VOB vs. BGB-Vertrag für die Photovoltaikanlage: Was schützt Sie als Bauherr besser?

Die Solarmodule sind montiert, der Wechselrichter summt leise vor sich hin – Ihre neue Photovoltaikanlage ist betriebsbereit. Doch was passiert, wenn nach drei Jahren ein Defekt auftritt oder die versprochene Leistung ausbleibt?

Die Antwort liegt oft in einem Detail, das viele Bauherren bei Vertragsabschluss übersehen: in der vertraglichen Grundlage. Denn ob Ihr Vertrag auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) basiert, hat weitreichende Folgen für Ihre Rechte bei Mängeln, Abnahme und Zahlungen. Wir erklären, worin die entscheidenden Unterschiede liegen und welcher Vertragstyp Ihnen als privatem Anlagenbetreiber den besten Schutz bietet.

Der Werkvertrag: Die rechtliche Grundlage für Ihre PV-Anlage

Die Installation einer Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach ist rechtlich gesehen ein ‚Werkvertrag‘. Das bedeutet, der Installationsbetrieb schuldet Ihnen nicht nur die Lieferung der Komponenten, sondern den Erfolg des Gesamtwerks – also eine funktionierende und ordnungsgemäß installierte Anlage. Für solche Verträge gibt es in Deutschland zwei grundlegende Regelwerke:

  1. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB): Es ist die allgemeine gesetzliche Grundlage für nahezu alle Verträge in Deutschland, also auch für Werkverträge mit Privatpersonen (Verbrauchern).

  2. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B): Sie ist ein spezielles Regelwerk für Bauleistungen, das ursprünglich für öffentliche Ausschreibungen entwickelt wurde. In der Baubranche wird sie häufig auch bei privaten Projekten verwendet, muss aber aktiv zwischen beiden Parteien vereinbart werden.

Steht in Ihrem Vertrag nichts Spezifisches, gilt automatisch das BGB. Soll hingegen die VOB/B gelten, muss dies nicht nur ausdrücklich im Vertrag stehen – Ihnen muss als Privatperson auch der vollständige Text der VOB/B ausgehändigt werden.

BGB-Vertrag: Der gesetzliche Standard für Verbraucher

Für private Bauherren ist der Vertrag nach BGB in der Regel die sicherere und vorteilhaftere Wahl. Der Grund liegt in den verbraucherfreundlichen gesetzlichen Regelungen, insbesondere bei der Mängelhaftung.

Wichtigster Vorteil: 5 Jahre Mängelhaftung

Der entscheidende Pluspunkt des BGB-Vertrags ist die Dauer der Gewährleistung, offiziell ‚Mängelhaftung‘ genannt. Für Arbeiten an einem Bauwerk – und dazu zählt eine fest installierte Dachanlage – beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche fünf Jahre (§ 634a BGB). Konkret bedeutet das: Der Installationsbetrieb muss fünf Jahre lang ab der Abnahme für alle Mängel geradestehen, die auf eine fehlerhafte Ausführung zurückzuführen sind.

Praxisbeispiel: Nehmen wir an, bei Ihnen zu Hause wird eine PV-Anlage auf Basis eines BGB-Vertrags installiert. Nach vier Jahren bemerken Sie, dass mehrere Solarmodule aufgrund einer undichten Unterkonstruktion an Leistung verlieren. Da Sie sich noch innerhalb der fünfjährigen Frist befinden, können Sie den Installateur zur kostenlosen Nachbesserung auffordern.

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Die Abnahme: Ein entscheidender Moment

Die Abnahme ist der Zeitpunkt, an dem Sie das Werk des Handwerkers als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennen. Ab diesem Moment beginnt die Gewährleistungsfrist zu laufen und die Zahlung für die Anlage wird fällig. Im BGB-Recht kann die Abnahme auch ’stillschweigend‘ erfolgen, etwa indem Sie die Anlage ohne Beanstandung in Betrieb nehmen und die Schlussrechnung bezahlen. Zur eigenen Absicherung empfiehlt sich jedoch immer eine formelle Abnahme mit einem schriftlichen Protokoll, in dem eventuelle Mängel festgehalten werden.

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VOB/B-Vertrag: Die Regeln der Baubranche

Die VOB/B ist ein detailliertes Regelwerk, das Abläufe auf Baustellen standardisieren soll. Während sie für große Bauprojekte zwischen Profis sinnvoll sein kann, birgt sie für private Bauherren einige Nachteile und Fallstricke.

Kürzere Mängelhaftung als größter Nachteil

Der gravierendste Unterschied zum BGB liegt in der Gewährleistungsfrist. Nach VOB/B beträgt die Frist für Mängelansprüche grundsätzlich nur vier Jahre (§ 13 Abs. 4 VOB/B). Bei elektrotechnischen Anlagenteilen versuchen Anbieter oft, die Frist sogar auf zwei Jahre zu verkürzen. Für eine langlebige Investition wie eine Photovoltaikanlage ist dies ein erheblicher Nachteil.

Formelle Abnahme mit Tücken

Die VOB/B sieht ein sehr formelles Abnahmeverfahren vor. Eine besondere Gefahr für Laien ist die sogenannte ‚fiktive Abnahme‘ (§ 12 Abs. 5 VOB/B). Fordert der Handwerker Sie schriftlich zur Abnahme auf und Sie reagieren nicht innerhalb von 12 Werktagen, gilt die Anlage automatisch als abgenommen – selbst wenn versteckte Mängel vorhanden sind. Das Gleiche gilt schon, wenn Sie die Anlage sechs Werktage lang nutzen.

Praxisbeispiel: Der Installateur schickt Ihnen die Fertigstellungsanzeige per Post, während Sie im Urlaub sind. Sie sehen das Schreiben erst nach Ihrer Rückkehr 14 Tage später. Nach den Regeln der VOB/B gilt Ihre Anlage damit bereits als mängelfrei abgenommen – eine fiktive Abnahme, die Ihre Position bei später entdeckten Fehlern erheblich schwächt.

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Direkter Vergleich: BGB vs. VOB/B im Überblick

  • Verjährungsfrist für Mängel
    BGB-Vertrag: 5 Jahre für Arbeiten an einem Bauwerk.
    VOB/B-Vertrag: 4 Jahre für Bauwerke, oft auf 2 Jahre für technische Teile verkürzt.

  • Mängelhaftung
    BGB-Vertrag: Gesetzlich umfassend und verbraucherfreundlich geregelt.
    VOB/B-Vertrag: Detailliert geregelt, aber oft zum Vorteil des Auftragnehmers.

  • Abnahme
    BGB-Vertrag: Formell oder stillschweigend möglich, was flexibler ist.
    VOB/B-Vertrag: Streng formell, mit der Gefahr der ‚fiktiven Abnahme‘ bei Nichtreagieren.

  • Zahlungsmodalitäten
    BGB-Vertrag: Zahlung wird grundsätzlich bei Abnahme fällig. Abschlagszahlungen müssen extra vereinbart werden.
    VOB/B-Vertrag: Abschlagszahlungen je nach Baufortschritt sind die Regel.

  • Anwendbarkeit
    BGB-Vertrag: Gilt automatisch, wenn nichts anderes vereinbart ist.
    VOB/B-Vertrag: Muss ausdrücklich und vollständig zwischen den Parteien vereinbart werden.

Welcher Vertrag ist für private Bauherren die bessere Wahl?

Für private Betreiber einer Photovoltaikanlage ist die Antwort eindeutig: Der BGB-Vertrag bietet durch die längere Mängelhaftungsfrist von fünf Jahren den deutlich besseren Schutz. Er ist der gesetzliche Standard für Verbraucherverträge und seine Regelungen dienen dem Schutz des privaten Kunden.

Die Erfahrung zeigt, dass die meisten seriösen Anbieter für private Photovoltaikprojekte standardmäßig BGB-Verträge verwenden. Wenn ein Unternehmen auf einen VOB/B-Vertrag besteht, sollten Sie hellhörig werden und die Gründe genau hinterfragen. Oft steckt dahinter der Versuch, die eigene Haftung zu verkürzen. Ein solider Vertrag ist die Basis für den Schutz Ihrer Investition, was angesichts der Gesamtkosten einer Photovoltaikanlage Kosten von entscheidender Bedeutung ist.

Typische Fallstricke im Vertrag – Worauf Sie achten sollten

Unabhängig von BGB oder VOB/B sollten Sie auf folgende Punkte in Ihrem Vertrag besonders achten:

  • Detaillierte Leistungsbeschreibung: Alle Komponenten (Hersteller und Typ von Modulen, Wechselrichter, Speicher) und alle Arbeiten (Montage, Elektroinstallation, Anmeldung beim Netzbetreiber) müssen exakt aufgelistet sein.

  • Verbindlicher Fertigstellungstermin: Ein fester Zeitplan schützt Sie vor unzumutbaren Verzögerungen bei der Installation.

  • Vollständigkeit des Angebots: Klären Sie, ob alle Posten wie Gerüst, Verkabelung und Inbetriebnahme im Festpreis enthalten sind.

  • Erfüllung von Förderbedingungen: Stellen Sie sicher, dass die geplante Anlage und der Vertrag alle Voraussetzungen erfüllen, um eine mögliche Photovoltaik Förderung zu erhalten.

Diese Vertragsdetails beziehen sich vor allem auf Dachanlagen. Handelt es sich bei Ihrem Vorhaben hingegen um ein Balkonkraftwerk, liegt in der Regel ein einfacher Kaufvertrag vor, für den andere, einfachere Gewährleistungsregeln gelten.

FAQ – Häufige Fragen zu PV-Verträgen

Was passiert, wenn im Vertrag nichts zu BGB oder VOB steht?
In diesem Fall gilt automatisch und ohne Ausnahme das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die VOB/B muss immer aktiv und schriftlich vereinbart werden.

Kann der Handwerker die Gewährleistung verkürzen?
In einem BGB-Vertrag mit einem Verbraucher ist eine Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistung für Neuwaren (also Ihre PV-Anlage) so gut wie ausgeschlossen. In einem VOB/B-Vertrag ist die kürzere Frist von vier Jahren bereits der Standard.

Ist eine formelle Abnahme mit Protokoll immer notwendig?
Sie ist nicht gesetzlich zwingend, aber dringend zu empfehlen. Nur mit einem unterschriebenen Abnahmeprotokoll können Sie Mängel rechtssicher dokumentieren und den Beginn der Gewährleistungsfrist exakt festhalten. Dies schützt Sie vor den Nachteilen einer stillschweigenden oder fiktiven Abnahme.

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Die Gewährleistung (oder Mängelhaftung) ist Ihr gesetzlicher Anspruch gegenüber dem Installationsbetrieb auf eine mangelfreie Arbeit. Sie ist im BGB oder der VOB/B geregelt. Eine Garantie ist eine freiwillige, zusätzliche Zusage des Herstellers (z. B. eine 10-jährige Produktgarantie auf den Wechselrichter), die neben der gesetzlichen Gewährleistung besteht.

Fazit: Wissen schützt Ihr Investment

Die Entscheidung zwischen einem BGB- und einem VOB/B-Vertrag ist keine Nebensächlichkeit, sondern eine zentrale Weichenstellung für die Sicherheit Ihrer Investition. Für Sie als privater Bauherr bietet der BGB-Vertrag mit seiner fünfjährigen Mängelhaftungsfrist den klar besseren Schutz und sollte daher immer Ihre erste Wahl sein.

Prüfen Sie Ihren Vertrag daher vor der Unterzeichnung sorgfältig und scheuen Sie sich nicht, bei Unklarheiten nachzufragen oder auch einzelne Klauseln zu hinterfragen. Ein transparenter und fairer Vertrag ist das Fundament für eine Photovoltaikanlage, an der Sie viele Jahre Freude haben werden.


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