Viele Betreiber von Photovoltaikanlagen, die vor Jahren installiert wurden, genießen heute eine attraktive, staatlich garantierte Einspeisevergütung. Gleichzeitig steigen die Strompreise und der Wunsch nach mehr Unabhängigkeit vom Netz wächst. Die Nachrüstung eines Stromspeichers ist da eine logische Konsequenz.
Doch damit einher geht oft eine große Sorge: Gefährdet der Einbau eines Batteriespeichers den wertvollen Bestandsschutz der alten EEG-Vergütung? Diese Unsicherheit hält viele Anlagenbetreiber zurück. Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag, unter welchen Bedingungen Sie einen Stromspeicher nachrüsten können, ohne Ihre bestehende Einspeisevergütung zu verlieren, und welche Schritte dafür notwendig sind.
Die gute Nachricht vorweg: Ihr Bestandsschutz bleibt erhalten
Die zentrale Sorge lässt sich in den meisten Fällen schnell ausräumen: Die Nachrüstung eines Stromspeichers allein führt nicht zum Verlust Ihrer Einspeisevergütung. Der Gesetzgeber hat hier eine klare Regelung getroffen.
Laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023, § 3 Nr. 1) gilt eine Anlage erst dann als neu, wenn ihre Leistung erhöht oder grundlegende Teile ausgetauscht werden. Ein nachträglich installierter Batteriespeicher wird jedoch rechtlich als eigenständige Einheit betrachtet und nicht als Teil der ursprünglichen Photovoltaikanlage. Diese Einschätzung stützt auch die Clearingstelle EEG|KWKG. Sie stellt klar, dass ein Speicher die bestehende PV-Anlage nicht verändert, sondern lediglich den produzierten Strom zwischenspeichert.
Ihr Vergütungsanspruch für den Strom, den Ihre Solarmodule erzeugen und ins Netz einspeisen, bleibt also unangetastet.
Die entscheidende Bedingung: Keine schädliche Zusatznutzung
Obwohl der Bestandsschutz grundsätzlich sicher ist, gibt es eine wichtige Bedingung. Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass der Speicher dazu genutzt wird, die förderfähige Einspeisemenge künstlich zu erhöhen. Dies wird als ’schädliche Zusatznutzung‘ bezeichnet.
Konkret bedeutet das: Sie dürfen den Speicher nicht mit günstigem Strom aus dem öffentlichen Netz aufladen, um diesen später zu Zeiten hoher Vergütung als Solarstrom getarnt wieder ins Netz einzuspeisen. Der Speicher darf ausschließlich mit dem Strom Ihrer eigenen PV-Anlage geladen werden, um den Eigenverbrauch zu erhöhen.
Ein Praxisbeispiel: Ihre Altanlage aus dem Jahr 2010 erhält eine Vergütung von 39 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Der aktuelle Netzstrompreis beträgt nachts 25 Cent/kWh. Es wäre finanziell verlockend, den Speicher nachts mit Netzstrom zu laden und diesen Strom tagsüber für 39 Cent/kWh zu verkaufen. Genau das ist verboten und würde zum Verlust der Vergütung führen. Moderne Speichersysteme sind technisch so konzipiert, dass ein solches Laden aus dem Netz unterbunden wird.

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Ab 2.099,00 €Technische Umsetzung: Wie die saubere Trennung gelingt
Um sicherzustellen, dass keine schädliche Zusatznutzung stattfindet, ist eine saubere messtechnische Trennung der Stromflüsse erforderlich. Die bewährte und gängigste Lösung dafür ist die sogenannte Kaskadenschaltung.
Dabei werden zwei Stromzähler hintereinander installiert:
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Der erste Zähler ist der Erzeugungszähler (Z1). Dieser misst wie bisher die gesamte von Ihrer Photovoltaikanlage erzeugte Strommenge. Auf Basis dieser Daten wird Ihre Einspeisevergütung für den ins Netz eingespeisten Überschuss berechnet.
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Der zweite Zähler ist der Zweirichtungszähler (Z2). Dieser Zähler sitzt zwischen Ihrem Hausanschluss und dem Hausnetz inklusive Speicher. Er misst, wie viel Strom Sie aus dem Netz beziehen und wie viel Solarstrom nach Abzug Ihres Eigenverbrauchs tatsächlich ins Netz eingespeist wird.
Diese Anordnung stellt sicher, dass der Netzbetreiber jederzeit nachvollziehen kann, dass kein Netzstrom zur vergüteten Einspeisung genutzt wird. Die Installation einer Kaskadenschaltung durch einen Fachbetrieb ist die einfachste und sicherste Methode, um alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Anmeldung und Bürokratie: Diese Schritte sind notwendig
Auch wenn es sich nicht um eine neue Anlage handelt, ist die Nachrüstung eines Speichers meldepflichtig. Sie müssen zwei Stellen informieren: Ihren Netzbetreiber und das Marktstammdatenregister (MaStR).
Vor der Installation müssen Sie das Vorhaben bei Ihrem Netzbetreiber anmelden. Ihr Installateur reicht dafür in der Regel die notwendigen technischen Unterlagen ein. Der Netzbetreiber prüft die Konformität und gibt die Installation frei.
Zusätzlich muss jeder neue Stromspeicher bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Diese Registrierung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. In der Regel übernimmt Ihr Elektrofachbetrieb diese Schritte für Sie, doch als Betreiber sollten Sie darüber Bescheid wissen.
Wirtschaftlichkeit: Wann lohnt sich die Nachrüstung trotz alter Anlage?
Die Frage der Wirtschaftlichkeit ist entscheidend. Bei einer hohen Einspeisevergütung von beispielsweise über 30 Cent/kWh scheint es auf den ersten Blick lukrativer, jede Kilowattstunde einzuspeisen. Doch die stark gestiegenen Strompreise haben diese Rechnung verändert.
Ein Rechenbeispiel:
Ihre Einspeisevergütung (z. B. aus 2011) beträgt 32 Cent/kWh.
Ihr aktueller Strombezugspreis vom Versorger beträgt 40 Cent/kWh.
In diesem Szenario ist jede Kilowattstunde Solarstrom, die Sie selbst verbrauchen, 8 Cent mehr wert als die, die Sie ins Netz einspeisen (40 Cent Ersparnis vs. 32 Cent Einnahme). Ein Stromspeicher ermöglicht es Ihnen, den am Tag erzeugten Solarstrom abends und nachts zu nutzen und so den teuren Netzbezug zu minimieren.
Die Erfahrung zeigt, dass Betreiber durch einen Speicher ihren Eigenverbrauchsanteil von durchschnittlich 30 % auf bis zu 70 % steigern können. Das macht die Nachrüstung auch für viele Altanlagen zu einer wirtschaftlich sinnvollen Investition.
Häufige Fragen (FAQ) zur Speichernachrüstung bei EEG-Altanlagen

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9.999,00 €Was passiert, wenn meine Anlage aus der 20-jährigen EEG-Förderung fällt?
Wenn Ihre Anlage bereits über 20 Jahre alt ist (sogenannte Post-EEG-Anlage), erhalten Sie ohnehin keine hohe Vergütung mehr. In diesem Fall ist die Nachrüstung eines Speichers zur Maximierung des Eigenverbrauchs fast immer die wirtschaftlichste Lösung.
Spielt die Größe des Speichers eine Rolle für den Bestandsschutz?
Nein, die Kapazität des Speichers hat keinen Einfluss auf Ihre bestehende Einspeisevergütung. Die Größe sollte sich an Ihrem Stromverbrauch und der Leistung Ihrer PV-Anlage orientieren. Eine typische Faustregel besagt, dass pro 1.000 kWh Jahresstromverbrauch etwa 1 kWh Speicherkapazität sinnvoll ist.
Kann ich gleichzeitig mit dem Speicher auch neue Solarmodule installieren?
Das ist möglich, aber rechtlich komplexer. Wenn Sie die Leistung Ihrer Anlage durch neue Module erhöhen, gilt dieser neue Anlagenteil als Neuanlage. Er erhält die aktuell gültige, deutlich niedrigere Einspeisevergütung. Meist wird dafür ein separater Erzeugungszähler benötigt. Eine solche Erweiterung sollte sorgfältig geplant werden.
Was passiert, wenn ich den Speicher versehentlich aus dem Netz lade?
Moderne Energiemanagementsysteme sind so konzipiert, dass eine Ladung aus dem Netz zur späteren Einspeisung technisch ausgeschlossen ist. Sie müssen sich also keine Sorgen machen, versehentlich gegen die Regeln zu verstoßen.
Fazit: Eine sichere Investition in Ihre Unabhängigkeit
Die Nachrüstung eines Stromspeichers ist für Betreiber von EEG-Altanlagen eine sichere und oft sehr lohnende Möglichkeit, die eigene Energieunabhängigkeit zu steigern und Stromkosten zu senken. Ihr wertvoller Bestandsschutz für die hohe Einspeisevergütung bleibt erhalten, solange Sie durch eine korrekte technische Installation sicherstellen, dass der Speicher ausschließlich mit Solarstrom geladen wird.
Die Kombination aus einer alten, ertragreichen PV-Anlage und einem modernen Speichersystem ist ein starkes Duo, um den Herausforderungen steigender Energiepreise souverän zu begegnen.
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