oder ein spezialisierter Elektro-Fachbetrieb ist hierfür der richtige Ansprechpartner. Viele Betreiber entscheiden sich gezielt für einen auf Photovoltaik spezialisierten Betrieb, da dieser über die reinen Normen hinaus auch die typischen Schwachstellen von PV-Anlagen aus der Praxis kennt.

Kosten und Nutzen: Ist die Prüfung eine lohnende Investition?

Die Kosten für eine Wiederholungsprüfung sind im Vergleich zum potenziellen Schaden oder Ertragsausfall gering. Erfahrungsgemäß liegen die Kosten für eine Prüfung einer typischen Einfamilienhaus-Anlage bis 10 kWp zwischen 150 € und 350 €.

Diese Ausgaben sollten daher nicht als bloße Kosten, sondern vielmehr als eine Investition in vier wichtige Bereiche gesehen werden:

  • Sicherheit: Schutz vor Brandgefahr und Stromunfällen.
  • Versicherungsschutz: Rechtssicherheit und die Gewissheit, im Schadensfall abgesichert zu sein.
  • Werterhalt: Frühzeitiges Erkennen von Mängeln verhindert teure Folgeschäden.
  • Ertragssicherung: Aufdecken von stillen Leistungsfressern, die Ihren Stromertrag und damit Ihre Rendite mindern.

Häufige Fragen (FAQ) zur PV-Wiederholungsprüfung

Ist die Prüfung für private Anlagen eine gesetzliche Pflicht?

Es ist keine gesetzliche Pflicht im Sinne eines Bußgeldes, wenn Sie sie nicht durchführen. Es handelt sich jedoch um eine anerkannte Regel der Technik. Die Nichteinhaltung kann im Schadensfall als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden, was zum Verlust des Versicherungsschutzes und zu zivilrechtlicher Haftung führen kann. Viele Versicherungsverträge fordern die Einhaltung der VDE-Normen explizit.

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht durchführen lasse?

Im besten Fall passiert nichts. Im schlimmsten Fall verlieren Sie bei einem Schaden Ihren Versicherungsschutz, haften persönlich für entstandene Schäden und erleiden über Jahre unbemerkte Ertragsverluste durch nicht erkannte Defekte.

Mein Solarteur hat bei der Installation eine Prüfung gemacht. Reicht das nicht?

Nein. Die Prüfung bei Inbetriebnahme (Inbetriebnahmeprotokoll) bestätigt nur den korrekten Zustand zum Zeitpunkt der Errichtung. Die Wiederholungsprüfung dient dazu, Alterung, Verschleiß und eventuelle Beschädigungen zu erkennen, die im Laufe der Betriebsjahre auftreten.

Kann ich die Sichtprüfung selbst durchführen?

Sie können und sollten Ihre Anlage regelmäßig selbst in Augenschein nehmen, um grobe Auffälligkeiten wie lose Kabel, starke Verschmutzungen oder Glasbrüche zu erkennen. Eine solche Sichtkontrolle ersetzt jedoch nicht die professionelle Prüfung und Messung durch eine befähigte Person. Nur ein offizielles Prüfprotokoll hat vor der Versicherung und im Rechtsfall Bestand. Um solche Prüfungen zu erleichtern, sollte die Zugänglichkeit der Anlage idealerweise schon bei der [Planung einer Photovoltaikanlage] berücksichtigt werden.

Die regelmäßige Prüfung Ihrer PV-Anlage ist also ein kleiner Aufwand mit großer Wirkung. Sie ist ein wesentlicher Baustein für einen langfristig sicheren, rentablen und sorgenfreien Betrieb Ihrer persönlichen Energiewende.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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