Der Werkvertrag für Ihre Photovoltaikanlage: Diese Klauseln dürfen nicht fehlen

Die Entscheidung für eine eigene Photovoltaikanlage ist gefallen, das Angebot liegt vor und die Vorfreude auf sauberen Strom vom eigenen Dach ist groß. Der letzte Schritt vor dem Start ist meist nur noch die Unterschrift unter dem Werkvertrag. Doch gerade hier ist besondere Sorgfalt geboten, denn dieser Vertrag ist das Fundament für Ihr gesamtes Projekt. Ein unvollständiger oder unklar formulierter Vertrag kann schnell zu Missverständnissen, Verzögerungen und unerwarteten Kosten führen.

Dieser Beitrag führt Sie durch die entscheidenden Klauseln eines Werkvertrags für Ihre PV-Anlage. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und Ihr Projekt von Anfang an auf einen guten Weg zu bringen.

Was ist ein Werkvertrag und warum ist er so entscheidend?

Im Gegensatz zu einem reinen Kaufvertrag, bei dem Sie lediglich Produkte erwerben, schuldet Ihnen der Anbieter bei einem Werkvertrag einen bestimmten Erfolg. Bei einer Photovoltaikanlage ist das die fachgerechte Planung, Lieferung und betriebsfertige Installation eines funktionierenden Systems. Der Anbieter ist also nicht nur für die einzelnen Komponenten verantwortlich, sondern für das Gesamtwerk.

Ein sorgfältig ausgearbeiteter Vertrag schützt beide Seiten: Sie als Auftraggeber haben die Gewissheit, genau die Leistung zu bekommen, die Sie bestellt haben, und der Handwerksbetrieb hat einen klaren Rahmen für seine Aufgaben. Die Praxis zeigt immer wieder, dass die meisten Unstimmigkeiten bei PV-Projekten auf lückenhafte oder missverständliche Verträge zurückzuführen sind.

Der Teufel steckt im Detail: Die 4 wichtigsten Vertragsklauseln

Ein guter Werkvertrag regelt alle wichtigen Aspekte des Projekts. Vier Bereiche sind dabei von zentraler Bedeutung und sollten in Ihrem Vertrag nicht fehlen.

1. Der fixierte Installationstermin: Mehr als nur ein Datum

Ein vager Hinweis wie „Installation im 3. Quartal“ ist unzureichend. Ein fehlender oder unklarer Installationstermin ist eine der häufigsten Ursachen für Unzufriedenheit, denn Verzögerungen können für Sie schnell finanzielle Nachteile bedeuten – etwa durch entgangene Erträge aus der Einspeisung oder weil Sie länger als geplant teuren Netzstrom beziehen müssen.

Darauf sollten Sie achten:

  • Fester Zeitrahmen: Bestehen Sie auf einem konkreten Datum oder einer festen Kalenderwoche für den Beginn der Montage.
  • Regelungen bei Verzug: Der Vertrag sollte festhalten, welche Konsequenzen eine vom Anbieter verschuldete Verzögerung hat. Möglich sind hier eine Vertragsstrafe oder ein Sonderkündigungsrecht nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist.

Praxisbeispiel: Eine Familie plant die Installation ihrer Anlage für Mai, um die sonnenstarken Sommermonate optimal zu nutzen. Der Vertrag nennt jedoch nur „Lieferung und Montage im Sommer“. Aufgrund von Engpässen beim Anbieter wird die Anlage erst im September installiert. Der Familie entgehen dadurch mehrere hundert Euro an Stromkostenersparnis und Einspeisevergütung. Ein fixierter Termin hätte hier für Klarheit gesorgt und eine bessere Verhandlungsposition verschafft.

Anker SOLIX Solarbank 3 E2700 Pro Balkonkraftwerk Speicher Set 1000 Watt 800 Watt - 2,7 kWh

Aus unserem Shop, Kategorie: Balkonkraftwerke mit Speicher

Anker SOLIX Solarbank 3 E2700 Pro Balkonkraftwerk Speicher Set 1000 Watt 800 Watt - 2,7 kWh

Ab 1.299,00 

2. Der Zahlungsplan: Sicherheit für beide Seiten

Ein seriöser Anbieter wird niemals die vollständige Summe im Voraus verlangen. Ein fairer, am Projektfortschritt orientierter Zahlungsplan sichert stattdessen beide Parteien ab: Sie zahlen nur für bereits erbrachte Leistungen oder geliefertes Material, und der Handwerker hat die Sicherheit, für seine Arbeit entlohnt zu werden.

Ein typischer und fairer Zahlungsplan könnte so aussehen:

  • 10–20 % Anzahlung: Nach Vertragsabschluss zur Sicherung der Komponenten.
  • 60–70 % bei Lieferung: Wenn alle wesentlichen Komponenten (Module, Wechselrichter, Montagesystem) bei Ihnen vor Ort angeliefert wurden.
  • 10–20 % Restzahlung: Nach vollständiger Montage, Inbetriebnahme und erfolgreicher Abnahme der Anlage.

Hüten Sie sich vor Angeboten, die eine Anzahlung von 50 % oder mehr fordern, ohne dass eine entsprechende Gegenleistung wie die Lieferung der Hauptkomponenten erfolgt ist.

3. Die exakte Spezifikation der Komponenten: Kein Platz für Überraschungen

Die Angabe „Photovoltaikanlage mit 10 kWp“ reicht bei Weitem nicht aus. Gerade wegen möglicher Lieferengpässe kommt es vor, dass Anbieter kurzfristig andere als die ursprünglich angebotenen Komponenten verbauen möchten. Ohne eine exakte Spezifikation im Vertrag haben Sie kaum eine Handhabe, wenn plötzlich minderwertigere Produkte verbaut werden.

Folgende Punkte müssen präzise im Vertrag aufgeführt sein:

  • Solarmodule: Hersteller, genauer Modelltyp und Nennleistung (z. B. „25 x Meyer Burger White 400 Wp“).
  • Wechselrichter: Hersteller und genauer Modelltyp (z. B. „1 x SMA Sunny Tripower 10.0“).
  • Montagesystem: Hersteller und Typ, passend zu Ihrer Dacheindeckung.
  • Stromspeicher (optional): Hersteller, Modell und nutzbare Speicherkapazität.

Der Vertrag sollte zudem eine Klausel enthalten, dass ein Austausch von Komponenten nur mit Ihrer schriftlichen Zustimmung und gegen mindestens gleichwertige oder bessere Produkte erfolgen darf. Idealerweise werden die Datenblätter der Komponenten dem Vertrag als Anhang beigefügt.

4. Gewährleistung und Garantien: Wer haftet wofür?

Hier kommt es oft zu Verwirrung, dabei ist die Unterscheidung einfach: Es gibt die gesetzliche Gewährleistung des Installateurs und die freiwilligen Garantien der Hersteller.

  • Gewährleistung: Ihr direkter Ansprechpartner bei Mängeln ist immer der Handwerksbetrieb, der die Anlage installiert hat. Für Arbeiten an einem Bauwerk, wozu eine Dachanlage zählt, beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist in Deutschland fünf Jahre. Der Vertrag sollte dies klar benennen.
  • Herstellergarantien: Die Hersteller der Komponenten geben eigene, oft längere Garantien (z. B. 12–25 Jahre Produktgarantie und 25–30 Jahre Leistungsgarantie auf Solarmodule). Diese sind eine zusätzliche Absicherung.

Achten Sie darauf, dass der Vertrag den Installateur als Ihren alleinigen Ansprechpartner für alle Mängel im Gewährleistungszeitraum festlegt. Er ist dann dafür verantwortlich, das Problem zu beheben – auch wenn die Ursache bei einer Komponente eines Herstellers liegt.

Weitere wichtige Punkte, die Ihr Vertrag enthalten sollte

Über diese vier zentralen Punkte hinaus gibt es weitere Aspekte, die für einen reibungslosen Ablauf sorgen und im Vertrag geklärt sein sollten:

  • Leistungsumfang: Ist die Anmeldung beim Netzbetreiber, die Einrichtung des Gerüsts oder die Inbetriebnahme im Preis enthalten?
  • Dokumentation: Der Anbieter sollte Ihnen nach Abschluss alle relevanten Unterlagen übergeben. Dazu gehören Datenblätter, Garantiebedingungen, ein Inbetriebnahmeprotokoll und ein String-Verschaltungsplan.
  • Eigentumsvorbehalt: Üblicherweise bleiben die gelieferten Komponenten bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten.
  • Versicherungen: Der Installationsbetrieb sollte über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung verfügen.
15000 Watt Photovoltaikanlagen inkl. 15,00 kWh Batterie & Ziegeldach Montageset - Trina Bifazial

Aus unserem Shop, Kategorie: PV Anlagen mit Speicher und Montagesets

15000 Watt Photovoltaikanlagen inkl. 15,00 kWh Batterie & Ziegeldach Montageset - Trina Bifazial

9.999,00 

Häufige Fragen zum Werkvertrag (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen einem Kaufvertrag und einem Werkvertrag?
Beim Kaufvertrag erwerben Sie nur eine Sache (z. B. die Solarmodule). Beim Werkvertrag schuldet Ihnen der Anbieter einen bestimmten Erfolg: die Installation einer funktionierenden Gesamtanlage. Für PV-Anlagen ist deshalb der Werkvertrag der richtige und übliche Vertragstyp.

Muss ich den gesamten Betrag im Voraus bezahlen?
Nein, auf keinen Fall. Ein fairer Zahlungsplan ist an den Projektfortschritt gekoppelt. Eine kleine Anzahlung ist üblich, der Großteil der Summe wird aber erst nach Lieferung der Ware oder nach Abschluss der Arbeiten fällig.

Was passiert, wenn der Handwerker den vereinbarten Termin nicht einhält?
Wenn ein fester Termin vertraglich vereinbart wurde, gerät der Anbieter in Verzug. Sie sollten ihm schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Ist auch diese verstrichen, können – je nach Vertragsregelung – Schadensersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht entstehen.

Sind mündliche Absprachen gültig?
Theoretisch ja, praktisch sind sie im Streitfall aber kaum zu beweisen. Bestehen Sie darauf, dass alle wichtigen Absprachen zu Preisen, Terminen und Komponenten schriftlich im Vertrag festgehalten werden.

Ihr Weg zur sicheren Photovoltaikanlage

Ein guter Werkvertrag ist kein Misstrauensvotum, sondern ein Zeichen von Professionalität und die Basis für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Nehmen Sie sich die Zeit, das Dokument in Ruhe zu prüfen, und stellen Sie Fragen, wenn etwas unklar ist. Ein seriöser Fachbetrieb wird diese geduldig und transparent beantworten. So stellen Sie sicher, dass Ihre Investition in saubere Energie auf einem soliden rechtlichen Fundament steht und Sie lange Freude an Ihrer Anlage haben.

Sie möchten Ihre individuelle Situation besser einschätzen oder suchen nach passenden Komponenten? Weitere praxisnahe Informationen zur Auswahl der richtigen Komponenten finden Sie direkt auf Photovoltaik.info.

Ratgeber teilen
OLEKSANDR PUSHKAR
OLEKSANDR PUSHKAR