Wechsel des Direktvermarkters: Ein Leitfaden für den reibungslosen Übergang

Viele Betreiber von Photovoltaikanlagen sind mit den Konditionen ihres Direktvermarkters unzufrieden, scheuen den Wechsel aber – oft aus Sorge vor Ertragsausfällen oder einem komplizierten administrativen Prozess. Doch mit der richtigen Planung ist der Anbieterwechsel ein standardisierter und sicherer Vorgang, der Ihre Erlöse spürbar steigern kann. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie der Übergang reibungslos gelingt.
Warum über einen Wechsel des Direktvermarkters nachdenken?
Die Direktvermarktung ist für die meisten Anlagen über 100 kWp verpflichtend und für viele kleinere eine lukrative Alternative zur reinen EEG-Einspeisevergütung. Allerdings ist der Markt dynamisch, und die Angebote der über 50 Direktvermarkter in Deutschland unterscheiden sich teils erheblich.
Die häufigsten Gründe für einen Wechsel sind:
- Bessere finanzielle Konditionen: Selbst kleine Unterschiede bei der Managementprämie oder den Servicegebühren summieren sich über das Jahr. Preisunterschiede von 15-20 % zwischen den Anbietern sind keine Seltenheit. Ein Betreiber einer 150-kWp-Anlage kann durch einen optimierten Vertrag oft mehrere Hundert Euro pro Jahr zusätzlich erzielen.
- Mangelnde Transparenz: Unverständliche Abrechnungen und fehlende Einblicke in die Vermarktungserlöse führen zu Unzufriedenheit. Moderne Anbieter stellen detaillierte Online-Portale zur Verfügung, in denen Sie Ihre Erträge tagesaktuell nachverfolgen können.
- Unzureichender Service: Lange Antwortzeiten bei Rückfragen oder mangelnde Unterstützung bei technischen Problemen sind ebenfalls häufige Wechselgründe.
Wer die Grundlagen der Direktvermarktung von Solarstrom versteht, kann Angebote fundiert vergleichen. Oft entscheiden sich Betreiber erst nach einem gründlichen Vergleich der Konditionen für einen Wechsel – denn die potenziellen Vorteile sind meist größer als erwartet.
Der Wechselprozess Schritt für Schritt: So vermeiden Sie Ertragsausfälle
Ein geplanter Wechsel des Direktvermarkters ist ein klar definierter Prozess, bei dem Ihr neuer Anbieter die meiste Arbeit für Sie übernimmt. Wichtig ist nur, dass Sie die Reihenfolge und die Fristen einhalten.
Schritt 1: Vertragsprüfung und Kündigung
Prüfen Sie zunächst Ihren bestehenden Vertrag auf zwei entscheidende Punkte: die Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist. Üblich sind Fristen von drei Monaten zum Jahresende. Verpassen Sie diese Frist, verlängert sich der Vertrag oft automatisch um ein weiteres Jahr. Kündigen Sie schriftlich und lassen Sie sich den Eingang der Kündigung bestätigen.
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Bisher bei uns Ursprünglicher Preis war: 999,00 €799,00 €Aktueller Preis ist: 799,00 €.Schritt 2: Auswahl eines neuen Vermarktungspartners
Beginnen Sie frühzeitig mit der Suche nach einem neuen Anbieter. Achten Sie dabei nicht nur auf den Preis. Genauso wichtig sind die Vertragsbedingungen, die Transparenz der Abrechnungen und die Qualität des Kundenservice. Eine Hilfestellung bei der Auswahl des passenden Direktvermarkters bietet eine strukturierte Vorgehensweise, um das beste Angebot für Ihre individuelle Anlagengröße zu finden.
Schritt 3: Der formale Wechselprozess
Sobald Sie einen neuen Vertrag unterzeichnet haben, leitet Ihr neuer Partner den eigentlichen Wechselprozess ein. Er übernimmt die Kommunikation mit dem Netzbetreiber und dem bisherigen Vermarkter.
Der kritischste Punkt ist die fristgerechte Ummeldung Ihrer Anlage beim Netzbetreiber. Diese muss bis zum 10. Werktag des Vormonats erfolgen, in dem der Wechsel stattfinden soll.
Beispiel: Soll der Wechsel zum 1. Januar erfolgen, muss die Ummeldung bis zum 10. Werktag im Dezember beim Netzbetreiber eingegangen sein. Die Koordination übernimmt in der Regel Ihr neuer Dienstleister.
Schritt 4: Technische und administrative Anpassungen
Eine gute Nachricht vorweg: Ein Austausch der Hardware, insbesondere der Fernwirktechnik, ist in den allermeisten Fällen nicht notwendig. Die Systeme sind standardisiert, sodass der neue Direktvermarkter den Fernzugriff auf Ihre Anlage einfach umkonfiguriert.
Zudem müssen Sie den Wechsel im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur eintragen. Dies ist eine gesetzliche Pflicht, die Sie in der Regel einfach über das Online-Portal des MaStR erledigen können. Auch hierbei sollte Ihr neuer Partner unterstützend zur Seite stehen.
Häufige Fallstricke und wie Sie diese umgehen
Obwohl der Prozess standardisiert ist, gibt es einige Stolpersteine, die Sie kennen und vermeiden sollten.
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Fallstrick 1: Kündigungsfristen missachten
Der häufigste Fehler ist das Versäumen der Kündigungsfrist. Notieren Sie sich diesen Termin am besten gut sichtbar im Kalender, um eine ungewollte Vertragsverlängerung zu vermeiden. -
Fallstrick 2: Meldefrist beim Netzbetreiber verpassen
Wird die Ummeldung zu spät eingereicht, kann der Wechsel erst einen Monat später erfolgen. In diesem Zwischenmonat fällt Ihre Anlage aus der Direktvermarktung und erhält nur die deutlich niedrigere gesetzliche Einspeisevergütung. Bei einer größeren Anlage kann dies schnell zu einem Ertragsausfall von mehreren Hundert Euro führen. Ein professioneller Direktvermarkter stellt durch interne Prozesse sicher, dass diese Frist eingehalten wird. -
Fallstrick 3: Versteckte Kosten im neuen Vertrag
Achten Sie im neuen Vertrag auf alle Kostenpunkte. Neben der reinen Managementprämie können Gebühren für die Regelenergie oder für zusätzliche Serviceleistungen anfallen. Ein seriöses Angebot listet alle Posten transparent auf. Fragen Sie im Zweifel lieber einmal mehr nach.
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Nutzen Sie diese Übersicht, um alle wichtigen Schritte im Blick zu behalten und einen nahtlosen Übergang sicherzustellen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Wechsel des Direktvermarkters
Kostet der Wechsel des Direktvermarkters etwas?
In der Regel ist der Wechsel für Sie als Anlagenbetreiber kostenlos. Der administrative Aufwand wird vom neuen Anbieter als Teil der Kundenakquise übernommen. Prüfen Sie jedoch die Vertragsdetails auf eventuelle Einrichtungsgebühren, auch wenn diese unüblich sind.
Muss ich meine Hardware (Fernwirktechnik) austauschen?
Nein, ein Austausch der Hardware ist fast nie erforderlich. Die bestehende Fernsteuereinheit wird vom neuen Dienstleister per Software neu konfiguriert, um die Anlage in sein virtuelles Kraftwerk zu integrieren.
Was passiert, wenn ich eine Frist verpasse?
Wenn Sie die Kündigungsfrist verpassen, verlängert sich Ihr alter Vertrag. Versäumen Sie die Meldefrist beim Netzbetreiber, fällt Ihre Anlage für einen Monat aus der Direktvermarktung und Sie erhalten nur die geringere EEG-Vergütung. Der Wechsel kann dann erst zum Folgemonat vollzogen werden.
Wie lange dauert der gesamte Prozess?
Der reine Wechselprozess – von der Beauftragung des neuen Anbieters bis zum Start der Vermarktung – dauert üblicherweise vier bis sechs Wochen. Abhängig von Ihrer Kündigungsfrist ist es daher ratsam, den Prozess mindestens drei Monate vor dem gewünschten Wechseltermin anzustoßen.
Kann ich jederzeit wechseln?
Nein, ein Wechsel ist nur unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen möglich. Ein Sonderkündigungsrecht besteht in der Regel nur bei Vertragsänderungen durch den Anbieter oder bei nachweislicher Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten.
Ein Wechsel des Direktvermarkters ist eine strategische Entscheidung, die Ihre Erträge nachhaltig optimieren kann. Mit der richtigen Vorbereitung und einem verlässlichen neuen Partner ist der Prozess sicher und unkompliziert.
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