Photovoltaik-Steuern: Speicher und Wallbox richtig absetzen

Wer in eine Photovoltaikanlage investiert oder diesen Schritt plant
Wer in eine Photovoltaikanlage investiert oder diesen Schritt plant, stellt sich schnell die Frage nach der steuerlichen Behandlung zusätzlicher Komponenten wie Stromspeicher und Wallbox. Gelten hierfür die gleichen Vorteile wie für die Solarmodule selbst? Die Antwort ist nicht immer eindeutig, denn das Finanzamt unterscheidet genau zwischen wesentlichen Anlagenteilen und separatem Zubehör.
Dieser Beitrag erklärt, wann der Nullsteuersatz greift und wie Sie die Anschaffungskosten korrekt abschreiben können.
Der Nullsteuersatz: Gilt er auch für Zubehör?
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Käufer von Photovoltaikanlagen ein Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer, sie zahlen also 0 % statt der üblichen 19 % Mehrwertsteuer. Diese Regelung gilt für die Lieferung und Installation der PV-Anlage sowie ihrer „wesentlichen Komponenten“. Entscheidend ist dabei, was das Finanzamt als wesentlich einstuft und was nicht.
Der Stromspeicher als wesentliche Komponente
Ein Stromspeicher gilt dann als wesentliche Komponente, wenn er zusammen mit der Photovoltaikanlage gekauft und installiert wird. Voraussetzung ist, dass er dazu dient, den von genau dieser Anlage erzeugten Solarstrom zu speichern.
Praxisbeispiel: Sie erwerben eine neue 10-kWp-Anlage zusammen mit einem 10-kWh-Stromspeicher als Komplettpaket von einem Anbieter. In diesem Fall gilt der Nullsteuersatz für das gesamte System, also für Module, Wechselrichter und Speicher.
Anders sieht es aus, wenn Sie einen Speicher für eine bestehende Anlage nachrüsten. Kaufen Sie beispielsweise einen Speicher für Ihre fünf Jahre alte PV-Anlage, gilt der Kauf als separate Anschaffung. In diesem Fall fällt der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 % an. Die gemeinsame Anschaffung ist daher aus steuerlicher Sicht die günstigste Variante. Für die Wirtschaftlichkeit Ihres Gesamtsystems ist dabei die Auswahl des passenden [PHOTOVOLTAIK SPEICHER] entscheidend.
Die Wallbox: Ein steuerlicher Sonderfall
Das Finanzamt stuft eine Wallbox zum Laden eines Elektroautos grundsätzlich nicht als wesentliche Komponente einer PV-Anlage ein. Sie dient primär dem Laden des Fahrzeugs und nicht der Stromerzeugung. Daher gilt für den alleinigen Kauf einer Wallbox der reguläre Steuersatz von 19 %.
Eine wichtige Ausnahme gibt es jedoch: Wird die Wallbox zusammen mit der PV-Anlage und dem Speicher als Gesamtsystem auf einer einzigen Rechnung ausgewiesen und installiert, kann der Nullsteuersatz für das komplette Paket greifen.
Praxisbeispiel: Sie beauftragen einen Installateur mit der Errichtung einer PV-Anlage inklusive Speicher und einer [WALLBOX FÜR E-AUTO]. Wenn alle Komponenten in einem Angebot zusammengefasst und gemeinsam installiert werden, gilt auch für die Wallbox der Nullsteuersatz. Kaufen Sie die Ladestation hingegen separat im Fachhandel, fallen definitiv 19 % Umsatzsteuer an.
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Ab 1.299,00 €Die Abschreibung (AfA): Investitionen über Jahre geltend machen
Über die Abschreibung, offiziell „Absetzung für Abnutzung“ (AfA), können Sie die Anschaffungskosten einer Investition über deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer steuerlich geltend machen. Dies ist vor allem dann relevant, wenn Sie Ihre PV-Anlage als Gewerbebetrieb führen und die Einnahmen versteuern.
Für private PV-Anlagen auf Wohngebäuden mit einer Leistung bis 30 kWp gibt es seit 2023 eine bedeutende Vereinfachung: Die Einnahmen aus dem Stromverkauf sind von der Einkommensteuer befreit. In diesem Fall entfällt auch die Abschreibung selbst. Wer sich jedoch bewusst für die Behandlung als Gewerbebetrieb entscheidet, muss die unterschiedlichen Nutzungsdauern der Komponenten kennen. Einen vollständigen Überblick über alle [STEUERN PHOTOVOLTAIK ANLAGE] erhalten Sie in unserem Hauptartikel.
Nutzungsdauer: Warum Speicher und Wallbox anders behandelt werden
Das Finanzamt geht bei verschiedenen technischen Geräten von unterschiedlichen Lebensdauern aus, was direkte Auswirkungen auf den Zeitraum der Abschreibung hat.
- Photovoltaikanlage: Die Module und der Wechselrichter werden in der Regel über 20 Jahre linear abgeschrieben (5 % pro Jahr).
- Stromspeicher: Aufgrund der technischen Eigenschaften von Batterien wird hier eine kürzere Nutzungsdauer von 10 Jahren angesetzt (10 % pro Jahr).
- Wallbox: Auch für eine Ladestation gilt eine angenommene Nutzungsdauer von 10 Jahren (10 % pro Jahr).
Berechnungsbeispiel: Ein Stromspeicher kostet netto 8.000 €. Bei einer Abschreibung über 10 Jahre können Sie jährlich 800 € (8.000 € / 10 Jahre) als Betriebsausgabe ansetzen und so Ihren zu versteuernden Gewinn mindern.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Kann ich einen Speicher auch später steuerfrei nachrüsten?
In der Regel nicht. Der Nullsteuersatz für Stromspeicher ist an den gemeinsamen Erwerb mit der PV-Anlage geknüpft. Bei einer späteren Nachrüstung fallen üblicherweise 19 % Umsatzsteuer an.
Was ist, wenn meine PV-Anlage größer als 30 kWp ist?
Bei Anlagen über 30 kWp auf einem Einfamilienhaus (oder über 100 kWp bei mehreren Gebäuden) gelten die steuerlichen Vereinfachungen nicht. Eine gewerbliche Einstufung mit allen Pflichten ist dann wahrscheinlich, weshalb Sie in diesem Fall einen Steuerberater hinzuziehen sollten.
Gilt der Nullsteuersatz auch für Balkonkraftwerke und deren Speicher?
Ja, die Regelung gilt auch für kleine Anlagen bis 600 Watt (bald 800 Watt) und ihre wesentlichen Komponenten, sofern sie an oder auf einem Gebäude installiert werden. Detaillierte Informationen zur steuerlichen Behandlung kleiner Anlagen finden Sie in unserem Ratgeber zu [BALKONKRAFTWERK STEUERN].
Muss ich für meine Wallbox ein Gewerbe anmelden?
Nein. Solange Sie die Wallbox ausschließlich für das Laden Ihres privaten E-Autos nutzen, ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Die steuerlichen Rahmenbedingungen sind ein wichtiger Baustein auf dem Weg in die Energieunabhängigkeit. Eine sorgfältige Dokumentation und die richtige Gestaltung der Kaufverträge sind entscheidend, um alle finanziellen Vorteile voll auszuschöpfen.
Weitere praxisnahe Informationen zur Auswahl passender Komponenten sowie optimal abgestimmte Komplettsets mit Speicher und Wallbox finden Sie direkt bei Photovoltaik.info.



