Photovoltaik für die WEG: Finanzierung und Kosten richtig verteilen

Eine Solaranlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses ist für viele Wohnungseigentümer eine attraktive Vorstellung: Günstiger Strom für alle, mehr Unabhängigkeit und ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz. Doch während die technische Umsetzung oft unkompliziert ist, scheitert das Vorhaben häufig an der Finanzierung und der Frage, wie die Kosten fair auf alle Beteiligten verteilt werden können. Dank neuer gesetzlicher Regelungen ist dieser Prozess heute jedoch deutlich einfacher als noch vor wenigen Jahren.
Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie die Finanzierung einer Photovoltaikanlage in Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erfolgreich gestalten – von der Beschlussfassung über gerechte Kostenmodelle bis zu den passenden Krediten.
Der erste Schritt: Die Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung
Die größte Hürde für Modernisierungen in einer WEG war lange Zeit die Notwendigkeit einer einstimmigen oder doppelt qualifizierten Mehrheit. Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEMoG) im Jahr 2020 genügt für die grundsätzliche Entscheidung über die Installation einer PV-Anlage eine einfache Mehrheit der in der Eigentümerversammlung anwesenden und vertretenen Stimmen.
Das bedeutet: Wenn mehr Eigentümer für die Anlage stimmen als dagegen, darf sie gebaut werden.
Allerdings gibt es einen entscheidenden zweiten Schritt: die Verteilung der Kosten. Über den sogenannten Umlageschlüssel muss separat abgestimmt werden. Wenn alle Eigentümer, die sich an den Kosten beteiligen, zustimmen, kann der Schlüssel frei gestaltet werden. Andernfalls greift die gesetzliche Regelung: Dann werden die Kosten nach Miteigentumsanteilen auf alle Eigentümer verteilt.
Praxisbeispiel: In einer WEG mit 30 Parteien stimmen 18 für die Errichtung einer Solaranlage. Der Bau ist damit beschlossen. Nun möchten aber nur 20 der 30 Eigentümer den Solarstrom nutzen und die Anlage finanzieren. Wenn diese 20 Eigentümer der Kostenverteilung unter sich zustimmen, ist das Vorhaben umsetzbar, ohne die anderen 10 finanziell zu belasten.
Die Kosten gerecht verteilen: Welcher Umlageschlüssel ist der richtige?
Die Wahl des richtigen Verteilungsschlüssels ist der Kern einer harmonischen Umsetzung. Er legt fest, wer welchen Anteil an den Investitionskosten trägt. Die Erfahrung zeigt, dass die Akzeptanz am höchsten ist, wenn Kosten und Nutzen Hand in Hand gehen.
Modell 1: Verteilung nach Miteigentumsanteilen
Dies ist der Standardfall laut WEG-Gesetz. Die Kosten werden entsprechend der Eigentumsanteile auf alle Eigentümer umgelegt.
- Wann ist dieses Modell sinnvoll? Vor allem dann, wenn der erzeugte Solarstrom ausschließlich für den Allgemeinverbrauch (z. B. Treppenhauslicht, Aufzug, Heizungsanlage) genutzt wird. Dadurch profitieren alle Eigentümer proportional zu ihrem Anteil an den Gemeinschaftskosten, was die Verteilung rechtfertigt.
Aus unserem Shop, Kategorie: Balkonkraftwerke mit Speicher
Anker SOLIX Solarbank 3 E2700 Pro Balkonkraftwerk Speicher Set 1000 Watt 800 Watt - 2,7 kWh
Ab 1.299,00 €Modell 2: Verteilung nach dem Nutzenprinzip
Bei diesem Modell tragen nur die Eigentümer die Kosten, die auch einen direkten Nutzen aus der Anlage ziehen – also den Solarstrom für ihre eigene Wohnung beziehen. Dieses Vorgehen ist die Grundlage für Modelle wie die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.
- Wann ist dieses Modell sinnvoll? Immer dann, wenn einzelne Eigentümer sich gegen eine Teilnahme entscheiden. Es stellt sicher, dass niemand für etwas bezahlen muss, das er nicht nutzt. Zustimmen müssen dafür nur die teilnehmenden Eigentümer.
Modell 3: Mischformen und Sonderfälle
In manchen Fällen kommen auch kombinierte Modelle zum Einsatz. So könnte ein kleiner Teil der Anlage, der den Allgemeinstrom abdeckt, von allen finanziert werden (nach Miteigentumsanteilen), während der größere Teil, der den Haushaltsstrom liefert, nur von den teilnehmenden Parteien bezahlt wird (nach Nutzenprinzip).
Die Finanzierung der WEG-Solaranlage: Drei Wege zum Ziel
Steht der Kostenverteilerschlüssel fest, geht es an die eigentliche Finanzierung. Eine typische PV-Anlage für ein Mehrfamilienhaus mit 15–30 kWp kostet erfahrungsgemäß zwischen 25.000 und 50.000 Euro. Der WEG stehen grundsätzlich drei Wege zur Verfügung, um diese Summe aufzubringen.
Option 1: Die Sonderumlage – Der direkte Weg
Die Sonderumlage ist die einfachste Form der Finanzierung. Die WEG beschließt, dass jeder teilnehmende Eigentümer seinen Anteil bis zu einem bestimmten Stichtag auf das Gemeinschaftskonto überweist.
- Vorteile: Keine Verschuldung der Gemeinschaft, keine Zinskosten.
- Nachteile: Setzt voraus, dass alle beteiligten Eigentümer über die notwendige Liquidität verfügen. Das kann besonders bei größeren Summen zu Schwierigkeiten führen.
Aus unserem Shop, Kategorie: PV Anlagen mit Speicher und Montagesets
10000 Watt Photovoltaikanlagen inkl. 10,00 kWh Batterie & Ziegeldach Montageset - Trina Bifazial
6.999,00 €Option 2: Der Griff in die Instandhaltungsrücklage – Mit Vorsicht zu genießen
Die Instandhaltungsrücklage ist für die Wartung und Reparatur des Gemeinschaftseigentums vorgesehen. Ihre Zweckentfremdung für eine Modernisierungsmaßnahme wie eine PV-Anlage ist rechtlich umstritten und nur mit einem einstimmigen Beschluss aller Eigentümer möglich.
Unsere Erfahrung bei Photovoltaik.info zeigt, dass dieser Weg nur in Ausnahmefällen gewählt wird und oft zu Konflikten führt. Wir empfehlen daher dringend, vor einem solchen Schritt rechtlichen Rat einzuholen.
Option 3: Der WEG-Kredit – Gemeinsam finanzieren
Die professionellste und oft fairste Lösung ist die Aufnahme eines Kredits durch die WEG selbst. Zahlreiche Banken bieten spezielle Darlehen für Eigentümergemeinschaften an.
- So funktioniert es: Die WEG nimmt den Kredit auf. Die monatlichen Raten für Zins und Tilgung werden dann über das Hausgeld (Wohngeld) auf die beteiligten Eigentümer umgelegt. Die Bonitätsprüfung bezieht sich auf die WEG als Ganzes, nicht auf einzelne Eigentümer.
- KfW-Förderkredite: Eine besonders attraktive Möglichkeit ist das Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ (KfW 270). Es bietet zinsgünstige Kredite für die Errichtung von Photovoltaikanlagen und ist explizit auch für WEGs zugänglich.
Förderungen nicht vergessen: Staatliche Zuschüsse nutzen
Unabhängig vom gewählten Finanzierungsmodell sollte die WEG prüfen, welche staatlichen Förderungen infrage kommen. Neben den zinsgünstigen KfW-Krediten gibt es oft auch Investitionszuschüsse von Bundesländern und Kommunen. Diese können die Investitionssumme erheblich reduzieren. Eine sorgfältige Recherche lohnt sich, da die Photovoltaikförderung die Wirtschaftlichkeit des Projekts maßgeblich verbessert.
Häufige Fragen zur Finanzierung von WEG-Anlagen (FAQ)
Was passiert, wenn ein Eigentümer seine Sonderumlage nicht zahlen kann?
Zahlt ein Eigentümer seinen Anteil nicht, muss die Gemeinschaft die Summe vorstrecken und den Betrag anschließend auf dem Rechtsweg einfordern. Das bedeutet ein finanzielles Risiko für die WEG. Ein gemeinsamer Kredit ist hier oft die sicherere Variante.
Wer haftet für den WEG-Kredit?
Für den Kredit haftet die Wohnungseigentümergemeinschaft als Ganzes. Sollte ein einzelner Eigentümer sein Hausgeld (inklusive der Kreditrate) nicht mehr zahlen, müssen die anderen Eigentümer für den Ausfall aufkommen.
Kann ich meinen Anteil privat finanzieren, auch wenn die WEG einen Kredit aufnimmt?
Das ist unüblich, da die Finanzierung eine Gemeinschaftsentscheidung ist. Ein Eigentümer kann jedoch anbieten, seinen Anteil an der Kreditsumme per Einmalzahlung an die WEG zu leisten. Die WEG kann diesen Betrag dann zur Sondertilgung des Kredits nutzen, sofern der Kreditvertrag dies zulässt.
Wie wirkt sich die PV-Anlage auf den Wert meiner Immobilie aus?
Eine moderne Energieversorgung steigert den Wert und die Attraktivität einer Immobilie. Geringere Nebenkosten und eine nachhaltige Technologie sind starke Argumente bei einer späteren Vermietung oder einem Verkauf.
Fazit: Eine Investition, die sich rechnet und verbindet
Die Finanzierung einer PV-Anlage in einer WEG ist kein unüberwindbares Hindernis mehr. Die Gesetzesreform hat die Beschlussfassung vereinfacht, und flexible Modelle zur Kostenverteilung sorgen für Fairness. Mit speziellen WEG-Krediten, insbesondere den Förderprogrammen der KfW, wird die Investition auch ohne hohe Einmalzahlungen für jeden Eigentümer erschwinglich.
Der Schlüssel zum Erfolg liegt in transparenter Kommunikation, einer fairen Kosten-Nutzen-Verteilung und einer soliden Finanzierungsplanung. So wird die Solaranlage auf dem Gemeinschaftsdach zu einem Projekt, das nicht nur Kosten spart, sondern auch die Gemeinschaft stärkt.
Die Planung einer Solaranlage für eine Eigentümergemeinschaft erfordert eine sorgfältige Abwägung. Weitere praxisnahe Informationen zur Auswahl der richtigen Komponenten und zu den Betreibermodellen für WEG-Anlagen finden Sie direkt auf Photovoltaik.info.
Im Shop von Photovoltaik.info finden Sie zudem Komplettsets, die auf typische Anlagengrößen für Mehrfamilienhäuser zugeschnitten sind.



