Überschusseinspeisung bei Mieterstrom: So vermarkten Sie überschüssigen Solarstrom clever

Ein sonniger Nachmittag in einem Mehrfamilienhaus: Die Photovoltaikanlage auf dem Dach arbeitet auf Hochtouren. Doch viele Mieter sind bei der Arbeit, die Wohnungen stehen leer. Der erzeugte Solarstrom wird in diesem Moment kaum verbraucht. Hier stellt sich für jeden Betreiber eines Mieterstrommodells die zentrale Frage: Was geschieht mit dem Strom, den die Mieter nicht direkt abnehmen? Dieser überschüssige Strom ist keineswegs verloren, sondern ein wertvolles Gut. Seine richtige Vermarktung beeinflusst die Wirtschaftlichkeit Ihres gesamten Projekts maßgeblich.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Optionen Sie haben, um den Reststrom gewinnbringend zu nutzen und wie die technische und bilanzielle Abrechnung in der Praxis funktioniert.

Warum die Überschussvermarktung entscheidend für den Erfolg ist

Ein Mieterstromprojekt lebt von der Idee, dass der lokal erzeugte Solarstrom direkt von den Bewohnern im Haus verbraucht wird. In der Realität stimmen Erzeugung und Verbrauch jedoch selten perfekt überein. Studien und Erfahrungswerte zeigen, dass in einem typischen Mehrfamilienhaus oft nur 30 bis 50 % des Solarstroms direkt von den Mietern genutzt werden können. Der Rest – also 50 bis 70 % der Jahreserzeugung – wird als Überschuss ins öffentliche Netz eingespeist.

Ohne eine durchdachte Strategie für diesen Überschuss verschenken Sie erhebliches finanzielles Potenzial. Die richtige Vermarktung des Reststroms ist daher kein Nebenschauplatz, sondern ein entscheidender Faktor für die Rentabilität Ihrer Anlage.

Optionen zur Vermarktung: Von sicher bis dynamisch

Für den ins Netz eingespeisten Überschussstrom stehen Ihnen zwei Wege offen. Welcher der richtige für Sie ist, hängt von der Anlagengröße, Ihrer Risikobereitschaft und dem gewünschten administrativen Aufwand ab.

Option 1: Die klassische EEG-Einspeisevergütung

Die Einspeisung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist der einfachste und sicherste Weg. Sie erhalten für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde (kWh) einen staatlich festgelegten, über 20 Jahre garantierten Vergütungssatz.

  • Funktionsweise: Der Netzbetreiber ist verpflichtet, Ihren überschüssigen Strom abzunehmen und zu vergüten. Die Abrechnung erfolgt meist jährlich oder monatlich.
  • Vorteile: Hohe Planungssicherheit durch feste Einnahmen und minimaler administrativer Aufwand.
  • Nachteile: Die Vergütungssätze sind in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken und sind daher oft die wirtschaftlich unattraktivste Option.
  • Praxisbeispiel: Für eine im Jahr 2024 in Betrieb genommene Dachanlage bis 40 kWp erhalten Sie beispielsweise eine Vergütung von rund 8,1 Cent pro kWh. Bei einer jährlichen Überschusseinspeisung von 15.000 kWh entspricht das garantierten Einnahmen von 1.215 Euro pro Jahr.
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Option 2: Die Direktvermarktung an der Strombörse

Für Anlagen ab einer bestimmten Größe ist die Direktvermarktung oft die finanziell lukrativere Alternative. Dabei verkaufen Sie Ihren Strom nicht an den Netzbetreiber, sondern direkt an der Strombörse, meist über einen spezialisierten Dienstleister (Direktvermarkter).

  • Funktionsweise: Der Direktvermarkter bündelt den Strom vieler kleiner Anlagen und verkauft ihn am Spotmarkt der Strombörse (EPEX Spot), wo der Preis je nach Angebot und Nachfrage schwankt. Zusätzlich zum Markterlös erhalten Sie vom Netzbetreiber die sogenannte Marktprämie. Sie gleicht die Differenz zwischen dem Marktwert und der EEG-Vergütung aus und bietet so ein Mindestmaß an Sicherheit.
  • Vorteile: Potenziell deutlich höhere Einnahmen, insbesondere in Zeiten hoher Börsenstrompreise. Die Erfahrung zeigt, dass sich die meisten Betreiber größerer Anlagen für dieses Modell entscheiden.
  • Nachteile: Die Einnahmen sind variabel und weniger planbar. Zudem fällt eine Dienstleistungsgebühr für den Direktvermarkter an.
  • Anwendungsszenario: Ein Vermieter eines 15-Parteien-Hauses mit einer 50-kWp-Anlage erzeugt einen jährlichen Überschuss von 35.000 kWh. Statt der festen EEG-Vergütung erzielt er durch die Direktvermarktung an einem sonnigen Mittag, wenn die Strompreise an der Börse hoch sind, deutlich höhere Erlöse pro kWh. Über das Jahr gerechnet kann dies einen finanziellen Mehrwert von mehreren hundert bis tausend Euro ausmachen. Für tiefere Einblicke in dieses Modell empfehlen wir unseren Beitrag zur Direktvermarktung von Solarstrom.

Die saubere Abrechnung: Voraussetzung für jede Vermarktung

Ganz gleich, für welches Modell Sie sich entscheiden: Eine exakte messtechnische Erfassung der Stromflüsse ist unerlässlich. Der Netzbetreiber muss genau wissen, wie viel Strom im Haus verbraucht und wie viel eingespeist wurde. Dafür sorgt ein sogenanntes Messkonzept.

Herzstück ist der bilanzielle Zählpunkt. Er funktioniert wie eine unsichtbare Grenze zwischen Ihrer Hausanlage und dem öffentlichen Netz. Moderne Smart Meter erfassen viertelstundengenau:

  1. die Gesamtproduktion der Photovoltaikanlage,
  2. den Gesamtverbrauch aller Mieter und Allgemeinflächen (z. B. Treppenhauslicht) und
  3. die Einspeisung ins öffentliche Netz.

Aus diesen Werten wird der an die Mieter gelieferte Strom berechnet (Gesamtproduktion minus Einspeisung). Nur mit dieser sauberen Datengrundlage ist eine korrekte Abrechnung sowohl mit den Mietern als auch mit dem Netzbetreiber oder Direktvermarkter möglich. Die Auswahl des richtigen Messkonzepts für Ihre PV-Anlage ist daher ein entscheidender Schritt bei der Planung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich den überschüssigen Strom vermarkten?
Ja, als Anlagenbetreiber sind Sie verpflichtet, den Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen, entweder zu speichern oder ins Netz einzuspeisen. Eine Abgabe ohne Vergütung ist nicht vorgesehen und wäre wirtschaftlich unsinnig.

Wer kümmert sich um die Abrechnung des Überschussstroms?
Bei der EEG-Einspeisevergütung rechnen Sie direkt mit dem zuständigen Netzbetreiber ab. Bei der Direktvermarktung übernimmt dies in der Regel der von Ihnen beauftragte Dienstleister. Er ist Ihr zentraler Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Vermarktung und Abrechnung.

Kann ich zwischen der Einspeisevergütung und der Direktvermarktung wechseln?
Ja, ein Wechsel ist in der Regel möglich. Die meisten Verträge mit Direktvermarktern erlauben einen Wechsel zum nächsten Kalendermonat. So können Sie flexibel auf Marktveränderungen reagieren.

Was ist der Mieterstromzuschlag und betrifft er den Überschuss?
Nein, der Mieterstromzuschlag ist eine zusätzliche Förderung, die Sie für den direkt an Ihre Mieter verkauften Strom erhalten. Der Überschussstrom, der ins Netz fließt, ist davon nicht betroffen. Er wird separat über die EEG-Vergütung oder die Direktvermarktung vergütet.

Fazit: Überschuss als Chance begreifen

Die Überschusseinspeisung ist mehr als nur eine technische Notwendigkeit – sie ist ein zentraler Hebel für die Wirtschaftlichkeit Ihres Mieterstromprojekts. Während die klassische EEG-Einspeisung Sicherheit und Einfachheit bietet, eröffnet die Direktvermarktung bei größeren Anlagen erhebliche Chancen auf höhere Einnahmen.

Eine sorgfältige Analyse der Anlagengröße und eine realistische Einschätzung des Stromverbrauchs im Gebäude sind die Grundlage für die richtige Entscheidung. Plattformen wie Photovoltaik.info bieten neutrale Fachinformationen, die Ihnen helfen, das optimale Modell für Ihr Vorhaben zu finden.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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