Steuerprüfung bei PV-Anlagen: Darauf achtet das Finanzamt

Eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach ist für viele Hausbesitzer ein Symbol für Unabhängigkeit und nachhaltige Energiegewinnung. Doch mit der Inbetriebnahme werden Sie aus steuerlicher Sicht zum Unternehmer. Diese neue Rolle bringt Pflichten mit sich, die gelegentlich auch das Finanzamt überprüft. Eine solche Prüfung ist aber kein Grund zur Sorge, sondern meist eine reine Routine – vorausgesetzt, Ihre Unterlagen sind von Anfang an korrekt und vollständig.
Dieser Beitrag zeigt Ihnen, welche Bereiche bei einer Steuerprüfung für PV-Anlagen besonders im Fokus stehen und wie Sie sich optimal darauf vorbereiten können.
Warum prüft das Finanzamt Photovoltaikanlagen?
Entscheiden Sie sich dafür, Ihre PV-Anlage als Unternehmer zu betreiben – insbesondere, um sich die Mehrwertsteuer aus dem Kauf erstatten zu lassen (Vorsteuerabzug) –, müssen Sie eine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen. Das Finanzamt prüft, ob Ihre Anlage nicht nur aus rein privaten Motiven (sogenannte „Liebhaberei“) betrieben wird, sondern tatsächlich auf einen wirtschaftlichen Überschuss ausgelegt ist. Die Prüfung soll also sicherstellen, dass Ihre steuerlichen Angaben korrekt sind und alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Erfahrungsgemäß erfolgen Prüfungen oft stichprobenartig oder bei Unklarheiten in der Steuererklärung. Eine saubere Buchführung macht diesen Vorgang jedoch zu einer reinen Formsache.
Die 4 häufigsten Prüffelder bei einer Steuerprüfung
Das Finanzamt konzentriert sich bei PV-Anlagen in der Regel auf vier zentrale Bereiche. Wenn Sie diese Punkte von Beginn an im Blick haben, sind Sie auf der sicheren Seite.
1. Der Vorsteuerabzug: Die erste Hürde
Der größte finanzielle Anreiz zu Beginn ist der Vorsteuerabzug. Sie können sich die im Kaufpreis der Anlage enthaltene Mehrwertsteuer vom Finanzamt erstatten lassen. Bei einer Anlage für 15.000 Euro netto sind das immerhin 2.850 Euro. Genau deshalb schaut das Finanzamt hier besonders genau hin.
Worauf wird geachtet?
- Korrekte Rechnung: Die Rechnung muss alle gesetzlichen Pflichtangaben enthalten, insbesondere Ihren Namen als Leistungsempfänger, eine korrekte Leistungsbeschreibung und die separat ausgewiesene Umsatzsteuer.
- Zeitpunkt der Geltendmachung: Der Vorsteuerabzug wird in der Regel in der ersten Umsatzsteuervoranmeldung nach Bezahlung und Erhalt der Rechnung geltend gemacht.
Praxisbeispiel: Ihre Anlage kostet 11.900 Euro brutto. Der Nettobetrag liegt bei 10.000 Euro, die Umsatzsteuer bei 1.900 Euro. Nur wenn die Rechnung korrekt auf Sie ausgestellt ist, können Sie diese 1.900 Euro vom Finanzamt zurückfordern. Eine fehlerhafte Rechnung kann zur Ablehnung des Abzugs führen.
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Bisher bei uns Ursprünglicher Preis war: 999,00 €799,00 €Aktueller Preis ist: 799,00 €.2. Die Bewertung des Eigenverbrauchs
Den Strom, den Sie selbst verbrauchen, betrachtet das Finanzamt als „unentgeltliche Wertabgabe“ oder „Sachentnahme“. Das bedeutet, Sie müssen auf diesen Wert Umsatzsteuer zahlen, so als hätten Sie ihn an einen Dritten verkauft. Die korrekte Bewertung dieses Eigenverbrauchs ist ein häufiger Prüfpunkt.
Worauf wird geachtet?
- Plausible Ermittlung: Haben Sie den Wert Ihres Eigenverbrauchs nachvollziehbar ermittelt? Es gibt grundsätzlich zwei anerkannte Methoden: die pauschale Ermittlung anhand des aktuellen Strompreises Ihres Energieversorgers oder die Berechnung anhand der tatsächlichen Gestehungskosten pro Kilowattstunde.
- Lückenlose Dokumentation: Die Zählerstände für Erzeugung, Einspeisung und Bezug müssen regelmäßig abgelesen und dokumentiert werden, um den Eigenverbrauch korrekt zu ermitteln.
Die korrekte Versteuerung des Eigenverbrauchs ist entscheidend, um Nachforderungen zu vermeiden. Viele Anlagenbetreiber nutzen hierfür die einfachere pauschale Methode, da sie weniger Rechenaufwand erfordert.
3. Die Abschreibung (AfA): Wertverlust steuerlich geltend machen
Ihre Photovoltaikanlage verliert über die Jahre an Wert. Diesen Wertverlust können Sie als „Absetzung für Abnutzung“ (AfA) steuerlich geltend machen und so Ihren zu versteuernden Gewinn reduzieren.
Worauf wird geachtet?
- Korrekte Nutzungsdauer: Die Finanzbehörden erkennen für Photovoltaikanlagen eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 20 Jahren an.
- Richtige Berechnungsgrundlage: Als Basis für die Abschreibung dienen die Netto-Anschaffungskosten der Anlage.
Praxisbeispiel: Bei Anschaffungskosten von 10.000 Euro netto können Sie 20 Jahre lang jährlich 500 Euro (10.000 € / 20 Jahre) als Betriebsausgabe ansetzen. Diese 500 Euro mindern den Gewinn aus Ihrer PV-Anlage. Eine korrekte Abschreibung für Ihre PV-Anlage ist ein wichtiger Baustein für die Rentabilität.
4. Betriebsausgaben: Was können Sie absetzen?
Neben der Abschreibung gibt es weitere laufende Kosten, die Sie als Betriebsausgaben geltend machen können. Dazu gehören typischerweise:
- Versicherungsbeiträge (z. B. Haftpflicht- oder Allgefahrenversicherung)
- Wartungs- und Reparaturkosten
- Kosten für den Steuerberater
- Zählermiete
- Zinsen für einen Kredit, der zur Finanzierung der Anlage aufgenommen wurde
Worauf wird geachtet?
- Nachweisbarkeit: Für jede Ausgabe muss ein Beleg wie eine Rechnung oder Quittung vorliegen.
- Klare Zuordnung: Die Kosten müssen eindeutig dem Betrieb der PV-Anlage zuzuordnen sein; eine private Mitnutzung ist dabei klar abzugrenzen.
Saubere Dokumentation: Das A und O für eine reibungslose Prüfung
Die beste Vorbereitung auf eine mögliche Steuerprüfung ist eine lückenlose und ordentliche Buchführung von Anfang an. Das klingt aufwendiger, als es ist.
Checkliste für Ihre Unterlagen:
- Alle Rechnungen sammeln: Heften Sie die Anschaffungsrechnung sowie alle Rechnungen für laufende Kosten wie Wartung oder Versicherung chronologisch ab.
- Eigenes Bankkonto (Empfehlung): Auch wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, erleichtert ein separates Girokonto die Trennung von privaten und betrieblichen Geldflüssen erheblich.
- Zählerstände protokollieren: Notieren Sie sich monatlich oder quartalsweise die Zählerstände für Erzeugung und Einspeisung. Das hilft bei der genauen Ermittlung des Eigenverbrauchs.
- Schriftverkehr aufbewahren: Archivieren Sie jegliche Korrespondenz mit dem Finanzamt oder dem Netzbetreiber.
Eine gute Planung hilft Ihnen von Anfang an, den Überblick zu behalten – wie sie bei den Komplettsets von Photovoltaik.info bereits vorgesehen ist.
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8.599,00 €Sonderfall Kleinunternehmerregelung: Einfacher, aber mit Nachteilen
Viele Betreiber kleinerer Anlagen entscheiden sich für die Kleinunternehmerregelung, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren.
Vorteile: Sie müssen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und keine monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen.
Nachteile: Im Gegenzug können Sie sich die Mehrwertsteuer aus der Anschaffung der Anlage nicht erstatten lassen und haben somit keinen Vorsteuerabzug.
Die Kleinunternehmerregelung bei Photovoltaikanlagen lohnt sich daher meist nur für sehr kleine Anlagen oder wenn der bürokratische Aufwand unter allen Umständen vermieden werden soll. Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Käufer größerer Anlagen auf die Regelung verzichten, um den erheblichen finanziellen Vorteil des Vorsteuerabzugs zu nutzen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange muss ich die Unterlagen für meine PV-Anlage aufbewahren?
Für steuerlich relevante Dokumente wie Rechnungen und Kontoauszüge gilt eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.
Was passiert, wenn ich bei der Steuererklärung einen Fehler gemacht habe?
Sollten Sie einen Fehler bemerken, ist es ratsam, proaktiv auf das Finanzamt zuzugehen und den Sachverhalt zu klären. Eine freiwillige Korrektur wird in der Regel positiv bewertet und kann eventuelle Strafen vermeiden.
Gilt das alles auch für ein Balkonkraftwerk?
In der Regel nicht. Balkonkraftwerke fallen meist unter Vereinfachungsregelungen, da sie üblicherweise keine Gewinnerzielungsabsicht haben und ihre Leistungsgrenzen sehr niedrig sind. Eine unternehmerische Anmeldung ist hier nur in Ausnahmefällen nötig oder sinnvoll.
Fazit: Gute Vorbereitung ist der beste Schutz
Eine Steuerprüfung für Ihre Photovoltaikanlage ist ein normaler Vorgang und kein Grund zur Beunruhigung. Der Schlüssel zu einem reibungslosen Ablauf ist eine sorgfältige und lückenlose Dokumentation von Beginn an. Wenn Sie die zentralen Prüffelder wie Vorsteuerabzug, Eigenverbrauch, Abschreibung und Betriebsausgaben im Blick behalten und Ihre Belege ordentlich ablegen, können Sie jeder Prüfung gelassen entgegensehen.
Weitere praxisnahe Informationen zur Auswahl der richtigen Komponenten und zur Planung Ihrer Anlage finden Sie auf Photovoltaik.info. Dort entdecken Sie im Shop auch Komplettsets, die bereits auf typische Anlagengrößen und Anforderungen von Eigenheimbesitzern abgestimmt sind.



