THG-Quote & Steuer: So versteuern Sie die Prämie für Ihr E-Auto richtig

THG-Quote & Steuer: So versteuern Sie die Prämie für Ihr E-Auto richtig

Die jährliche Prämie aus dem Verkauf der THG-Quote ist für viele Besitzer von Elektroautos eine willkommene Einnahme. Doch mit dem Geldsegen kommt oft die Unsicherheit: Muss diese Prämie in der Steuererklärung angegeben werden? Und was gilt, wenn das Fahrzeug mit Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage geladen wird, die steuerlich als Gewerbe zählt? Dieser Beitrag schafft Klarheit bei der steuerlichen Behandlung der THG-Einnahmen.

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Was ist die THG-Quote? Ein kurzer Überblick

Bevor wir in die steuerlichen Details eintauchen, werfen wir einen kurzen Blick auf die Grundlagen: Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein Instrument der Bundesregierung, um den CO₂-Ausstoß im Verkehrssektor zu senken. Mineralölkonzerne sind gesetzlich verpflichtet, ihre Emissionen von Jahr zu Jahr zu reduzieren. Gelingt ihnen das nicht allein durch den Verkauf emissionsärmerer Kraftstoffe, können sie Emissionsrechte von anderen zukaufen – zum Beispiel von Ihnen als Halter eines reinen Elektrofahrzeugs.

Indem Sie ein E-Auto fahren, sparen Sie CO₂ ein. Dieses Einsparpotenzial können Sie zertifizieren lassen und einmal jährlich an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen. In der Praxis übernehmen spezialisierte Dienstleister diesen Prozess, bündeln die Zertifikate tausender E-Autofahrer und verkaufen sie. Der Erlös, abzüglich einer Provision, wird als THG-Prämie an Sie ausgezahlt. Eine typische Prämie liegt zwischen 100 und 300 Euro pro Jahr und Fahrzeug.

Die entscheidende Frage: Ist die THG-Prämie steuerpflichtig?

Die gute Nachricht vorweg: Für die allermeisten Privatpersonen ist die Einnahme aus der THG-Quote komplett steuerfrei. Das betrifft sowohl die Einkommensteuer als auch die Umsatzsteuer. Um das zu verstehen, müssen wir zwischen der privaten und der betrieblichen Nutzung unterscheiden.

1. Fall: Das rein privat genutzte Elektrofahrzeug

Wenn Sie Ihr Elektroauto ausschließlich für private Fahrten nutzen, unterliegt die THG-Prämie nicht der Einkommensteuer. Die Finanzverwaltung begründet dies recht eindeutig: Der Verkauf des Rechts auf die THG-Quote wird nicht als eine der sieben Einkunftsarten im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) gewertet. Es handelt sich um den Verkauf eines privaten Vermögensgegenstandes, der steuerlich nicht relevant ist.

Mehrere Landesämter für Steuern, etwa das in Freiburg, haben diese Einschätzung offiziell bestätigt. Sie als Privatperson müssen die Einnahme daher nicht in Ihrer Steuererklärung angeben.

Praxisbeispiel: Eine Familie nutzt ihr E-Auto für den Weg zur Arbeit, Einkäufe und Urlaubsfahrten. Sie erhält eine THG-Prämie von 250 Euro. Diese Einnahme ist für die Familie steuerfrei und muss dem Finanzamt nicht gemeldet werden.

2. Fall: Das Elektrofahrzeug im Betriebsvermögen

Anders sieht die Lage aus, wenn das Elektrofahrzeug zum Betriebsvermögen Ihres Unternehmens oder Ihrer Selbstständigkeit gehört. In diesem Fall zählt die THG-Prämie als Betriebseinnahme. Sie erhöht den Gewinn und unterliegt damit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz.

Praxisbeispiel: Ein selbstständiger Architekt hat sein E-Fahrzeug zu über 50 % in seinem Betriebsvermögen erfasst. Die erhaltene THG-Prämie von 280 Euro muss er in seiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) als Einnahme verbuchen und versteuern.

Die Zuordnung des Fahrzeugs – privat oder betrieblich – bestimmt die steuerliche Behandlung.

Sonderfall: Ladestrom von der eigenen PV-Anlage

Nun wird es für viele Eigenheimbesitzer interessant. Was passiert, wenn das E-Auto zwar privat genutzt wird, der Ladestrom aber von der eigenen Photovoltaik-Anlage kommt? Insbesondere dann, wenn die Wallbox und Photovoltaik-Anlage über denselben Zähler laufen und die Photovoltaik-Anlage als Gewerbe gilt, weil darüber Strom eingespeist und verkauft wird.

Hier entsteht oft die Sorge, dass die private THG-Prämie durch die Verknüpfung mit dem „Gewerbebetrieb PV-Anlage“ ebenfalls steuerpflichtig wird. Diese Sorge ist jedoch unbegründet.

Entscheidend ist: Die THG-Quote ist an das Fahrzeug gebunden, nicht an den verbrauchten Strom. Sie verkaufen das Recht, das durch die Zulassung Ihres E-Fahrzeugs entsteht. Woher der Strom zum Laden kommt – ob aus dem öffentlichen Netz, von der eigenen PV-Anlage oder einem Balkonkraftwerk – spielt für die steuerliche Bewertung der Prämie keine Rolle.

Solange das Auto Privatvermögen ist, bleibt die Prämie steuerfrei, selbst wenn der Strom von Ihrer gewerblich geführten Dachanlage stammt.

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Und was ist mit der Umsatzsteuer?

Auch hier gilt für Privatpersonen Entwarnung. Da Sie als Privatperson kein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) sind, fällt auf die THG-Prämie keine Umsatzsteuer an.

Für Unternehmer, die ihre PV-Anlage mit Regelbesteuerung betreiben, ist die Lage etwas komplexer, aber das Ergebnis ist meist dasselbe. Nach vorherrschender Meinung ist der Verkauf der THG-Quote eines privat genutzten Fahrzeugs keine unternehmerische Leistung. Daher ist auch hier keine Umsatzsteuer abzuführen. Im Zweifel kann Ihnen ein Steuerberater eine verbindliche Auskunft für Ihre individuelle Situation geben.

FAQ: Häufige Fragen zur Versteuerung der THG-Quote

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen rund um die THG-Prämie und Steuern.

Muss ich die steuerfreie THG-Prämie trotzdem in der Steuererklärung angeben?

Nein. Wenn die Einnahme wie im Fall der privaten Nutzung steuerfrei ist, müssen Sie sie in Ihrer Einkommensteuererklärung nicht erwähnen.

Gilt die Regelung auch für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge?

Nein. Die THG-Quote kann ausschließlich für rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) beantragt und verkauft werden. Für Hybridfahrzeuge besteht dieser Anspruch nicht.

Was passiert, wenn ich mein E-Auto unterjährig verkaufe?

Die THG-Prämie kann nur einmal pro Kalenderjahr und Fahrzeug beantragt werden. In der Regel ist derjenige anspruchsberechtigt, der am 1. Januar des Jahres als Halter des Fahrzeugs eingetragen war. Viele Anbieter regeln dies in ihren AGB. Prüfen Sie dies am besten vor dem Verkauf.

Könnte sich diese steuerliche Regelung in Zukunft ändern?

Ja, Steuergesetze können sich ändern. Die hier beschriebene Situation entspricht dem aktuellen Stand (basierend auf den Veröffentlichungen der Finanzverwaltungen). Es ist immer ratsam, sich über die aktuelle Rechtslage informiert zu halten. Plattformen wie Photovoltaik.info beobachten die Entwicklungen für Sie.

Fazit: Ein willkommener und meist steuerfreier Bonus

Für die große Mehrheit der E-Auto-Fahrer in Deutschland ist die THG-Prämie ein einfacher Weg, die Betriebskosten ihres Fahrzeugs zu senken – und das ganz ohne steuerlichen Aufwand. Solange Ihr Fahrzeug Teil Ihres Privatvermögens ist, bleiben die Einnahmen aus der Quote steuerfrei, unabhängig davon, ob Sie den Strom aus dem Netz oder von Ihrer eigenen PV-Anlage beziehen. Lediglich wenn das Fahrzeug zum Betriebsvermögen zählt, wird die Prämie zur steuerpflichtigen Einnahme.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Für eine verbindliche Auskunft zu Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

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Patrick Thoma
Patrick Thoma

Patrick Thoma · Gründer & Hauptautor von Photovoltaik.info
20+ Jahre PV Praxis · 3.000+ Anlagen · eigene 20 kWp Anlage mit zwei Speichern

Hallo, ich bin Patrick. Ich habe die damals größte PV Modulproduktion Bayerns geleitet, mehr als 3.000 Photovoltaikanlagen mit aufgebaut und betreibe heute selbst eine 20 kWp Anlage mit zwei Speichern. Auf Photovoltaik.info teile ich meine Erfahrung aus über zwei Jahrzehnten PV Praxis, unabhängig, verständlich und ohne Verkaufsdruck. Mein Ziel ist es, Hausbesitzern ehrliche Informationen zu Photovoltaik, Stromspeichern und Balkonkraftwerken zu geben, damit sie bessere Entscheidungen treffen können, ohne Verkaufsmaschen und Marketing Bla.


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